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Antrag 129/I/2023 Akute Hilfe für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien-Landesaufnahmeprogramm für Familienangehörige von Berliner:innen

27.04.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats dazu auf ein Landesaufnahmeprogramm für Familienangehörige von Berliner:innen aus den Erbebengebieten in der Türkei und Syrien nach §23 (1) AufenthG zu entwerfen. Die konkrete zu stellende Aufnahmeanordnung soll sich dabei auf Verwandte bis zum 4. Grad (z.B. Cousin, Cousine, Onkel, Tante) beziehen. Berliner:innen die ihre vom Erdbeben betroffenen Verwandten aufnehmen wollen, sollen dazu eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mehrere Familienangehörige, über einen Haushalt hinaus, sollen Verpflichtungserklärungen abgeben können. Dabei ist darauf zu achten, dass die Einkommenskriterien für eine Verpflichtungserklärung nicht über dem durchschnittlichen Nettoeinkommen angesiedelt sind. Das Land Berlin sorgt für angemessene psychologische und sonstige Unterstützung sowie eine Basis Gesundheitsversorgung der Betroffenen. Auf Arbeitsverbote soll verzichtet werden. Das LEA sorgt für eine zügige Terminvergabe und Bearbeitung wird dazu mit den nötigen Ressourcen ausgestattet.

Antrag 128/I/2023  Einbahnstraße Visum: Für eine faire, zügige und transparente Visumsvergabe

27.04.2023

Problembeschreibung: Die Beantragung eines Visums für den Schengenraum oder auch eines nationalen D-Visums für Deutschland ist für Staatsangehörige vieler Länder, gerade Länder des Globalen Südens, mit beinahe unüberwindbaren Hürden verbunden. Das stellt eine deutliche Einschränkung des Rechts auf Bewegungsfreiheit dar und beraubt Menschen des globalen Südens Entfaltungsmöglichkeiten auf professioneller und persönlicher Ebene.

 

Deshalb fordern wir:

  • Eine maximale Wartezeit auf einen Visumstermin von einem Monat, sowie die maximale Wartezeit auf die Entscheidung der Visumsstelle von ebenfalls einem Monat,
  • Umfassender Ausbau von Stellen für Visaentscheider*innen an Auslandsvertretungen und im AA,
  • Eine Vereinfachung des Beantragungsprozesses und besonders in Hinsicht auf die Unterlagen,
  • Regelmäßige Überprüfungen der Einhaltungen der EU-Datenschutzrichtlinie bei Visaverfahren,
  • Das Angebot von Onlineterminen zur Visabeantragung,
  • Digitalisierung des Visumsbeantragungsprozesses bis Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode,
  • Die Reduzierung der Visumsgebühren auf ein Zehntel des örtlichen Mindestlohns (falls es keinen Mindestlohn gibt, soll das Durchschnittsgehalt zu Rate gezogen werden),
  • Die Reintegration des Visumsprozesses in die Botschaften und somit den Stopp der Zusammenarbeit mit undurchsichtigen Privatunternehmen wie TLS oder IDATA,
  • Transparente und verständliche Begründungen im Falle einer Ablehnung,
  • Kein negativer Einfluss einer vorhergehenden Ablehnung auf einen neuen Visumsantrag.

 

Antrag 127/I/2023 Keine Abschiebungen nach Afghanistan und in den Iran

27.04.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages auf, Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin auszusetzen bzw. sich für die Aussetzung einzusetzen. Abschiebungen in das Land, das von den Taliban terrorisiert wird, sind nicht vertretbar. Insbesondere für einen Rechtsstaat. Ungeachtet der Personen, die die Abschiebung betreffen würde.

 

Die Berliner Bundestagsabgeordneten fordern wir auf, sich öffentlich gegen Überlegungen zur Abschiebung von Schutzsuchenden nach Afghanistan zu stellen.

 

Des Weiteren fordern wir die Bundesregierung auf, endlich einen Abschiebestopp über den Iran zu verhängen.

Antrag 126/I/2023 Wohnungssuchende vor sexueller Belästigung schützen!

27.04.2023

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sexuelle Belästigungen im Zusammenhang mit der Wohnungssuche unter Strafe gestellt werden. Insbesondere soll es unter Strafe gestellt werden, dass eine Person für die Vermietung von Wohnraum sexuelle Handlungen fordert.

 

Eine solche Strafbarkeitsnorm ist auch mit Blick auf die völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands aus der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt dringend geboten. Artikel 40 („Sexuelle Belästigung“) der Konvention verlangt nämlich, jede Form von ungewolltem sexuell bestimmtem verbalem, nonverbalem oder körperlichem Verhalten mit dem Zweck oder der Folge, die Würde einer Person zu verletzen, unter Strafe zu stellen. Die aktuell bestehende Strafbarkeitslücke ist deshalb zu schließen.

Antrag 123/I/2023 Für Rechtsstaatlichkeit in der Einstellungspraxis im Schuldienst

27.04.2023

§ 2 des „Gesetz zur Schaffung eines Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin und zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes“ (Neutralitätsgesetz) ist in der Praxis ein pauschales Kopftuchverbot und damit, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden, verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 klar, dass eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss. Bis heute gibt es keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass Lehrerinnen und Pädagoginnen mit Kopftuch an Berliner Schulen den Schulfrieden gefährden.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen und eine Abschaffung des Gesetzes in die Wege zu leiten, damit eine verfassungskonforme und diskriminierungsfreie Einstellungspraxis gewährleistet werden kann und auf diese Weise dem strukturellen Rassismus und der strukturellen Benachteiligung insbesondere von Kopftuch-tragenden Frauen entgegenwirkt wird.