1.04.2026
Vor dem Hintergrund der erneuten Forderungen der Vereinigten Staaten von Amerika, ihnen Zugriff auf Fingerabdrücke und Gesichtsscans der Bürger*innen Europas zu gewähren, um weiterhin visafreies Reisen zu ermöglichen, werden die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der S&D-Fraktion des EU-Parlaments aufgefordert, in die aktuell laufenden Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA zum Visa Waiver Programm wie folgt einzugreifen:
Auf Grund der zurecht verstärkten Bemühungen Europas, sich unter anderem bezogen auf digitale Infrastruktur aber auch Sicherheitsarchitekturen resilienter und freier von strukturellen Abhängigkeiten zu machen, sehen wir eine starke Aktualität in der Erneuerung der Forderung, europäische Biometriedaten nicht an US-Behörden weiterzugeben.
Wir lehnen es ab, dass US-Behörden eigenständige Zugriffsrechte auf deutsche oder europäische Biometriedaten, wie z.B. das biometrische Lichtbild oder Fingerabdrücke, erhalten. Entsprechende Forderungen, wie derzeit von den USA im Rahmen des „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) in Bezug auf polizeiliche Biometriedaten als Bedingung für die weitere Teilnahme am Visa Waiver Programm gefordert, lehnen wir ab. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und im Europaparlament werden sich bilateral und gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein solcher Zugang weder über die geforderte EBSP, noch über eine Ausweitung bereits bestehender Abkommen oder neue Abkommen gewährt wird.
Stattdessen bekräftigen wir die in Deutschland im Zuge des Passgesetzes getroffene Festlegung, angesichts der damit einhergehenden erheblichen Gefahren keine bundesweiten zentralen biometrischen Datenbanken aufzubauen bzw. bestehende nicht zu erweitern. Wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine entsprechende Wertung ein. Internationale Abkommen sollten entsprechende Datensammlungen auch nicht über die Hintertür ermöglichen.
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1.04.2026
Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament setzen sich dafür ein, dass die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, auf Schutz der Privatsphäre, auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Schutzes personenbezogener Daten nicht abgeschwächt werden.
Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament wirken darauf hin, dass mittels dieses Grundrechtsschutzes auch gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher*innen gewahrt bleiben.
Dabei ist unter anderem darauf hinzuwirken,
- dass die Anpassung der Definition personenbezogener Daten in Bezug auf pseudonymisierte Daten, die durch zusätzliche Informationen wieder einer natürlichen Person zugeordnet werden können, maßvoll geschieht und im Kern solche Daten weiterhin als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person anzusehen sind;
- dass besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Datenschutzgrundverordnung weiterhin als solche zu bewerten sind, auch wenn ein Datenverarbeiter diese lediglich aufgrund vermeintlicher Interessen oder Merkmale ermittelt;
- den Anspruch auf Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten personenbezogenen Daten nicht eingeschränkt wird. Eine diskutierte Missbrauchsklausel, die Auskunftsersuchen als missbräuchlich ansieht, wenn sie anderen Zwecken als dem Schutz der Daten dienen, ist grundsätzlich abzulehnen. Der Auskunftsanspruch ist das eine wesentliche Element, mit dem Verbraucher*innen nicht nur die Einhaltung ihrer Grundrechte, sondern auch die Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen gegenüber anderen Wirtschaftsakteuren erreichen können (z.B. im Versicherungswesen oder bei Kreditvergaben);
- keine uferlose Möglichkeit zur Verarbeitung gespeicherter Daten zu anderen als den ursprünglichen Zwecken zuzulassen, indem die Definition z.B. von „Forschungszwecken“ unverhältnismäßig ausgeweitet wird;
- dass das Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten nicht als berechtigtes Interesse von Konzernen gewertet wird, sondern weiterhin eine Einwilligung der betroffenen Person erfordert.
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1.04.2026
Unabhängig von allgemeinen Wahlen wird über niedrigschwellige, vor allem personalisierte Angebote in sozialen Medien Kontakt zu potentiell SPD-Wählenden insbesondere durch Mandatsträger:innen, Kandidierende geknüpft, gehalten und gepflegt, welcher in das Umfeld der jeweiligen Erlebenswelt sozialer Medien passt, wobei SPD-Programmatik eher nachrangig sein kann und solidarisches, gemeinnütziges, in der Lebensnähe von politikfernen Wahlberechtigten nachvoll-ziehbares Verhalten im Vordergrund stehen sollte.
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1.04.2026
Die Mitglieder der SPD -Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Senatorinnen und Senatoren werden aufgefordert, sich für den Abbau von Barrieren im digitalen Raum einzusetzen. Dazu gehören insbesondere:
- Finanzielle Förderung von Hardware, Software und Internetzugang für einkommensschwache Personen z.B. im Rahmen des §71 SGB XII
- Bedarfsgerechte Schulungs- und Weiterbildungsangebote für ältere Menschen z. B. in Volkshochschulen und Seniorenfreizeiteinrichtungen
- Verstetigung der niedrigschwelligen Unterstützungsangebote z. B. digital Zebra
- Information über den Zugang der älteren Generation zu digitalen Angeboten z. B. im Rahmen der Hausbesuche für alle Menschen über 70 Jahre.
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1.04.2026
Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine Form digitaler, geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie verletzen die sexuelle Selbstbestimmung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde der Betroffenen. Besonders betroffen sind Frauen, queere Menschen und Personen, die öffentlich sichtbar sind. Sexualisierende Deepfakes dienen häufig der Erniedrigung, Einschüchterung, politischen Diskreditierung und dem Versuch, Betroffene aus Öffentlichkeit und Debatte zu verdrängen. Die vorhandene Rechtslage schützt erwachsene Betroffene bislang nicht ausreichend. Während es bei kinder- und jugendpornographischen Deepfakes bereits weitergehende Strafnormen gibt, bestehen bei sexualisierenden Deepfakes zulasten Erwachsener weiterhin erhebliche Schutzlücken.
Die Landesfrauenkonferenz begrüßt, dass auf europäischer Ebene die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material künftig verbindlicher erfasst werden muss. Diese Vorgaben müssen in Deutschland unverzüglich, wirksam und opferorientiert umgesetzt werden und sind zu evaluieren.
Der Landesparteitag fordert deshalb die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, die SPD-geführten Länder sowie die zuständigen Bundesministerien auf,
- eine eigenständige Strafnorm zur Bekämpfung sexualisierender Deepfakes und vergleichbarer digitaler Fälschungen zu schaffen, die mindestens das unbefugte Herstellen, Verwenden, Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen und Androhen der Veröffentlichung solcher Inhalte erfasst, wenn reale Personen ohne Einwilligung sexualbezogen oder als Opfer sexueller Übergriffe dargestellt werden;
- die Schutzlücke für erwachsene Betroffene ausdrücklich zu schließen und dabei klarzustellen, dass auch wirklichkeitsnahe KI-generierte oder anderweitig digital manipulierte Inhalte erfasst sind;
- Darstellungen eines sexuellen Übergriffs, einer Vergewaltigung oder anderer sexualisierter Gewalt gegen reale Personen als besonders schweren Fall auszugestalten, weil hier die sexualisierte Erniedrigung und die Eingriffsintensität besonders hoch sind;
- Doxing, wiederholtes Hochladen, koordinierte Kampagnen, gewerbsmäßige Verbreitung sowie die Verbindung mit Bedrohung, Erpressung oder Nachstellung als strafschärfende Umstände zu regeln;
- Betroffenenrechte zu stärken, insbesondere durch erleichterte Lösch- und Sperransprüche, zügige Auskunftsansprüche gegen Plattformen, besseren Zugang zu Nebenklage, psychosozialer Prozessbegleitung und Opferentschädigung sowie klare Zuständigkeiten bei Polizei und Staatsanwaltschaften;
- die europarechtlichen Vorgaben zügig und opferorientiert umzusetzen und dabei nicht beim Mindeststandard stehenzubleiben.
Verbietet „digitale Vergewaltigung“
Die Bundesregierung muss prüfen, wie öffentliche sexualisierte Äußerungen über reale Personen wirksamer sanktioniert und unterbunden werden können, wenn sie der Erniedrigung, Einschüchterung, politischen Verdrängung oder geschlechtsspezifischen Hassmobilisierung dienen.
Die öffentliche Verbreitung sexualisierter Fantasien und Gewaltvorstellungen über reale Personen ist als ehrverletzende Form digitaler Gewalt anzuerkennen und rechtlich wirksam zu erfassen.
Deshalb ist zu prüfen,
- ob die Ehrschutzdelikte sowie weitere bestehende Straftatbestände diese Formen sexualisierter Herabwürdigung ausreichend erfassen,
- ob gezielte öffentliche sexualisierte Fantasien über reale Personen, insbesondere Vergewaltigungsfantasien, als eigenständige Form digitaler ehrverletzender Gewalt geregelt werden können,
- ob Plattformen verpflichtet werden können, entsprechende Inhalte mit erkennbar erniedrigendem, einschüchterndem oder kampagnenförmigem Charakter schneller zu löschen und Accounts wirksamer zu sanktionieren.
Die SPD stellt klar:
Die öffentliche sexualisierte Herabwürdigung realer Personen ist keine Bagatelle, sondern eine schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt. Die Rechtsordnung muss Betroffene davor besser schützen.
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