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Antrag 36/I/2017 Immobilienspekulation bekämpfen

20.04.2017

Immobilienspekulation wirksam bekämpfen:
Share Deals besteuern und das kommunale Vorkaufsrecht stärken

 

Die SPD in Bund und Ländern setzt sich für eine umfassende Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) mit dem Ziel ein, die steuerfreie Übertragung von Grundstücken im Rahmen von anteiligen Unternehmenskäufen (Share Deals) – soweit wie verfassungsrechtlich möglich – einzuschränken. Es sollte dasjenige Reformmodell gewählt werden, das die Steuerausfälle durch Share Deals minimiert und so die Steuereinnahmen der Länder maximiert.

 

Unter dem Gesichtspunkt der Aufkommensmaximierung ist die Einführung einer stufenweisen quotalen Besteuerung ab einem Anteilserwerb von 50% bevorzugt zu prüfen. Bei Gesellschaften, deren Betriebsvermögen überwiegend, bspw. zu über 90%, aus Grundstücken besteht (Wohnungsunternehmen), ist eine Absenkung der Quote auf 25% in Erwägung zu ziehen. Zusätzlich sind Umgehungstatbestände zu minimieren. So kann die bisherige 95%-Grenze durch gesellschaftsrechtlich oder persönlich verbundene Erwerber umgangen werden. Die Fünfjahresfrist bei Personengesellschaften ist deutlich zu kurz und muss verlängert werden.

 

Das kommunale Vorkaufsrecht für Grundstücke nach § 24 Baugesetzbuch (BauGB) ist zu stärken. Insbesondere ist das BauGB dahingehend zu ändern, dass sich das Vorkaufsrecht auch auf alle steuerpflichtigen Share Deals erstreckt.

Antrag 37/I/2017 Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund auch nach 2019 ermöglichen

20.04.2017

In das Bundeswahlprogramm wird aufgenommen:

 

Die SPD fordert, den erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um auch über das Jahr 2019 hinaus den Sozialen Wohnungsbau durch den Bund finanziell zu unterstützen.

 

 

Antrag 38/I/2017 Schulneubau und Schulsanierung in Berlin – ohne Schattenhaushalte, in öffentlicher Verantwortung

20.04.2017

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, zu dem Abschlussbericht der AG Schule vom 8. Juli 2016 zeitnah eine parteiinterne Diskussion zur Organisation und zur Finanzierung der künftigen dringend notwendigen berlinweiten Schulsanierung und des Schulneubaus anzuberaumen.

 

Ziel der künftigen Schulsanierung und des künftigen Schulneubaus muss sein, dass Schulgebäude und -grundstücke weiter im öffentlichen Eigentum stehen, da Schulen zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Dazu gehört es auch, dass Sanierung, Ausbau, Neubau und Erhalt durch öffentliche Verwaltungen und im öffentlichen Recht erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Mitteln. Jegliche Form öffentlich-privater Partnerschaften wird abgelehnt.

Antrag 39/I/2017 Rekommunalisierung der Schulreinigung

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, anhand einer Vergleichsberechnung für die jeweiligen Bezirke sowie für das Land Berlin insgesamt zu prüfen, ob es mit Blick auf den derzeitigen Ausschreibungsstatus Quo oder mit Blick auf die zu erwartenden Kosten der kommenden Jahre wirtschaftlich ist, die Schulreinigung personell und sächlich teilweise oder ganz wieder in die Verantwortung der Berliner Bezirke bzw. des Landes zu geben.

 

Sollten die Vergleichsberechnungen ein entsprechendes Einsparpotential zugunsten des Landes- bzw. der Bezirkshaushalte ergeben, sollen Senat und Abgeordnetenhaus unverzüglich die notwendigen Voraussetzungen für eine Rekommunalisierung schaffen.

Antrag 40/I/2017 Weg von den Flurschulen - Berlin soll Vorreiter für innovativen Schulbau werden

20.04.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse der ressortübergreifenden AG Schulraumqualität bei zukünftigen Schulbauvorhaben der Stadt Berlin berücksichtigt werden.

 

Dabei gilt es insbesondere auf folgende Merkmale zu achten:

  • Beim Neubau ist eine Abkehr von Flurschulen und die Einführung der sogenannten Team- und Lernhäuser (Compartments) umzusetzen. So können bessere Voraussetzungen für eine moderne Pädagogik geschaffen werden, die sich an individueller Förderung orientiert.
  • Die neue modulare Bauweise soll die inklusive, ganztägige Beschulung unter Öffnung der Schule in die Bildungslandschaft ermöglichen. Je nach dem Profil der Schulen sollen so Räume für die besonderen Bedürfnisse der Schüler *innen entstehen. Teamarbeit aller am Schulleben Beteiligten soll besser ermöglicht, Kommunikation zwischen Schüler*innen und Pädagog*innen verbessert werden.
  • Aus dem bisherigen Musterraumprogramm soll ein Raum- und Funktionsprogramm werden, das eine transparente Grundlage für die notwendige Anzahl der Räume schafft. Eine Angleichung an die bundesweit geltenden Empfehlungen für das Verhältnis SchülerInnen/Fläche (5,5 qm) wird angestrebt.
  • Durch die Baukonzepte wird die Einbeziehung der späteren Nutzerinnen und Nutzer zu einem frühen Zeitpunkt ermöglicht und dadurch werden passgenaue Lösungen für das pädagogische Konzept der Schule geschaffen.
  • Es soll geprüft werden, inwiefern sich die Konzepte er AG Schulraumqualität auch auf Bestandsschulen übertragen lassen.