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Antrag 122/I/2023 Für Rechtsstaatlichkeit in der Einstellungspraxis im Schuldienst

27.04.2023

§ 2 des sog. Berliner Neutralitätsgesetzes ist in der Praxis ein pauschales Kopftuchverbot und damit, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden, verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 klar, dass eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss. Bis heute gibt es keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass Lehrerinnen und Pädagoginnen mit Kopftuch an Berliner Schulen den Schulfrieden gefährden.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen und eine Reformierung des § 2 des Gesetzes in die Wege zu leiten, damit eine verfassungskonforme und diskriminierungsfreie Einstellungspraxis gewährleistet werden kann und auf diese Weise dem strukturellen Rassismus und der strukturellen Benachteiligung von Kopftuch-tragenden Frauen entgegenwirkt wird.

Antrag 121/I/2023 Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im öffentlichen Dienst und in den öffentlichen Unternehmen sicherstellen - Reform des Landesgleichstellungsgesetz

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses *und des Senats* werden aufgefordert, die im rot-grün-roten Koalitionsvertrag von 2021 angestrebte Reform des Landesgleichstellungsgesetzes – wie im Gesetzentwurf dargestellt – in der aktuellen Legislaturperiode zu verabschieden.

 

Bei der gesetzgeberischen Umsetzung der Reform müssen zwingend die Schwerpunkte pro-aktive Frauenförderung, Stärkung der Frauenvertretungen, wesentlich verbesserte Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit und die Verbesserung der Position der Gleichstellungsbeauftragten in den Bezirken normativ verankert werden.

Antrag 120/I/2023 Für eine faire Berechnung der Tagessätze als Geldstrafe im deutschen Strafrecht

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Geldstrafen im deutschen Strafrecht konsequenter an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen werden.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung und des Bundesrats werden aufgefordert, geeignete Regelungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass Menschen, die ein niedriges Einkommen und kein Vermögen haben, bei die Berechnung von Geldstrafen nicht über das Maß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hinaus belastet werden und ein Einwirkungsübermaß vermieden wird.

 

Die Staatsanwaltschaft soll in die Lage versetzt werden, ohne erheblichen bürokratischen Mehraufwand das Einkommen von beschuldigten Personen zu ermitteln. Zu diesem Zweck soll die Einrichtung eines elektronischen Auskunftsystems geprüft werden. Das elektronische Auskunftssystem soll so gestaltet werden, dass die Staatsanwaltschaft durch eine einzige Auskunftsanfrage erfährt, bei welchen Banken der oder die Beschuldigte Konten hat und welche Zahlungseingänge und -ausgänge es in dem von der Staatsanwaltschaft bestimmten Zeitraum gegeben hat.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung und des Bundesrats werden zudem aufgefordert, sich für eine verständliche Gestaltung von Strafbefehlen einzusetzen. Insbesondere sollten Beschuldigte im Strafbefehl klar erkennen können, nach welchem geschätzten Einkommen sich die Höhe der beantragten Geldstrafe bemisst, und ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sich ein Einspruch auch allein auf die angestrebte Tagessatzhöhe beschränken kann. Es ist zu prüfen, ob Strafbefehlen im Sinne der Verständlichkeit und des einfacheren Zugangs zum Recht ein Formular zur Erhebung eines Einspruchs beigefügt werden sollte.

Antrag 118/I/2023 Migrations-Dashboard ganzheitlich gestalten: für ein Migrationsmanagement, das Integration fördert und regionale Strukturen stärkt

27.04.2023

Am 16. Februar 2023 lud Bundesinnenministerin Nancy Faeser Bund, Länder und Kommunen zu einem Spitzengespräch über die Situation des Migrationsmanagements in Deutschland ein, um Wege zur besseren Bewältigung der Verteilung und Unterbringung von Geflüchteten zu diskutieren.

 

Ein Ergebnis aus den Beratungen ist das sogenannte digitale „Migrations-Dashboard“, das Transparenz für Länder und Kommunen über die „aktuelle Migrationslage“ schaffen soll. Es ist ein dringend notwendiges Instrument, denn vielerorts ist der Wohnraum knapp und Integrationsangebote- und -strukturen fehlen. Es birgt zugleich das Potenzial in sich, den Mangel an digitalen Schnittstellen und Standards bei der Kooperation unter den Ländern aufzudecken und Lösungen zu entwickeln, die zu einem ganzheitlichen Ansatz im Migrationsmanagement durch Integrationsförderung und eine Stärkung regionaler Strukturen beitragen.

 

Das Migrations-Dashboard muss als ein Instrument zur Überwindung von Hürden gedacht werden, um die Kommunen zielgerichtet zu unterstützen, Deutschlands Migrationsmanagement und die Integrationsförderung besser auf künftige Fluchtbewegungen vorzubereiten und um die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Aufnahme von Geflüchteten weiter hochzuhalten. Gleichzeitig wäre es eine vertane Chance, das Dashboard nur für die Unterbringung und Versorgung im Fluchtkontext zu konzipieren und zu nutzen. Sowohl für kurzfristige Zuwanderung als auch für dauerhafte Einwanderung müssen Integrationsparameter wie Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Betreuungszugang, interkulturelle Kompetenz und Öffnung der Verwaltung sowie Einbürgerungen stärker in den Fokus rücken. Davon profitieren Migrant*innen und ihre nachkommenden Generationen ebenso wie alle anderen Bevölkerungsteile.

 

Deshalb soll die Bundesregierung das geplante „Migrations-Dashboard“ unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte entwickeln:

 

  1. Das Dashboard wird als ganzheitlicher Informationspool für Migrationsmanagement entwickelt, das nicht allein den Fluchtkontext und die Unterkunftsverwaltung betrachtet, sondern auch arbeitsmarktmarkt- und qualifizierungsbezogene Daten sowie behördliche und andere regionalspezifische Indikatoren, die zu einer besseren Aufnahmefähigkeit und Integrationsförderung beitragen, berücksichtigt.
  2. Das Dashboard soll konzeptionell und kommunikationsstrategisch so entwickelt werden, dass es als ein Hilfsmittel zur Stärkung kommunaler Fähigkeiten und regionaler Strukturen verstanden wird und zu einer breiten bundesweiten Willkommenskultur beiträgt, sodass dem deutschen Selbstverständnis als Einwanderungsgesellschaft und Deutschlands Verantwortung, ein international führender Akteur der humanitären Hilfe zu sein, Rechnung getragen wird.
  3. Weil prinzipiell nicht die Aufnahme von Geflüchteten das Problem ist, sondern schlecht ausgestattete Verwaltungen und mangelhafte regionale Strukturen, wie z.B. fehlende Kita- und Schulplätze oder dauerhafter Wohnraum, soll das Dashboard als Standortatlas zur Bewertung von Verwaltungsmanagement, öffentlicher Daseinsvorsorge sowie Integrationsförderung herangezogen werden, sodass Unterstützungsleistungen und Fördergelder schnell und zielgerichtet verteilt werden können, was zugleich in die regionale Strukturförderung für die Allgemeinheit einzahlt.
  4. Weil die Aufnahme von Geflüchteten nicht allein eine humanitäre und soziale Hilfe ist, sondern trotz Notlage auch mit Chancen für die persönliche Entwicklung der Menschen und den hiesigen Arbeits- und Ausbildungsmarkt und potenziell auch später für die Herkunftsländer verbunden ist, soll das Dashboard in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz Möglichkeiten eruieren, Bedarfe, Kapazitäten und Defizite in den Bereichen Ausbildung, Arbeitsmarktintegration, Anerkennung und Qualifizierung bundesweit übersichtlich abzubilden und zu adressieren.
  5. Insbesondere die Strukturen und Angebote örtlicher Anerkennungsberatungsdienstleister und Weiterbildungsträger im Anerkennungsprozess sollen durch das Dashboard sichtbar und ausgebaut werden.
  6. Alle Prozesse von der Dateneinspeisung, Verarbeitung bis zur Auswertung sind vollständig digitalisiert. Die Entwicklung des Dashboards soll Ausgangspunkt für die Schaffung bundesweiter weitestgehend vereinheitlichter Standards in der Bündelung von einwanderungsbezogenen Eckdaten sein, die zur besseren Übersicht, Informationsvermittlung und Steuerung im Migrationsmanagement eingesetzt werden. Dabei kann auf vorhandene Strukturen, Schnittstellen, Plattformanbieter und Best-Practice-Beispiele zurückgegriffen werden.
  7. Die mittels Dashboards gewonnen Erkenntnisse sollen zu einem ganzheitlichen Ansatz für eine menschen- und integrationsorientierten Verteilung von Geflüchteten beitragen. Das Prinzip des Königsteiner Schlüssels soll damit perspektivisch ersetzt werden.
  8. Das Dashboard soll zudem zivilgesellschaftliche Strukturen und Angebote abbilden, denn ohne die lokalen Vereine, Organisationen und Verbände und ihre hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen bzw. Helfer*innen ist eine erfolgreiche Integrationsarbeit undenkbar. Das Dashboard muss auch ein Mittel zur besseren Demokratieförderung und Stärkung der Zivilgesellschaft sein.

 

Antrag 117/I/2023 Keine Blockaden für progressive Politik im Bundesrat

27.04.2023

Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, dass das Land Berlin im Bundesrat bei Abstimmungen über folgende Gesetzesbeschlüsse des Bundestags mit Ja stimmen wird:

  • die Einführung einer Kindergrundsicherung,
  • die Reformen des Aufenthalts- und des Staatsbürgerschaftsrechts,
  • die Legalisierung von Cannabis,
  • die Wiederermöglichung der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes im Baugesetzbuch,
  • die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse im BGB,
  • die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes,
  • die Absicherung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht,
  • die Aufhebung des Blutspendeverbots für queere Menschen,
  • die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität bzw. Orientierung,
  • die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs,
  • die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Bundestags- und Europawahlen.