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Antrag 295/II/2019 Ausweitung des Pfandsystems

23.09.2019

Wir fordern die Ausweitung des Pfandsystems auf Produkte, die in Glas angeboten werden und bisher über Altglascontainer entsorgt werden. Dazu zählen sowohl Getränke als auch flüssige und eingelegte Lebensmittel.

 

Außerdem sollen Produkte, die bisher in Plastik, Konservendosen oder Tetrapaks verpackt werden, vermehrt in Glas oder anderen Mehrwegbehältnissen angeboten werden.

 

Die Umwelt leidet unter dem Verpackungsmüll, den die Menschheit erzeugt. Das bekannteste Beispiel dafür sind die Meere, in denen riesige Mengen von Plastik schwimmen und dadurch Vögel, Fische und andere Lebewesen beeinträchtigen mit der Folge von Krankheit und Tod.

 

Einwegverpackungsmaterialien sind sowohl in der Herstellung aus auch in der Entsorgung energieintensiv. Plastik wird teilweise aus Erdöl hergestellt, das sowohl in der Förderung als auch in der Verarbeitung schädlich ist für Umwelt und Gesundheit. Außerdem ist Plastik nicht biologisch abbaubar, sondern zerfällt in Kleinstteile (Mikroplastik), die nicht nur von Fischen und anderen Meereslebewesen aufgenommen werden, sondern in Nahrungsmitteln auch von Menschen aufgenommen werden und gesundheitliche Schäden verursachen können. Das Recycling von Plastik ist nur zu einem ungenügenden Anteil möglich und die Möglichkeiten zur Weiterverarbeitung beschränkt. Auch Tetrapaks sind aufgrund der Beschichtung auf der Innenseite nur schwer in die einzelnen Stoffe aufzutrennen und damit kaum wiederverwertbar.

 

Viele Verbraucher*innen wollen dazu nicht länger beitragen und suchen nach Alternativen bei der Verpackung. Häufig fällt die Wahl dabei auf Glas. Das ist weder gesundheits- noch umweltschädlich, verbraucht aber ebenfalls viel Energie bei der Produktion.

 

Viele Produkte werden jedoch in Glasbehältern vertrieben, die nach nur einer einzigen Benutzung im Altglascontainer landen. Dort wird das Glas zwar eingeschmolzen und erneut eingesetzt, dieser Prozess benötigt aber ebenfalls viel Energie.

 

Für bestimmte Getränke und wenige Lebensmittel besteht bereits ein Pfandsystem. Die Erfahrung daraus zeigt, dass dieses Glas bis zu 50-mal wiederverwendet werden kann. Das bestehende System ist jedoch unübersichtlich, da keine einheitliche Regelung besteht und Unternehmen immer wieder Wege finden, es zu umgehen.

 

Wir fordern daher die Entwicklung eines neuen Pfandsystems. Dieses soll die bisherigen Regelungen allgemeinverbindlich machen. Einweg- soll zu Mehrwegverpackung werden. Außerdem sollen mehr Produkte in Glas angeboten werden, soweit die Lebensmittelsicherheit dadurch nicht unerheblich beeinträchtigt wird.

 

Hersteller*innen, Groß- und Einzelhandel sollen dabei verpflichtet werden, mehr Produkte in Mehrweg- anstatt Einwegverpackungen zu vertreiben. Ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz kann durch eine finanzielle Beteiligung der Hersteller*innen an den Kosten der Verwertung von Einwegverpackungen geschaffen werden.

 

Supermärkte sollen Eigenmarkenprodukte nach Möglichkeit in Mehrwegbehältnissen anbieten. Außerdem soll ein Rückgabesystem für diese sowie für Behälter anderer Hersteller*innen entwickelt werden. Insbesondere die Entwicklung von Standardbehältnissen trägt dabei zur Praktikabilität bei. Zusätzlich soll das Netz an Annahmestellen erweitert und weitere dezentrale Möglichkeiten zur Pfandrückgabe geschaffen werden.

 

Glas ist schwerer als andere Verpackungsmaterialien, insbesondere Plastik. Dadurch wird insbesondere der Transport energieintensiver. Dadurch könnte eine dezentrale und lokale Produktion gefördert werden. Dies ist aber nicht bei allen Produkten möglich. Vielleicht steigen aber auch nur die Transportfahrten und die damit einhergehenden Umweltbelastungen. Dann könnten mehrfach verwendbare Verpackungen aus leichten Materialien eine Alternative darstellen. In solchen Fällen können mehrfach verwendbare Verpackungen aus leichten Materialien eine Alternative darstellen. Bisher gibt es jedoch kaum fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse dazu, wie sich diese Unterschiede auswirken. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, die Forderungen für nachhaltige und ökologisch positive Ein- oder Mehrwegbehältnisse aktiv zu fördern und deren Herstellungsprozess ggf. zu subventionieren.

 

Wir fordern daher das BMU auf, eine Studie durchzuführen, die verschiedene Materialien als Ein- oder Mehrwegbehältnisse in einem Pfandsystem hinsichtlich ihrer ökologischen Bilanz vergleicht und dabei Herstellung, Dauer der Nutzbarkeit und Auswirkungen auf den Transport und die damit verbundenen Umweltbelastungen, sowie die Verwertung einbezieht.

 

Das Pfandsystem soll schließlich einheitlich geregelt werden durch ein Gesetz, auf dessen Grundlage die Beträge für die jeweiligen Pfandbehältnisse festgelegt werden und damit allgemein nachvollziehbar sind. Die Vertreter*Innen Deutschlands werden zudem aufgefordert, sich für ein Pfandsystem innerhalb der EU einzusetzen.

Antrag 266/II/2019 Die Macht von Großinvestor*innen beschränken!

23.09.2019

Die größten institutionellen Anleger*innen haben heutzutage ihre Finger in fast jedem Unternehmen im Spiel. Anleger*innen, welche einen so großen Einfluss auf verschiedene Unternehmen haben, besitzen eindeutig zu viel Marktmacht. Sie sind im Stande die Dinge so zu steuern, dass die Gewinne der Unternehmen auf Kosten der Konsument*innen, Arbeitnehmer*innen und Innovation ansteigen.

 

Institutionelle Anleger*innen sind Investor*innen, dessen Kapitalanlagen sehr hoch sind. Die größten Institutionellen Anleger*innen sind BlackRock, Vanguard, State Street und Fidelity. Solche Anleger*innen besitzen inzwischen 26% aller Unternehmensanteile in den USA. Mit 6,29 Billionen US-Dollar an verwaltetem Vermögen stellt BlackRock hierbei die größte unabhängige Vermögensverwalter*in der Welt dar. So ist BlackRock zum Beispiel auch bei 28 von 30 DAX Unternehmen Großaktionär*in. In absoluten Zahlen besitzen diese Investor*innen in den meisten Fällen zwar nie mehr als 6-7% eines Unternehmens. Da aber sehr viele Aktionär*innen ihren Einfluss auf das Unternehmen nicht ausüben, reichen solche Anteilsmengen schon aus, um sehr viel Macht auf das Unternehmen ausüben zu können. Es reicht allein aus, dass eine Investor*in zu den größten Einzelaktionär*innen gehört.

 

Betrachtet man eine einzelne Branche, hält diese kleine Gruppe von institutionellen Anleger*innen abwechselnd die größten Anteile an Unternehmen dieser Branche. Ein Beispiel bildet der US-Banken Sektor. Betrachtet man die größten Anteilseigner*innen der sechs größten US-Banken, fällt auf: BlackRock ist dreimal die größte, und dreimal die zweitgrößte Anteilseigner*in. Vanguard hingegen ist zum Beispiel bei drei dieser Banken, die zweitgrößte Einzelaktionär*in. Weiterhin finden sich die anderen Großinvestor*innen, wie State Street oder Fidelity alle samt unter den fünf größten Einzelaktionär*innen bei diesen Banken wieder. In deutschen Branchen sieht es sehr ähnlich aus.

 

Dadurch besitzen diese großen Anleger*innen viel zu viel Macht in diversen Branchen. Die institutionellen Anleger*innen haben ein Interesse daran, dass die Unternehmen eines Sektors möglichst viel Gewinn erzielen und die damit verbundene Ausschüttung am größten ist. Am größten werden diese Gewinne natürlich, wenn Unternehmen keinen Wettbewerb mehr untereinander führen und sie ihre Kosten senken. Dadurch werden die Preise für Konsument*innen erhöht, die Löhne für Arbeitnehmer*innen gesenkt und der Einfallsreichtum der Unternehmen gebremst. Investor*innen wie BlackRock nutzen ihre geballte Anteilsmacht um die verschiedenen Unternehmen einer Branche für ihre Ziele einzuspannen.

 

Es ist zwingend notwendig, die Macht dieser institutionellen Anleger*innen aufzubrechen.

 

Forderungen:

Wir fordern, dass institutionelle Anleger*innen pro Branche entweder:

1. einen Anteil von mehr als 1% an einem einzigen Unternehmen halten dürfen, in welchem Fall sie aber keine Anteile an anderen Unternehmen derselben Branche halten dürfen

 

oder

 

2. an mehreren Unternehmen Anteile halten dürfen, in welchem Fall sie jedoch nicht mehr als 1% aller Anteile eines Unternehmens halten dürfen.

 

Für institutionelle Anleger*innen welche nur stille Aktionär*innen sind, dass bedeutet sie machen von ihren Mitbestimmungsrechten keinen Gebrauch, ändert sich nichts.

Wir fordern außerdem, dass Sanktionen gefunden werden, welche bei Nichteinhalten dieser Regeln verhängt werden können.

 

Antrag 27/II/2019 Die Arbeitsversicherung implementieren – soziale Sicherung umsetzen

23.09.2019

Das System Hartz IV ist – wie auch das Sozialstaatspapier der SPD anerkennt – gescheitert und auch die Arbeitslosenversicherung in der jetzigen Form wird den vielfältigen gesellschaftlichen Bedürfnissen nicht mehr gerecht. Bei der Neuordnung der Sozialversicherungen muss deshalb die Reform der heutigen Arbeitslosenversicherung hin zu einer Arbeitsversicherung eine herausgehobene Bedeutung einnehmen. Ziel muss es sein, nicht nur die Arbeitslosigkeit, sondern auch Wechsel, Brüche und temporäre Aus- und Weiterbildungszeiten in der Erwerbsbiographie besser abzudecken und auf die individuelle Lebenssituation anpassbar zu machen. Von großer Bedeutung ist weiterhin, der mit dem heutigen Arbeitslosengeld I und II verbundene Abstiegs- und Existenzangst zu begegnen und echte soziale Sicherung herzustellen.

Für uns Jusos geht es darum, dass eine gute Arbeitslosenversicherung nicht nur im Fall von Arbeitslosigkeit eingreift, sondern Arbeit fördert, Weiterbildung organisiert und finanziert, Auszeiten im Erwerbsleben für Reproduktions- und Bildungsphasen absichert, Beschäftigungsfähigkeit durch Weiterbildung und Qualifikation  lebenslang erhält und vor allem Aufstiegsmöglichkeiten ermöglicht. Deshalb ist es für uns Jusos unerlässlich eine neue Weiterbildungsarchitektur im Rahmen der Arbeitsversicherung zu schaffen.

Insbesondere im Rahmen der durch die Digitalisierung geprägten Arbeit 4.0 ist davon auszugehen, dass der Qualifikationsgrad und Flexibilität der Arbeitnehmer*innen maßgeblich darüber entscheiden, ob sie weiter beschäftigt werden oder aufgrund der Substitution ihres Arbeitsplatzes oder gar gesamten Berufsbildes ihre Beschäftigung verlieren. Weiterbildung und der Anspruch auf lebenslanges Lernen müssen ein Kernelement der neuen Arbeitsversicherung werden, denn sind ist im Rahmen einer aktiven Beschäftigungspolitik die besten Mittel, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Arbeitgeber*innen, für die die Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt bisher viele finanzielle Vorteile bringt, stärker an den Kosten der Versicherung beteiligt werden müssen.

Gleichzeitig haben sich auch die Bedürfnisse auf Seiten der Arbeitnehmer*innen verändert. Viele möchten flexibler arbeiten, sich Auszeiten nehmen und sich beruflich stetig weiterentwickeln. Die Vorstellung eines Normalarbeitsverhältnisses, im Rahmen dessen man nach der Ausbildung bis in die Rente in derselben Position beschäftigt wird, ist für viele Arbeitnehmer*innen nicht mehr attraktiv.

Auf diese Veränderten Bedarfe und die Herausforderungen der Digitalisierung muss die Arbeitsversicherung von morgen Antworten liefern.

 

I.     Grundprinzipien der Arbeitsversicherung

  1.     Qualifizierung

Grundlegendes Prinzip der Arbeitsversicherung ist die Schwerpunktsetzung auf die persönliche Qualifizierung der Arbeitnehmer*innen und der Eröffnung echter Fort- und Weiterbildungschancen. Dabei sollen die beruflichen Entwicklungswünsche der Versicherten maßgeblich sein und nicht die Qualifizierungsbedarfe ihrer Unternehmen. Die Versicherten sollen auf Wunsch individuelle Weiterbildungspläne erhalten, die nachhaltige Qualifizierung vorsehen. Es müssen differenzierte Angebote für den Erwerb von Zusatzqualifikationen entwickelt werden, welche auf eine vorhandene Ausbildung oder ein Studium aufbauen. Dabei sind Module zur Spezialisierung, Modernisierung und Umstellung notwendig. Eine Zertifizierung ist auf Grund einer europaweiten Anerkennung unverzichtbar. Hierbei können Prüfungen und Zeugnisse von offiziellen Bildungseinrichtungen (z.B. VHS, IHK) helfen eine einheitliche Qualitätssicherung zu erzielen. Jede Weiterbildung von auszuwählenden Anbieter*innen muss einer Qualitätsoffensive unterzogen werden.

Versicherte in Berufsgruppen mit hohen Substitutionspotenzialen, also mit überwiegender Wahrscheinlichkeit des Jobwegfalls aufgrund von Automatisierung und Digitalisierung, haben darüber hinaus unabhängig von der Ausstattung ihres Weiterbildungskonto einen Anspruch auf Umschulung und Nachholung von Berufsabschlüssen im Sinne einer Qualifizierungsgarantie.

  1.       Individuelle Ansprache und Beratung

Die Versicherten haben einen Anspruch auf umfassende Beratung bezüglich der Geltendmachung ihrer Versicherungsleistungen. Insbesondere soll hinsichtlich der Weiterbildungsoptionen individuell Stärken und Schwächen in Beratungsgesprächen analysiert und dementsprechend Weiterbildungspläne entwickelt werden, die auf die subjektiven Bedürfnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten zugeschnitten sind. Ziel ist die Verstetigung der Beratungs- und Betreuungsleistungen. Insbesondere Versicherte mit hohem Substitutionspotenzial müssen regelmäßig die Möglichkeit haben, sich mit ihren Betreuer*innen zusammenzusetzen, ihre Weiterbildungspläne zu evaluieren und gegebenenfalls nachzujustieren.

Um dies zu erreichen, müssen die Geschäftsstellen der Arbeitsversicherung mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter*innen der Arbeitsversicherung regelmäßig in Softskills weitergebildet werden, insbesondere zwischenmenschliche Kommunikation und interkulturelle Kompetenz. Beratung in Fremdsprachen muss stets verfügbar sein, z.B. durch Übersetzungsprogramme. Die bisherigen Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, die im Rahmen der bisherigen aktiven Arbeitsmarktpolitik bestehen, werden in die Arbeitsversicherung integriert, sodass ein Gesamtgefüge entsteht. Ziel der Beratung bei Verlust des Arbeitsplatzes muss die Rückkehr in eine qualifikationsadäquate Beschäftigung sein. Arbeitssuchende dürfen nicht länger zur Annahme jeglicher, auch weit unter ihrem Qualifizierungslevel liegender, Angebote gedrängt werden. Dafür müssen die Zumutbarkeitsregelungen entsprechend geändert werden.

  1.       Paritätisch Grundfinanzierung, steuerliche Ergänzung

Die Arbeitsversicherung hat auch zukünftig zum Ziel, die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in zu sichern. Die steigenden Anforderungen an die Arbeitsversicherung gebieten jedoch, die Beitragsbemessungsgrenze, die momentan noch besonders gut verdienende Versicherte entlastet, abzuschaffen. Gleichzeitig muss es möglich sein, den Arbeitgeber*innenanteil bei Bedarf zu erhöhen. Darüber hinaus muss die Basis der Einzahlenden erweitert werden. Selbstständige sind durch die massive Ausweitung der Schein- und Soloselbstständigkeit stärker als in der Vergangenheit von sozialer und finanzieller Unsicherheit betroffen und schon aus dieser Schutzwürdigkeit heraus in die Versicherung zu integrieren. Langfristig müssen auch die Beamt*innen in die Arbeitsversicherung einbezogen werden, um auch ihnen Qualifikationsmöglichkeiten zu eröffnen.

Sollte dies finanziell erforderlich sein, muss die Arbeitsversicherung wegen ihrer beschäftigungspolitischen Bedeutung aus steuerlichen Mitteln unterstützt werden.

II.    Versicherungsleistungen und Ziehungsrechte

  1.       Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I wird an Versicherte ausgezahlt, die aus der Erwerbsarbeit heraus arbeitslos werden, und dient zur Sicherung des Lebensstandards. Dieser Funktion wird das Arbeitslosengeld heute kaum noch gerecht. Dies liegt daran, dass zum einen die Bezugsdauer zu kurz bemessen ist, um die Versicherten adäquat vor dem Folgen der Erwerbslosigkeit zu schützen und zum anderen die Niedriglohnpolitik der letzten Jahrzehnte dazu geführt hat, dass mehr als jede*r fünfte Erwerbstätige aus dem Job direkt in Hartz IV abrutscht.

Um dieser Entwicklung zu begegnen, muss die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung verbessert werden. Das zu diesem Zweck zu implementierende ‚Mindestarbeitslosengeld‘ muss höher bemessen sein als der ALG-II-Anspruch einer alleinstehenden Person. Wird durch ein Arbeitseinkommen kein Arbeitslosengeld-I-Anspruch in dieser Höhe erreicht, erhöhen sich die Arbeitgeber*innenbeiträge so weit, bis die Höhe der geleisteten Beiträge einen Anspruch in Höhe des Mindestarbeitslosengeldes generiert. Regulär beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes I mindestens 70 % des Bruttobemessungsentgelds, welches durchschnittlich in den vergangen 12 Monaten erzielt werden konnte.

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I richtet sich nach der Dauer der vorherigen Beschäftigung. Allen Arbeitnehmer*innen stehen nach dem Verlust ihrer Beschäftigung – 12 Monate Bezugsdauer ALG I zu – egal, wie lange sie vorher gearbeitet haben. Wer länger als ein Jahr vorher gearbeitet hat, “erspart” sich mit jedem zusätzlichen Monat Beschäftigung einen Monat ALG I. Ab dem zweiten Jahr Beschäftigung “erspart” man sich pro zusätzlichem Jahr Beschäftigung einen Monat ALG I. Teilzeitbeschäftigung wird anteilig angerechnet. Falls die angesparten 24 Monate ALG I wegen Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründe angetastet werden, baut sich diese in Höhe von einem Monat zusätzlicher Bezugsdauer ALG I je gearbeiteten Monat wieder auf.

Das Arbeitslosengeld II soll demgegenüber die sozio-kulturelles Teilhabe an der Gesellschaft sichern und zukünftig in seiner Höhe dementsprechend bemessen sein. Jedoch wird es nicht in die Arbeitsversicherung integriert und weiterhin allein aus Steuermitteln finanziert.

  1.       Weiterbildung

Im Rahmen Qualifizierungsfunktion der Arbeitsversicherung werden Weiterbildungskonten geschaffen, welche gesetzlich festgelegte Ansprüche auf Weiterbildungs- und Lernzeiten finanzieren. Diese sollen bei der Agentur für Arbeit eingerichtet und geführt werden. Das Guthaben auf dem Weiterbildungskonto wird während der Erwerbstätigkeit vergrößert und paritätisch zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen finanziert. Hierbei sollen gesetzlich festgelegte Ansprüche auf Fort- und Weiterbildung greifen. Erworbene Ansprüche werden auf dem Konto verbucht und können dann bei Bedarf in Lernzeit oder Weiterbildung realisiert werden. Aber auch freiwillige Einzahlungen sollen möglich sein: Eine Aufstockung des Kontos durch paritätische Einzahlung von Geldbeträgen soll ebenso möglich sein.

Im Rahmen der Beschäftigung soll die angesparte flexible Bezugsdauer des AGL I in Guthaben des Weiterbildungskontos der Qualifizierungsfunktion der Arbeitsversicherung zur persönlichen Beruflichen Weiterbildung umgewandelt werden können. Umgekehrt ist aber eine verpflichtende Heranziehung von angesparten Zeiten der persönlichen beruflichen Weiterbildung im Falle von Arbeitslosigkeit nicht möglich.

  1.       Reduzierung von Arbeitszeit

Ziehungsrechte sollten auch zur generellen Reduzierung von Arbeitszeit im Sinne einer individuellen Arbeitszeitverkürzung bei hälftigem Lohnausgleich genutzt werden können. Hierfür soll ebenfalls die flexible Bezugsdauer des ALG I als Zeitguthaben genutzt werden können. Die individuelle Arbeitszeitverkürzung soll unabhängig von der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung möglich sein, für die wir weiterhin eintreten.

  1.       Sabbaticals

Längere Auszeiten vom Beruf können ebenfalls mit Hilfe der Arbeitsversicherung organisiert werden. Hierfür werden 50% des Lohnes fortgezahlt. Je sieben Jahre Erwerbstätigkeit steht den Versicherten ein Anspruch auf ein einjähriges Sabbatical zu. Anteilig können auch kürzere Auszeiten flexibel vereinbart werden. Zudem sollten die bereits bestehenden tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes auf alle Arbeitnehmer*innen ausgeweitet werden um auch häufigere und/oder kürzere Auszeiten zu ermöglichen.

  1.       Verlängerung von Carearbeitszeiten

Angesparte Zeiten können auch zur Verlängerung von Carearbeit verwandt werden können. Nach vorgegebenen Regelungen (z.B. Kinder unter 16 Jahre; Verwandte in bestimmter Pflegestufe) können diese Zeiten dann zur Reduzierung bei gleichzeitiger Ausfallregelung von 70% genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der*die Partner*in – gegebenenfalls zeitversetzt – ebenfalls seine*ihre Arbeitszeit im gleichen Umfang reduziert. Alleinerziehende werden durch diese Regelung nicht gegenüber Paaren schlechter gestellt. Unabhängig hiervon sind die bislang einzeln ausgezahlten, kinderspezifische Sozialleistungen wie etwa das Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket außerhalb der Arbeitsversicherung zu einer Kindergrundsicherung zusammenzufassen. Auch wenn Carearbeitszeiten über die Arbeitsversicherung verlängert und abgesichert werden können, sollen sie nur als Überbrückung dienen. Wir sprechen uns weiterhin für eine angemessene, kostenlose Kinderbetreuung sowie professionelle, gut entlohnte und für jeden bezahlbare Pflegeangebote aus. Die Möglichkeit einer verlängerbaren Carearbeitszeit soll auf keinen Fall zum Ersatz dieser Forderungen werden.

  1. Früherer Renteneintritt und Anrechnung von Restguthaben

Guthaben, welches auf dem Weiterbildungskonto angespart wurde, repräsentiert das Recht auf Leistungen. Arbeitnehmer*innen, die zum Ende ihrer Erwerbslaufbahn noch angespartes Guthaben auf ihrem Konto haben, steht dieses Recht weiter zu. Eine Schieflage zwischen verschiedenen Arbeitnehmer*innen in der Inanspruchnahme der Leistungen der Arbeitsversicherung über den Zeitraum ihrer Erwerbsbiografie – über den Zeitraum ihres Lebens – würde eine gravierende Verteilungsungleichheit und Ungerechtigkeit darstellen. Deshalb darf angespartes Guthaben auf dem Weiterbildungskonto mit dem Renteneintritt nicht erlöschen. Angespartes Bezugsdauerguthaben für ALG I, ein noch offenes Sabbatical für den jeweiligen sieben-Jahres-Rhythmus, sowie über die Jahre nicht-wahrgenommene Arbeitszeitreduzierungen und Cararbeitszeiten, sollen deshalb in einen früheren Renteneintritt übertragen werden können. Gleichzeitig soll angespartes Guthaben beim regulären Renteneintritt anteilig in einen Abschlag auf die Rentenpunkte umgewandelt werden können.

7.        Berücksichtigung der Sozialversicherung
Die Bereitstellung einer angemessenen Altersrente, einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung, sowie besondere Leistung im Fall von Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit, betrachten wir weiterhin als öffentliche Aufgabe. Die Arbeitsversicherung darf keinen negativen Einfluss auf diese haben. Deshalb sollen in Anspruch genommene Leistungen der Arbeitsversicherung sozialversicherungstechnische Berücksichtigung finden, beispielsweise indem für die Dauer des Bezugs von ALG I weiterhin Rentenpunkte angerechnet werden, als handle es sich bei der ausbezahlten Leistung um ein Nettoentgelt, bei dem die Sozialversicherungsbeiträge bereits abgezogen wurden. An der Grundidee einer paritätisch finanzierten Sozialversicherung halten wir fest.

Antrag 291/II/2019 Ausbau von Erneuerbaren Energien

23.09.2019

Ausbau von Erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Stromüberschüssen zwecks Verwendung für den wasserstoffbasierten Güterverkehr mit dem Ziel, den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren

Der Landesparteitag Berlin und der Bundesparteitag der SPD mögen – auch zur Aufnahme in ein künftiges Wahlprogramm – beschließen:

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für einen deutlichen Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien einzusetzen, um auch bei Dunkelflauten (wenig Wind und Sonne) stets über mehr Elektroenergie zu verfügen, als für den allgemeinen Stromverbrauch benötigt wird.

 

Der so stets vorhandene Stromüberschuss wird mittels Elektrolyse ortsnah der Stromerzeugung endverbraucht und der so hergestellte Wasserstoff zum Abbau der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor, beginnend mit CO2-neutralem Güterverkehr eingesetzt, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.

Antrag 263/II/2019 Einen ersten Schritt ins bedingungslose Grundeinkommen wagen

23.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, der SPD-Landesvorstand sowie die SPD-Kreisvorstände der Berliner Bezirke werden ersucht, das wachsende innerparteiliche und starke öffentliche Interesse an einem Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) anzuerkennen und dieses populäre, diskussionswürdige Thema in seinen verschiedenen – u.a. verfassungsmäßigen, sozialwissenschaftlichen, philosophischen und volkswirtschaftlichen – Dimensionen als Chance für eine grundsätzliche programmatische Neuausrichtung der Partei und als Impuls für ein innovatives, gesellschaftspolitisches Projekt zu begreifen.

 

Dazu werden folgende Schritte unternommen, deren Umsetzung bis spätestens zum Ende der laufenden Wahlperiode erfolgt:

1. Die o.g. Adressaten schaffen innerhalb ihrer Verantwortungsbereiche zeitnah Möglichkeiten, die Thematik eines BGE breit angelegt, vorurteilsbewusst und fachlich kompetent auf die enthaltenen konstruktiven gesellschaftlichen und sozialpolitischen Potentiale hin zu diskutieren. Hierfür werden auf allen Ebenen geeignete Gremien und Arbeitsstrukturen genutzt oder geschaffen (z.B. Arbeitskreise). Deren Arbeit wird aktiv unterstützt, ihre landesweite sowie ggf. bundesweite Vernetzung gefördert.

 

2. Geeignete Modelle eines BGE werden insbesondere dahingehend untersucht, inwiefern sie sich anschlussfähig an aktuelle sozialpolitische Reformansätze zeigen (z.B. Kindergrundsicherung, Grundrentendebatte, Einführung einer Bildungsdividende, Bürger*innenversicherung u.a.). In Identifikation dieser Schnittmengen werden Verfechter*innen eines (emanzipatorisch orientierten) BGE als potentielle Verbündete einer anzustrebenden gesellschaftlichen Transformation verstanden, entsprechende auch positionsübergreifende Kooperationen gesucht und unterstützt.

 

3. Für die Bundeshauptstadt Berlin wird ein Modellprojekt zur Erprobung bestimmter relevanter, in ihrer Wirkung bislang strittiger Effekte eines BGE bis zur Einführungsreife vorbereitet.
Das Design des Modellprojektes beinhaltet die regelmäßige Zahlung eines BGE in teilhabesichernder Höhe (ca. 1.200 € pro Erwachsener/ 628 Euro pro Kind) an einen bevölkerungsrepräsentativen und statistisch aussagekräftigen Personenkreis und erstreckt sich über die Dauer einer Wahlperiode (5 Jahre einschließlich Vor- und Nachbereitung bei mindestens 3 Jahren Bezugsdauer).
Das Berliner Modellprojekt wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Dabei stehen insbesondere Wirkungen auf die individuelle Gesundheit, Aufstiegschancen durch Bildung, auf armutspräventive Aspekte, das individuelle Verhalten zum Arbeitsmarkt, familiäre Auswirkungen und mögliche Effekte auf gemeinnützig orientierte Verhaltensweisen im Mittelpunkt der begleitenden Untersuchungen.
Es erfolgt eine bedingungslose und individuelle, an keinerlei Bedarfsprüfungen und Geltendmachung von Ansprüchen gekoppelte Auszahlung an jeden Angehörigen des berechtigten Personenkreises, unabhängig von seinen Familienverhältnissen. Insbesondere erfolgt keine Kopplung an Erwerbsarbeit und besteht kein Zwang zur Arbeit oder zu sonstigen sozialen Tätigkeiten.
Die Teilnahme am Projekt erfolgt freiwillig und unter Wegfall ggf. bislang bezogener steuerfinanzierter Sozialleistungen (im Bedarfsfall mit Ausnahme von Wohngeld).

 

Erläuterung
In den vergangenen rund 20 Jahren ist (nicht nur) in Deutschland in verschiedener Hinsicht ein grundlegender, für Vieler beunruhigender gesellschaftlicher Wandel zu beobachten. Dieser hat globale, sicherheitspolitische, ökonomische, klimatische, aber auch sozial- und mikropolitische Aspekte. Die Welt zeigt sich dem Individuum als überaus fragil, teils bedrohlich dynamisch, äußerst komplex und immer schwerer steuerbar. Leistungskürzungen und die Individualisierung von Risiken – verbunden mit sozialpolitischen Reformen in der Vergangenheit– haben diese Tendenz noch verstärkt und das Vertrauen in die Institutionen des Sozialstaates untergraben. Der Soziologe Wilhelm Heitmeyer spricht im Ergebnis seiner Langzeitstudie „Deutsche Zustände“ für die betrachteten Jahre zwischen 2001 und 2011 von einem „Jahrzehnt der Entsicherung“, mit dessen psychologischen und politischen Folgen Politik und Zivilgesellschaft seither konfrontiert seien.

 

In Wissenschaft, Philosophie, Politik und sogar in der Wirtschaft wächst anhand dieser Diagnose das Bewusstsein dafür, dass einer solchen Entwicklung nicht lediglich mit minimalinvasiven Eingriffen einzelner kleinerer Reformen zu begegnen ist. Vielmehr benötige es die ermutigenden Umrisse eines neuen und gemeinsamen gesellschaftlichen Projektes, welches auf der Basis eines positiven Menschenbildes dem Einzelnen inmitten des vielfachen Wandels ein hinreichendes Maß an sozialer Sicherheit verleiht, die ihn befähigt, seine persönlichen Lebensbedürfnisse mit den immer schneller verlaufenden Veränderungen überein zu bringen.

 

Vor diesem Hintergrund erzeugt die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen vermutlich vor allem deshalb eine so weite Resonanz in ganz verschiedenen Teilen der Gesellschaft, da sie unmittelbar an diesem „visionären Bedarf“ unserer Gesellschaft anknüpft, in dem sie nicht lediglich eine Debatte über eine Sozialleistung führt, sondern vielmehr zentrale und elementare Fragen unseres künftigen Zusammenlebens adressiert.
Wo ist dies konkret der Fall?

 

Demografischer und arbeitsmarktstruktureller Druck auf das Sozialversicherungssystem

Das lohnbasierte Sozialsystem in seiner jetzigen Form auf der Grundlage des bisherigen „Generationsvertrages“ zeigt sich unter Berücksichtigung der Lohnentwicklungen und der Geburtenrate zukünftig als nicht mehr tragfähig. Laut einer aktuellen Studie für den Deutschen Gewerkschaftsbund NRW ist jeder fünfte Erwerbsarbeitsplatz in NRW im Lohnniedrigsektor einzustufen, sodass hier weder genug aktuelles Einkommen geschweige denn eine ausreichende Rücklage für die Lebenssicherung im Alter erwirtschaftet werden könnte. Bis zum Jahr 2025, so die Prognose des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, wird sich die Anzahl der Rentner*innen, die auf zusätzliche Hilfe vom Staat angewiesen sind, von 2,5 auf 10% vervierfachen.

 

Die Differenz in einem der wohlhabendsten Länder der Welt, in dem die Armut, insbesondere die Kinder- und Altersarmut rapide ansteigt, ist nicht mehr nur für eine kleine Minderheit der Bevölkerung spürbar. Längst scheinen davon nicht mehr nur Erwerbsarbeitslose, sondern zunehmend auch in Vollzeit Beschäftigte betroffen zu sein.

 

Beim bedingungslosen Grundeinkommen handelt es sich um ein Einkommen, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung individuell ausgezahlt wird. Das Grundeinkommen bietet damit eine umfassende und lückenlose Sicherung der wirtschaftlichen Existenz aller Bürger*innen und sorgt somit für die Beseitigung von Armut. Das Grundeinkommen ermöglicht das Recht auf soziale Teilhabe und schafft durch die Verhinderung von sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung die Exklusionsfalle ab.

 

Gleiche Chancen für alle – Das Bedingungslose Grundeinkommen für Kinder und Jugendliche (Kindergrundsicherung)

Das Zukunftsforum Familie e.V. beschreibt die gegenwärtige Situation in Deutschland wie folgt:
„Gut 18 Prozent der Menschen in Deutschland sind von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Mehr-Kind-Familien und Familien mit Migrationshintergrund. Die Armut der Erwachsenen betrifft auch die in den Familien lebenden Kinder. Weit mehr als 2,4 Millionen Kinder wachsen in Deutschland in materieller Armut auf […]. Die Folgen sind gravierend: Der Mangel an Einkommen, Ressourcen und Lebensperspektiven für Kinder entwickelt sich zur Bildungs- und Teilhabearmut. “

Zudem führen diverse gesetzliche Regelungen zu unterschiedlichen Berechnungshöhen des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht. Daher ist gegenwärtig das Existenzminimum nicht für alle Kinder gedeckt.
Statt vieler verschiedener Hilfen braucht es eine Gesamtlösung – die „Grundsicherung für Kinder und Jugendliche“ als Teil des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE)!

Warum ist ein solches Kindergrundeinkommen „aus einer Hand“ noch sinnvoll?
„Dringend notwendig ist es vor allem, die bisherigen Leistungen zusammenzuführen und so das komplizierte System der Kinder- und Familienförderung zu vereinfachen; das bürokratische und sozial ungerechte System aus Kindergeld, Kinderfreibeträgen und Hartz-IV-Regelsätzen muss durch eine Grundsicherung für Kinder und Jugendliche ersetzt werden. Denn weder die geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch die Ausweitung des Kinderzuschlags oder eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung lösen das Problem zeitnah und befriedigend. “

Aktuell beträgt die Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums 628 Euro monatlich. Sie setzt sich aus der Höhe des sächlichen Existenzminimums (408 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) (220 Euro) zusammen. Dieses Existenzminimum muss für alle Kinder gelten, nicht nur für diejenigen, deren Eltern Steuern zahlen können.
Damit wäre sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer familiären Situation und dem Einkommen ihrer Eltern ausreichend gefördert werden und die Chance erhalten, ein gutes und selbstbestimmtes Leben zu führen.

 

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Geschlechterpolitisch kann ein Grundeinkommen eine große und nachhaltige Wirkung haben. Insbesondere Frauen* werden im heutigen System häufig schlechter für Erwerbsarbeit entlohnt („In Deutschland liegt die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bei 21 Prozent. Selbst bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Merkmalen beträgt der Entgeltunterschied immer noch sechs Prozent.“ ). Als Alleinerziehende sind sie häufig finanziell schlechter gestellt, Hausfrauen und Mütter bleiben oft ohne eigenes Einkommen oder in finanzieller Abhängigkeit von Partnern oder dem Staat. Das Grundeinkommen kann dies ändern, da es an Individuen und nicht an Bedarfsgemeinschaften (vgl. SGB II, XII) ausbezahlt wird. Das Grundeinkommen unterliegt keiner versteckten Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und berücksichtigt Hausarbeit, Kindererziehung sowie Pflege- und Carearbeit sowie sonstige unentgeltliche Arbeit als Teil der Wirtschaft und wertschätzt die erbrachten (Lebens-)Leistungen.

 

Selbstbestimmt und abgesichert Leben in der digitalen Arbeitsgesellschaft der Zukunft
Mit zunehmender Digitalisierung, den Fortschritten in der Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) sowie wachsender Automatisierung stellt sich bereits erkennbar ein umfangreicher Wandel der Arbeitswelt ein. Dies führt dazu, dass Personen aus jedem Bildungsniveau erwerbslos werden können. Die Arbeit wird durch KI-bedingte Automatisierung erledigt, die Erträge der Unternehmen bleiben im Gegensatz zu vielen Arbeitsplätzen erhalten, wenn sie nicht sogar mit einem gestiegenen Profit einhergehen. Die Auflösung traditioneller, lebenslang konstanter Erwerbsbiographien schafft Unsicherheit, die belasten kann. Sie stellt aber auch eine Chance dar, wenn Menschen sich entsprechend ihrer Fähigkeiten und Interessen selbstbestimmt beruflich weiterentwickeln können. Entscheidend ist, dass dies in einem sozial abgesicherten Rahmen geschieht und niemand um die eigene wirtschaftliche Existenz fürchten muss, wenn sich etwa eine Branche durch technologische Neuerungen stark verändert. Im Zuge der Digitalisierung werden sich diese Entwicklungen stark beschleunigen. Ein BGE würde den Menschen Angst vor der gravierenden Veränderung des Arbeitsmarktes nehmen und es ihnen erleichtern, sich im Laufe ihres Erwerbslebens ohne Druck umzuorientieren und weiter zu qualifizieren.
Von Stress befreit – gesünder und zufriedener leben
Psychosoziale Stressfaktoren der Leistungsgesellschaft – etwa übermäßige Arbeitsbelastung oder die Angst vor Arbeitsplatzverlust – verringern nicht nur die Lebenszufriedenheit, sondern erhöhen langfristig auch die Verwundbarkeit für psychische und körperliche Erkrankungen, wie zahlreiche Studien belegen. So führen etwa Angst, Depression und Persönlichkeitsstörungen dann zu Risikoverhaltensweisen, welche auch die Wahrscheinlichkeit für körperliche Erkrankungen (kardiovaskuläre, Schlaganfall, Virushepatitis, Typ-2-Diabetes, obstruktive Lungenerkrankungen) ebenso wie für Gewaltverhalten erhöhen.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen gäbe Sicherheit und damit die Freiheit, zu Bedingungen „Nein“ zu sagen, die uns krank machen (können): zu schlechten Arbeitsverhältnissen, zur unglücklichen Ehe mit dem/r Alleinverdiener*in etc.
Wenn keine unmittelbare Leistungsabfrage hinter einem „Nein“ steht, lebt der Mensch selbstbestimmter und stressfreier. Wer nicht unter Stress steht, lebt gesünder und verursacht weniger Kosten im Gesundheitssystem. Diese positiven Effekte eines BGE beträfen tatsächlich alle Gesellschaftsgruppen, besonders aber jene, die derzeit akut von Armut bedroht sind, z. B. weil sie ihre Renten „aufstocken“ müssen oder Eingliederungshilfe beziehen.

 

Gemeinsame Verantwortung – eine Krankenversicherung für alle
Die Bürger*innenversicherung ist als solidarisches Sozialversicherungssystem eine wichtige Ergänzung zum bedingungslosen Grundeinkommen, in das ausnahmslos alle Bürger*innen und dies unter Einbeziehung aller Einkunftsarten Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung leisten und im Versicherungsfall daraus gleiche Leistungen in Anspruch nehmen können. Das bedeutet die Aufhebung des dualen Systems zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Leistungsbereich der Grundversorgung und damit die Abschaffung einer Zwei-Klassen-Medizin.

 

Wegfall von Hartz IV und Sanktionen – Erleichterung für Betroffene, Entlastung der Verwaltung
Das Hartz-IV-System steht seit den „Agenda-Reformen“ unablässig in der Kritik, insbesondere wegen der Sanktionen. Bei Einführung eines BGE würde dieses System schlicht wegfallen: Durch das BGE wäre die Bedürftigkeit bei den bisherigen ALG-II-Empfänger*innen nicht mehr gegeben, aufgrund der bedingungslosen Auszahlung bräuchte es auch keine Sanktionen. Die bisher davon Betroffenen könnten „aufatmen“. Die Mitarbeiter*innen in den Jobcentern würden massiv entlastet und könnten sich verstärkt ihren fördernden und unterstützenden Aufgaben widmen – etwa, Menschen bei einer Qualifizierung und Jobsuche zu helfen. Die SPD hätte – der Forderung Vieler entsprechend – Hartz IV endlich „hinter sich gelassen“.

 

Das Berliner Modellprojekt

Warum ein Berliner Modellprojekt?
Modellprojekte ermöglichen die Erprobung und Überprüfung bestimmter Effekte und Funktionalitäten, bevor eine angestrebte Veränderung mit in der Breite implementiert wird. Gerade bei einem von unterschiedlichen Vorannahmen geprägten Thema wie dem BGE spricht Vieles für einen lokal begrenzten und wissenschaftlich begleiteten Versuch.

Bestrebungen, die eigene Kommune für ein solches Modell ins Gespräch zu bringen, gab es schon in etlichen deutschen Städten bzw. Landkreisen. Im internationalen Raum ist uns aus jüngerer Vergangenheit der Pilot eines partiellen Grundeinkommens in Finnland ein Begriff.
Als Berliner*innen finden wir, dass sich unsere Stadt in ihrer Vielfalt, ihrer Vitalität und Offenheit für Innovation und Visionäres besonders gut für ein solches Vorhaben eignet. Berliner Bürger*innen ebenso wie die stark strapazierte Berliner Verwaltung würden im gegebenen Fall von den erwarteten positiven Effekten profitieren.
Mit einem Modellprojekt wollen wir jenes misstrauische und zugleich bevormundende „Menschenbild“, das (derzeit noch) hinter der verbreiteten und in der Ausformulierung wie im Vollzug von Gesetzen oft handlungsleitenden Annahme steht, mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen würden sich die Menschen in die „soziale Hängematte“ legen, nicht arbeiten bzw. vermeintlich unpopuläre Tätigkeiten (z. Bsp. Müllabfuhr) verweigern, widerlegen.
Wir wollen im Querschnitt herausfinden, wofür die Teilnehmenden das zusätzliche Geld verwenden, welchen Einfluss es tatsächlich auf ihre Lebensverhältnisse, ihre Gesundheit und die Teilhabe am öffentlichen Leben hat.

 

Finanzierung
Ein BGE-Modell im vorgenannten Umfang ist finanzierbar. Beispielsweise würde sich der absolute Transferaufwand bei einem Betrag von 1.200 Euro bzw. 628 Euro und einer Beteiligung von 2.000 erwachsenen Personen sowie 1.000 Minderjährigen auf 36,336 Mio. Euro jährlich belaufen, wobei sich dieser Betrag in der Realität noch (um alle bis zum Grundeinkommensbetrag zu verrechnenden steuerfinanzierten Sozialleistungen sowie zu ersparenden Verwaltungsaufwand) vermindern würde. Zum Vergleich: Für das soeben in Berlin eingeführte Beschäftigungsprojekt „Solidarisches Grundeinkommen“ wurden für ca. 1.000 begünstigte Personen Kosten von 35 Mio. Euro p.a. kalkuliert.

Hinzu kämen natürlich noch die Kosten einer wissenschaftlichen Begleitung, für Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichungen.
Die Finanzierung eines BGE-Modellprojektes kann während der Projektphase durch Haushaltsmittel erfolgen.
Eine spätere mögliche Ausweitung auf Deutschland kann über viele denkbare Wege finanziert werden (z.B. über ein modifiziertes Steuersystem, einzusparende Bürokratie und zu ersetzende, dann überflüssige andere Sozialleistungen. Eine Möglichkeit wäre auch, dass Bundesbanküberschüsse in einen Fonds fließen und vergleichbar mit dem norwegischen staatlichen Rentenfonds Erträge erwirtschaften, die anschließend für ein BGE zur Ausschüttung kommen. – Diese Fragestellung ist nicht Bestandteil dieses Antrages und noch intensiv zu diskutieren.