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Antrag 41/I/2017 Abitur-Statistik soll objektiven Schulvergleich darstellen

20.04.2017

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, auch die Durchschnittsnoten des Zentralabiturs separat nach Schulen geordnet zu veröffentlichen.

 

Die Abiturprüfungen einer Schule setzen sich zusammen aus Prüfungen, deren Aufgaben zentral von der Stadt vorgegeben werden (Zentralabitur) und Prüfungen, die die Schule selbst vorgibt (Schul-Prüfungen).  Diese nicht zentral vorgegebenen Prüfungen fließen zu mehr als 2/3 in den Gesamt-Abiturschnitt einer Schule ein, das Zentralabitur nur zu einem Drittel.

 

Die Senatsverwaltung veröffentlicht bisher jährlich diesen Gesamt-Abiturschnitt der einzelnen Schulen.

 

Ziel dieser Veröffentlichung ist es, die Abiturnoten objektiv vergleichbar zu machen. Für eine objektive Vergleichbarkeit der Schulen in Bezug auf die Abitur-Ergebnisse ist es jedoch unabdingbar, die durch das Zentralabitur erfassten Noten auch separat für jede Schule auszuweisen und nicht wie bisher mit den anderen Noten der anderen Prüfungen zu vermischen. Nur so wird Transparenz geschaffen. Denn dann fällt der Anreiz der Schulen weg, durch z.B. leichtere eigene Schul-Prüfungen bessere Gesamt-Abiturnoten im Vergleich mit anderen Schulen zu erreichen.

Antrag 42/I/2017 Gleiche Chancen für alle: Schulabschlüsse müssen bundesweit vergleichbar sein!

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, der anderen Landtage / Bürgerschaften und des Bundestages werden aufgefordert, sich für ein bundesweit vergleichbares Schulsystem mit einem gemeinsamen Rahmenplan, vergleichbaren Bewertungsmaßstäben und Fächern einzusetzen. Alle Schulabschlüsse müssen in allen Bundesländern sowie europaweit anerkannt werden.

 

Antrag 43/I/2017 Kooperationsverbot aufheben – Gemeinschaftsschulen und Ganztagsbetrieb bundesweit ausbauen

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Berliner Senats, des Bundesrats, der Bundestagsfraktion sowie der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird.

 

Darüber hinaus soll die Bundesebene ihre Schwerpunkte bei der Schulfinanzierung auf

  • den bundesweiten Neu- und Ausbau der Gemeinschaftsschule (1. – 13. Klassenstufe) sowie
  • auf den Ausbau eines flächendeckenden Ganztagsschulbetriebs in Verbindung mit einem individuellen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung

 

legen.

 

Bundesweiter Ausbau der Gemeinschaftsschule

Wir wollen, dass strukturell mehr Schüler*innen, die Bildung an Gemeinschaftsschulen in Anspruch nehmen können und wollen den Ausbau der Gemeinschaftsschulen bundesweit aktiv vorantreiben.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und der Ausbau der Gemeinschaftsschule vom Bund zielgerichtet finanziert und gefördert werden.

 

Die Finanzierung des Ausbaus der Gemeinschaftsschule umfasst:

  • die Neugründungen und den Neubau von Gemeinschaftsschulen,
  • den Erweiterung von bestehenden Gemeinschaftsschulen durch eine Primarstufe und/oder eine Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe),
  • den Umbau von Integrierten Gesamtschulen (IGS) und Stadtteilschulen in Gemeinschaftsschulen (1.-13. Klassenstufe),
  • die Umwandlung einer bestehenden Oberschule (Haupt-, Real-, Gesamtschule oder Gymnasium) in eine Gemeinschaftsschule,
  • eine bessere räumliche, materielle Ausstattung und Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule.

 

Ziel des Ausbaus der Gemeinschaftsschulen ist die Schaffung eines bundesweit flächendeckenden Angebots an in sämtlichen Kommunen erreichbaren und verfügbaren Gemeinschaftsschulen, das der Nachfrage der Eltern und Kinder gerecht werden kann.

 

Bundesweiter Ausbau des Ganztagsschulbetriebs und Rechtsanspruch

Durch den Ganztagsbetrieb entwickeln sich Schulen durch eine sinnvolle Verknüpfung von Bildung, gemeinsamem Lernen und einem reichhaltigen Freizeit- und Nachmittagsangebot zu Lern-, Erfahrungs- und Lebensorten für Schüler*innen. Wir wollen, dass der Ganztagsschulbetrieb flächendeckend an jeder Schule bundesweit ausgebaut wird. Von jedem Wohnort in Deutschland aus muss eine Schule mit Ganztagsbetrieb erreichbar sein und für alle Kinder bei Bedarf zur Verfügung stehen.

 

Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und an jeder Schule der Ganztagsschulbetrieb zielgerichtet ausgebaut werden.

 

Die Aufgaben des Bundes beim Ausbau des Ganztagsschulbetriebs umfassen:

  • die Schaffung einen individuellen Rechtsanspruchs auf die Betreuung in einem Schulganztag an allen Schulformen,
  • Ausbau des Ganztagsschulbetriebs bundesweit an allen Schulen,
  • die räumliche und materielle Ausstattung und Ausgestaltung des Ganztagsschulbetriebs,
  • Förderung von und Abbau von bürokratischen Hürden für Kooperationen mit Kitas, Vereinen, Sportvereinen, Jugendzentren, Bildungsträgern und Initiativen zur Schaffung eines reichhaltigen und qualitativen Ganztagsschulangebots .

 

Die Gemeinschaftsschulen schaffen einen einzigartigen Bildungsraum, in dem Schülerinnen und Schüler von der 1. Klasse bis zum Abitur eine gemeinsame, bruchlose und inklusive Bildung und Erziehung bekommen können. Mit dieser reformpädagogischen Ausrichtung beweist die Gemeinschaftsschule als eine Schule für alle, dass es möglich ist, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln. Dieser Erfolg wurde mehrfach wissenschaftlich belegt.

 

Der Ganztagsschulbetrieb leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Der Ganztagsschulbetrieb schafft Raum und Zeit für ganzheitliche und soziale Lernerfahrungen und verbessert die Möglichkeiten der Schule, Schüler*innen individuell besser zu fördern. Damit mindert der Ganztagsschulbetrieb soziale Ungleichheiten und schafft mehr Chancengleichheit und höhere Bildungschancen für alle.

 

Der bundesweite Ausbau von Gemeinschaftsschulen und des Ganztagsschulbetriebs führt das Bildungswesen in Deutschland einen entscheidenden Schritt näher zum Ziel der Chancengleichheit und guter Bildung für alle.

 

Um ein flächendeckendes Angebot von Gemeinschaftsschulen und eines Ganztagsbetriebs zu schaffen und für eine den Aufgaben und Anforderungen entsprechend ausgiebige Finanzierung zu gewährleisten, ist der Bund gefragt.

 

Das Kooperationsverbot, das nach wie vor eine Schulfinanzierung durch den Bund verhindert, muss dafür aufgehoben werden.

 

Damit ein gerechtes Bildungssystem auf Bundesebene entsteht und die finanzielle Situation des Bundesland, nicht zum Nachteil der dort aufwachsenden Schüler*innen wird.

Antrag 50/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

20.04.2017

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch

 

„keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Geschlecht, Sprache, Alter, Herkunft, Gesundheit/Behinderung, religiöse und politische Anschauungen, sexuelle und geschlechtliche Identität sowie die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung widerspiegeln.“

 

 

Antrag 51/I/2017 Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt im Berliner Schulgesetz

20.04.2017

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die umgehende Verankerung der Akzeptanzförderung von Vielfalt und das Verbot von Diskriminie¬rung im Berliner Schulgesetz einzusetzen.

 

Hierzu soll zunächst in Paragraph 2 des Berliner Schulgesetzes (‚Recht auf Bildung und Erziehung‘) Abs. 1 die bisherige Formulierung (‚Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet seines Ge¬schlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft, einer Behinderung, seiner re¬ligiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung seiner Erziehungsberechtigten.‘) ersetzt werden durch ‚Jeder Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet einer möglichen Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der Hautfarbe, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität und des sozio-ökonomischen Status und der Sprache.‘ und in Paragraph 16 des Berliner Schulgesetzes („Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien“) Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 die bisherige Formulierung („nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“) ersetzt werden durch „keine diskriminierenden Inhalte oder Darstellungen enthalten und Vielfalt namentlich in Bezug auf Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Ge¬schlechtsidentität, Hautfarbe, Lebensalter, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität, so¬zio-ökonomischer Status und Sprache widerspiegeln.“

 

Darüber hinaus ist in Paragraph 1 des Berliner Schulgesetzes („Auftrag der Schule“) das Verbot von Diskriminierung, einschließlich einer Be¬griffsdefinition und des Geltungsbereichs zu verankern.