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Antrag 59/I/2024 Toiletten auf die Spielplätze – fertig, los

21.04.2024

Die Fraktionen der SPD in der BVV Marzahn-Hellersdorf und im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass auf öffentlichen Spielplätzen mit anwohnerübergeordneter Bedeutung Toiletten installiert werden. Dabei soll geachtet werden, dass die Toiletten barrierefrei und altersunabhängig zugänglich sind. Eine Wickelmöglichkeit ist obligatorisch. Die Reinigung der Toilettenanlagen soll nach Frequenz mindestens ein Mal täglich durch beauftragte Dienstleister erfolgen.

Antrag 284/I/2024 Die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 SGB II verlängern!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Senat sollen sich dafür einsetzen, dass die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB II verlängert wird.

Antrag 259/I/2024 Eis- und Schneeglättebeseitigung auch auf Radwegen einführen

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, des Abgeordnetenhauses und des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Radwege an Hauptverkehrsstraßen ganzjährig gut und sicher befahrbar sind.

 

Deshalb ist es wichtig, dass § 3 Absatz 9 des Straßenreinigungsgesetz erweitert wird, so dass auch Radwege von Eisglätte und Schneeglätte beseitigt werden.

Antrag 265/I/2024 Privatjets als Triebwerke der Umverteilung

21.04.2024

Die Verantwortungsträger*innen der SPD in der Landesregierung werden aufgefordert, für den Flughafen BER auf Basis der 37% landeseigenen Anteile Einfluss zu nehmen um dort folgende Regelungen umzusetzen:

 

  • Start- und Landeverbote ab 2027 für nicht in der Gesamtbilanz, also inklusive Kompensationsmechanismen, klimaneutral betriebene, private Flugzeuge ab einem Gewicht von 5670 kg
  • die konsequente Verpflichtung zum Einsatz von nachhaltigen Flugtreibstoffen (Sustainable Aviation Fuels, kurz SAFs) für die genannten Luftfahrzeuge mit einem Mindestanteil im Treibstoffgemisch von
  • 20% ab 2030
  • 40% ab 2035
  • 70% ab 2040

Antrag 238/I/2024 Bekämpfung der Klimakrise als Bestandteil der Verfassung

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden dazu aufgefordert, sich dazu einzusetzen das die Berliner Landesverfassung durch das Ziel ergänzt wird einen anteiligen Beitrag zur Erreichung der weltweiten Klimaziele zu erfüllen.

 

Die menschengemachte Klimakrise ist ein erwiesener Umstand. Ihre Folgen haben bereits jetzt und in Zukunft Auswirkungen auf unser aller Leben. Ein Fortschreiten der Erderwärmung sowie das überschreiten von Kipppunkten stellt eine fundamentale und unumkehrbare Gefahr für die Lebensgrundlagen und Freiheitschancen unserer Gesellschaft dar. Dabei steht der Welt und anteilig den Staaten ein nur noch begrenztes Budget zur Verfügung.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Klimaschutzentscheidung ein Recht und eine Pflicht zum effektiven Klimaschutz hergeleitet. Dem Klimaschutz kommt im Verhältnis zu anderen Rechtsgütern ein umso stärkeres Gewicht zu wie die unumkehrbare Klimakrise fortschreitet. Es ist daher eine staatliche Aufgabe, diesem Menschen verursachten Phänomen entgegenzutreten. Die Verpflichtung wird auch nicht dadurch gemindert, dass ein effektiver Klimaschutz nur international erreicht werden könne. Vielmehr geht auch die internationale Klimapolitik von einem Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten aus. Alle Beteiligten müssen damit anteilig diejenigen Maßnahmen treffen, um die international und auf wissenschaftlicher Grundlage vereinbarten Klimaziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Eine Politik, die von vornherein auf diese Zielerreichung verzichtet, verstößt schon jetzt gegen Art. 20a GG, welcher vorschreibt, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere für die künftigen Generationen schützt.

 

Allerdings musste das Verfassungsgericht diese Entscheidung auf eine aufwändige dogmatische Konstruktion stützen. Als permanente Zielsetzung ist die Aufgabe Umweltschutz eine nie vollständig erfüllbare Maßgabe. Daher folgen aus Art. 20a GG nur vage Grenzen, wann staatliches Handeln diese Umweltschutzpflicht verletzt.

 

Eine explizite Anerkennung der (anteiligen) Klimaschutzziele stattet diese mit einem unbestreitbaren Verfassungsrechtlichen Gewicht aus. Der Verweis auf die völkerrechtlichen Ziele ermöglicht zudem eine quantifizierbare Bewertung, ob das staatliche Handeln einer entsprechenden verfassungsrechtlichen Verpflichtung genügt. Gleichzeitig können die Parlamente den Klimaschutzes künftig konkreter und stärker bei der Abwägung mit individuellen Freiheitsrechten berücksichtigen. Der Vorschlag ist daher mehr als Verfassungs-Prosa und Symbolpolitik, sondern räumt dem Klimaschutz den verfassungsrechtlichen Rang ein, den er verdient.

 

Vor diesem Hintergrund muss alles staatliche Handeln vor dem Szenario der Klimakrise in Zukunft daraufhin überprüft werden, ob die lebensnotwendigen Klimaziele (siehe Pariser Klimaabkommen) erreicht werden. Besonders auch die Darstellung des Haushaltes muss mit diesen Zielen in Einklang gebracht werden, sodass alles staatliches Handeln auf seine positive Wirkung auf die Bekämpfung des Klimanotstandes ausgerichtet wird. Alle staatlichen Subventionen und Fördermaßnahmen, sowie gesetzliche Regelungen müssen auf ihre positive Wirkung auf die Bekämpfung der Klimakrise hin überprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden. Damit der Staat sein Handeln klarer festschreibt, braucht es ein starkes Signal durch eine Verfassungsänderung in Bund und Ländern.