Antrag 247/I/2019 Nicht mehr in die Tonne! Unverkaufte Lebensmittel abgeben

Status:
Erledigt

Ein Drittel aller produzierten Lebensmittel landet nutzlos in der Tonne. Das entspricht insgesamt etwa 1,3 Milliarden Tonnen im Jahr. Bei dieser Menge an weggeworfenen Lebensmitteln werden ca. 30 % der weltweit existierenden Anbauflächen In Deutschland werden jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel vernichtet, das entspricht einem Drittel der Produktion. Das geschieht teilweise auch schon bevor die Lebensmittel überhaupt den Einzelhandel erreichen. Beispielsweise werden 30 % – 35 % der Kartoffeln an verschiedenen Stellen der Prozesskette aussortiert bevor sie in den Laden gelangen. Die Verschwendung stellt ein großes Problem dar. Weltweit müssen über 800 Millionen Menschen hungern. Außerdem wird bei der Herstellung und beim Transport der nicht genutzten Lebensmittel unnötig Energie und Wasser verbraucht, Flächen beansprucht sowie Dünge- und Pflanzenschutzmittel verwendet. Dabei werden Treibhausgasemissionen in Höhe von mehr als drei Gigatonnen verursacht. Dieses vorherrschend imperiale Konsummodell ist für uns nicht hinnehmbar. Wir fordern den weitreichenden Abbau der Lebensmittelverschwendung und fordern eine sozial gerechte Verteilung von Lebensmittel sowie weiteren ökologischen Ressourcen.

 

Die UN hat sich mit den Sustainable Development Goals zum Ziel gesetzt, bis 2030 die Verschwendung von Nahrungsmitteln zu reduzieren. Deutschland hat diese mitunterzeichnet. Die gesetzliche Pflicht unverkäufliche Lebensmittel zu spenden innen kann einen Teil dazu beitragen und hilft gleichzeitig finanzschwachen Menschen.

 

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich für eine gesetzliche Regelung einsetzen, dass Lebensmittelhändler*innen (Groß und Einzelhandel) und Produzent*innen verpflichtet werden noch essbare Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden, gemeinnützigen Organisationen und Tafeln oder auch Schulen und Kitas vorrangig lokal zur Abholung anzubieten. Als Beispiel können hier die Verfahren in Frankreich und Tschechien dienen.

 

Sie dürfen erst entsorgt werden, wenn innerhalb einer Frist von 24 Stunden keine Abholung durch gemeinnützige Organisationen, Tafeln und Schulen und Kitas erfolgte bzw. ein Bedarf signalisiert wurde und müssen solange sachgerecht gelagert werden. Bei lange haltbaren Lebensmitteln wie Nudeln oder Reis gilt die Frist von einer Woche. Ergänzend soll ein Konzept entwickelt werden, dass den Zugang auch für Privatpersonen ermöglicht. Bis zur Abholung sind die Lebensmittel selbstverständlich hygienisch zu lagern ohne Unterbrechung der Kühlkette.

 

Kein Mensch darf, insbesondere in einem reichen Land wie diesem, auf Lebensmittel aus Müllcontainern angewiesen sein. Wenn Personen dennoch aufgrund gesellschaftlichen und staatlichen Versagens auf diese Form der Lebensmittelbeschaffung angewiesen sind, darf diese nicht noch gezielt kriminalisiert werden. Das eigentliche Fehlverhalten liegt schließlich keineswegs bei diesen Menschen. Deswegen muss das „Containern“ endlich entkriminalisiert, zumindest jedoch straffrei werden.

 

Darüber hinaus soll sich die SPD auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass diese Regelung europaweit eingeführt wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 246/I/2019 (Konsens)