Antrag 259/I/2024 Eis- und Schneeglättebeseitigung auch auf Radwegen einführen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, des Abgeordnetenhauses und des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Radwege an Hauptverkehrsstraßen ganzjährig gut und sicher befahrbar sind.

 

Deshalb ist es wichtig, dass § 3 Absatz 9 des Straßenreinigungsgesetz erweitert wird, so dass auch Radwege von Eisglätte und Schneeglätte beseitigt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

Votum FA: Annahme

Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Der Winterdienst für Radwege begrenzt sich gemäß des im Antrag zitierten Paragraf 3 Absatz 9 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes auf die Beräumung von Schnee. Die Beseitigung von Eisglätte und Schneeglätte ist gesetzlich bisher explizit nicht vorgesehen. Mit der Novelle des Straßenreinigungsgesetzes im Februar 2026 wurde mit dem neuen Paragrafen 10a eine Ermächtigungsgrundlage für die zuständige Senatsverwaltung geschaffen, um bei besonderer Glätte begrenzte Abweichungen von geltenden Regelungen zuzulassen. Ebenso wurde auf Betreiben der SPD-Fraktion mit einer parlamentarischen Entschließung zur Evaluation und Reform des Berliner Winterdiensts (Drucksache 19/2933-2) der Senat aufgefordert, die bisherigen Vorgehensweisen und Regelungen des Berliner Winterdiensts zu überprüfen und notwendige Schlussfolgerungen für die Verkehrssicherheit in Berlin zu ziehen.

Stellungnahme des Senats 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.
Überweisungs-PDF: