Antrag 75/I/2021 Sachliche Information statt PR – für eine konsequente Social-Media-Kommunikation der Polizei Berlin

Status:
Annahme mit Änderungen

Nicht nur für uns als junge Menschen ist das Internet kein Neuland – auch die Polizeibehörden haben mittlerweile entdeckt, dass sich über das Internet respektive die Sozialen Medien wesentlich schneller Meldungen verbreiten lassen und sich über sie öffentliche Debatten prägen lassen. Das gilt nicht zuletzt für die Berliner Polizei, die sich in den Sozialen Netzwerken Twitter, Facebook, Instagram und TikTok wohlfühlt.

 

Die Polizei Berlin hat bereits mehrere Falschmeldungen auf ihren sozialen Profilen veröffentlicht. Diese teils widerlegten Behauptungen führten nicht nur zu Desinformationen, sondern sollte die links autonome Szene diffamieren. Das muss sich ändern!

 

Polizeiaccounts genießen inzwischen hohe Reichweiten in Sozialen Medien. Auf Twitter, einem Microblogging-Portal, das gerade Journalist*innen überdurchschnittlich häufig nutzen, gehört der Berliner Polizei-Account @polizeiberlin mit knapp 500.000 Follower*innen (Stand Januar 2021) zu den reichweitenstärksten Accounts im deutschsprachigen Raum – er hat wesentlich mehr Follower*innen als andere Behördenaccounts wie dem Regierenden Bürgermeister (ca. 31.000), allerdings weniger als „Der Spiegel“ (2,7 Mio.) oder „Bild“ (1,7 Mio.), spielt aber also in derselben Größenordnung im Mediengeschehen mit.

 

Schon das bringt aber ein Problem mit sich: Zu Recht wird im Bezug auf die Medien von einer „vierten Gewalt“ gesprochen. Im Gegensatz zu den ersten drei Gewalten sind die Medien keine Staatsgewalt, sondern haben die Funktion, öffentlich das Handeln des Staates zu kontrollieren.

 

Daher fordern wir:

  • In den einschlägigen Polizei- und Ordnungsgesetzen werden klare gesetzliche Regelungen aufgenommen, unter welchen Umständen und in welchen Grenzen Öffentlichkeitsarbeit der Polizeibehörden stattfinden darf. Daran muss sich die Polizei halten.
  • Die Polizei darf Social-Media-Accounts benutzen
    1. zur Verbreitung von Informationen, bei denen ein großes öffentliches Interesse vorliegt und die unmittelbare zeitliche Nähe der Berichterstattung für die Bevölkerung notwendig ist sowie
    2. zur Öffentlichkeitsarbeit, soweit sie nicht das Ergebnis einer Ermittlung vorwegnimmt oder geeignet ist, die öffentliche Meinung bezüglich einer Ermittlung zu beeinflussen oder komplexe Abläufe so vereinfacht, dass der Gang des öffentlichen Diskurses negativ beeinträchtigt wird. Die Informationen mit großem öffentlichen Interesse und die Öffentlichkeitsarbeit sind durch getrennte, eigens dafür ausgezeichnete und bezeichnete Accounts zu verbreiten.
  • die Polizei kann auch weiterhin in den sozialen Netzwerken aktiv sein. Dies muss aber im Einklang mit den Regeln für eine angemessene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einhergehen.
    Empfehlung der Antragskommission:
    Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
    Fassung der Antragskommission:
    • Die Polizei darf Social-Media-Accounts benutzen
      1. zur Verbreitung von Informationen, bei denen ein großes öffentliches Interesse vorliegt und die unmittelbare zeitliche Nähe der Berichterstattung für die Bevölkerung notwendig ist sowie
      2. zur Öffentlichkeitsarbeit, soweit sie nicht das Ergebnis einer Ermittlung vorwegnimmt oder geeignet ist, die öffentliche Meinung bezüglich einer Ermittlung zu beeinflussen oder komplexe Abläufe so vereinfacht, dass der Gang des öffentlichen Diskurses negativ beeinträchtigt wird. Die Informationen mit großem öffentlichen Interesse und die Öffentlichkeitsarbeit sind durch getrennte, eigens dafür ausgezeichnete und bezeichnete Accounts zu verbreiten.
    • die Polizei kann auch weiterhin in den sozialen Netzwerken aktiv sein. Dies muss aber im Einklang mit den Regeln für eine angemessene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einhergehen.

     

     

    Beschluss: Annahme mit Änderungen
    Text des Beschlusses:
    • Die Polizei darf Social-Media-Accounts benutzen
      1. zur Verbreitung von Informationen, bei denen ein großes öffentliches Interesse vorliegt und die unmittelbare zeitliche Nähe der Berichterstattung für die Bevölkerung notwendig ist sowie
      2. zur Öffentlichkeitsarbeit, soweit sie nicht das Ergebnis einer Ermittlung vorwegnimmt oder geeignet ist, die öffentliche Meinung bezüglich einer Ermittlung zu beeinflussen oder komplexe Abläufe so vereinfacht, dass der Gang des öffentlichen Diskurses negativ beeinträchtigt wird. Die Informationen mit großem öffentlichen Interesse und die Öffentlichkeitsarbeit sind durch getrennte, eigens dafür ausgezeichnete und bezeichnete Accounts zu verbreiten.
    • die Polizei kann auch weiterhin in den sozialen Netzwerken aktiv sein. Dies muss aber im Einklang mit den Regeln für eine angemessene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einhergehen.

     

     

    Beschluss-PDF:
    Stellungnahme(n):
    Stellungnahme des Senats 2022: Die Social Media Kommunikation der Polizei Berlin erfolgt gemäß den strategischen Empfehlungen des Abschlussberichtes der Projektgruppe Neue Medien aus 2013 und unterstützt die Polizei Berlin mit dieser zeitgemäßen zielgruppenorientierten Öffentlichkeitsarbeit bei der Erfüllung ihrer Kernaufgaben und der Nachwuchsgewinnung.

    Informationen, Hinweise, Appelle, Warnungen und Erläuterungen werden über die behördlichen Social Media Accounts, adäquat zur Pressearbeit, zentral aus dem Polizeipräsidium durch die Mitarbeitenden des Fachbereiches Social Media Management veröffentlicht und im Rahmen des dialogbasierten Community-Managements betreut. Das breite Spektrum der Social Media Öffentlichkeitsarbeit richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen pro Plattform, die dann in ihrer Summe einen sehr großen Teil der gesamten Bevölkerung erreichen soll. Ein sehr großer Teil der Öffentlichkeit nutzt Social Media zur Informationsbeschaffung und -teilung – laut Statistischem Bundesamt sind das 89%. Dem schnellen, verständlichen und kompakten Informationsbedürfnis der Bevölkerung, insbesondere in Einsatz- und Krisensituationen, kommt die Polizei Berlin über ihre verifizierten Twitter-Accounts nach.

    Das beliebteste Social Media Netzwerk in Deutschland ist Instagram, hier spricht die Polizei Berlin sowohl potentielle interessierte Menschen für den Berufs- und Quereinstieg an und kann gleichermaßen visuell Informationen, Aufrufe und Appelle verbreiten.

    Auch wenn die Nutzung von Facebook in den letzten Jahren rückläufig ist, werden hier noch immer die Zielgruppen und die Ziele erreicht. Zudem hat sich Facebook als reputationsstabilisierender Kanal etabliert. Hier können umfänglichere Sachinformationen übermittelt und im Dialog kommuniziert werden.

    Über die Kanäle Snapchat und TikTok erreicht die Polizei Berlin die jüngste Zielgruppe und nutzt die Plattformen regulär zur Nachwuchswerbung. Im Rahmen einer Risiko- und Krisenkommunikation werden diese Accounts zur Maximierung der Reichweite in die jungen Zielgruppen mitgenutzt.

    Der behördliche YouTube Account ist Ausspiel-Kanal für Kampagnenprodukte, Aktionen, Videos zur Nachwuchsgewinnung und dient ebenso zur informatorischen Öffentlichkeitsarbeit bei der Erfüllung der Kernaufgaben der Polizei Berlin. Folgende schriftliche Regelungen bestehen aktuell bzgl. der Nutzung:

  • Leitfaden „Nutzung von sozialen Netzwerken in der Berliner Verwaltung - Umgang mit und in sozialen Netzwerken“ (Herausgeber: SenInnSport ZS C2 sowie Senatskanzlei Berlin, Dezember 2012)
  • Abschlussbericht der Projektgruppe Neue Medien der Polizei Berlin (Juni 2013)
  • Merkblatt „allgemeine Hinweise zum Umgang mit Sozialen Medien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin“ (Social Media Guidelines, 2020)

    Eine Geschäftsanweisung über die Pressearbeit sowie die Nutzung der sozialen Medien ist in Planung.
  • Überweisungs-PDF: