Antrag 205/I/2024 Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Berlin und Stärkung der medizinischen und rettungsdienstlichen Versorgung der Berliner Bevölkerung

Angesichts der enormen Herausforderungen, mit denen die medizinische, insbesondere rettungsdienstliche Versorgung der Berliner Bevölkerung konfrontiert ist, gilt es ambitionierte und konsequente Maßnahmen entlang der gesamten Versorgungskette zu ergreifen, um auch künftig eine angemessene, bedarfs- und sozialgerechte Versorgung sicherzustellen.

 

Konkret möge der Landesparteitag beschließen:

 

Errichtung einer gemeinsamen Leitstelle für Rettungsdienst und Krankentransport in der kooperativen Leitstelle

Ziel einer gemeinsamen Leistelle ist die Disponierung von rettungsdienstlichen Einsätzen, Notfalltransporten, Krankentransporten und Einsätzen des kassenärztlichen Notfalldienstes. Eine gemeinsamen Leitstelle soll, auch unter Nutzung moderner digitaler Lösungen, eine effiziente Koordinierung, Lenkung und Nutzung verfügbarer Ressourcen ermöglichen, um auf medizinische Notfälle schneller und zielgerichteter reagieren zu können. Sie soll im Zuge der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Berlin, die für das Jahr 2024/25 vorgesehen ist, eingeführt werden.

 

Schaffung von allgemeinmedizinischen Anlaufstellen in Krankenhäusern

Durch Einrichtung von dauerhaft besetzten allgemeinmedizinischen Portalpraxen können Patient*innen mit leichten Beschwerden schneller versorgt und die Rettungsstellen signifikant entlastet und für Notfälle freigehalten werden. In einem ersten Schritt soll diese Regelung für landeseigene Krankenhäuser erfolgen. Danach soll diese auf alle Krankenhäuser ausgedehnt werden. Soweit eine solche nicht auf Landesebene erfolgen kann, ist eine entsprechende Bundesratsinitiative anzustreben.

 

Erhöhung der Attraktivität der Berufe im Rettungsdienst

Die Aufwertung der Tätigkeiten im Rettungsdienst durch die Schaffung eines eigenen Laufbahnzweiges und damit der Möglichkeit der Verbeamtung auch ohne feuerwehrtechnische Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst einschließlich einer angemessenen Besoldung soll dazu beitragen, qualifiziertes Personal für den Rettungsdienst zu gewinnen und langfristig zu halten sowie insbesondere auch für Frauen attraktiver zu gestalten.

 

Zudem soll die Beförderung von Notfallsanitäter*innen bis hin zur Übernahme einer Führungsfunktion im gehobenen Dienst durch Fortbildung und Qualifikationserwerb (bspw. Organisatorische Leitung Rettungsdienst) innerhalb der üblichen Arbeitszeit ermöglicht werden.

 

Auch sollte die Feuerwehrlaufbahnverordnung bis Ende 2024 durch Streichung von Hürden (Bewährungsfeststellung) entbürokratisiert werden.