Antrag 37/I/2024 Immobilienspekulation bekämpfen: Grundsteuer C in Berlin einführen!

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für die Einführung eines gesonderten Hebesatzes bei der Grundsteuer für unbebaute, baureife Grundstücke für den Wohnungsbau (Grundsteuer C) einzusetzen. Der Hebesatz soll dabei mindestens das Doppelte des für bebaute und bebaubare Grundstücke festgelegten Hebesatzes betragen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für die Einführung eines gesonderten Hebesatzes bei der Grundsteuer für unbebaute, baureife Grundstücke für den Wohnungsbau (Grundsteuer C) einzusetzen.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für die Einführung eines gesonderten Hebesatzes bei der Grundsteuer für unbebaute, baureife Grundstücke für den Wohnungsbau (Grundsteuer C) einzusetzen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Stellungnahme von AK 6 (Finanzen) erbeten

Stellungnahme des Senats 2026:
Hierzu hat SenStadt erste fachliche Prüfungen vorgenommen. Zudem gibt es derzeit Abstimmungen mit SenFin und der Koa über die möglichen Wege zur Einführung einer Grundsteuer C.
Überweisungs-PDF: