Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, die Berliner Bauordnung (BauO Bln) dahin gehend zu ändern, dass der Abriss von Wohngebäuden wieder genehmigungspflichtig wird.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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Stellungnahme(n):
- Stellungnahme der AH-Fraktion 2020:Die Bauordnung ist bisher nicht gemäß dem LPT-Beschluss geändert worden. In § 61 der Berliner Bauordnung Abs. 3, Satz 3 ist geregelt, dass die Verfahrensfreiheit „nicht für die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum“ gilt. Darüber hinaus verbietet das Zweckentfremdungsverbotsgesetz die Beseitigung von Wohnraum (ZwVbG § 2, Abs. 1) und definiert Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern belegt werden können (ZwVbG § 7).
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