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Antrag 80/I/2018 Schulinfrastruktur an wachsende Schüler*innenzahlen anpassen

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen und der Bezirksämter werden aufgefordert, bei jeder Schulbaumaßnahme in ihrem Bezirk, die mit wachsenden Schüler*innenzahlen an einem bestehenden Standort verbunden ist, zu prüfen, inwieweit Anpassungen der Schulinfrastruktur erforderlich sind und sich bei festgestelltem Bedarf für deren Umsetzung einzusetzen.

 

Das betrifft beispielsweise den wachsenden Bedarf an Mensaplätzen ebenso wie steigende Anforderungen an die technische Ausstattung oder auch den zunehmenden Bedarf an Sport-, Spiel- und Freiflächen.

Antrag 81/I/2018 Verlagerung von Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen verhindern

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, eine Verlagerung von Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen von Schulen in privatrechtlich organisierte Gesellschaften zu verhindern.

Antrag 88/I/2018 Kostenfreies Schulessen

30.04.2018

Auf Zuzahlung für das Schul- und Hortmittagessen wird verzichtet.

 

Dazu sollen:

1. Die sozialdemokratischen Berliner Abgeordneten im Deutschen Bundestag im Jahr 2018 einen Gesetzesentwurf einbringen, damit der Bund vollständig die Finanzierung übernimmt.

 

2. Der Berliner Senat soll zudem über eine erneute Bundesratsinitiative versuchen, eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen anzuregen.

 

3. Sollten diese Aktivitäten nicht erfolgreich sein, sichern Senat und Berliner Abgeordnetenhaus mit dem Haushaltsbeschluss für die Haushaltsjahre 2020/ 2021 und folgend die Finanzierung.

Antrag 67/I/2018 Bedarfsgerechte Flexibilisierung von Kita-Öffnungszeiten

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats sowie der Bezirksverordnetenversammlungen und der Bezirksämter werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in jedem Bezirk bedarfsgerecht Einrichtungen mit Kita-Öffnungszeiten angeboten werden, die über die Kernbetreuungszeiten hinausgehen. Alternativ ist ein Ausbau der ergänzenden individuellen Betreuung des Kindes zu Hause zu prüfen.

 

Ziel ist es nicht, dass die Kinder mehr Zeit in der Kita verbringen, sondern dass die Betreuung zu anderen Zeiten angeboten und damit an die Bedarfe der Familien angepasst wird. Flexiblere Kita-Betreuungszeiten unterstützen Vollzeit berufstätige Eltern mit längeren An- und Abfahrtswegen genauso wie Eltern im Schichtdienst, die sehr früh morgens oder spät abends arbeiten, und Alleinerziehende. Sie ermöglichen so eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis hin zur Ermöglichung eines Wiedereinstiegs in das Berufsleben.

Antrag 70/I/2018 Änderung der Erzieher*innen-Ausbildung

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für eine Änderung der Erzieher*innen-Ausbildung in den folgenden Punkten einzusetzen:

 

  1. Um mehr Menschen für den Erzieher*innen-Beruf zu motivieren, muss die Ausbildung mit einer angemessenen und auskömmlichen Ausbildungsvergütung versehen werden. Auf eine Ausbildung ohne Vergütung, welche eher mit Kosten versehen ist, muss verzichtet werden.
  2. Die Ausbildung muss für die Auszubildenden kostenfrei bleiben. Hierzu ist die temporäre Lösung der Kostenübernahme in Berlin in eine ständige und allgemeine Reglung zu überführen.
  3. Die Ausbildung sollte viel praktischer gestaltet werden. So sollte die Ausbildung im Rahmen eines dualen Systems stattfinden. Die Person, welche die Ausbildung durchläuft, sollte einen Ausbildungsvertrag mit einer Kita bzw. ähnlichen Einrichtung abschließen und zusätzlich in einem bestimmen Intervall eine Schule (Berufsschule oder Fachhochschule) besuchen.
  4. Diejenigen Einrichtungen, welche einen Ausbildungsvertag schließen, müssen eine Person als Ausbildungsverantwortliche*n benennen. Diese Person muss dabei für ihre Ausbildungsverantwortung stündlich entlastet werden. Ihre Arbeitszeit muss also auch Betreuungszeit für die jeweilige auszubildende Person beinhalten. Auch darf diese Person aufgrund der Kürzung in der Betreuungszeit für Kinder nicht voll für die Betreuungsquote mitgerechnet werden. Für diese Änderung ist die Anpassung der Ausbildungsinhalte notwendig.
  5. Darüber hinaus soll der Bildungsaspekt des Erzieher*innenberufs gestärkt werden.
  6. Die Vergütung ist anzupassen.

 

Die Quote der Ausbildung in Einrichtungen öffentlicher Träger muss deutlich erhöht werden. Gerade Träger des Landes bzw. in der Kooperation mit den Bezirken müssen eine Vorreiterrolle einnehmen und die Ausbildung sowie den Beruf attraktiver und vielfältiger anbieten.