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Antrag 10/II/2022 Übergewinnsteuer? Längst überfällig!

10.10.2022

Tagtäglich kämpfen viele Menschen mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der aktuellen multidimensionalen Krisen wie der COVID-19 Pandemie und Putins Vernichtungskrieg gegen die Ukraine: sei es durch den starken Anstieg der Lebensmittelkosten oder die derzeit hohen Energie- und Heizkosten. Vor allem letztere haben multinationale Ölkonzerne noch zusätzlich befeuert. Während viele unter den Folgen aktueller Krisen leiden, kassieren genau diese Konzerne auf Kosten der Verbraucher*innen ab!

 

Allein im ersten Quartal 2022 haben beispielsweise die fünf größten Mineralölkonzerne durch die gestiegenen Spritpreise 30 Milliarden Euro Gewinn erzielt – mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr! Jüngst hat bereits der Mineralölkonzern BP seine Zahlen für das zweite Quartal 2022 veröffentlicht: Sein bereinigtes Nettoergebnis stieg in diesem Quartal auf mehr als acht Milliarden Euro. Das ist dreimal so viel wie im Vorjahresvergleich. Die Internationale Energieagentur (IEA) schätzt, dass sich dieser Trend auch in den nächsten Monaten fortsetzen wird. Nach Angaben der IEA könnten die Mineralölkonzerne in diesem Jahr aufgrund der hohen Energiepreise bis zu 200 Milliarden Euro zusätzliche Gewinne erzielen.

 

Auch andere Branchen haben von den aktuellen Krisen übermäßig profitiert. Neben Öl- und Gaskonzernen haben auch Rüstungskonzerne durch den Krieg massive Gewinne verzeichnen können.

 

Die ungerechte Verteilung der Krisenlast können wir nicht hinnehmen! In einem Land, das ohnehin schon eine der ungleichsten Verteilungen des Vermögens weltweit hat, dürfen die Reichsten nicht noch durch zusätzliche leistungslose Krisengewinne bevorzugt werden, während immer mehr Menschen in Armut rutschen. Ein Abschöpfen kriegsbedingter Übergewinnen kann einen wichtigen Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft leisten.

 

Übergewinnsteuer – historische Beispiele

Eine Übergewinnsteuer ist kein neues Steuerinstrument aus dem 21. Jahrhundert. Eine solche Steuer gab es bereits während des Ersten Weltkrieges. Sie wurde beispielsweise von Frankreich (1916), Deutschland (1916) und Großbritannien (1915) zunächst mit einem Steuersatz von bis zu 50 Prozent eingeführt. Im Zuge des Krieges stieg sie auf über 80 Prozent, mit dem Ziel, den Wiederaufbau gerecht zu finanzieren.

Nicht nur in Kriegszeiten wurden eine Übergewinnsteuer erhoben, sondern auch Friedenszeiten. Im Jahr 2012 hat beispielsweise Japan nach dem verheerenden Erdbeben und Tsunami in Fukushima Steuern auf Krisengewinne erhoben. Die Einnahmen aus dieser Steuer wurden genutzt, um den Wiederaufbau nach der nuklearen Katastrophe in Fukushima zu finanzieren.

 

Krisengewinner*innen angemessen besteuern und Lasten fair verteilen

Sinn und Zweck einer solchen Übergewinnsteuer besteht darin, die im Rahmen der aktuellen Energie- und Sicherheitskrisen entstehenden Lasten über die Gesellschaft zu verteilen. In diesem Zusammenhang zielt eine Übergewinnsteuer nicht darauf ab, alle Unternehmensgewinne zu besteuern, sondern lediglich die Übergewinne. Sie schränkt daher die betroffenen Unternehmen nicht in ihrer unternehmerischen Tätigkeit ein und zwingt sie auch nicht, ihre unternehmerische Tätigkeit aufzugeben.

 

Für die Erwirtschaftung kriegsbedingter Übergewinne haben die Krisengewinner*innen weder besondere Leistung erbracht noch sind sie ein hohes unternehmerisches Risiko eingegangen. Mit anderen Worten: Diese Übergewinne sind aufgrund veränderter Marktbedingungen einfach auf dem Schoß der Krisengewinner*innen gefallen. Wir halten daher eine Abschöpfung der Übergewinne für gerechtfertigt und legitim. Dies kann in Form einer Ergänzungsabgabe, ähnlich dem Solidaritätszuschlag, geschehen.

 

Die Europäische Kommission hat bereits ihre Einführung befürwortet und Leitlinien dazu formuliert. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres forderte zudem jüngst im August angesichts der “grotesken Gier” der Mineralölkonzerne weltweit eine solche Steuer auf “exzessive” Gewinne.

 

Italien und Spanien haben beispielsweise eine solche Steuer eingeführt. In diesem Rahmen hat Spanien auch die kostenlose Nutzung des öffentlichen Schienenverkehrs beschlossen. Nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wäre eine Übergewinnsteuer wie in Italien in Deutschland verfassungskonform. Die Übergewinnsteuer in Deutschland soll sich daher an der italienischen Form orientieren.

 

Zunächst fordern wir die kurzfristige Einführung einer Übergewinnsteuer, die wie folgt gestaltet ist:

 

  • Steuerpflichtig sind alle Unternehmen der Energie-, Rüstungs- und Digitalbranche mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Deutschland.
  • Steuerliche Bezugsgröße für die Berechnung der Übergewinnsteuer sind die Umsätze der steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des deutschen Umsatzsteuerrechts.
  • Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Saldo aus Eingangs- und Ausgangsumsätzen (jeweils Nettobeträge ohne Umsatzsteuer) in dem Bemessungszeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 und dem Saldo aus dem Vergleichszeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021. Wenn die Differenz positiv ist (Saldo Bemessungszeitraum > Saldo Vergleichszeitraum) wird auf diesen Übergewinn der Steuersatz angewendet.
  • Der Steuersatz beträgt 50 Prozent (Einheitssteuersatz).
  • Die Übergewinnsteuer soll jedoch nur erhoben werden, wenn der Übergewinn mehr als 5 Millionen Euro (absoluter Übergewinn) und mindestens 10 Prozent beträgt (relativer Übergewinn im Verhältnis zum Vergleichssaldo).
  • Die Übergewinnsteuer ist nicht als Betriebsausgabe bei den Ertragsteuern und bei der Gewerbesteuer absetzbar.
  • Die Übergewinnsteuer soll kurzfristig einmalig erhoben werden. Der Stichtag zur Entrichtung ist dabei so zu wählen, dass die Bemessung auf Basis bereits angemeldeter und dadurch nicht mehr abänderbarer Umsätze erfolgt.
  • Weiterhin setzt sich der Bund für eine weitergehende, branchenübergreifende Abschöpfung der im Rahmen multidimensionaler Krisen entstandenen Übergewinne ein. Dies soll im Rahmen einer befristeten Abgabe auf Erlöse geschehen. Um insbesondere in von besonders marktmächtigen Konzernen dominierten Branchen eine Weitergabe der Steuer an Verbraucher*innen zu verhindern, soll der Abgabesatz hoch gewählt werden, sowie ein Mindestumsatz für die veranlagungspflichtigen Unternehmen definiert werden. (beispielsweise eine Abgabe von 95% der Übergewinne, errechnet auf Basis des inflationsbereinigten Durchschnittsgewinns vergangener Jahre, die bei 75% gedeckelt ist und für alle Unternehmen mit mehr als 500 Million Euro Jahresumsatz erhoben wird). Dabei soll eine supra- und internationale Kooperation angestrebt werden und nach Möglichkeit eine europäische Rechtsgrundlage geschaffen werden.

 

Marktmacht multinationaler Konzerne schwächen und Steuergerechtigkeit fördern

Anders als viele Neoliberale und Marktgläubige Tag ein Tag aus behaupten, würde eine solche Steuer nicht Unternehmen zusätzlich besteuern, die bereits von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und den aktuellen Lieferkettenproblemen belastet waren und weiterhin werden. Im Gegenteil: Vielmehr würden genau die Unternehmen die Übergewinnsteuer zahlen müssen, die übermäßig von den wirtschaftlichen und politischen Verwerfungen profitieren.

 

Außerdem würde eine Übergewinnsteuer die krisenbedingte Machtakkumulation multinationaler Konzerne verringern. Die im Zuge der Krisen entstandenen Übergewinne haben den Wettbewerb zwischen den Unternehmen verzerrt und die wirtschaftliche Marktmacht multinationaler Konzerne durch das Abschöpfen kriegsbedingter Marktgewinne gestärkt. Sie könnten ihre exorbitante und ungerechtfertigte Marktmacht beispielsweise dazu nutzen, ihren Aktionär*innen üppige Dividenden zu zahlen, ihre Konkurrenten aufzukaufen oder sie in einem schädlichen Preiskampf zu unterbieten und sie schließlich vom Markt zu verdrängen – zum Nachteil der Gesellschaft, der Arbeitnehmer*innen und der Verbraucher*innen. Eine solche Entwicklung würde nicht nur wenige Konzerne noch mächtiger machen, sondern auch viele wenigen Superreichen noch reicher, was die Ungleichheit in unserer Gesellschaft noch weiter verstärkt.

 

Eine solche Marktmacht von wenigen privaten Konzernen und privaten Monopolbildungen lehnen wir daher entschieden ab! Die aktuellen Übergewinne der Krisengewinner*innen verdeutlichen einmal mehr die mangelnde Demokratisierung unserer Wirtschaftsordnung. Weiterhin setzen wir uns für eine Wirtschaftsordnung ein, die sich am sozialen und ökologischen Gemeinwohl orientiert, sowie für die Vergesellschaftung von kurzfristig relevanter und langfristig aller Produktionsmittel und wirtschaftlichen Ressourcen. Wir halten es nicht für sozial sinnvoll, wenn krisenbedingte Übergewinne beispielsweise für üppige Dividendenzahlungen, Aktienrückkaufprogramme oder die Festigung der Marktmacht verwendet werden. Stattdessen sollten die Überschüsse genutzt werden, um die wirtschaftlichen und sozialen Lasten der Krisen kurzfristig gerecht zu verteilen und zukunftsorientierte Investitionen für einen sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft zu finanzieren.

 

Eine Sondersteuer auf leistungslose Krisengewinne würde nicht nur dringend benötigte öffentliche Einnahmen für die Linderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der multidimensionalen Krisen mobilisieren, sondern auch das Vertrauen in das Steuersystem und letztendlich in die Demokratie stärken! Vertrauen, das in den letzten Jahrzehnten durch neoliberale Politiken verloren gegangen ist – global wie national. Viele Menschen mussten in den letzten Jahren mit ansehen, wie die Politik zuließ, dass sich Vermögende und multinationale Konzerne innerhalb eines globalen Finanzsystems frei ausbreiten und ihre Marktmacht zementieren konnten und sich darüber durch Vermögensverschleierung und sog. Steueroptimierung den Versuchen zur Schaffung einer gerechten Gesellschaft systematisch entzogen haben. Dadurch entziehen sie sich nicht nur einer gerechten Besteuerung, sondern begraben letztendlich auch die Steuergerechtigkeit. In der Regel sind es auch genau dieselben Kriegsgewinner*innen, die aggressive Steuerplanung betreiben, Arbeitnehmer*innerechte aushöhlen, Klimakrise anheizen sowie unsere Demokratie untergraben. Die Einführung einer Übergewinnsteuer wäre daher ein wichtiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit und sozialer Gerechtigkeit.

 

Klare Mehrheit für eine Übergewinnsteuer

Die jüngsten Umfragen unterstreichen das Bedürfnis nach mehr Steuergerechtigkeit: 76 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung in Deutschland befürwortet die Einführung einer Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne von Energieunternehmen, die im Zuge des Krieges in der Ukraine profitiert haben. Das ergab eine Umfrage von Infratest dimap für den ARD “Deutschlandtrend”. Im Gegensatz dazu lehnt nur jede*r Fünfte eine solche Steuer ab.

 

Wir schließen uns der klaren Mehrheit für eine solche Abgabe an. Deshalb fordern wir, dass:

 

  • Eine einmalige Sonderabgabe auf Übergewinne in Höhe von 50% nach dem italienischen Modell
  • Inter- und Supranationale Anstrengungen zur Schaffung einer weiteren, befristeten Sonderabgabe zum Ausgleich der durch die multiplen Krisen letzter Jahre noch zunehmender Ungleichheit und damit einhergehenden Machtungleichgewichten
  • Weitere Entlastungspakete, insbesondere für diejenigen, die unter den steigenden Energiekosten besonders leiden
  • einer sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft und der Reduzierung der Abhängig von fossilen Energieträgern verwendet werden,
  • weitere Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung seitens der Politik unternommen werden, und
  • die Finanzbehörden in ihrer Arbeit finanziell, personell und technisch gestärkt werden
  • die Übergewinnsteuer zeitlich auf die Krisenzeit, aus der die Übergewinne folgen, befristet ist

Antrag 202/II/2022 Wasser schützen!

10.10.2022

Grundwasserknappheit bekämpfen

Die Klimakrise und damit einhergehende Erderwärmung haben verschiedene Facetten. Für den Ballungsraum Berlin ergibt sich eine jetzt schon spürbare Knappheit. Die Wasserknappheit.

 

Bereits in den letzten Sommern konnte man die Wasserknappheit in Berlin kaum übersehen. Der Boden trocknet aus, Grünanlagen verbrennen und werden braun, und der Pegelstand der Gewässer sinkt. Die Wärme unserer Sommer beträgt inzwischen circa zwei Grad mehr als in der Klimareferenzperiode 1961 bis 1990. Das birgt eine 15 Prozent höhere Verdunstung von Wasser, die spürbar ist.

 

In den letzten Jahren hat der Ballungsraum Berlin Trinkwasser hauptsächlich aus der Spree und Dahme bezogen. Wir reichern mit dem Wasser dieser Gewässer das Grundwasser künstlich an und nutzen es dann für unsere Grundwasserversorgung. Doch über die Jahre hinweg sinkt der Grundwasserspiegel, eine beunruhigende Entwicklung.

 

Die Trockenheit und der Mangel an Niederschlag der letzten Sommer führt dazu, dass wir unseren niedrigen Grundwasserspiegel nicht mehr ausgleichen können. Das war erstmals 2003 der Fall und ist seit 2018 jährlich zu beobachten. Unsere Wasservorräte erholen sich nicht mehr, in diesem Jahr beträgt beispielsweise das Wasseraufkommen im Spreewald nur ein Viertel des notwendigen Normalaufkommens. Das Wasseraufkommen der Spree wird sich in den kommenden Jahren aufgrund der geplanten Flutung der stillgelegten Brandenburger Braunkohletagebaue, wie dem geplanten Ostsee nördlich von Cottbus, drastisch verringern. Diese Wasserknappheit wird sich auch auf den Flusspegel der Berliner Spreeabschnitte auswirken. Und auch nach abgeschlossener Flutung wird die erweiterte Verdunstungsfläche der so entstandenen Tagebauseen zu einem geringeren Pegelstand der angeschlossenen Fließgewässer führen.

 

Und diese Lage wird sich in den kommenden Jahren nicht verbessern, denn nicht nur sinkt das Aufkommen von Grundwasser, auch unser Trinkwasserverbrauch steigt seit Jahren. Seit 2007 lassen sich steigende Gebrauchsmengen verzeichnen, so lag der Berliner Trinkwasserverbrauch 2016 bei 117,1 Litern pro Kopf/pro Tag. 2019 waren es schon 119,5 Liter pro Kopf/pro Tag. Dies liegt zwar unter dem Bundesdurchschnitt von 128 Litern pro Einwohner*in pro Tag, der Berliner Wasserverbrauch wird sich durch die vermehrte Ansiedelung von Industrie und Gewerbe sowie dem gesteigerten Wasserverbrauch aufgrund von mehr Hitzetagen jedoch perspektivisch erhöhen. Unsere einstige sehr Abwassergetriebene Debatte verändert sich in eine, die Wassersparen in den Fokus rückt.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Der Senat muss sich prioritär mit Wassersparen auseinandersetzen und Maßnahmen erarbeiten, die zu einem geringeren Grundwasserverbrauch führen. Dabei soll insbesondere eine mögliche Nutzung des sogenannten Grauwassers, auch in Kombination mit Regenwasser, eingehend geprüft werden. Langfristig soll eine Pflicht zum Einbau entsprechender Anlagen bei dafür technisch geeigneten Neubauten eingeführt werden. Die Umrüstung von Bestandsbauten soll angemessen gefördert werden, insbesondere auch durch Beratungsangebote
  • Ein Gesetz, dass die exzessive Bewässerung von Gärten, das Auffüllen von Pools und das Waschen von Autos einschränken kann, um den Wasserverbrauch zu mindern.
  • Die Übermäßige Nutzung von Wasser soll Privatpersonen ab einem bestimmten Verbrauch, der weit über dem landesweiten Durchschnitt liegt, ohne dabei Grünanlagen zu versorgen, mit gestaffelten Preisen erheblich mehr kosten.
  • Die Überschüsse, die die Berliner Wasserbetriebe erzielen, sollen dem Berliner Landeshaushalt nur zweckgebunden für die Wasserwirtschaft zur Verfügung stehen und beispielsweise für die Pflege, Säuberung und Renaturierung von Gewässern, für den Ausbau und die Sanierung des Trink- und Abwassersystems, für den Ausbau des Trinkwasserbrunnennetzes und den Bau von Rückhaltebecken eingesetzt werden. Die erzielten Überschüsse dürfen nicht weiterhin für den Schuldenabbau Berlins verwendet werden.
  • Der Berliner Senat soll verstärkt mit den zuständigen Brandenburger Behörden in den Austausch treten, um eine gemeinsame Wasserstrategie für den Wasserraum Berlin-Brandenburg erarbeiten. Hierbei sollen sowohl die kommunalen Bevölkerungsversorgungsbetriebe als auch zivilgesellschaftliche Initiativen wie der Berliner Wasserrat und die Wassertafel Berlin-Brandenburg beteiligt werden

 

Kleingewässer erhalten

Doch das Problem ist nicht nur unsere Grundwasserspiegel, der gesamte Umgang mit Wasser scheint in Berlin nicht prioritär zu sein. Wir haben über 400 Kleingewässer (natürliche Teiche, Sölle und Tümpel) in Berlin die gepflegt werden müssen. 6,7 Prozent der Landesfläche besteht aus Wasser. Und das ist ein großer Gewinn für unsere Lebensqualität. Gewässer sind der Schlüssel um eine Stadt herunterzukühlen, sie produzieren im Zusammenwirken mit der Ufervegetation Verdunstungskühle, was zu einer lokalen Temperaturabsenkung führt.

 

Natürliche Gewässer sorgen für Artenvielfalt und erhalten Lebensräume von Tieren. Sie erbringen immense Ökosystemleistungen, beispielsweise die Regulierung des Kohlenstoffzyklus und führen auch zur erhöhten Grundwasserneubildung.

 

Außerdem zeigt der große Sommerliche Andrang an die Berliner Seen, für welche Lebensfreude die Berliner Gewässer sorgen.

 

Doch unsere Gewässer müssen auch dementsprechend gepflegt und umsorgt werden, 48 Prozent unser Kleingewässer ist sind einem mangelhaften Zustand. 37,6 Prozent sind bereits trockengefallen. Der Berliner Senat hat vermutlich über 100 Kleingewässer nicht einmal registriert und kann somit nicht für den Erhalt dieser Naturoasen wirken.

 

Deshalb fordern wird:

 

  • Regenwasser darf nicht direkt in die Kanalisation abgeführt werden, sondern muss örtlich gesammelt und zuerst den Kleingewässern zur Verfügung gestellt werden. Übriges Regenwasser darf der Kanalisation oder anderen Bewässerungszwecken zugeführt werden.
  • Der Senat muss mehr Mittel und Personal für die Pflege und Renaturierung von Kleingewässern zur Verfügung stellen. Hierbei muss besonders den Bezirksämtern notwendige Mittel und notwendiges Personal zur Verfügung gestellt werden!
  • Umfassend müssen alle Kleingewässer in Berlin registriert und nach ihrem Zustand beurteilt werden. Nach dieser Datenerfassung muss der Senat schnellstmöglich Maßnahmen vorlegen, die zum Erhalt der Gewässer führen.
  • Bei der Entwicklung dieser Maßnahmen müssen der Erhalt der Ökosysteme an und im Gewässer in angemessener Weise mit den Naherholungsinteressen der Bevölkerung abgewogen werden

 

Gerechte Wasserverteilung

Die häufigen trockenen Sommer und die immer gravierende Knappheit an Wasser habe auch zu Folge, dass der Wasserbedarf zur Bewässerung in der Landwirtschaft steigen wird. Derzeit hat die Bewässerungslandwirtschaft in Deutschland mit einer Wasserentnahme von ca. 1,3 Prozent der gesamten Entnahmemenge nur eine geringe Bedeutung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 451.800 Hektar landwirtschaftliche Fläche in Deutschland bewässert (2015). Die Beregnungsbedürftigkeit wird deutschlandweit tendenziell zunehmen, allerdings ist dies regional sehr unterschiedlich. Die Bewässerungsmenge ist stark abhängig von der landwirtschaftlichen Produktion. So wird der Obst- und Gemüsebau bisher stärker bewässert, als dies für viele Ackerkulturen der Fall ist. Hingegen werden Wälder, die ebenfalls stark unter der anhaltenden Trockenheit leiden, bisher nicht bewässert. Zukünftig werden also mehr Gruppen als heute um eine knapper werdende Ressource konkurrieren. Deshalb müssen wir über eine gerechte Verteilung und dementsprechend über eine Priorisierung der Ressource Wasser nachdenken, die auch die Bedürfnisse der (Gewässer-) Ökosysteme berücksichtigt. Dabei muss mitgedacht werden, dass die Nutzung und der Konsum von Wasser ein Grundbedürfnis für alle Menschen sind, Trinkwasserversorgung hat immer die höchste Priorität.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Die Einsetzung einer Berlinweiten, sowie bundesweiten Planungsgruppe, die ein Maßnahmenpapier erarbeitet, um nachhaltiges Wassermanagement zu garantieren.
  • Die Entwicklung einer Informationskampagne für Bürger*innen, die zum Wassersparen ermutigt und die Bevölkerung hinsichtlich der knappen Ressource sensibilisiert.

 

Stadtflächen ökologisch nutzen

Die massive Bebauung der Stadt hat für die Artenvielfalt und Biodiversität fatale Folgen. Immer mehr Raum wird versiegelt und betoniert. Auch der Neubau von 100.000 notwendigen Wohnungen bis 2026 wird diese Lage verschärfen. Diese Versiegelung (Boden wird luft- und wasserdicht abgedeckt) führt zur Hemmung von Gasaustausch und dem erschwerten Versickern von Regenwasser. Außerdem kann massive Versiegelung zu örtlichen Überschwemmungen führen, da bei starken Regenfällen Regenwasser nur in die Kanalisation gelangen kann, die auf solche Starkwetterereignisse nicht ausgerichtet ist. Regenwasser wird aufgrund unser Mischkanalisation immer sofort zu Abwasser und kann gar nicht erst zur Grundwasserversorgung beitragen. Deshalb hat sich der Senat bereits das Ziel gesetzt die Einleitung von Regenwasser ins Abwasser jährlich um ein Prozent zu minimieren. Versiegelung führt außerdem zur Störung von Bodenfruchtbarkeit – die Bodenfauna hat keinen Austausch mit Luft und Wasser und wird so nachhaltig geschädigt, Lebensraum kann gar nicht erst entstehen. Die Stadt wird erhitzt, da der Boden kein Wasser aufnehmen und Abgeben kann und somit keine Verdunstungskühle entsteht.

 

Die Entsiegelung von Flächen kann zu kleinen Naturoasen führen: so könnten einzelne Regengärten geschaffen werden. Regengärten sind mit Bäumen, Stauden und Sträuchern bepflanzte Versickerungsflächen, die Berlin langfristig wieder in eine Schwammstadt verwandeln sollen. Die Schwammstadt soll Wasser aufsaugen wie ein Schwamm, und es bei Notwendigkeit auch wieder abgeben. Regenwasser soll also vor Ort bleiben und vor Ort bewirtschaftet werden. Dazu eignen sich die bereits in Pilotprojekten erprobten Regengärten. Einzelne kleine Flächen müssen prioritär mit verschiedensten Pflanzen begrünt werden. Der Regen versickert dort bis zu einem Drittel besser als auf rasenbestandeten Anlagen, außerdem wird das Schadstoffpotential durch erhöhte Filterleistung minimiert und Rückzugsräume für Insekten, Vögel und Kleinsäuger entstehen. Die Entsiegelung von Flächen kann direkt mit dem Schaffen von Naturoasen verbunden werden.

 

In Berlin beträgt diese versiegelte Fläche 34% Prozent der Stadt, damit gehört Berlin, noch vor Städten wie Bremen und Hamburg, zu den 10 am stärksten versiegelten Kommunen Deutschlands. Dieses Problem hat auch der Senat erkannt und erhebt in verschiedenen Datenbanken Entsiegelungspotentiale. Damit der Senat seinen eigenen Lösungsstrategien folgt fordern wir:

 

  • Parks und Grünflächen dürfen abseits der Gehwege und dafür vorgesehener Sportflächen wie Skateparks nicht asphaltiert werden. Für die Gehwege soll außerdem geprüft werden, ob luft- und wasserdurchlässige Baumaterialien verwendet werden können.
  • Jede Flächenversiegelung muss durch eine Entsiegelung, sowie Herstellung der natürlichen Bodenverhältnisse auf der entsiegelten Fläche, auf dem Stadtgebiet, gepaart sein
  • Die Überprüfung sämtlicher unbebauter Flächen auf Entsiegelungspotential darf nicht stagnieren
  • Entsiegelung von Parkraumflächen, wo möglich
  • alle, dauerhaft nicht mehr genutzten, versiegelten Flächen müssen entsiegelt werden
  • die umfassende Ausstattung und Koordinierung der Entsiegelungssanstrengungen der Bezirksämter
  • das Pilotprojekt Regengarten muss besonders gefördert und erweitert werden
  • Regenwassergewinnung muss bei Neubau und Sanierung Prioritär behandelt werden und darf nicht direkt ins Abwasser weitergeleitet werden

 

Naturraum Fluss erhalten

Flüsse sind in Deutschland häufig leider nicht mehr Lebensraum von Pflanzen und Tieren. Der natürliche Flusslauf wurde begradigt, der Bootsverkehr führt zu Schadstoffen und hohem Wellenausschlag. So auch in Berlin. Viele der Boote auf der Spree sind alte Dieselkähne mit enormen CO2 Ausstoß. Circa 100 Fahrgastschiffe verkehren täglich auf den Berliner Gewässern und nur wenige von Ihnen sind mit Schadstofffiltern ausgerüstet. Und es gibt keine Auflagen, um den Schiffsverkehr zu modernisieren. Nur wenige Reedereien machen ihre Schiffe Umweltverträglicher und nur einzelne Fahren nicht mit Diesel.

 

Außerdem erkennen wir seit Jahrzehnten einen Rückgang von Röhrichtbeflanzung in unseren Gewässern, also auch Flüssen Die Röhrichtbestände in den Berliner Gewässern sorgen für natürlichen Lebensraum verschiedenster Tiere, doch Schiffsinduzierter Wellenschlag, ankernde Boote und Munitionsbergung führen zum Rückgang von Schilf und Schwimmpflanzenbeständen. Palisaden sollen nun vielerorts für den Schutz von Röhrichtbeständen sorgen. Dies muss auch in der Spree besonders beachtet werden. Inzwischen werden alle drei in die Spree fließenden Flüsse (Panke, Erpe und Wuhle) in umfassenden Teilen renaturiert, diese Zielsetzung sollte auch für die Spree gelten.

 

Berlin hat sich selbst das Ziel gesteckt auf einem Drittel der Uferlinien Röhricht wachsen zu lassen, um eine Begrünung voranzutreiben.

 

Um die Spree als grüne Wasserstraße innerhalb Berlins zu erhalten, fordern wir:

 

  • Der Senat muss vor allem den Bezirksämtern mehr Personal und finanzielle Mittel bereitstellen, um die schützenden Palisaden der Spree und anderer Gewässer zu pflegen, damit Röhricht wachsen kann.
  • Die Abgeordneten der SPD Fraktion im AGH und die Berliner SPD Abgeordneten Bundestag setzten sich für ein Verbot von Dieselbetriebenen Schiffsverkehr auf der Spree ein, um die CO2 und Schadstoffbelastung zu verringern.
  • Die Effekte von Geschwindigkeitsbegrenzung von Bootsverkehr, sowie ein Nachtfahrverbot auf der Spree müssen untersucht und ausgewertet werden, um daraufhin Maßnahmen zu erarbeiten, die den Lärmschutz und die Verringerung von CO2 Ausstoß gewährleisten.
  • Dieselben Anstrengungen sollen für alle weiteren Bundeswasserstraßen auf Berliner Gebiet angestrebt werden.

 

Antrag 211/II/2022 Clubkultur auch für das Klima

10.10.2022

Der menschengemachte Klimawandel stellt für die Menschheit die größte Herausforderung und Bedrohung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten dar. Trotz dieser Gewissheit reichen die bisherigen globalen Klimaschutzbemühungen nicht aus, um eine ausreichende Antwort auf diese Gefahr zu geben. 2015 wurde bei der UN-Klimakonferenz das Pariser Klimaschutzabkommen beschlossen, welches den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf maximal 2°C, aber möglichst auf 1,5°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau halten möchte. Das Pariser Klimaschutzabkommen sowie die Einhaltung der beschriebenen Zielstellungen betrachten wir dabei als elementar für eine lebenswerte Zukunft auf der Erde.

 

Leider entfaltet das Pariser Klimaschutzabkommen nicht die notwendige Wirkung. So ist stetig von neuen Höchstständen in den globalen Treibhausgasemissionen zu hören, während die Weltgemeinschaft schon lange den 1,5°C-Pfad verlassen haben. Wir möchten deutlich machen, dass selbst dieser Anstieg in der globalen Durchschnittstemperatur für Millionen von Menschen weltweit erhebliche Einschnitte in ihrem Leben bedeuten wird. Dabei sprechen wir nicht vordergründig von Einschnitten in unserem, sehr hohen Lebensstandard, sondern explizit von Einschnitten in das Leben von Menschen aus Regionen mit geringen Lebensstandards. Wir sprechen dort von dem Verlust von Lebensgrundlagen oder auch von möglichen Verteilungskämpfen über für das Leben essenzielle Bestandteile wie Trinkwasser. Hieraus wird deutlich, wie wichtig zeitnahe und hinreichende Fortschritte in der globalen Klimaschutzpolitik sind.

 

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) schafft dies bisher nicht, da sich unter anderem für Beschlüsse alle Staaten einig sein müssen, aber auch bei der Nicht-Einhaltung von Verpflichtungen keine einschneidenden Folgen für die jeweiligen Staaten bestehen. Als Folge findet innerhalb der Staatengemeinschaft ein Katz-und-Maus-Spiel statt, bei welchem kein Akteur einen für das 1,5°C-Ziel ausreichenden Schritt gehen will.

 

Die Idee des Klimaclubs will genau diese Hindernisse überwinden. Der Klimaclub würde Staaten umfassen, welche sich zur vertieften, gemeinsamen Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels zusammenfinden. Durch dieses Voranschreiten soll aufgezeigt werden, dass effektive Klimaschutzpolitik mit guter, zukunftssichernder und arbeitsplatzsichernder Wirtschaftspolitik einhergehen kann. Natürlich besteht die langfristige Vision darin, dass zunehmend möglichst viele weitere Staaten dem Klimaclub beitreten und somit den Wirkungsrahmen des Clubs erweitern.

 

Die Ampel-Koalition hat sich bereits im Koalitionsvertrag dazu verschrieben, sich für einen Klimaclub mit einem einheitlichen CO2-Mindestpreis und einem gemeinsamen CO2-Grenzausgleich einzusetzen. Innerhalb der G7-Präsidentschaft wurde bereits von Seiten des Bundeskanzlers versucht, diesem Ziel nachzugehen. Im Abschlusskommuniqué des G7-Gipfels in Elmau wurde in der Folge festgehalten, dass eine Gründung bis zum Ende des Jahres 2022 angestrebt wird.

 

In diesem Zeitraum gilt es, effektive Instrumente in den Klimaclub zu etablieren, sodass dieser die größtmögliche, positive Wirkung auf den Klimaschutz entwickeln kann.

 

Ein wesentlicher Bestandteil sollen verbindliche, 1,5°C-konforme Verpflichtungen für die Reduzierung von Emissionen durch die einzelnen Staaten in Verbindung mit wirksamen Sanktionsmechanismen sein. Durch die Sanktionsmechanismen soll die Einhaltung der Verpflichtungen verstärkt gesichert werden, was im bisherigen Rahmen nicht der Fall ist. Die Mitgliedstaaten sollen mit negativen Konsequenzen rechnen müssen, sobald ihre Anstrengungen nicht für die Einhaltungen der notwendigen Verpflichtungen ausreichen. Hieraus ergibt sich auch eine höhere Sicherheit für Staaten, welche ihre Verpflichtungen einhalten, nicht allein die immensen Kosten für die entsprechenden Treibhausgaseinsparungen zu tragen.

 

Um die Verpflichtungen hinsichtlich der Treibhausgasreduktion auch mit wichtigen Preisanreizen zu untermauern, braucht es eine adäquate CO2-Bepreisung. Hierbei bevorzugen wir ebenfalls die CO2-Steuer. Uns ist bewusst, dass durch eine CO2-Bepreisung besonders Menschen mit geringen Einkommen belastet werden. Vor diesem Hintergrund soll es innerhalb des Klimaclubs eine Pflicht geben, einen kompensierenden Anteil der staatlichen Einnahmen für den sozialen Ausgleich bei der Bekämpfung des Klimawandels zu nutzen.

 

Für die Überbrückung der bisherigen Hindernisse für eine Kooperation braucht es neben dem Anreiz, Fortschritte in der Klimaschutzbekämpfung zu erreichen, weitere Anreize für die Staaten hinsichtlich eines Beitritts. Eine Grundbefürchtung der Staaten ist es, durch die Auflage von strikteren Klimaschutzmaßnahmen die eigene Volkswirtschaft aufgrund erhöhter Kosten in eine nachteilige Wettbewerbsposition zu bringen. Hierauf aufbauend besteht ebenfalls die Gefahr des Carbon-Leakages durch Unternehmen mit emissionsintensiven Wirtschaftsaktivitäten. Dabei beschreibt das Carbon-Leakage den Prozess, bei welchem Unternehmen ihre Wirtschaftstätigkeiten aus Staaten mit strikteren Emissionsreduzierungsverpflichtungen in Staaten ohne bzw. mit geringeren Verpflichtungen verlegen. Hierdurch können Unternehmen Kosten reduzieren. Für den Klimaschutz wäre dieser Prozess fatal, da die Emissionen weiterhin entstehen, jedoch nicht durch verschiedene Instrumente reguliert werden würden.

 

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung mit einem CO2-Grenzausgleich bereits einen Ansatz ausgewählt. Dieser CO2-Grenzausgleich würde Importe in den Wirtschaftsraum des Klimaclubs anhand ihrer CO2-Emissionen bepreisen und somit ähnlich wie ein CO2-Zoll wirken. Für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Klimaclubs müsste die Höhe des CO2-Grenzausgleichs mindestens auf dem Niveau der eigenen CO2-Bepreisung liegen. Die Wettbewerbsfähigkeit bedarf einen Fokus auch aufgrund sozialer Aspekte, da hierdurch Arbeitsplätze gesichert und somit soziale Härten vermieden werden können.

 

Der Klimaclub muss für alle weiteren Staaten offenstehen, sobald klar definierte Beitrittskriterien erfüllt sind. Hierbei bedarf es einer besonderen Berücksichtigung für nicht-industrialisierte Staaten. Diese sollen beispielsweise durch zunächst vereinfachte Emissionsreduktionsverpflichtungen sowie einer über den bestehenden gemeinsamen globalen Klimafonds hinausgehenden finanziellen Unterstützung zum Beitritt ermutigt werden.

 

Zwar sollten wir nicht allein auf eine Rettung durch zukünftige Technologien hoffen. Dennoch ist die Erforschung sowohl der Klimakrise und ihrer Folgen als auch möglicher Lösungsansätze sinnvoll. Daher braucht es auch eine vertiefte Zusammenarbeit und Bereitstellung von Mitteln für Forschung durch die Mitglieder eines Klimaclubs. Hierdurch können gemeinsame Reduktionspotenziale effizienter und zeitnah genutzt werden, um schnell, effektiv und nachhaltig Emissionsreduktionen herbeiführen zu können.

 

Für uns müssen diese Instrumente den Weg in den Klimaclub finden, sodass die dringend nötigen Fortschritte in der globalen Klimaschutzpolitik möglich werden. Denn eines ist klar: Der Klimawandel wird nicht auf uns warten und wir haben keine Zeit mehr zu verlieren!

 

Forderungen:

 

Wir fordern vom sozialdemokratischen Bundeskanzler, von der deutschen Bundesregierung, der Bundes-SPD sowie der SPD-Bundestagsfraktion, innerhalb der Ausgestaltung des Klimaclubs:

  • sich für die Vereinbarung von verpflichtenden Emissionsreduktionen verbunden mit adäquaten, vertraglich festgehaltenen Sanktionen im Fall der Nicht-Einhaltung sowie für einen entsprechenden Kontroll- und Umsetzungsmechanismus einzusetzen.
  • auf die Einführung einer CO2-Bepreisung in für den Welthandel relevanten Sektoren der Schwerindustrie zu pochen, wobei explizite und implizite Preismechanismen, wie etwa CO2-Steuer, gleichermaßen anzuerkennen sind. Die Einnahmen dieser CO2-Bepreisung sollen zu einem klar definierten Teil für den sozialen Ausgleich der Belastungen, entstehend aus der CO2-Bepreisung, genutzt werden. Darüber hinaus sollte ein klar definierter Teil der Einnahmen der Finanzierung Klimaanpassungsmaßnahmen in den von der Klimakrise meist betroffenen Ländern, unabhängig der Club-Mitgliedschaft, gewidmet werden. Diese Mittel sollen bereits im Rahmen
  • der Klimarahmenkonvention versprochene Gelder ergänzen und nicht ersetzen. Für die Wahrung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten, welche für den Erhalt von Arbeitsplätzen elementar ist, soll ein wirksamer, ein mit den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) konformer CO2-Grenzausgleichsmechanismus geschaffen werden. Die Höhe der CO2-Bepreisung im Rahmen dieses Grenzausgleichsmechanismus muss daher mindestens auf dem Niveau der eigenen CO2-Bepreisung liegen.
  • zusätzliche Anreize auch für den Beitritt von nicht-industrialisierten Staaten zu schaffen, welche bisher nicht die finanziellen Mittel besitzen, den Weg zur Klimaneutralität zu beschreiten. Hierfür braucht es neben dem bestehenden gemeinsamen Klimafonds weitere finanzielle Hilfen der Besonders nicht-industrialisierte Staaten sollen durch leichtere Emissionsreduktionsverpflichtungen oder auch leichtere Bedingungen innerhalb der CO2-Bepreisung zu einem Beitritt ermutigt werden. So sollen sie einerseits in ihren Bemühungen unterstützt werden sowie andererseits endlich eine federführende Rolle in der Abwendung einer Krise zugewiesen bekommen, für die sie meist vergleichsweise wenig verantwortlich sind, deren Folgen sie aber überproportional tragen werden müssen.
  • neben CO2-Bepreisung sollte die Investition und Entwicklung neuer Märkte für klimafreundliche Technologien eine zentrale Säule der Arbeit des Klima-Clubs sein. Hierfür sollten sich Mitgliedstaaten zu Mindeststandards für Kohlenstoffgehalt in der öffentlichen Beschaffung und Vergabe verpflichten und diese in den Handelsbeziehungen durchsetzen. Ein Fokus dieser Arbeit sollte die Erschließung dieser Märkte in Nicht-Mitgliedstaaten sein, um das Risiko zu vermindern, dass zwei Wirtschaftsräume mit und ohne CO2-Bepreisung sowie klimaungünstige Wettbewerbsvorteile entstehen. Investitionen und klare Nachfragesignale sind wirksame Maßnahmen, bis Partnerländer sich CO2-Bepreisungssysteme und -Steuer erarbeiten, was über mehrere Legislaturperioden dauern kann.
  • eine gemeinsame Initiative zur Erforschung der Klimakrise und ihrer Folgen sowie möglicher Lösungsansätze zu starten. Hierfür soll ein gemeinsamer Fonds in angemessenem Umfang eingerichtet werden, welcher von den Mitgliedstaaten je nach Wirtschaftskraft gefüllt werden soll.
  • die zielorientierte Zusammenarbeit mit künftigen Präsidentschaften der G7, G20 sowie der Klimarahmenkonvention anstreben, um das Projekt weiterhin zu fördern.

Antrag 207/II/2022 Jenseits von Wasserstoffträumen – Endverbraucher*innen aller Länder, elektrifiziert euch!

10.10.2022

Eine erfolgreiche soziale Klimaschutzstrategie bedarf nicht nur des beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren und Abbau der fossilen Energie, sondern auch eines strategischen und wissenschaftlich fundierten Einsatzes neuer Technologien in den richtigen Wirtschaftsbranchen. Dazu gehört eine realistische Wasserstoffstrategie frei von technologischen Fantasien und unangebrachtem Optimismus.

 

Wasserstoff stellt ein massives Problem für die Dekarbonisierung dar, welches bisher im öffentlichen Diskurs kaum thematisiert wird oder falls doch, dann in Verbindung mit fantastischen Erzählungen und unrealistischen Zukunftsvisionen der mächtigen Gaslobby zum Erhalt ihrer Industrie.

 

99 % des aktuellen Bedarfs von Wasserstoff entsteht durch die Industrieprozesse, in welchen er unter anderem als Chemierohstoff und in der Herstellung von Düngemitteln angewendet wird. Aktuell deckt die sogenannte „graue“ Quelle durch Methan-Dampfreformierung von Erdgas den weltweiten Wasserstoffbedarf fast ausschließlich ab. Dieser Prozess ist äußerst energieintensiv, sodass die Verbrennung grauen Wasserstoffs vielfach klimaschädlicher ist als die einfache Verbrennung von Erdöl, Erdgas und Kohle. Grauer Wasserstoff macht in seiner industriellen Endnutzung aktuell ungefähr 3 % der weltweiten Treibhausgasemissionen aus, einen ähnlichen Anteil wie der Flugverkehr.

 

Bei der Herstellung von „blauem“ Wasserstoff aus fossilen Quellen mit Kohlenstoffsequestrierung entstehen durch den Austritt von Methan im Gastransit sowie unzureichende Sequestrierungstechnologie erhebliche Effizienzlücken. Die Verbrennung blauen Wasserstoffs kann also immer noch bis zu 20 % treibhausgasintensiver sein als die Verbrennung von Erdgas. Die Erfassung und Verringerung von den genauen Emissionen dieser Wasserstoffquelle sind äußerst komplex und könnten Jahre dauern.

 

Die einzig erneuerbare Quelle von Wasserstoff ist die Elektrolyse von Wasser anhand erneuerbaren Stroms, wobei die relevanten Technologien noch im Frühstadium sind und der Strombedarf für eine Dekarbonisierung des heutigen Wasserstoffbedarfs fast der dreifachen Menge an Wind- und Solarstrom bedürfte, die die Welt 2019 produziert hat.

 

Viele Regierungen setzen auf Wasserstoff als Zukunftstechnologie, ohne zwischen den unterschiedlichen technologischen und geographischen Quellen zu differenzieren und/oder die prioritären Wirtschaftsbranchen für dessen Endverbrauch zu definieren, wo günstigere, effizientere und sozial vertretbare Lösungen bereits bestehen.

 

Die Ampelregierung verlässt sich in ihrer Klimaschutzstrategie ebenfalls auf grünen Wasserstoff und setzt sich eine Elektrolysekapazität von rund 10 Gigawatt im Jahr 2030 zum Ziel. Im Koalitionsvertrag 2021 steht, dass grüner Wasserstoff vorrangig in den Wirtschaftssektoren genutzt werden sollte, in denen es nicht möglich ist, Verfahren und Prozesse durch eine direkte Elektrifizierung auf Treibhausgasneutralität umzustellen. Parallel sieht der Koalitionsvertrag jedoch die Errichtung moderner Gaskraftwerke mit Kapazität zur Umstellung auf klimaneutrale Gase, d.h. die Verbrennung grünen Wasserstoffs zur Stromerzeugung, vor.

 

Auch bei den modernsten Elektrolyseanlagen entsteht eine Effizienzlücke von ungefähr 20 % und bei der Verbrennung der Derivate geht weitere Energie verloren, sodass die Wiedergewinnung grünen Stroms aus grünem Wasserstoff mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Die Verbrennung von grünem Wasserstoff außerhalb seiner bestehenden industriellen Einsätze und beschränkter sonstiger zukünftiger Nutzungen wie etwa im Luft- und Schiffsverkehr ist also aufgrund der daraus entstehenden Kosten weder klimapolitisch noch sozial vertretbar.

 

Wir fordern daher:

 

  • die weitreichende, schnelle und direkte Elektrifizierung als Grundsatz unserer Klimaschutz- und Energiepolitik. Das Versprechen vom grünen Wasserstoff soll nicht von mächtigen Lobbys dafür missbraucht werden, die Elektrifizierung von Wärme und Verkehr durch bereits bestehende Technologien zu verzögern und damit die Gewinne der Fossilindustrie noch bis 2050 zu maximieren.
  • wertvollen grünen Wasserstoff sollte man ausschließlich in schwer dekarbonisierbaren Sektoren zu nutzen, wo Wasserstoff gesellschaftlich und ökologisch nützlich sowie technologisch unverzichtbar ist.
  • die Verbrennung von grünem Wasserstoff zur Stromerzeugung nur in den Fällen zu erlauben, wo die Herstellung dessen Speicherkapazität zum Ausgleich saisonaler Schwankungen in der erneuerbaren Energie anbietet.
  • die Einspeisung von grünem Wasserstoff ins allgemeine Gasleitungsnetz abzulehnen. Stattdessen sollten in geeigneten Fällen die Hausheizung entkarbonisiert und Haushalte von Kosten entlastet werden, indem die Abwärme von der wasserstoffbetriebenen Produktion in Fern- und Nahwärmenetzwerke genutzt wird. Hierfür fordern wir die Investition in leistungsstarke Wärmespeicher, um eine stabile Energielieferung zu sichern.

 

 

Antrag 17/II/2022 Kostenübernahme der Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen für Menschen mit Hörbehinderungen (Gehörlose/Taube und Schwerhörige)

10.10.2022

Gehörlose /taube sowie schwerhörige Menschen verwenden die Deutsche Gebärdensprache (DGS), die als eigenständige Sprache anerkannt ist. Untereinander benutzen gehörlose/taube und schwerhörige Menschen die DGS problemlos. Die meisten schwerhörigen Menschen nutzen die Lautsprache.

 

Es gibt durchaus auch Gehörlose/Taube, Schwerhörige bzw. Menschen mit Behinderungen, die sich politisch in den Parteien engagieren wollen und gegebenenfalls auch für das Europäische Parlament, den Bundestag, das Abgeordnetenhaus oder die Bezirksverordnetenversammlung kandidieren möchten. Gehörlose/taube Menschen können sich in dieser Arbeit vor allem durch ihre eigenen Erfahrungen für das Gemeinwohl der Gesellschaft und insbesondere für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung einsetzen. Ihre Teilnahme am politischen Geschehen ist aber stark dadurch erschwert, dass gehörlose und hörende Menschen unterschiedliche Wege der Kommunikation haben. Da wenige hörende Menschen Gebärdensprachkompetenz haben, funktioniert Kommunikation häufig schriftlich, zum Beispiel via Chat. Das dauert aber länger und ist frustrierend für die Beteiligten. Das sind Barrieren, die mithilfe von Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen gelöst werden können. Die gehörlose/taube bzw. schwerhörige Menschen haben den Bedarf auf die Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen, um mit den Politiker*innen auf der Augenhöhe zu kommunizieren.

 

Durch Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen kann die Kommunikation flüssiger und zeitsparender gestaltet werden.

 

Gehörlose/taube und schwerhörige Menschen haben ein Recht auf politische Teilnahme; sie haben ein Recht darauf, Informationen auf für sie verständliche Weise vermittelt zu kriegen. Das politische Geschehen muss für sie zugänglicher werden und daher offener und inklusiver gestaltet werden.

 

Auch innerhalb der Jusos und der SPD gibt es noch gigantische Barrieren für gehörlose/taube und schwerhörige Menschen. Sollten diese an Partei-veranstaltungen teilnehmen, müssen sie sich oft selbst um Dolmetscher*innen kümmern und die damit verbundenen Kosten womöglich auch noch selbst tragen. Das hält gehörlose/taube Menschen vom politischen Engagement zurück und ist alles andere als inklusiv.

 

Die Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen werden nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) inkl. 85 EUR, Anfahrt, Abfahrt und Fahrkosten ÖPNV geregelt. Für die Teilhabe entstehen somit Kosten, die allerdings auf keinen Fall durch die gehörlosen/tauben Menschen selbst getragen werden können.

 

Es muss daher klar geregelt sein, wer die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher*innen bzw. Schriftdolmetscher*innen übernimmt. Wir fordern, dass für Parteiveranstaltungen der SPD sowie ihrer Arbeitsgemeinschaften die Kosten von Dolmetscher*innen von der SPD auf sämtlichen Ebenen übernommen werden. Auch die Übernahme von technischen Hilfsmitteln muss klar geregelt werden und niedrigschwellig zugängig sein. Bei Anfrage sollen sich die Organisator*innen um Dolmetscher*innen und/oder technische Hilfsmittel kümmern. Außerdem müssen die Organisator*innen der Veranstaltungen auf die verschiedenen Bedürfnisse für gehörlose/taube sensibilisiert werden und sie bei der Vorbereitung ihrer Teilnahme an den Veranstaltungen aktiv unterstützen. In Einladungen muss explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.