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Antrag 66/I/2018 100% Finanzierung von Betreuungsplätzen für Träger von Kindertageseinrichtungen in Berlin

30.04.2018

100 % Finanzierung von Kitaplätzen auch für Träger

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, werden ersucht, eine hundertprozentige Finanzierung der belegten Kitaplätze bei Trägern zu schaffen.

 

Die geltende Finanzierung von 93 Prozent ist somit auf 100 Prozent – wie es bei den Berliner Eigenbetrieben der Fall ist – zu erhöhen. Die Träger übernehmen Aufgaben des Landes Berlins in der Bildung unserer Kinder und sollten hierfür auch mit 100 % finanziert werden. Die Personalvergütung bei den freien Trägern muss der in öffentlichen Kitas zu 100% angeglichen werden, ebenso die Qualifizierung und Pflicht zur Ausbildung.

Antrag 22/I/2018 „Wer nicht gezählt wird, zählt nicht“ – Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten

30.04.2018

Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf, eine Onlinebefragung der Genoss*innen der SPD Berlin mit dem Ziel vorzunehmen, Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten zu erheben. Dabei geht es nicht um die Erhebung des Migrationshintergrundes, sondern die Feststellung rassistischer Diskriminierungserfahrungen.

Antrag 25/I/2018 Bereinigung der Arbeitslosenstatistik

30.04.2018

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestags werden aufgefordert, sich für eine Abänderung des § 16 Abs. 2 SGB III in folgender Hinsicht einzusetzen. Es wird gefordert, dass alle nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die staatliche Transferleistungen erhalten in die Arbeitslosenstatistik aufzunehmen sind.

 

Antrag 46/I/2018 Änderung Bauordnung

30.04.2018

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von  Berlin wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, die Berliner Bauordnung (BauO Bln) dahin gehend zu ändern, dass der Abriss von Wohngebäuden wieder genehmigungspflichtig wird.

Antrag 90/I/2018 Abschaffung der Probezeit nach der Ausbildung!

30.04.2018

Wir fordern die Ergänzung des § 622 BGB um eine Regelung, die sicherstellt, dass eine erneute Probezeit nach der Übernahme aus der Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis im ausbildenden Betrieb nicht zulässig ist.