Antrag 156/I/2022 Sicherung der Kulturfinanzierung in Berlin

Die SPD Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie Senat vertretenen Mitglieder setzen sich für eine Evaluation der bisherigen Instrumente der Berliner Kulturförderung ein.

 

Ziel ist eine kritische Bestandaufnahme der bisherigen Förderinstrumente hinsichtlich von Geeignetheit, Zielgruppen und Zugänglichkeit. In diesem Kontext sollen auch die Möglichkeiten zur stärkeren Verstetigung der finanziellen Mittel für landeseigene, bezirkliche und freie Kultureinrichtungen bis zu freiberuflich tätigen Kulturschaffenden in den Blick genommen werden (z.B. im Rahmen eines Kulturförderungsgesetzes).

 

Mitgedacht werden soll auch die Einführung einer zweckgerichteten Kulturabgabe oder analog die zusätzliche Verstärkung der Haushaltsmittel für Kulturförderung, ab dem Doppelhaushalt 24/25, in Orientierung an der durchschnittlichen Höhe der Einnahmen der City Tax.

 

Die SPD Berlin steht für ein lebendiges Berlin, dass besonders durch seine vielfältige und starke Kulturszene geprägt wird. Deshalb wollen wir gut funktionierende Förderinstrumente fortsetzen, diese sinnvoll anpassen und ergänzen sowie insgesamt eine bessere Zugänglichkeit erreichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Die Evaluation der Kulturförderinstrumente ist eine Maßgabe, die die Agh.-Fraktion im Einklang mit den SPD-Verhandlungszielen auf Landesebene kontinuierlich im Blick hat. Da die operative Umsetzung senatsseitig übernommen wird, stellt sich die Steuerung der Detailfragen als schwierig heraus. Gerade die Details bspw. in der Beauftragung bestimmen jedoch den Verlauf von Evaluationen. Beispielsweise wurde zuletzt eine Agentur mit der Evaluation der Kulturraum Berlin GmbH beauftragt. Kernfragen des Projekts lauten, „ob der Zweck der Gründung der KRB erfüllt ist und ob die Hauptvorteile bei Gründung (v.a. Flexibilität und Szenenähe“) zu einer positiven Bewertung der KRB im Kontext der Ziele des ARP führen.“ Die politische Begleitung der Evaluation bis zu ihrer Vorlage am 31. Dezember 2024 steht hier vor der Herausforderung die Vorbehalte gegen die Gründung der KRB festzustellen und auf Erhalt und Erschließung von mehr Arbeitsräumen für Künstlerinnen und Künstler aller Sparten zu drängen. Ebenfalls berücksichtigt werden mögliche Spielräume bei Landeseinnahmen. In Berlin wird eine Steuer auf Übernachtungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben erhoben. Die Höhe der Übernachtungsteuer beträgt 5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Nebenkosten, wie z.B. Frühstück). Berufliche Übernachtungen sind ab dem 1. April 2024 nicht mehr von der Steuer ausgenommen.
Überweisungs-PDF: