Antrag 305/II/2022 Einlagensicherungsgesetz für Genossenschafts-Einlagen

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, durch Verhandlungen mit ihren Koalitionspartnern darauf hinzuwirken, dass Beteiligungen an Genossenschaften bis zur Höhe von € 100.000,00 in das Einlagensicherungsgesetz über Volksbanken-Depot einbezogen werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Rücküberweisung an Antragsteller (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Aktualisierte Stellungnahme der ASJ Berlin

Votum: Zurücküberweisung an den Antragsteller zur Überarbeitung

 

Begründung

Wohnungsbaugenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag, die Mietpreisentwicklung zu dämpfen, und sollten daher unterstützt und gefördert werden. Der Antrag differenziert aber nicht zwischen Wohnungsbaugenossenschaften und sonstigen Genossenschaften. Eine Einbeziehung in das Einlagensicherungsgesetz aller Genossenschaften ist nicht sachgerecht. Geschäftsanteile an Genossenschaften sind keine Spareinlagen, sondern Beteiligungen an einem Unternehmen. Mitglieder einer Genossenschaft profitieren somit über Dividenden an den Gewinnen des Unternehmens, tragen aber auch das Risiko von Verlusten. Im Insolvenzfall wird das Vermögen der Genossenschaft verwertet und auf die Gläubiger – einschließlich der Mitglieder – verteilt.

Die Einlagensicherung gilt dagegen für Guthaben bei Banken, einschließlich Festgeld und Spareinlagen. Eine Ausdehnung auf Unternehmensanteile – sei es in Form von Aktien oder von Genossenschaftseinlagen – wäre dementsprechend ein Systembruch. Angesichts der geringen Zahl von Insolvenzen von Genossenschaften ist auch nicht klar, ob überhaupt ein Bedürfnis nach so einer Regelung besteht.

 

Zudem werden in der Begründung weitere Forderungen hinsichtlich der Höhe der Einlagen, der Verzinsung, der Altersvorsorge und der Steuerfreiheit genannt, die noch durchdacht werden müssen. So bleibt unklar, aus welchen Mitteln Genossenschaften eine Verzinsung von 4 % erwirtschaften sollen. Die Forderungen zielen darauf ab, Genossenschaften als Kapitalanlage für Anleger attraktiv zu machen, aus der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft Gewinne mitnehmen zu können. Insoweit weist der Antrag in die falsche Richtung, da die Wohnungswirtschaft nicht auf Profit sondern auf Gemeinwohl ausgerichtet werden sollte.

Überweisungs-PDF: