Antrag 132/I/2020 Alle Möglichkeiten nutzen: Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus zum anhaltenden rechten Terror und Verbindungen zum NSU in Berlin-Neukölln einrichten

In Berlin gibt es seit über zehn Jahren eine rechte Anschlagserie, die nach wie vor nicht ansatzweise aufgeklärt ist.

 

Eine kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus ergab, dass alleine im Zeitraum von Januar bis September 2019 80 Delikte alleine in Neukölln stattgefunden haben, die dem rechten Spektrum zuzuordnen sind.

Immer wieder wurden und werden Menschen, die sich gegen rechts engagieren, durch Graffitis in und an Wohnhäusern eingeschüchtert und bedroht, Brandsätze gelegt und geworfen, Stolpersteine wurden gestohlen oder zerstört.

Eine lange Liste von Straftaten, Übergriffen, Drohanrufen und Brandanschlägen gegen vom rechten Terror betroffenen Personen zeigen, dass bisher unklar ist, ab wann Sicherheitsbehörden von Gefährdungen für konkrete Personen wussten, wie und wieso mit diesen Informationen auf die jeweilige Art umgegangen wurde, welche Schlüsse daraus gezogen wurden und welche Fehlschlüsse zu gefährlichen, lebensbedrohlichen Situation für Betroffenen der rechten Terrorserie geführt haben.

 

Nachdem die Bundesanwaltschaft sich trotz zweimaliger Aufforderung vom Innensenator weigerte, die Ermittlungen an sich zu ziehen, übernahm sie im August 2020 dennoch die Ermittlungen. Die Begründung der zuständigen Generalbundesanwältin liegt darin, dass einer der zuständigen Staatsanwälte befangen sei. Diese Befangenheit ist darin begründet, dass der Staatsanwalt – laut einer Äußerung eines Verdächtigen in einem abgehörten Telefonat – diesem Verdächtigen zugestanden haben soll, dass sich der Verdächtige keine Sorgen machen müsse, da der Staatsanwalt selbst AfD wähle. Das Protokoll dieses abgehörten Anrufs wurde einer Anwältin der Betroffenen erst nach einer Beschwerde zugänglich gemacht. Kurz nach der Aufdeckung dieses Skandals stand einer der Polizeibeamten, der Teil der Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (REX) ist und in diesem Rahmen auch Kontakte mit Betroffenen der Anschläge hatte, wegen einem rassistischen Angriff vor Gericht. Ebenso macht die Berliner Datenschutzbeauftragte öffentlich, dass es im Zusammenhang mit rechtsextremen Morddrohungen an und in Wohnhäusern in Neukölln unerlaubte Datenabfragen der Polizei zu den dort lebenden Personen gab. Die Polizei verweigert allerdings weitestgehend die Aufklärung dieser Abfragen und verweigert die Kooperation mit der Datenschutzbeauftragten. Innensenator Geisel reagierte darauf mit der Einsetzung einer externen Kommission. Diese Kommission, die im September 2020 ihre Arbeit aufnehmen soll, soll aus zwei bis drei Expert*innen bestehen, die nicht aus Berlin kommen und deutschlandweite Erfahrungen im Kampf gegen rechts haben. Mit Ergebnissen dieser Kommission soll frühestens Ende 2020 zu rechnen sein. Dieser Schritt ist aufgrund der massiven Ermittlungsfehler und der Verbindung von Beamt*innen zum rechtsextremen Milieu und den Tatverdächtigen bei weitem nicht ausreichend. Das Vertrauen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft in die Berliner Ermittlungsbehörden ist nachhaltig gestört. Betroffene fragen sich, wie sie teilweise mehrfach Opfer von Anschlägen werden konnten, obwohl sie umzogen und ihre Meldeadresse mit Sperrvermerk versehen wurden. Die Staatsanwaltschaft stellt trotz gegenteiliger Versicherungen Ermittlungsverfahren ein. Bis heute wurde noch niemand verurteilt, obwohl die Liste an Straftaten lang und erheblich ist.

 

Das Bundesland Berlin hat keinen NSU-Untersuchungsausschuss eingerichtet, obwohl bekannt ist, dass Verbindungen von Personen des NSU nach Berlin nachgewiesen werden können. Andere Bundesländer mit dieser Verbindung zum NSU handelten auch mit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Eine Aufklärung, welche Kontakte Mitglieder des NSU, auch das Trio Uwe Mundlos, Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt, in Berlin hatten und wo sie sich aufgehalten haben, ist somit nicht vorgenommen worden.

In Bezug auf die rechte Terrorserie in Neukölln kommt hinzu, dass etwa Carsten Szczepanski, bekannter Neonazi und V-Mann des Verfassungsschutzes, bereits im Jahr 1993 verantwortlich war für einen Brandanschlag auf den Kleinbus der Falken Neukölln. Eine Verurteilung erfolgte wegen Sachbeschädigung. Zu V-Mann „Piatto“ wurde Szczepanski in der Haft, in der er nach einem Mordversuch an einen Lehrer aus Nigeria im Jahr 1994 kam. Die Aktivitäten Szczepanskis in der Brandenburger und Berliner Neonaziszene, seine Verbindung zum NSU und der Fakt, dass das Haus der Falken-Neukölln auf der Terrorliste des NSU auftauchet und dass aktive Mitglieder der Falken-Neukölln und er SPD Neukölln Betroffene der rechten Terrorserie sind, der lassen die Vermutung nahe legen, dass auch hier eine direkt Verbindung aufzumachen ist.

 

Diesen Indizien muss im Sinne der Möglichkeiten eines Untersuchungsausschusses detailliert nachgegangen werden, um abgesehen von der Aufklärung aktueller Taten, die Strukturen, Netzwerke und Wege der rechten Gruppen nachvollzogen werden könne. Nur so ist es möglich, Schlüsse für künftige Ermittlungen und konkrete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten zu ziehen. Es gilt, die Sicherheit für alle Menschen zu erhöhen und den Betroffenen zu zeigen, dass alle Mittel ergriffen werden, um zu schützen und weitere Taten zu verhindern. Die Terrorlisten des NSU sind die Verbindung zur aktuellen Terrorserie. Diese Verbindungen müssen untersucht werden.

 

Aktuell zeigen die veröffentlichten Ergebnisse der Besonderen Aufbauorganisation (BAO), der sogenannten Sonderermittlungsgruppe „Fokus“, dass systematische Untersuchungen höchst brisante und relevante Ergebnisse liefern können. So sind durch Ermittlungen der BAO 500 Menschen in Dateien zu Feindeslisten von tatverdächtigen Rechtsextremisten aufgetaucht, die vorher unbekannt waren. Außerdem konnten so Verbindung zwischen Taten und Tätern hergestellt und bisher unbekannte Strukturen erkannt werden. Dieses Ziel kann ein Untersuchungsausschuss unterstützen.

 

Mittlerweile wurde eine Petition im Umfang von 25.000 Unterschriften an das Abgeordnetenhaus übergeben. Die Betroffenen fordern einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Umgang der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden mit der rechten Anschlagserie. Das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden sei zerrüttet, sie fordern Aufklärung.

 

Wir solidarisieren uns mit den Betroffenen Menschen und fordern daher:

 

  • Die schnellstmögliche Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus noch in dieser Legislaturperiode, um Strukturen und Netzwerke vergangener Straftaten nachvollziehen zu können und Vorgehenswiesen der Sicherheitsbehörden daraufhin zu beleuchten
  • Eine Überprüfung, inwiefern der NSU und seine historischen Netzwerke mit der aktuellen Terrorserie in Verbindung stehen
  • Eine Untersuchung möglicher strategischer Ermittlungsfehler, um eine endgültige Aufklärung der Straftaten zu ermöglichen

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 134/I/2020 (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I/2020: vertagt auf LPT II/2020