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Antrag 190/I/2019 Für ein faires europäisches Leistungsschutzrecht!

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei der Neuregelung eines europaweiten Urheber- und Leistungsschutzrechts auf einen fairen Ausgleich zwischen den Kreativen, Nutzer*innen sowie Online-Plattformen hinzuwirken.

 

Dazu gehört:

  1. Faire Vergütung: Die Online-Verwertung von urheberrechtlich geschütztem Eigentum muss angemessen vergütet werden.
  2. Mehr Transparenz: Urheber*innen sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler sollen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) umfassend Informationen über die Verwertung ihrer Werke und Darbietungen erhalten. Nur durch diese Kenntnis ist gewährleistet, dass sie ihre Rechte geltend machen können.
  3. Klauseln zur Vertragsanpassung: Wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den späteren Einnahmen und Gewinnen aus der Verwertung der Werke unverhältnismäßig niedrig ist, besteht ein Anspruch auf eine zusätzliche angemessene und faire Vergütung.
  4. Mechanismen zur Streitbeilegung: Künstler*innen sollen über ihre Vertretungsorganisationen Unstimmigkeiten mit den Online-Plattformen bei Transparenz und Vertragsanpassung beilegen.
  5. Widerrufsrecht zum Vorteil von Kreativen: Urheber*innen und ausübende Künstler*innen erhalten das Recht einen bestehenden Verwertungsvertrag zu widerrufen, wenn das Werk nicht verwertet oder gegen die Transparenzpflichten verstoßen wird.
  6. Offenlegung gleicher Konditionen: Die zwischen Urheber*innen und Online-Plattformen geschlossenen Vereinbarungen müssen für andere offengelegt werden, um über diese Transparenz einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
  7. Öffentlicher Auftrag: Einrichtungen der Bildung, Forschung und Kultur, die einen öffentlichen Auftrag verfolgen, sollten von den Regelungen ausgenommen werden, da diese kein Verwertungsinteresse haben.
  8. Private Nutzung: Nutzer*innen soll es möglich sein, knappe und verhältnismäßige Zitate oder Auszüge aus einem geschützten Werk normal zu nutzen. Die legitimen Interessen der Urheber*innen dürfen dabei nicht unbillig verletzt werden.
  9. Überschriften und Verlinkungen: Überschriften 1. Grades dürfen weiterhin bei einer Verlinkung angegeben werden.
  10. Kleine und mittelständische Unternehmen: Die Regelungen müssen die Anliegen kleiner und mittelständischer Unternehmen in Bezug auf die Marktmacht einzelner Online-Plattformen besonders berücksichtigen.
  11. Die in einer EU-Richtlinie verwendeten Definitionen, Abgrenzungen und Ausnahmen müssen klar und allgemeingültig sein.

 

Die im Rahmen der aktuellen EU-Urheberrechtsnovelle ausverhandelten Artikel 11 und 13 werden diesem Anspruch nicht gerecht. Wir unterstützen deshalb Katarina Barley in ihrem Bemühen, diese Artikel im Dissens zu lassen und separat neu zu verhandeln.“

 

Antrag 186/I/2019 Upload-Filter stoppen!

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, eine europaweite Regelung des Urheberrechts zu unterstützen, da die Verbreitung von Inhalten auf Plattformen im Internet keine nationalen Grenzen kennt. Ziel muss dabei ein fairer Ausgleich zwischen den Kreativen, Nutzer*innen sowie Online-Plattformen sein.

 

Wir lehnen Maßnahmen zu Verhinderung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ab, die zu Folge hätten, dass Inhalte vorab überprüft und damit nicht oder nur zeitverzögert veröffentlicht werden. Die Verpflichtung zur Einrichtung von Inhaltsfiltern darf nicht Teil von europäischen Regeln sein.

Antrag 178/I/2019 Für einen bunten und sicheren Nollendorf-Kiez

23.02.2019

Um die Sicherheit der Anwohner*innen und Besucher*innen des Nollendorf-Kiezes in den Abend- und Nachtstunden zu gewährleisten, soll die Präsenz von uniformierten und zivilen Polizeibeamten im Kiez signifikant erhöht werden.

 

Der Innensenator wird aufgefordert, die notwendige Personalausstattung für die Ausweitung der Streifen bereitzustellen und das Konzept der Mobilen Wache zu evaluieren und die Ausweitung bis in die Nachtstunden zu prüfen.

Antrag 184/I/2019 Anmeldung und Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in den Standesämtern Berlin

23.02.2019

Die SPD-Stadträte, die SPD-BVV-Mitglieder in den Bezirken, die SPD-Senatorinnen und SPD-Senatoren sowie die SPD-Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert sich in ihren jeweiligen Bezirken dafür einzusetzen, dass die Standesbeamt*innen Schulungen in Hinblick auf den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren erhalten. Dabei sollte ihnen vermittelt werden, wie sie ohne (sprachliche) Stolperfallen die Anmeldung und die Trauung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren durchführen. Zusätzlich sollten alle (PC-basierten) Formulare, Urkunden etc. umgehend in den Verwaltungen geändert werden, um einen reibungslosen und diskriminierungsfreien Ablauf sicherstellen zu können.

 

Weiterhin wird der Senat zu Berlin aufgefordert einen Bericht in welchem erläutert wird, welche Maßnahmen bereits vollzogen wurden bzw. in Planung sind sowie verdeutlicht wird, wo noch Bedarf besteht.

Antrag 177/I/2019 Unverzügliche Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Bürger*innenrechten!

22.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die SPD-Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, die getroffenen und noch offenen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages im Kapitel „Öffentliche Sicherheit und Bürgerrechte für Berlin“ unverzüglich umzusetzen. Weiterhin werden sie aufgefordert, keiner weiteren Verschärfung des ASOG zuzustimmen.