Antrag 211/II/2022 Clubkultur auch für das Klima

Der menschengemachte Klimawandel stellt für die Menschheit die größte Herausforderung und Bedrohung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten dar. Trotz dieser Gewissheit reichen die bisherigen globalen Klimaschutzbemühungen nicht aus, um eine ausreichende Antwort auf diese Gefahr zu geben. 2015 wurde bei der UN-Klimakonferenz das Pariser Klimaschutzabkommen beschlossen, welches den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf maximal 2°C, aber möglichst auf 1,5°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau halten möchte. Das Pariser Klimaschutzabkommen sowie die Einhaltung der beschriebenen Zielstellungen betrachten wir dabei als elementar für eine lebenswerte Zukunft auf der Erde.

 

Leider entfaltet das Pariser Klimaschutzabkommen nicht die notwendige Wirkung. So ist stetig von neuen Höchstständen in den globalen Treibhausgasemissionen zu hören, während die Weltgemeinschaft schon lange den 1,5°C-Pfad verlassen haben. Wir möchten deutlich machen, dass selbst dieser Anstieg in der globalen Durchschnittstemperatur für Millionen von Menschen weltweit erhebliche Einschnitte in ihrem Leben bedeuten wird. Dabei sprechen wir nicht vordergründig von Einschnitten in unserem, sehr hohen Lebensstandard, sondern explizit von Einschnitten in das Leben von Menschen aus Regionen mit geringen Lebensstandards. Wir sprechen dort von dem Verlust von Lebensgrundlagen oder auch von möglichen Verteilungskämpfen über für das Leben essenzielle Bestandteile wie Trinkwasser. Hieraus wird deutlich, wie wichtig zeitnahe und hinreichende Fortschritte in der globalen Klimaschutzpolitik sind.

 

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) schafft dies bisher nicht, da sich unter anderem für Beschlüsse alle Staaten einig sein müssen, aber auch bei der Nicht-Einhaltung von Verpflichtungen keine einschneidenden Folgen für die jeweiligen Staaten bestehen. Als Folge findet innerhalb der Staatengemeinschaft ein Katz-und-Maus-Spiel statt, bei welchem kein Akteur einen für das 1,5°C-Ziel ausreichenden Schritt gehen will.

 

Die Idee des Klimaclubs will genau diese Hindernisse überwinden. Der Klimaclub würde Staaten umfassen, welche sich zur vertieften, gemeinsamen Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels zusammenfinden. Durch dieses Voranschreiten soll aufgezeigt werden, dass effektive Klimaschutzpolitik mit guter, zukunftssichernder und arbeitsplatzsichernder Wirtschaftspolitik einhergehen kann. Natürlich besteht die langfristige Vision darin, dass zunehmend möglichst viele weitere Staaten dem Klimaclub beitreten und somit den Wirkungsrahmen des Clubs erweitern.

 

Die Ampel-Koalition hat sich bereits im Koalitionsvertrag dazu verschrieben, sich für einen Klimaclub mit einem einheitlichen CO2-Mindestpreis und einem gemeinsamen CO2-Grenzausgleich einzusetzen. Innerhalb der G7-Präsidentschaft wurde bereits von Seiten des Bundeskanzlers versucht, diesem Ziel nachzugehen. Im Abschlusskommuniqué des G7-Gipfels in Elmau wurde in der Folge festgehalten, dass eine Gründung bis zum Ende des Jahres 2022 angestrebt wird.

 

In diesem Zeitraum gilt es, effektive Instrumente in den Klimaclub zu etablieren, sodass dieser die größtmögliche, positive Wirkung auf den Klimaschutz entwickeln kann.

 

Ein wesentlicher Bestandteil sollen verbindliche, 1,5°C-konforme Verpflichtungen für die Reduzierung von Emissionen durch die einzelnen Staaten in Verbindung mit wirksamen Sanktionsmechanismen sein. Durch die Sanktionsmechanismen soll die Einhaltung der Verpflichtungen verstärkt gesichert werden, was im bisherigen Rahmen nicht der Fall ist. Die Mitgliedstaaten sollen mit negativen Konsequenzen rechnen müssen, sobald ihre Anstrengungen nicht für die Einhaltungen der notwendigen Verpflichtungen ausreichen. Hieraus ergibt sich auch eine höhere Sicherheit für Staaten, welche ihre Verpflichtungen einhalten, nicht allein die immensen Kosten für die entsprechenden Treibhausgaseinsparungen zu tragen.

 

Um die Verpflichtungen hinsichtlich der Treibhausgasreduktion auch mit wichtigen Preisanreizen zu untermauern, braucht es eine adäquate CO2-Bepreisung. Hierbei bevorzugen wir ebenfalls die CO2-Steuer. Uns ist bewusst, dass durch eine CO2-Bepreisung besonders Menschen mit geringen Einkommen belastet werden. Vor diesem Hintergrund soll es innerhalb des Klimaclubs eine Pflicht geben, einen kompensierenden Anteil der staatlichen Einnahmen für den sozialen Ausgleich bei der Bekämpfung des Klimawandels zu nutzen.

 

Für die Überbrückung der bisherigen Hindernisse für eine Kooperation braucht es neben dem Anreiz, Fortschritte in der Klimaschutzbekämpfung zu erreichen, weitere Anreize für die Staaten hinsichtlich eines Beitritts. Eine Grundbefürchtung der Staaten ist es, durch die Auflage von strikteren Klimaschutzmaßnahmen die eigene Volkswirtschaft aufgrund erhöhter Kosten in eine nachteilige Wettbewerbsposition zu bringen. Hierauf aufbauend besteht ebenfalls die Gefahr des Carbon-Leakages durch Unternehmen mit emissionsintensiven Wirtschaftsaktivitäten. Dabei beschreibt das Carbon-Leakage den Prozess, bei welchem Unternehmen ihre Wirtschaftstätigkeiten aus Staaten mit strikteren Emissionsreduzierungsverpflichtungen in Staaten ohne bzw. mit geringeren Verpflichtungen verlegen. Hierdurch können Unternehmen Kosten reduzieren. Für den Klimaschutz wäre dieser Prozess fatal, da die Emissionen weiterhin entstehen, jedoch nicht durch verschiedene Instrumente reguliert werden würden.

 

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung mit einem CO2-Grenzausgleich bereits einen Ansatz ausgewählt. Dieser CO2-Grenzausgleich würde Importe in den Wirtschaftsraum des Klimaclubs anhand ihrer CO2-Emissionen bepreisen und somit ähnlich wie ein CO2-Zoll wirken. Für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Klimaclubs müsste die Höhe des CO2-Grenzausgleichs mindestens auf dem Niveau der eigenen CO2-Bepreisung liegen. Die Wettbewerbsfähigkeit bedarf einen Fokus auch aufgrund sozialer Aspekte, da hierdurch Arbeitsplätze gesichert und somit soziale Härten vermieden werden können.

 

Der Klimaclub muss für alle weiteren Staaten offenstehen, sobald klar definierte Beitrittskriterien erfüllt sind. Hierbei bedarf es einer besonderen Berücksichtigung für nicht-industrialisierte Staaten. Diese sollen beispielsweise durch zunächst vereinfachte Emissionsreduktionsverpflichtungen sowie einer über den bestehenden gemeinsamen globalen Klimafonds hinausgehenden finanziellen Unterstützung zum Beitritt ermutigt werden.

 

Zwar sollten wir nicht allein auf eine Rettung durch zukünftige Technologien hoffen. Dennoch ist die Erforschung sowohl der Klimakrise und ihrer Folgen als auch möglicher Lösungsansätze sinnvoll. Daher braucht es auch eine vertiefte Zusammenarbeit und Bereitstellung von Mitteln für Forschung durch die Mitglieder eines Klimaclubs. Hierdurch können gemeinsame Reduktionspotenziale effizienter und zeitnah genutzt werden, um schnell, effektiv und nachhaltig Emissionsreduktionen herbeiführen zu können.

 

Für uns müssen diese Instrumente den Weg in den Klimaclub finden, sodass die dringend nötigen Fortschritte in der globalen Klimaschutzpolitik möglich werden. Denn eines ist klar: Der Klimawandel wird nicht auf uns warten und wir haben keine Zeit mehr zu verlieren!

 

Forderungen:

 

Wir fordern vom sozialdemokratischen Bundeskanzler, von der deutschen Bundesregierung, der Bundes-SPD sowie der SPD-Bundestagsfraktion, innerhalb der Ausgestaltung des Klimaclubs:

  • sich für die Vereinbarung von verpflichtenden Emissionsreduktionen verbunden mit adäquaten, vertraglich festgehaltenen Sanktionen im Fall der Nicht-Einhaltung sowie für einen entsprechenden Kontroll- und Umsetzungsmechanismus einzusetzen.
  • auf die Einführung einer CO2-Bepreisung in für den Welthandel relevanten Sektoren der Schwerindustrie zu pochen, wobei explizite und implizite Preismechanismen, wie etwa CO2-Steuer, gleichermaßen anzuerkennen sind. Die Einnahmen dieser CO2-Bepreisung sollen zu einem klar definierten Teil für den sozialen Ausgleich der Belastungen, entstehend aus der CO2-Bepreisung, genutzt werden. Darüber hinaus sollte ein klar definierter Teil der Einnahmen der Finanzierung Klimaanpassungsmaßnahmen in den von der Klimakrise meist betroffenen Ländern, unabhängig der Club-Mitgliedschaft, gewidmet werden. Diese Mittel sollen bereits im Rahmen
  • der Klimarahmenkonvention versprochene Gelder ergänzen und nicht ersetzen. Für die Wahrung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten, welche für den Erhalt von Arbeitsplätzen elementar ist, soll ein wirksamer, ein mit den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) konformer CO2-Grenzausgleichsmechanismus geschaffen werden. Die Höhe der CO2-Bepreisung im Rahmen dieses Grenzausgleichsmechanismus muss daher mindestens auf dem Niveau der eigenen CO2-Bepreisung liegen.
  • zusätzliche Anreize auch für den Beitritt von nicht-industrialisierten Staaten zu schaffen, welche bisher nicht die finanziellen Mittel besitzen, den Weg zur Klimaneutralität zu beschreiten. Hierfür braucht es neben dem bestehenden gemeinsamen Klimafonds weitere finanzielle Hilfen der Besonders nicht-industrialisierte Staaten sollen durch leichtere Emissionsreduktionsverpflichtungen oder auch leichtere Bedingungen innerhalb der CO2-Bepreisung zu einem Beitritt ermutigt werden. So sollen sie einerseits in ihren Bemühungen unterstützt werden sowie andererseits endlich eine federführende Rolle in der Abwendung einer Krise zugewiesen bekommen, für die sie meist vergleichsweise wenig verantwortlich sind, deren Folgen sie aber überproportional tragen werden müssen.
  • neben CO2-Bepreisung sollte die Investition und Entwicklung neuer Märkte für klimafreundliche Technologien eine zentrale Säule der Arbeit des Klima-Clubs sein. Hierfür sollten sich Mitgliedstaaten zu Mindeststandards für Kohlenstoffgehalt in der öffentlichen Beschaffung und Vergabe verpflichten und diese in den Handelsbeziehungen durchsetzen. Ein Fokus dieser Arbeit sollte die Erschließung dieser Märkte in Nicht-Mitgliedstaaten sein, um das Risiko zu vermindern, dass zwei Wirtschaftsräume mit und ohne CO2-Bepreisung sowie klimaungünstige Wettbewerbsvorteile entstehen. Investitionen und klare Nachfragesignale sind wirksame Maßnahmen, bis Partnerländer sich CO2-Bepreisungssysteme und -Steuer erarbeiten, was über mehrere Legislaturperioden dauern kann.
  • eine gemeinsame Initiative zur Erforschung der Klimakrise und ihrer Folgen sowie möglicher Lösungsansätze zu starten. Hierfür soll ein gemeinsamer Fonds in angemessenem Umfang eingerichtet werden, welcher von den Mitgliedstaaten je nach Wirtschaftskraft gefüllt werden soll.
  • die zielorientierte Zusammenarbeit mit künftigen Präsidentschaften der G7, G20 sowie der Klimarahmenkonvention anstreben, um das Projekt weiterhin zu fördern.
Empfehlung der Antragskommission:
Rücküberweisung an Antragstellende (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Empfehlung FA X: Ablehnung in vorliegender Form  

Empfehlung an AntragstellerInnen, die einzelnen Forderungen auf dem im Aufbau befindlichen Klimaclub zu konzentrieren, nach vorn zu ziehen, und verstaendlicher zu begründen, sowie den Antrag insgesamt kürzer zu gestalten

Die Intention ist zu begrüßen. Den Klimaclub gibt es allerdings bereits, und in den letzten Jahren sind weitere Staaten beigetreten, z.B. Kenia und Kolumbien. Allerdings werden in dem Antrag viele Dinge und Forderungen miteinander verquickt, die z.T. bereits erfuellt sind oder zu komplex, um sie in so einem Antrag behandeln zu koennen.

Überweisungs-PDF: