Archive

Antrag 187/I/2019 Das Internet darf nicht gefiltert werden

25.02.2019

Maßgeblich auf Betreiben der CDU ist die EU derzeit dabei, das freie Internet in Europa nachhaltig zu gefährden. Im Zuge der geplanten Reform des Urheber*innenrechts sollen Internetplattformen, die nutzer*innengenerierte Inhalte hosten, zum Einführen von automatisierten Filtersystemen (sog. Uploadfiltern) verpflichtet und das in Deutschland bereits in der Praxis gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverleger*innen EU-weit eingeführt werden. In einem Hinterzimmer-Deal mit der französischen Regierung missachtet die Bundeskanzlerin den deutschen Koalitionsvertrag und verschärft die bereits heftig umstrittenen Punkte auch noch. Gleichzeitig wurden die wichtigen Verbesserungen im Urheber*innenvertragsrecht, die den Urheber*innen mehr Rechte und Ansprüche gegen die Rechteinhaber *innen und Verlage gesichert hätten, massiv aufgeweicht. Wir lehnen die Einführung automatisierter Internetfilter weiterhin als unverhältnismäßig ab und setzen uns für eine faire Vergütung von Urheber*innen ein. Der offene Bruch des Koalitionsvertrags durch die Bundeskanzlerin ist nicht hinnehmbar und ein fatales Signal für den Europawahlkampf.

 

Wir fordern daher:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments,
die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung,
die Spitzenkandidatin der Bundes-SPD zur Europawahl Katarina Barley und
die Spitzenkandidatin der Berliner SPD zur Europawahl Gaby Bischoff

 

dazu auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen:

  • dass Plattformbetreiber*innen künftig keine Upload-Filter oder ähnliche unverhältnismäßige Instrumente zur Vorabkontrolle von nutzer*innengenerierten Inhalten einrichten müssen, um eine erweiterte Haftung zu vermeiden,
  • dass  ein modernes europäisches Urheber*innenrecht geschaffen wird, das zu einem angemessenen Interessenausgleich und einer fairen Entlohnung der Ersteller*innen von Inhalten führt,
  • gegenüber den Abgeordneten der CDU und CSU im Europaparlament die Einhaltung des Koalitionsvertrages einzufordern, der Upload-Filter ausdrücklich als unverhältnismäßig ablehnt,
  • die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger*innen nach dem gescheiterten deutschen Vorbild abzulehnen

 

Antrag 198/I/2019 Atomare Aufrüstung verhindern, Abrüstung, Entspannung, Frieden und Zusammenarbeit zwischen West und Ost wiederbeleben!

24.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, dem drohenden atomaren Wettrüsten nach der Aufkündigung des INF-Abkommens durch die USA und einer weiteren Verschärfung der Spannungen zwischen Russland und dem NATO-Bündnis mit einer kohärenten außen-, sicherheits- und friedenspolitischen Gesamtstrategie zu begegnen.

 

Dazu sollten gehören:

  • eine intensive Pflege und ggf. Wiederbelebung von permanenten Dialogforen mit Russland wie dem NATO-Russland-Rat und der Partnerschaft für den Frieden
  • die Einrichtung eines unabhängigen Verifikationsregimes für eventuelle Verletzungen des INF-Abkommens z. B. unter dem Dach der OSZE
  • Einsatz aller diplomatischen Mittel zur Aufrechterhaltung der Gestaltungsmöglichkeiten des INF-Abkommens in der sechsmonatigen Karenzzeit nach der Kündigung durch die USA und Nutzung dieser Karenzzeit für weitere Abrüstungsinitiativen, welche das Abkommen stützen können (z. B. Vorbereitungsinitiativen für die Verlängerung des START-Abkommens und die Fortschreibung weiterer Abkommen zur Begrenzung der Nuklearrüstung wie den Teststopp-Vertrag, den Non-Proliferationsvertrag und den Vertrag zur Kontrolle nuklearen Materials)
  • Einbeziehung weiterer Partner, die über Nuklearwaffen verfügen, die Gegenstand des INF-Abkommens sind oder die Anschaffung solcher Waffen erwägen (etwa China und Indien), in Verhandlungen für eine Novellierung des INF-Abkommens
  • umfassende Nutzung des KSZE-Vertrags und der OSZE für vertrauensbildende Maßnahmen unter Berücksichtigung bisher abgelehnter oder nicht weiter verfolgter Vorschläge der russischen und der westlichen Seite für eine Erneuerung der europäischen Sicherheitsarchitektur
  • Initiativen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des KSE-Vertrags zur konventionellen Abrüstung
  • Bekenntnis Deutschlands zum Langfristziel der völligen Abschaffung der Nuklearwaffen gemäß der Prager Rede Obamas von 2009 und damit zur Zielsetzung des Atomwaffenverbotsvertrags der Vereinten Nationen, auch wenn dieser Vertrag nicht kurzfristig von Deutschland unterschrieben und ratifiziert wird
  • Klare Positionierung Deutschlands gegen die Modernisierung von in Deutschland stationierten Atomwaffen und gegen die Neuaufstellung von Raketenabwehrsystemen in Europa
  • Umgestaltung des Sanktionsregimes gegen Russland von einem Strafsystem in ein Anreizsystem, nach dem für ein kooperatives Verhalten der Gegenseite ein Abbau von Sanktionen in Aussicht gestellt wird. Allerdings muss dabei stets deutlich gemacht werden, dass wir die Annexion der Krim als völkerrechtswidrig betrachten und daher eine Rückkehr zum völlig sanktionslosen Zustand vor 2014 nicht möglich ist. Diese Annexion war ja ein wesentlicher Ursprung für die heute existierenden Sanktionen.
  • Nutzung von wirtschaftlichen Verflechtungen wie dem wechselseitigen Interesse an russischen Öl- und Gaslieferungen an Deutschland und andere west- und mitteleuropäische Länder als stabilisierenden Faktor für die Ost-West-Beziehungen insbesondere in Zeiten erhöhter Spannungen, aber gleichzeitig Fortsetzung der Bemühungen um einen Interessenausgleich zwischen Russland und seinen westlichen Nachbarn
  • Initiativen zur Umsetzung der von Russland und der Ukraine noch nicht erfüllten Punkte des Minsker Abkommens zur Lösung des Konflikts in der Ostukraine bzw. für einen Neuansatz zur diplomatischen Lösung dieses Konflikts ggf. unter Einbeziehung von Friedensmissionen der UNO und/oder der OSZE, ggf. unter erneuter Nutzung des Normandie-Format

 

Antrag 209/I/2019 Bibliotheksgesetz für das Land Berlin

24.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass innerhalb der Wahlperiode 2016-2021 ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. In dem Gesetzentwurf

  • sind Bibliotheken als Orte der Bildung, der Begegnung und des Austausches zu definieren und zu entwickeln. Dazu sind Standards für Aufgaben und Leistungen festzulegen sowie innovative Nutzungskonzepte für neue Formen der Begegnung und Kooperationen zu ermöglichen bzw. zu optimieren, u.a. Kooperationen mit Volkshochschule, Musikschule, Schulen, Kitas und Akteuren der Gesellschaft,
  • ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen,
  • ist eine fachgerechte und ausreichende Personalausstattung der Bibliotheken festzuschreiben,
  • ist die Implementierung neuer Technologien und Programme abzusichern,
  • sind Mindeststandards basierend auf dem neuen SIKO-Indikator (Beschluss vom 27.01.2017) zu formulieren, der in Anlehnung an einen empfohlenen Medienbedarf von 2,5 Medieneinheiten je Einwohner einen maximalen Flächenbedarf von 750 qm je 10.000 Einwohnern festlegt,
  • ist festzuschreiben, dass die Medienausstattung der öffentlichen Bibliotheken schrittweise an die empfohlene Zielgröße angepasst wird,
  • ist eine nutzer*innenfreundliche Mindestwochenöffnungszeit der öffentlichen Bibliotheken festzulegen,
  • sind die Parameter der Kostenleistungsrechnung an das aktuelle Bibliotheksleben anzupassen,
  • ist die Entgeltfreiheit für die Benutzung der Dienste öffentlicher Bibliotheken bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres festzulegen,
  • ist die Schaffung einer Stelle zur ressortübergreifenden Planungskoordination mit Fokus auf kultureller Bildung in den Bezirken im Amt für Kultur und Weiterbildung herbeizuführen,
  • ist die Entwicklung und Festschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen,
  • Der Anteil an digitalen Angeboten ist weiter auszubauen.

 

Antrag 208/I/2019 Bibliotheksgesetz für das Land Berlin

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass innerhalb der Wahlperiode 2016-2021 ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. Das derzeit sich in Erarbeitung befindende Bibliothekskonzept der Regierungskoalition könnte dafür die Basis bilden.

 

Ä-01 zum Antrag 172/II/2018

23.02.2019

Ersetzungsantrag zum Antrag 172/II/2018 „Stoppt das Morden auf den Philippinen!“

Stoppt das Morden auf den Philippinen! Solidarität mit dem friedlichen Widerstand von Demokrat*innen auf den Philippinen!

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, dem philippinischen Präsidenten und der gegenwärtigen philippinischen Regierung mit geeigneten bilateralen und multilateralen diplomatischen Schritten sowie Initiativen in internationalen Organisationen und anderen geeigneten Mitteln ihre Missbilligung von außergerichtlichen Hinrichtungen, summarischen Tötungen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen gegen mutmaßliche Drogenkriminelle sowie Angriffen auf Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen zum Ausdruck zu bringen und auf eine Änderung dieser Politik hinzuwirken. In diesem Zusammenhang sollte auch versucht werden, durch Einforderung von menschenrechtlichen Standards beim Abschluss und der Umsetzung von bilateralen und multilateralen Handelsabkommen, Handelspräferenzregimen und Vereinbarungen zur Entwicklungszusammenarbeit eine Verbesserung der Menschenrechtslage auf den Philippinen zu erreichen. Weiterhin sind alle von Deutschland ausgehenden Maßnahmen kritisch zu überprüfen, die geeignet sind, die Fähigkeit der philippinischen Regierung zur Gewaltanwendung in der Anti-Drogen-Kampagne sowie bei Repressionsmaßnahmen gegen die politische Opposition und zivilgesellschaftliche Gruppen zu stärken, insbesondere die Lieferung von Rüstungsgütern, Polizeiausrüstung, die Gewährung von Polizeihilfe und die Lieferung von Überwachungssoftware durch deutsche Firmen.

 

Im Gegenzug sind alle geeigneten Anstrengungen zu unterstützen, sichere analoge und digitale Kommunikationswege für die internationale Verbreitung unabhängiger Informationen aus den Philippinen und den Austausch von Regierungskritiker*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Parteien, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen mit Kommunikationspartner*innen im Ausland herzustellen und aufrechtzuerhalten.

 

Regierungsmitglieder und Bundestagsfraktion werden weiterhin aufgefordert, sich mit allen geeigneten und verfügbaren Mitteln, etwa auch durch Beteiligung Deutschlands an Wahlbeobachtungsmissionen, dafür einzusetzen, dass die bevorstehenden Wahlen zum philippinischen Senat unter freien und fairen Bedingungen stattfinden können und insbesondere die  Meinungs- und Pressefreiheit und die Chancengleichheit aller zur Wahl antretenden demokratischen Gruppierungen gewahrt bleiben.

 

Unabhängig von diesen von Regierungsseite verantworteten Maßnahmen unterstützt die SPD die friedlichen demokratischen Gruppierungen auf den Philippinen in ihrer politischen Auseinandersetzung mit dem Duterte-Regime mit folgenden Maßnahmen:

 

– Verurteilung von außergerichtlichen Tötungen und anderen  Menschenrechts-verletzungen auf den Philippinen

– Förderung der politischen Bildung und Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen

– Unterstützung einer kontinuierlichen Überprüfung der Menschenrechtssituation auf den Philippinen durch die UN und andere internationale Menschenrechts-organisationen

– Unterstützung von politischen Flüchtlingen im Fall einer Verschärfung der politischen Repressionen gegen Oppositionelle auf den Philippinen