Antrag 17/II/2022 Kostenübernahme der Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen für Menschen mit Hörbehinderungen (Gehörlose/Taube und Schwerhörige)

Gehörlose /taube sowie schwerhörige Menschen verwenden die Deutsche Gebärdensprache (DGS), die als eigenständige Sprache anerkannt ist. Untereinander benutzen gehörlose/taube und schwerhörige Menschen die DGS problemlos. Die meisten schwerhörigen Menschen nutzen die Lautsprache.

 

Es gibt durchaus auch Gehörlose/Taube, Schwerhörige bzw. Menschen mit Behinderungen, die sich politisch in den Parteien engagieren wollen und gegebenenfalls auch für das Europäische Parlament, den Bundestag, das Abgeordnetenhaus oder die Bezirksverordnetenversammlung kandidieren möchten. Gehörlose/taube Menschen können sich in dieser Arbeit vor allem durch ihre eigenen Erfahrungen für das Gemeinwohl der Gesellschaft und insbesondere für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung einsetzen. Ihre Teilnahme am politischen Geschehen ist aber stark dadurch erschwert, dass gehörlose und hörende Menschen unterschiedliche Wege der Kommunikation haben. Da wenige hörende Menschen Gebärdensprachkompetenz haben, funktioniert Kommunikation häufig schriftlich, zum Beispiel via Chat. Das dauert aber länger und ist frustrierend für die Beteiligten. Das sind Barrieren, die mithilfe von Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen gelöst werden können. Die gehörlose/taube bzw. schwerhörige Menschen haben den Bedarf auf die Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen, um mit den Politiker*innen auf der Augenhöhe zu kommunizieren.

 

Durch Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen kann die Kommunikation flüssiger und zeitsparender gestaltet werden.

 

Gehörlose/taube und schwerhörige Menschen haben ein Recht auf politische Teilnahme; sie haben ein Recht darauf, Informationen auf für sie verständliche Weise vermittelt zu kriegen. Das politische Geschehen muss für sie zugänglicher werden und daher offener und inklusiver gestaltet werden.

 

Auch innerhalb der Jusos und der SPD gibt es noch gigantische Barrieren für gehörlose/taube und schwerhörige Menschen. Sollten diese an Partei-veranstaltungen teilnehmen, müssen sie sich oft selbst um Dolmetscher*innen kümmern und die damit verbundenen Kosten womöglich auch noch selbst tragen. Das hält gehörlose/taube Menschen vom politischen Engagement zurück und ist alles andere als inklusiv.

 

Die Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen werden nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) inkl. 85 EUR, Anfahrt, Abfahrt und Fahrkosten ÖPNV geregelt. Für die Teilhabe entstehen somit Kosten, die allerdings auf keinen Fall durch die gehörlosen/tauben Menschen selbst getragen werden können.

 

Es muss daher klar geregelt sein, wer die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher*innen bzw. Schriftdolmetscher*innen übernimmt. Wir fordern, dass für Parteiveranstaltungen der SPD sowie ihrer Arbeitsgemeinschaften die Kosten von Dolmetscher*innen von der SPD auf sämtlichen Ebenen übernommen werden. Auch die Übernahme von technischen Hilfsmitteln muss klar geregelt werden und niedrigschwellig zugängig sein. Bei Anfrage sollen sich die Organisator*innen um Dolmetscher*innen und/oder technische Hilfsmittel kümmern. Außerdem müssen die Organisator*innen der Veranstaltungen auf die verschiedenen Bedürfnisse für gehörlose/taube sensibilisiert werden und sie bei der Vorbereitung ihrer Teilnahme an den Veranstaltungen aktiv unterstützen. In Einladungen muss explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand, (Konsens)
Überweisungs-PDF: