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Antrag 134/I/2020 Untersuchungssausschuss jetzt – Gegen rechten Terror in Neukölln

1.10.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, gemeinsam mit den Koalitionspartnern einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der die rechte Terrorserie in Neukölln in ihrer Gesamtheit, also unter Einbeziehung der Brandanschläge auf das Anton-Schmaus-Haus ab 2010, sowie dem Mord an Burak Bektaş und möglichen Verbindungen mit dem NSU-Komplex, untersuchen soll. Untersuchungsgegenstand sollen die rechtsextremistischen Strukturen in Berlin und ihre Verbindungen über das Land Berlin hinaus, sowie mögliche Missstände bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Berlin, als auch bei den Verfassungsschutzämtern des Landes und des Bundes sein.

 

Ist abzusehen, dass der Untersuchungsausschuss seinen Untersuchungsauftrag nicht vor Ende der Wahlperiode erledigen kann, soll gemäß §33 UntAG ein Sachstandsbericht über den bisherigen Gang des Verfahrens sowie über die bisherigen Feststellungen abgegeben werden  um die Untersuchung in der nächsten Wahlperiode fortzusetzen.

Antrag 133/I/2020 Ein Untersuchungsausschuss zum rechten Terror in Neukölln

30.09.2020

Der Landesvorstand wird aufgefordert, im Wahlprogramm und bei den Koalitionsverhandlungen für die kommende Legislaturperiode (19. Wahlperiode) einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum jahrelangen rechten Terror in Neukölln einzurichten, der auf den Ergebnissen der vom Senat zu diesem Thema neu eingesetzten Ermittlungskommission bei Justiz und Polizei basiert.

 

Antrag 228/I/2020 EU-Landwirtschaftspolitik

30.09.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, mittelfristig den Systemwechsel in der Gemeinsamen Agrarpolitik unter folgenden Gesichtspunkten durchzusetzen:

 

  • weitgehend herbizit- und pestizidfreie Landwirtschaft z. B. durch Umpflügen des Bodens
  • minimaler Einsatz von Düngemitteln
  • artgerechte Tierhaltung und artgerechter Lebendtransport
  • Erhalt der Artenvielfalt im ländlichen Raum
  • Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte in Hand von bäuerlichen oder handwerklichen Betrieben
  • Förderung kleiner, bäuerlicher, unternehmergeführter Betriebe
  • nachhaltige Landwirtschaft mit jährlichen Fruchtwechseln statt Monokulturen

 

Die Förderung muss umgestellt werden von den bisherigen ungelenkten Direktsubventionen pro Fläche auf eine Förderung der Bauern für die Erbringung öffentlicher Leistungen wie Gewässer-, Bestäuber- oder Klimaschutz entsprechend den Forderungen einer nachhaltigen Landwirtschaft. Dies ist unerlässlich, um dem Ziel der GAP, die Landflucht zu stoppen, näher zu kommen. Notwendig zur erfolgreichen Umsetzung einer nachhaltigen Landwirtschaft ist ein wirksames Kontroll- und Sanktionssystem für das ebenso Geld bereitgestellt werden muss, wie für die Förderung der Landwirtschaft insgesamt.

 

Ferner darf sich Europa nicht länger für ungezügelten Freihandel im Agrarsektor einsetzen. Ungleichgewichte der Akteure auf dem Weltmarkt wegen Subventionen führen zur Vernichtung von kleinbäuerlichen Existenzen im Afrika südlich der Sahara. Sie erzeugen Armut, eine schlechte Versorgungslage und verstärken so als weitere Fluchtursache die Land-Stadtflucht und Migrationsbewegungen. Fairer Handel hingegen erlaubt diesen Ländern nicht nur Zölle, sondern darüber hinaus Einfuhrverbote für bestimmte Produkte. Anders sind beispielsweise tiefgefrorene Fleischreste nicht von funktionierenden landwirtschaftlich geprägten Ökonomien des globalen Südens fernzuhalten.

Antrag 132/I/2020 Alle Möglichkeiten nutzen: Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus zum anhaltenden rechten Terror und Verbindungen zum NSU in Berlin-Neukölln einrichten

30.09.2020

In Berlin gibt es seit über zehn Jahren eine rechte Anschlagserie, die nach wie vor nicht ansatzweise aufgeklärt ist.

 

Eine kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus ergab, dass alleine im Zeitraum von Januar bis September 2019 80 Delikte alleine in Neukölln stattgefunden haben, die dem rechten Spektrum zuzuordnen sind.

Immer wieder wurden und werden Menschen, die sich gegen rechts engagieren, durch Graffitis in und an Wohnhäusern eingeschüchtert und bedroht, Brandsätze gelegt und geworfen, Stolpersteine wurden gestohlen oder zerstört.

Eine lange Liste von Straftaten, Übergriffen, Drohanrufen und Brandanschlägen gegen vom rechten Terror betroffenen Personen zeigen, dass bisher unklar ist, ab wann Sicherheitsbehörden von Gefährdungen für konkrete Personen wussten, wie und wieso mit diesen Informationen auf die jeweilige Art umgegangen wurde, welche Schlüsse daraus gezogen wurden und welche Fehlschlüsse zu gefährlichen, lebensbedrohlichen Situation für Betroffenen der rechten Terrorserie geführt haben.

 

Nachdem die Bundesanwaltschaft sich trotz zweimaliger Aufforderung vom Innensenator weigerte, die Ermittlungen an sich zu ziehen, übernahm sie im August 2020 dennoch die Ermittlungen. Die Begründung der zuständigen Generalbundesanwältin liegt darin, dass einer der zuständigen Staatsanwälte befangen sei. Diese Befangenheit ist darin begründet, dass der Staatsanwalt – laut einer Äußerung eines Verdächtigen in einem abgehörten Telefonat – diesem Verdächtigen zugestanden haben soll, dass sich der Verdächtige keine Sorgen machen müsse, da der Staatsanwalt selbst AfD wähle. Das Protokoll dieses abgehörten Anrufs wurde einer Anwältin der Betroffenen erst nach einer Beschwerde zugänglich gemacht. Kurz nach der Aufdeckung dieses Skandals stand einer der Polizeibeamten, der Teil der Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (REX) ist und in diesem Rahmen auch Kontakte mit Betroffenen der Anschläge hatte, wegen einem rassistischen Angriff vor Gericht. Ebenso macht die Berliner Datenschutzbeauftragte öffentlich, dass es im Zusammenhang mit rechtsextremen Morddrohungen an und in Wohnhäusern in Neukölln unerlaubte Datenabfragen der Polizei zu den dort lebenden Personen gab. Die Polizei verweigert allerdings weitestgehend die Aufklärung dieser Abfragen und verweigert die Kooperation mit der Datenschutzbeauftragten. Innensenator Geisel reagierte darauf mit der Einsetzung einer externen Kommission. Diese Kommission, die im September 2020 ihre Arbeit aufnehmen soll, soll aus zwei bis drei Expert*innen bestehen, die nicht aus Berlin kommen und deutschlandweite Erfahrungen im Kampf gegen rechts haben. Mit Ergebnissen dieser Kommission soll frühestens Ende 2020 zu rechnen sein. Dieser Schritt ist aufgrund der massiven Ermittlungsfehler und der Verbindung von Beamt*innen zum rechtsextremen Milieu und den Tatverdächtigen bei weitem nicht ausreichend. Das Vertrauen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft in die Berliner Ermittlungsbehörden ist nachhaltig gestört. Betroffene fragen sich, wie sie teilweise mehrfach Opfer von Anschlägen werden konnten, obwohl sie umzogen und ihre Meldeadresse mit Sperrvermerk versehen wurden. Die Staatsanwaltschaft stellt trotz gegenteiliger Versicherungen Ermittlungsverfahren ein. Bis heute wurde noch niemand verurteilt, obwohl die Liste an Straftaten lang und erheblich ist.

 

Das Bundesland Berlin hat keinen NSU-Untersuchungsausschuss eingerichtet, obwohl bekannt ist, dass Verbindungen von Personen des NSU nach Berlin nachgewiesen werden können. Andere Bundesländer mit dieser Verbindung zum NSU handelten auch mit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Eine Aufklärung, welche Kontakte Mitglieder des NSU, auch das Trio Uwe Mundlos, Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt, in Berlin hatten und wo sie sich aufgehalten haben, ist somit nicht vorgenommen worden.

In Bezug auf die rechte Terrorserie in Neukölln kommt hinzu, dass etwa Carsten Szczepanski, bekannter Neonazi und V-Mann des Verfassungsschutzes, bereits im Jahr 1993 verantwortlich war für einen Brandanschlag auf den Kleinbus der Falken Neukölln. Eine Verurteilung erfolgte wegen Sachbeschädigung. Zu V-Mann „Piatto“ wurde Szczepanski in der Haft, in der er nach einem Mordversuch an einen Lehrer aus Nigeria im Jahr 1994 kam. Die Aktivitäten Szczepanskis in der Brandenburger und Berliner Neonaziszene, seine Verbindung zum NSU und der Fakt, dass das Haus der Falken-Neukölln auf der Terrorliste des NSU auftauchet und dass aktive Mitglieder der Falken-Neukölln und er SPD Neukölln Betroffene der rechten Terrorserie sind, der lassen die Vermutung nahe legen, dass auch hier eine direkt Verbindung aufzumachen ist.

 

Diesen Indizien muss im Sinne der Möglichkeiten eines Untersuchungsausschusses detailliert nachgegangen werden, um abgesehen von der Aufklärung aktueller Taten, die Strukturen, Netzwerke und Wege der rechten Gruppen nachvollzogen werden könne. Nur so ist es möglich, Schlüsse für künftige Ermittlungen und konkrete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten zu ziehen. Es gilt, die Sicherheit für alle Menschen zu erhöhen und den Betroffenen zu zeigen, dass alle Mittel ergriffen werden, um zu schützen und weitere Taten zu verhindern. Die Terrorlisten des NSU sind die Verbindung zur aktuellen Terrorserie. Diese Verbindungen müssen untersucht werden.

 

Aktuell zeigen die veröffentlichten Ergebnisse der Besonderen Aufbauorganisation (BAO), der sogenannten Sonderermittlungsgruppe „Fokus“, dass systematische Untersuchungen höchst brisante und relevante Ergebnisse liefern können. So sind durch Ermittlungen der BAO 500 Menschen in Dateien zu Feindeslisten von tatverdächtigen Rechtsextremisten aufgetaucht, die vorher unbekannt waren. Außerdem konnten so Verbindung zwischen Taten und Tätern hergestellt und bisher unbekannte Strukturen erkannt werden. Dieses Ziel kann ein Untersuchungsausschuss unterstützen.

 

Mittlerweile wurde eine Petition im Umfang von 25.000 Unterschriften an das Abgeordnetenhaus übergeben. Die Betroffenen fordern einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Umgang der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden mit der rechten Anschlagserie. Das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden sei zerrüttet, sie fordern Aufklärung.

 

Wir solidarisieren uns mit den Betroffenen Menschen und fordern daher:

 

  • Die schnellstmögliche Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus noch in dieser Legislaturperiode, um Strukturen und Netzwerke vergangener Straftaten nachvollziehen zu können und Vorgehenswiesen der Sicherheitsbehörden daraufhin zu beleuchten
  • Eine Überprüfung, inwiefern der NSU und seine historischen Netzwerke mit der aktuellen Terrorserie in Verbindung stehen
  • Eine Untersuchung möglicher strategischer Ermittlungsfehler, um eine endgültige Aufklärung der Straftaten zu ermöglichen

 

Antrag 43/I/2020 Solidarität mit dem Syndikat! Kiezstrukturen und Freiräume vor Verdrängung schützen – nicht die marktwirtschaftlichen Interessen der Immobilienkonzerne!

30.09.2020

Als Jusos Berlin erklären wir uns solidarisch mit der Kiezkneipe Syndikat und allen von Räumung bedrohten linken und emanzipatorischen Projekten.

 

Die Geschichte des Syndikats ist ein Paradebeispiel dafür, wie Kiezkultur und linke Freiräume der Immobilienspekulation zum Opfer fallen. Dabei hatte das Betreiber:innenkollektiv erst nach aufwendiger Suche herausgefunden, dass hinter der auf dem Papier angegebenen Eigentümerin des Hauses, einer Briefkastenfirma in Luxemburg, der Immobilienkonzern Pears Global steckt. Durch ein Konstrukt aus vielen Tochterfirmen, die zum Pears-Konzern gehören, müssen die drei Pears-Brüder, denen der Konzern gehört, keine oder fast keine Steuern zahlen. Auch das Haus, in dem das Syndikat beheimatet war, hatte der Pears-Konzern über eine Tochterfirma gekauft.

 

Umso absurder ist die Situation, dass der Berliner Senat nun mit Steuergeldern einen Großeinsatz der Polizei finanziert, die per Gerichtsbeschluss die Profitinteressen des Pears-Konzerns durchsetzt. Die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes sehen wir nicht. Bereits das polizeiliche Vorgehen gegen die #RausAusDerDefensive-Demo am Abend des 1. August 2020 wirft Fragen auf: Die Demonstration wurde schon kurz nach Beginn brutal unter Anwendung von Einsatzmehrzweckstöcken und CS-Gas aufgelöst, während die Polizei am Mittag desselben Tages noch rund 20.000 Nazis und andere „besorgte Bürger:innen“ und Verschwörungsgläubige, die in jenen zahlreichen mitmachenden Nazis kein Problem sahen, unter bewusster Missachtung u. a. der Mund-Nasen-Schutz-Auflage durch Mitte marschieren ließ. Vor Ort zeigten sich die Einsatzkräfte überfordert, konnten keinen Schutz der Gegendemonstrant:innen garantieren und waren nicht in der Lage, offenbar auch nicht entschlossen dazu angewiesen, eine Auflösung wegen Verstößen gegen die Hygieneauflagen durchzuführen. Gerade diese Gegenüberstellung der Demonstrationen am 1. August zeigt, dass Polizeiressourcen nicht den Zahlen der Teilnehmenden und deren Anlässen entsprechend eingesetzt wurden.

 

Das Vorgehen am 6. und 7. August überstieg dies noch einmal. Für die Durchsetzung der rechtlich geschützten Interessen des Pears-Konzerns ließ der Senat für mehrere Tage einen ganzen Kiez sperren. Dabei war dem Senat offenbar das Eigentumsinteresse von Pears Global wichtiger als das Umsatzinteresse des lokalen Gewerbes im abgesperrten Schillerkiez, das Versammlungsfreiheitsrecht und Freizügigkeitsgrundrecht vieler Menschen, der uneingeschränkte Zugang zur eigenen Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit derjenigen, die von der Polizei unter Anwendung von körperlicher Gewalt festgenommen wurden.

 

Einzelne Szenen verdeutlichen die Brutalität des Polizeieinsatzes: Ein Mensch wird an einem Hamburger Gitter unter Inkaufnahme schwerer Verletzungen gewürgt, während zugleich Umherstehende ohne Bestehen einer Bedrohungslage für die Polizei gepfeffert werden.[1] Bilder zeigen, wie Polizeibeamt:innen grundlos auf Festgenommenen knien.[2] Zahlreiche Menschen wurden bei den Polizeimaßnahmen verletzt. Der Senat und Innensenator Andreas Geisel im Besonderen tragen die volle Verantwortung für die Polizeieinsätze.

 

Der Tag der Räumung, der 7. August 2020, ist ein schwerer Schlag für das Projekt einer linken Regierung, das Berlin mit dem rot-rot-grünen Senat versucht. Nicht nur deshalb, weil die Exekutive für ein Firmenimperium, das nicht einmal Steuern zahlt, unter wohl größtmöglich denkbarem Aufwand und brutaler Durchführung dessen Interessen rücksichtslos durchsetzt, sondern auch, weil das Handeln der Polizei und damit des Senates ernsthaft unsere Zusammenarbeit mit den vielen linken zivilgesellschaftlichen Initiativen gefährdet. Wir brauchen die antifaschistischen, die mietenpolitischen und die vielen anderen linken Gruppen als Bündnispartner:innen für eine progressive Stadtpolitik und wir dürfen es nicht zulassen, dass der linke (!) Berliner Senat die Grundlagen für eine linke Bündnispolitik weiter beschädigt!

 

Wir müssen verhindern, dass so etwas wie das Polizeivorgehen am 7.8.2020 noch einmal passiert. Dazu ist es notwendig, dass wir den marktwirtschaftlich auf Profit ausgerichteten Immobilienmarkt zurückdrängen, genossenschaftliche Nutzung ermöglichen und für den langfristigen Erhalt von Kiezstrukturen eintreten. Immobilien müssen dafür so weit wie möglich in gemeinwohlorientierte Nutzungsformen überführt werden. Um Kiezstrukturen vor der Verdrängung zu schützen, fordern wir zusätzlich zu dem bestehenden Mietenspiegel und Mietendeckel für Wohnraumvermietung einen Gewerbemietenspiegel und einen Gewerbemietendeckel. Immobilien dürfen nicht zum Spekulationsobjekt werden, sondern müssen denen gehören, die sie nutzen, bewohnen und pflegen. Wir setzen uns für die Rekommunalisierung von Wohn- und Gewerbeflächen ein.

 

Was diejenigen Räumungen linker Projekte und von Gewerbe, das zur Kiezstruktur beiträgt betrifft, die aufgrund der Rechtslage unumgänglich sind, muss das Land Berlin oder der zuständige Bezirk sicherstellen, dass den Projekten geeignete und angemessene Alternativräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern von der SPD Neukölln, dass sie sich mehr mit Neuköllner Gewerbe solidarisieren und einsetzen! Es muss mehr Stellen geben. an denen eine Kommunikation stattfindet und Lösungen angeboten werden.

 

Was das Polizeihandeln angeht, ist es notwendig, dass SPD-Innensenator Andreas Geisel zukünftig seiner Aufsichtspflicht gegenüber der Berliner Polizei nachkommt sowie von seinem Weisungsrecht gegenüber der Polizei gebraucht macht, um unverhältnismäßige Einsätze wie den im Schillerkiez zu verhindern. Rote Zonen, also kiezgroße polizeilich abgeriegelte Gebiete, darf es in Berlin nicht mehr geben.