Antrag 254/I/2019 Wildtiere haben im Zirkus nichts verloren!

Status:
Erledigt

Der Bundesrat hat im März 2016 bereits zum dritten Mal beschlossen, dass Wildtiere (insbesondere Elefanten, Großbären, Nashörner, Flusspferde, Menschenaffen, Giraffen) in einem Zirkus nicht tierschutzgerecht gehalten werden können und die Haltung deshalb zu verbieten sei (BR-Drs. 78/16). In dem Entschluss wird fundiert dargelegt, dass Wildtiere systemimmanent in reisenden Zirkusbetrieben leiden. So z.B. durch die extrem beengte Unterbringung in Transportwagen und provisorischen Gehegen, zum anderen durch die fehlenden Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. 21 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben aus Tierschutz- gründen bereits das Mitführen von Wildtieren im Zirkus verboten oder eingeschränkt.

 

Bereits über 70 deutsche Städte und Gemeinden, wie z.B. Düsseldorf, Erfurt, Köln, Leipzig, Potsdam, Rostock, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart oder Ulm haben bereits vollständige oder teilweise kommunale Verbote für Wildtierzirkusse beschlossen und vermieten öffentliche Plätze nicht länger an Wildtierzirkusse.

 

Mehrere Gerichtsentscheidungen bestätigen die Rechtmäßigkeit kommunaler Wildtierverbote sowie deren Verhältnismäßigkeit gegenüber der Berufsausübungsfreiheit von Zirkussen. Denn jede Kommune hat in Deutschland ein Recht auf Selbstverwaltung und dazu gehört ein weiter Gestaltungsspielraum bei städtischen Flächen. (vgl. VG München 06.08.2014 Az. M 7 K 13.2449, VG Darmstadt 17.10.2016 Az. 3L 2280/16, HessVGH 19.10.16. Az. 8 B 2611/16). Es ist für uns darüber hinaus klar, dass neben Wildtieren auch Haustiere (dazu gehören z.B. Pferde) nichts im Zirkus verloren haben

 

Die Forderungen sind daher:

  • Ein allgemeines Verbot von Wild- und Haustieren in Zirkussen in Deutschland
  • Solange dies noch nicht erreicht ist sind Kommunen aufgefordert, keine Auftritte von Wildtierzirkussen zulassen.

 

Längerfristig muss es unser Ziel sein, nicht nur Wildtiere, sondern alle Tiere aus Zirkussen zu verbannen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 255/I/2019 (Konsens)