Antrag 184/I/2022 Mehr naturverträgliches und klimaresilientes Bauen in Berlin

Die Abgeordneten der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Novelle der Berliner Bauordnung (BauO) dahin gehend zu unterstützen, dass insbesondere in § 8a

 

  1. die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden dauerhaft gewährleistet wird,
  2. alle Versiegelungen des Bodens bis auf im Rahmen der genehmigten Nutzung unabweisbare Teile, begrünt und bepflanzt werden,
  3. unabhängig davon mindestens 30 % der Fassadenfläche eines Gebäudes und Dächer größer als 30 m² zu 70% dauerhaft begrünt werden.
    Darüber hinaus sind im Bereich der Mischwasserkanalisation Retentionsdächer anzulegen.
    Eine Doppelnutzung zusammen mit erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergie oder kleine Windkraft mit Vertikalrotoren) ist zulässig und möglich.
  4. Der Biotopflächenfaktor (BFF) ist in die BauO aufzunehmen, damit er rechtsverbindlich umsetzbar wird.

 

Bei vorhandenen Landschaftsplänen haben deren Inhalte Vorrang, so dass der BFF umfänglich zur Anwendung kommt. Diese dienen besonders der Darstellung und dem Nachweis geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Sie ersetzen damit die Anforderungen des §8a, soweit dessen Inhalte nicht darüber hinaus gehen.

 

Zum Schutze der urbanen Flora ist in der Berliner BauO vorzusehen:

  • Ab einer Gebäudebreite von 30 m sind je drei Niststätten für Vögel und Quartiere für Fledermäuse herzustellen.
  • Die Gebäude müssen so gestaltet werden, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Vögel durch Kollision mit dem Bauwerk nicht erhöht wird.
  • Bei der Außenbeleuchtung ist die Beleuchtungsintensität und die Abstrahlung sowie die Blaulichtanteile des Lichts zum Schutz der freilebenden Tierwelt auf das unabweisbar erforderliche Maß zu begrenzen.

 

In der Berliner BauO ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzusehen, der folgenden Anforderungen entsprechen muss. Er muss wirksam werden, bezüglich

  • der Freiflächennutzung,
  • der Biodiversität,
  • des tierunterstützenden Entwerfens (animal aided design)
  • und der Klimaanpassung.

 

Die Anforderungen werden durch Verwaltungsvorschriften (beispielsweise auch DGNB-Zertifizierung) geregelt, damit eine fachgerechte Ausführung gewährleistet wird.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Das Ziel, das Bauwesen in Berlin ökologisch und so klimaneutral wie möglich zu gestalten, ist für die SPD-Fraktion ein wichtiges Anliegen. Bei der Novelle der Berliner Bauordnung im Dezember 2023 sind in die Bauordnung Regelungen zur Dachbegrünung sowie zu Anforderungen aus Biotopflächenfaktor-Landschaftsplänen aufgenommen worden. Ebenso wurde auf Bestreben der SPD-Fraktion im Rahmen der parlamentarischen Beratung ergänzt, dass bei

1. Vorhaben, die der Weiternutzung bestehender Gebäude dienen,

2. Vorhaben zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien oder

3. Vorhaben zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen (wie zum Beispiel dem Bauen mit Lehm und Holz)

die Bauaufsichtsbehörde die Möglichkeit zur Abweichung von Anforderungen aus der Berliner Bauordnung erhält und diese Möglichkeiten nutzen soll.

s. Stellungnahme zu I/2022 Landesparteitag 19.06.2022
Überweisungs-PDF: