Antrag 88/I/2023 Bessere Unterstützung für Frauen und Paare nach Fehlgeburten

Status:
Erledigt

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert,

einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass Frauen nach einer Fehlgeburt einen freiwilligen Anspruch auf Arbeitsfreistellung haben.

 

Die SPD setzt sich dafür ein, dass

  • eine Expert*innenkommission eingerichtet wird, die Vorschläge für die Dauer der Arbeitsfreistellung für die Frau sowie die Dauer des Anspruchs auf Sonderurlaub für den/die Partner*in erarbeitet.
  • in den Bundesländern eine Broschüre veröffentlicht wird, in der über Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen vor Ort sowie über den Anspruch auf Hebammenbetreuung im Fall einer Fehlgeburt informiert wird und die in Krankenhäusern, bei Gynäkolog*innen und in Beratungsstellen ausgehändigt werden kann.
  • das Thema Fehlgeburt (Ursachen, Häufigkeit, Folgen) im Curriculum des Hebammenstudiums konkretisiert und Bestandteil der Fachärzt*innenausbildung von Gynäkolog*innen wird.
  • in der Bundesrepublik Deutschland wissenschaftliche Studien zum Thema Fehl- und Totgeburten gefördert werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 87/I/2023 (Konsens)