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Antrag 31/III/2016 Demokratische Gesellschaft anstelle von Denkmälern des Vermögens

22.11.2016

Rechtsfähige Stiftungen sind schon aufgrund ihrer Konstruktion besitzstandswahrend und zutiefst konservativ. Sie sollen Vermögen auf ewig erhalten und die Kapitalerträge im Sinne des*der Stifter*in verwenden. Die Möglichkeit einer Stiftungsgründung steht nur denjenigen offen, die über ausreichend Vermögen verfügen.

 

Das Vermögen selbst steht dabei zwar nicht mehr direkt dem*der Stifter*in zur Verfügung, es verbleibt jedoch weitreichende Kontrolle über die Verwendung der Erträge und die Politik der Stiftung.

 

Dieser Antrag behandelt rechtsfähige Stiftungen, die aus den Kapitalerträgen des gestifteten Vermögens ihre Ausgaben bestreiten und für die Ewigkeit angelegt sind. Es geht nicht um andere Körperschaftstypen, die ebenfalls die Bezeichnung „Stiftung“ tragen, jedoch keine echten Stiftungen im obigen Sinne sind (u.a. viele parteinahe „Stiftungen“, Studienstiftung des dt. Volkes).

 

Das Vermögen ist offensichtlich in der Gesellschaft/der Volkswirtschaft vorhanden. Durch die Steuerbegünstigung finanziert die Gesellschaft Stiftungen und damit den Verlust an „demokratischer“ Kontrolle bei der Verteilung von Fördermitteln. Anstatt es steuerlich zu begünstigen, sollte es über eine gerechte Besteuerung der demokratischen Kontrolle der Parlamente unterstehen. Darüber hinaus ist es keinesfalls als gegeben zu betrachten, dass Stiftungen Gelder effizienter – geschweige denn gerechter – einsetzen als der Staat. Stiftungen sind eine sehr ineffiziente Art, der Gesellschaft Kapital zur Verfügung zu stellen.

Im Gegensatz zur Spende an gemeinnützige Organisationen, die zu 100 Prozent zeitnah ankommt und der Steuerverlust hinter den gesellschaftlichen Mehrwert zurücktritt, wird eine Zustiftung erst durch Verzinsung wieder der Gesellschaft zugeführt, was mehrere Jahrzente dauert. Der Steuerverlust bei einer Zustiftung übersteigt also den gesellschaftlichen Mehrwert.

 

  • Wir fordern folglich, dass Stiftungen keine originär sozialstaatlichen Aufgaben finanzieren. Die Voraussetzung dafür ist, dass öffentliche Mittel die Regelförderung sozialer Einrichtungen abdecken müssen. Dass Jugendfreizeitheime o.ä. sich für die Finanzierung ihres Regelbetriebs auf Projektmittel bewerben müssen, ist inakzeptabel.

 

Keine falsche Gemeinnützigkeit

Stiftungen können aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit steuerlich begünstigt werden. Gemeinnützige Arbeit zu unterstützen ist an sich selbstverständlich eine gute Sache. Wir lehnen es jedoch ab, dass die ungleiche Verteilung von Vermögen in unserer Gesellschaft sich auch in einer ungleichen Verteilung von Einfluss auf Kultur, soziale Arbeit, Wissenschaft etc. niederschlägt. Stiftungen verteilen ihre Mittel nicht nach demokratischen Prinzipien und verfolgen eigene, oft nicht der Gesellschaft dienenden, Ziele.

 

Darüber hinaus beinhaltet die Allgemeine Abgabenordnung eine Regelung, die eine nicht-gemeinnützige Verteilung von Geldern subventioniert. Die Stiftung besteht dann quasi zu 2/3 aus einer gemeinnützigen Stiftung und zu 1/3 aus einer Familienstiftung, die rein privaten Zwecken dient. Die Erbersatzsteuer, die bei Familienstiftungen einen regelmäßigen Erbfall simuliert, fällt bei einem solchen Modell jedoch weg.

 

Diese Erbersatzsteuer simuliert alle 30 Jahre einen Erbschaftsfall, weshalb diese Stiftungen nach 29 Jahren oftmals gemeinnützig werden – nachdem 29 Jahre lang Kapitalerträge des erbschaftssteuergeschonten Vermögens bezogen wurden. Weiterhin sind gemeinnützige Stiftungen von der Erbersatzsteuer und der Körperschaftssteuer befreit. Warum bis zu einem Drittel der Ausgaben für private Zwecke verwendet werden darf ist unverständlich und ungerecht.

 

Deshalb fordern wir:

Allgemeine Abgabenordnung §58 6 streichen: „Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Stiftung einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren“

 

Transparenz/Aufsicht

Stiftungen können über die von ihnen vergebenen Fördermittel erheblichen Einfluss auf Kultur, Wissenschaft, soziale Dienstleistungen etc. nehmen. Sie unterliegen dabei kaum einer Kontrolle und sind lediglich gegenüber dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht rechenschaftspflichtig, ihre Zahlen bleiben bei diesen Ämtern jedoch unter Verschluss. Angesichts dieser Intransparenz kann die Öffentlichkeit nur darauf hoffen, dass die Stiftungen von sich aus etwas veröffentlichen.

 

Wir fordern:

Finanzamt & Stiftungsaufsicht legen alle Berichte der Stiftungen offen, u.a. also Steuererklärungen, Jahresberichte und Tätigkeitsberichte

 

Mitbestimmung/Demokratie

Stiftungen müssen nicht demokratisch organisiert sein. Der*die Stifter*in kann sich umfassende Kontroll- und Vetorechte einräumen. Beispielhaft sei hierbei die Satzung der Bertelsmann-Stiftung erwähnt. Dem*der Stifter*in wird in dieser Satzung ein Vetorecht gegen alle Entscheidungen des Kuratoriums eingeräumt, welches diese*r auch an eine andere Person übertragen kann. Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums werden darüber hinaus von der stiftenden Person ernannt und können von ihr abgesetzt werden.

Stiftungen sind schon von der Idee ihrer Konstruktion ein konservatives Phänomen. Sie sind zumeist für die Ewigkeit angelegt und ihre Satzung kann, wenn überhaupt, nur durch den*die Stifter*in geändert werden. Der*die Stifter*in hat mit einer Stiftung die Möglichkeit, noch weit über seinen*ihren Tod hinaus Einfluss auf Kultur, Bildung, Kunst etc. zu nehmen.

Stiftungen unterliegen noch nicht einmal dem Mitbestimmungsgesetz oder einer vergleichbaren Regelung.

„Wie Strategien zur Aushebelung von Mitbestimmungsrechten funktionieren, zeigt sich am Beispiel Aldi. Die rechtlich unabhängigen Unternehmen Aldi Süd und Aldi Nord, die zusammen weltweit 170.000 und deutschlandweit 66.000 Menschen beschäftigen, werden durch zwei Familienstiftungen gesteuert. Den Stiftungen können die Arbeitnehmer nicht zugerechnet werden, weil diese vom Mitbestimmungsgesetz nicht erfasst werden. Daher kommen sie auch nicht als „herrschende Unternehmen“ in Betracht, die einen mitbestimmten Aufsichtsrat bilden müssen. Unterhalb der Stiftungsebene operieren verschiedene Regionalgesellschaften, die gerade so groß sind, dass sie die Schwelle von 2.000 Mitarbeitern für die Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes nicht überschreiten. Die gewählte Form der GmbH & Co. KG stellt zugleich sicher, dass es auch keine Drittelbeteiligung gibt, weil diese Unternehmensart vom Gesetz ausgenommen ist. Auf diese Weise werde den Aldi-Beschäftigten komplett ihr Recht auf unternehmerische Mitbestimmung vorenthalten, erklärt der Unternehmensrechtler Sick.“ (http://www.boeckler.de/64443_64474.htm)

 

Wir fordern die Ausweitung des Geltungsbereichs des Mitbestimmungsgesetzes auf Stiftungen (insbesondere Unternehmensstiftungen).

Langfristig müssen Stiftungen durch demokratische Institutionen ersetzt werden. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass „gemeinnützige“ Institutionen in Zukunft nur noch Institutionen sein werden, die auch in ihrer internen Struktur demokratisch und solidarisch sind.

 

Erbschaftssteuer / Unternehmensstiftungen

Stiftungen sind ein gern verwendetes Mittel, um Vermögen über Generationen hinweg zu erhalten und die Erbschaftssteuer zu umgehen.

Unabhängig von einer allgemein dringend notwendigen Reform und Erhöhung der Erbschaftssteuer, möchten wir die Funktion von Stiftungen als Mittel zur Umgehung der Erbschaftssteuer unterbinden. Häufig überschreiben Firmeneigentümer*innen ihre Firma vor ihrem Tod an eine Stiftung, deren Vorstand und Satzung sie vollkommen frei besetzen und festlegen können.

Im Todesfall einer*s Firmengründer*in wollen wir die Vererbung, den Verkauf oder die Umwandlung in eine Stiftung eines Unternehmens durch eine bessere Alternative ersetzten: Einen kleinen Schritt in Richtung einer demokratisierten Wirtschaft ist die Demokratisierung einzelner Betriebe. Deshalb sehen wir die Umwandlung des Unternehmens in eine Genossenschaft als besseren Weg für den Betrieb und die Arbeitnehmer*innen. Dabei sollten die Genossenschaftsanteile zu gleichen Teilen unter den Arbeitnehmer*innen verteilt werden.

 

Deshalb fordern wir

Die Begrenzung der Anteile, die eine Stiftung an einem Unternehmen hält, auf maximal 20% – abzüglich der Anteile von Stifter*innen, Kuratoriumsmitgleidern etc. (Vorbild USA, Tax Reform Act 1969)

Wir lehnen sowohl die bisherige Erbschaftssteuergesetzgebung als auch den kürzlich ausgehandelten Kompromiss ab. Betriebsvermögen soll grundsätzlich nicht anders als Privatvermögen besteuert werden. Es verbleibt weiterhin die Möglichkeit, die Steuerschuld über mehrere Jahre hinweg zu stunden.

 

Langfristig / Vermögenssteuer

Wir fordern, dass die Vermögenssteuer wieder erhoben wird und zur Finanzierung staatlicher Aufgaben und zur Bekämpfung der Umverteilung von unten nach oben verwendet wird. In diesem Zusammenhang dürfen Stiftungen, als die Vermögensmasse schlechthin, nicht geschont werden. Das gilt auch für gemeinnützige Stiftungen. Wir sehen keinen legitimen Anspruch, Vermögen auf ewig zu erhalten. Der Reichtum einer Volkswirtschaft muss über demokratische Wege, z.B. öffentliche Haushalte, der gesamten Gesellschaft zugutekommen.

Antrag 30/III/2016 Finanzpolitik

22.11.2016

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine solide, mittelfristige, auf Prioritäten ausgerichtete Finanzplanung vorzulegen.

 

Sie soll insbesondere Aussagen treffen

  • zu dem Bedarf zum Abbau der durch Berichte der OECD über die signifikante gesellschaftliche Ungleichheit in Deutschland, ( ebenso gerade durch das DIW)
  • zu dem Bedarf der aus dem Armutsbericht des paritätischen Wohlfahrts- verbandes resultiert,
  • zu dem Bedarf an staatlich gefördertem Wohnungsbau,
  • zur Höhe der vom Bundesrechnungshof festgestellten Defizite der öffentlichen Infrastruktur,
  • zum Bedarf, der sich aus der Integration der Flüchtlinge und ihrer Versorgung ergibt,
  • zum gestiegenen Bedarf für die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit,
  • zum gestiegenen Bedarf der Bundeswehr, angesichts zunehmender internationaler Einsätze.

 

Die öffentliche Finanzpolitik entspricht nicht mehr der politischen Realität.

Angesichts der gestiegenen Anforderungen an den Staat, den Herausforderungen an die Zivilgesellschaft zu entsprechen, sozialen Ausgleich zu garantieren, Bildung, Gesundheit und wirtschaftliches Wachstum zu fördern, die Kommunen als unmittelbare Erfahrungsebene für den Bürger zu stärken, kann nur eine seriöse, umfassende und flächendeckende Bedarfserhebung Grundlage für eine Haushaltsplanung sein, die Ausgaben und Einnahmen zur Deckung bringt und dabei auch steuerpolitische Maßnahmen nicht ausschließt.

 

Die „schwarze Null“ als Staatsziel ist eine Chimäre geworden. Wenn sie mit dem Verfall der öffentlichen Infrastruktur, Ignorierung der Indikatoren, die Altersarmut für große Bevölkerungsteile vorhersagen, Privatisierung von Gemeingut und wachsender Ungleichheit erkauft wird, grenzt sie an Bilanzbetrug. Allein die Veränderungen des Energiesektors, einschließlich Altlasten,die Flüchtlingskrise und die Anforderungen für innere und äußere Sicherheit haben sich seit Abschluss des Koalitionsvertrages dramatisch verändert, worauf die Finanzpolitik zeitnah reagieren muss.

Antrag 29/III/2016 Obergrenze für Bargeldzahlungen ablehnen

22.11.2016

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass eine Obergrenze von Bargeldzahlungen verhindert wird.

Antrag 28/III/2016 Ausweitung des „Welcome to Berlin Tickets“

22.11.2016

Das „Welcome to Berlin Ticket“ für Geflüchtete ist anstatt wie bisher für drei Monate für 15 Monate kostenlos auszustellen, um Mobilität für die Dauer des Verbleibs im Asylbewerberleistungsgesetz sicherzustellen.

Antrag 27/III/2016 Geflüchtete*r ist kein Job!

22.11.2016

In der heutigen Gesellschaft spielt Erwerbsarbeit eine zentrale Rolle. Um aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, ist daher ein einfacher Einstieg in den Berufs- und Ausbildungsmarkt unabdingbar. Doch insbesondere für Geflüchtete bestehen hier zu hohe Hürden, obwohl gerade ihnen mit besonderer Dringlichkeit der Arbeitsalltag zugänglich gemacht werden muss. Dies ist nicht nur durch den erleichterten Erwerb von Sprachfähigkeiten und sozialer Kontakte innerhalb eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses bedingt. Nur wer die Möglichkeit hat, am Arbeitsleben teilzuhaben, hat die Chance ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Der Aufbau von zusätzlichen Hürden oder gar ein generelles Verbot, Erwerbsarbeit nachzugehen, bedeuten daher tiefe Einschnitte in das Leben Betroffener, die nicht hinnehmbar sind. Gerade jungen Menschen wird aufgrund von mangelndem politischen Willen ein Einstieg in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt erschwert oder unmöglich gemacht. Auch das Asylpaket II hat die Probleme nicht behoben, sondern vielfach noch verstärkt. So wurden durch die bisherigen Maßnahmen wichtige Bausteine der persönlichen Entwicklung verwehrt und Perspektiven genommen.

Das Hauptproblem für einen Arbeitsmarktzugang ist ein ungeklärter Aufenthaltsstatus.

Finanz- und Rechtsunsicherheit beseitigen

Noch immer gibt es viel zu wenig Ausbildungsplätze für Geflüchtete. Hauptursache hierfür ist nicht nur der teils mangelnde Wille der Unternehmen Geflüchteten einen Ausbildungsplatz anzubieten. Vielmehr liegt die Ursache, laut Aussage einiger Unternehmen, in dem enorm hohen Aufwand, der mit der Einrichtung eines Ausbildungsplatzes für Geflüchtete einhergeht. Dieser wirkt oftmals abschreckend und trägt zu dem noch eher zurückhaltenden Engagement der Unternehmen bei. Die meisten Unternehmer*innen fühlen sich schlecht über die erforderlichen Bedingungen, Geflüchteten einen Ausbildungsplatz zu bieten, beraten. Aber auch die Geflüchteten selbst haben nur wenige Möglichkeiten, sich über Ausbildungsplätze und ihre Rechte innerhalb der Ausbildung zu informieren.

Handlungsbedarf besteht nicht nur bei der Aufklärung der Rechtslage gegenüber den potenziellen Ausbildungsunternehmen sowie in und außerhalb der Ausbildung, sondern auch im Blick darauf, dass Geflüchtete zwei Rechtskreisen zugeordnet sind. Für Asylsuchende und Geduldete gelten die Bestimmungen des SGB III in der Zuständigkeit der Arbeitsagenturen, während für Geflüchtete mit positiver Anerkennung des Asylgesuchs das SGB II im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Jobcenter gilt. Wenn die Geflüchteten somit einen positiven Bescheid erhalten, kommt es zu einem Wechsel der Rechtskreise, was zum Abbruch von Fördermaßnahmen, wie der Ausbildungsplatzförderung, führen kann. Zudem werden durch den Wechsel erneute bürokratische Hürden aufgebaut, die eine erfolgreiche Integration sowohl in den Ausbildungs- als auch in den Arbeitsmarkt weiter erschweren. Wir fordern daher Behördenbremsen endlich abzubauen, indem eine zentrale Anlaufstelle für rechtliche Aufklärung und Betreuung einzurichten ist. Diese soll in Anlehnung an das Modell der Jugendberufsagenturen als zentrale Servicestelle für Geflüchtete und (Ausbildungs-) Unternehmen gestaltet sein.

Zudem ist die Begrenzung der Ausbildungsförderung auf 2018 für Geflüchtete mit BÜMA/Aufenthaltsgestattung oder mit dem Status der Duldung eine integrationspolitische Fehlentscheidung. Grundsätzlich lehnen wir das Konzept der Duldung und der damit einhergehenden Probleme ab. Laut dem Integrationsgesetz kann bis Ende 2018 die sogenannte Berufsbildungsbeihilfe beantragt werden, jedoch gibt es keine Rechtssicherheit die über den besagten Zeitraum hinausgeht. Den Unternehmen und Ausbildungsuchenden wird mit der 3+2 Regelung, die besagt, dass Geflüchtete für die 3 Jahre Ausbildung und weitere 2 Jahre in dem Unternehmen nicht abgeschoben werden können, mehr Rechtssicherheit gewährt. Jedoch wird durch die begrenzte Förderung die Entscheidung, eine Ausbildung anzufangen, noch unattraktiver. Viele Geflüchtete haben ganze Familien zu versorgen und sehen somit ihre finanzielle Absicherung als wichtigstes Ziel an.

Daher fordern wir eine bessere Aufklärung durch die zu gründende zentrale Servicestelle über rechtliche Sicherheiten und finanzielle Möglichkeiten (Finanzierungsmodelle), die besonderen Wert auf die gezielte Vermittlung von Ausbildungsplätzen legt. Wir fordern, dass finanzielle Förderung nicht nur für Fachkräfte bereitgestellt werden und rechtssicher über den gesamten Ausbildungszeitraum hinweg eine finanzielle und soziale Absicherung ermöglichen. Wir sehen aber auch die Unternehmen in der Pflicht sich aktiver an der Schaffung von Ausbildungsplätzen zu beteiligen.

Wir fordern, das Geflüchteten reale zukunftsgerichtete Perspektiven im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt geboten werden, die über das Jahr 2018 hinausgehen. Maßnahmen können nicht auf Grundlage der Legislaturperioden der Bundesregierung zeitlich begrenzt werden, um mögliche Verlängerungen von Maßnahmen auf nachfolgende Regierungen zu verlagern. Wir fordern, dass die Erleichterung der Zugänge für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht als Wahlkampfslogan verstanden wird. Daher setzen wir uns auch weiterhin für eine Ausbildungsplatzabgabe (Ausbildungsumlage) ein, die bereits seit dem Kölner Parteitag von 1996 Beschlusslage der SPD ist, jedoch nachwievor keine Anwendung in den deutschen Unternehmen findet.

 

Kinderbetreuung für Auszubildende ermöglichen

Eine weitere Maßnahme sehen wir in der angemessenen Kinderbetreuung für Geflüchtete, die sich für eine Ausbildung entscheiden. Diese wird im Integrationsgesetz zwar für sogenannte Integrationskurse berücksichtigt, findet aber bisher in den Ausbildungsmaßnahmen keine Erwähnung. Somit werden insbesondere Alleinerziehende und geflüchtete Frauen*, denen aufgrund geschlechterstereotypischer Rollenbilder Reproduktionsarbeit grundsätzlich zugeschrieben wird, bei der Öffnung der Ausbildungsplätze benachteiligt. Eine Förderung der Kinderbetreuung für Geflüchtete in der Ausbildung sehen wir als essentiell an, um eine gleichberechtigte Inklusion aller Geflüchteter zu ermöglichen.

 

Angebot der Sprachkurse ausbauen und fachspezifisch erweitern

Um in einem deutschsprachigen Betrieb arbeiten zu können, ist es notwendig über ein gewisses Sprachniveau zu verfügen. Insbesondere berufsqualifizierende Sprachkurse, die ihren Fokus auf die Vermittlung des im jeweiligen Berufsfeld benötigten Vokabulars richten, sind daher notwendig. Bisher ist das Angebot fachspezifischer Sprachkurse jedoch deutlich geringer als die Nachfrage nach ihnen. Wer keinen solchen Sprachkurs besuchen kann, hat jedoch kaum eine Möglichkeit, Arbeit als Fachkraft zu finden. Daher fordern wir, dass das Sprachkursangebot des BAMF ausgeweitet wird. Ferner müssen Möglichkeiten, einen Sprachkurs parallel zur Ausbildung besuchen zu können, erarbeitet und bestehende Modelle weiter ausgebaut werden. Unternehmen müssen die Teilnahmemöglichkeiten an den Sprachkursen sicherstellen. Überstunden dürfen nicht anfallen, um kein Hindernis für die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen zu sein. Eine durch das Asylpaket II eingeführte finanzielle Eigenbeteiligung an Sprachkursen lehnen wir ebenso wie Sanktionen bei Nichtteilnahme ab.

 

Anerkennung von Abschlüssen entbürokratisieren und beschleunigen

Menschen, die vor ihrer Flucht bereits in einem Beruf gearbeitet haben, sollten die Möglichkeit bekommen, auch nach ihrer Flucht in diesem Bereich Arbeit zu finden. Allerdings ist die Anerkennung von im Ausland gemachten Abschlüssen noch immer mit zahlreichen Problemen verbunden. Gerade Geflüchtete haben häufig nicht alle hierzu benötigten Papiere vorliegen und selbst wenn, ist die Anerkennung von Abschlüssen mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden.

Die Anforderungen nach Original Zeugnissen von Geflüchteten aus Kriegsgebieten sind vollkommen unrealistisch. Dadurch ist eine Anerkennung von Abschlüssen an den Universitäten oder Ausbildungsbetrieben oftmals sehr langwierig, wenn nicht unmöglich.  Daher sollen zukünftig auch Fotos und Fotokopien von Abschlüssen und Qualifikationen als Anerkennungsgrundlage genutzt werden können.

Die Anerkennung und die Nachweise von Abschlüssen müssen zukünftig möglichst einfach und unbürokratisch möglich sein. Geflüchtete, deren Abschlüsse nicht anerkannt werden, sollten nicht den gesamten Ausbildungsprozess wiederholen müssen, sondern lediglich den Nachweis erbringen, dass sie die im Ausbildungsprozess vermittelten Fähigkeiten beherrschen. Laut des BMBF, gibt es nun die Möglichkeit die Prüfungen in handwerklichen Ausbildungen bei den Handwerkskammern und Ausbildungen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bei den Industrie- und Handelskammer abzulegen. In einem mehrtägigen Test wird das Wissen des*der Geflüchteten getestet, um so seine*ihre Abschlüsse nachzuweisen. Bestandteil dieser so genannten Qualifikationsanalyse sind beispielsweise ein Fachgespräch oder eine Probearbeit in einem Betrieb durch den die Kompetenzen praktisch nachgewiesen werden sollen.

Wir unterstützen die Möglichkeit bereits vorhandene Qualifikationen erneut nachweisen zu können, sehen jedoch bei dem vorliegende Konzept noch Lücken, die es zu schließen gilt. Zwar können durch diese so genannten Tests handwerkliche Berufe nachgewiesen werden, andere Berufsgruppen lassen sich mit dieser Methode jedoch schwer testen. Desweiteren erfolgt die Qualifikationsanalyse in deutsch und die Kosten für die Analyse, wie auch eine*n Dolmetscher*in müssen vorher beantragt werden. Zudem obliegt die Anerkennung von Berufsabschlüssen verschiedenen Zuständigkeitsbereichen. So regelt das Anerkennungsgesetz des Bundes nicht die Berufe, für die die Länder zuständig sind, wie zum Beispiel Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Ingenieure und Architekten. Für diese Berufe wird die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch Ländergesetze geregelt. Erneut werden hier große bürokratische Hürden aufgebaut, die eine Anerkennung von Abschlüssen enorm erschweren.

Wir sehen die Länderkompetenz zur Anerkennung von ausländischen Ausbildungs- und Berufsabschlüssen (die so genannten Länder-Anerkennungsgesetze) als sehr kritisch. Diese bieten, wie bereits bei den Länder-Ausnahmen der Vorrangprüfung, große Spielräume für Benachteiligungen und Verletzungen des Gleichheitsprinzips, dass allen die gleichen Chancen auf Anerkennung ihrer Abschlüsse gewähren sollte. Wir fordern daher, dass die Tests länderübergreifend vereinheitlicht werden. Dazu sollen der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks gemeinsam mit Berufsschulen, Gewerkschaften und weiteren Akteuren auf dem Gebiet der beruflichen Ausbildung angeregt werden, einheitliche Tests und Standards zu konzipieren und über die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern umzusetzen.

Weiterhin fordern wir, dass nicht nur bereits geleistet Abschlüsse anerkannt, sondern auch Angebote für Nachqualifikationen geschaffen werden, um so mit gerechte Zukunftschancen zu ermöglichen. In Bezug auf die in deutsch stattfindende Qualifikationsanalyse fordern wir auch, dass Geflüchteten die Möglichkeit gegeben wird, den Test zur Anerkennung der vorhandenen Berufsabschlüsse bei Bedarf zu wiederholen.

 

Bessere Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote anbieten

Es gibt bereits verschiedene Projekte der Bundesagentur für Arbeit, die auf dem Modellprojekt “Early Intervention” aufbauen. Ziel des Projektes war es, Geflüchteten bereits während des laufenden Asylverfahrens bei der Abschlussanerkennung zu helfen, sowie die Geflüchteten in Arbeitsförderungsmaßnahmen einzubeziehen und entsprechend ihrer beruflichen Potenziale in den regulären Arbeitsmarkt und in Ausbildungsmöglichkeiten zu vermitteln. Eines davon ist das Projekt „Perspektiven für Flüchtlinge“ (PerF), das Geflüchteten einen frühzeitigen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Parallel dazu soll berufsbezogener Sprachunterricht erfolgen. Dies ist ein Fortschritt und eine gute Entwicklung die Inklusion in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu beschleunigen und ein besseres Vermittlungs- und Qualifizierungsangebot anzubieten. Jedoch sind die bisher geschaffenen berufsbezogenen Sprachangebote bei weitem noch nicht genug, um dem vorhandenen Bedarf gerecht zu werden. Die Projekte sind bisher auf ein minimales Volumen ausgelegt. Für 2016 ist gerade mal eine Kapazität von 6.000 bis 6.500 Teilnehmer*innen vorgesehen, was nicht im entferntesten die Zahl der benötigten Stellen abdeckt.

Zudem müssen für alle Geflüchteten gleichermaßen die Möglichkeiten der Abschlussanerkennung sowie der Arbeitsförderungsmaßnahmen gelten. Die minimalen Volumen der angebotenen Projekte macht eine faire, gerechte und solidarische Unterstützung unmöglich. Auch hier gilt: alle müssen gleichen Zugang zu den Angeboten haben, ansonsten wird das soziale Ungleichgewicht nur weiter verschärft und wir verpassen die Chance, den Menschen eine gute Perspektive auf dem Arbeitsmarkt ohne jegliche sozialrechtliche Benachteiligung zu ermöglichen. Daher fordern wir den sofortigen Ausbau der Anerkennungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen und berufsbezogenen Sprachkursen. Dabei mindern wir mit unserer Forderung keineswegs die Bedeutung von allgemeinen Sprachkursen ab.

 

Vorrangprüfung konsequent für alle Geflüchteten abschaffen

Geflüchtete werden häufig in Jobs gedrängt, die sie persönlich nicht für sich gewählt hätten. Einer der Ursachen hierfür war in der Vergangenheit vor allem die Vorrangprüfung. Wir konzentrieren uns in diesem Abschnitt auf die Problematik der Vorrangprüfung, wissen jedoch aus persönlichen Erfahrungen mit Geflüchteten, dass weitere Faktoren eine Rolle spielen. So trägt beispielsweise auch die Nicht-Anerkennung von Berufsabschlüssen und die Wohnsitzauflage, wie auch Residenzpflicht dazu bei, Geflüchteten den Zugang zu den qualitativ guten Ausbildungsplätzen mit Perspektive zu erschweren.

Die Vorrangprüfung besagt, dass Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung ein Arbeitsverhältnis nur antreten dürfen, wenn die Arbeitsagentur diesem ausdrücklich zustimmt. Im Regelfall geschieht dies nur, wenn nachgewiesen wurde, dass es keine Bewerber*innen mit deutscher Staatsbürger*innenschaft gibt, die für den betreffenden Job geeignet wären. Einige Berufe sind von dieser Regelung ausgenommen, beispielsweise Kranken- und Altenpflege. Dieses Vorgehen verurteilen wir. Wer in Deutschland Arbeit sucht, soll die Möglichkeit dazu bekommen- und zwar unabhängig davon, ob er*sie eine Aufenthaltserlaubnis, eine Duldung oder die deutsche Staatsbürger*innenschaft besitzt.

Mit dem Integrationsgesetz wurde die Vorrangprüfung befristet für drei Jahre bei

Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie geduldeten Geflüchteten ausgesetzt. Jedoch können die Bundesländer selbst bestimmen, in welchen Regionen die Regelung zum Tragen kommt, um Spannungen in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit zu verhindern. Das wiederum nutzten sowohl CDU/CSU gesteuerte Bundesländern wie Bayern, als auch im Wahlkampf befindenden Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, um ein Aussetzen der Vorrangprüfung zu verhindern.

 

Das immer wieder aufkommende Argument der Vermeidung von Spannungen zwischen Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen, vor allem in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, ist nachweislich ein Scheinargument. Expert*innen haben wiederholt bestätigt, dass sich die angesprochenen Gruppen vorwiegend nicht in den gleichen Berufsgruppen wiederfinden würden. Besonders dann nicht, wenn Geflüchtete durch bessere und schnellere Anerkennung ihrer bereits erlernten Qualifikationen in ihre Ursprungsberufe zurückkehren können. Zudem wäre selbst bei einer Überschneidung der Berufsgruppen das Gleichheitsprinzip durchzusetzten. Jede*r Bewerber*in – egal welcher Staatsangehörigkeit – muss die gleiche Chance erhalten, sich im Bewerbungsprozess aufgrund seiner*ihrer Qualifikationen durchzusetzen. Die Argumentation des “Wettbewerbs” zwischen Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten halten wir daher für Augenwischerei, die für rechte Argumentationen rassistische und diskriminierende Grundlage gegen Geflüchtete liefert.

Daher fordern wir, dass die Vorrangprüfung endgültig – ohne jegliche zeitliche Begrenzungen oder Ausnahmen der Bundesländer – Deutschlandweit abgeschafft wird. Denn sie widerspricht sämtlichen jungsozialistischen Grundsätzen!

 

Wohnsitzauflage und Residenzpflicht müssen abgeschafft werden

Wir halten weiterhin an unserem Grundsatz fest, die Wohnsitzauflage wie auch die Vorrangprüfung komplett abzuschaffen. Die angebotenen Ausnahmen führen auch weiterhin noch zu einem herum geschachere, bei dem Geflüchtete nur verlieren können, denn kein*e Arbeitgeber*in wird monatelang auf den Abschluss des Vorgangs und damit der Genehmigung des Wohnsitzwechsels warten.

Ebenso machen wir erneut deutlich, dass wir die Residenzpflicht wie die Wohnsitzauflage verurteilen und ihre sofortige Abschaffung fordern.

Durch die Möglichkeit, jederzeit abgeschoben werden zu können, leben viele Geflüchtete in großer Unsicherheit. Dies wirkt sich auch auf ihren Arbeitsalltag aus. Wir Jusos fordern nach wie vor, dass generell niemand abgeschoben wird. Insbesondere aus festen Arbeitsverhältnissen sollte in keinem Fall abgeschoben werden können. Dies ist ein erster, wichtiger Schritt, um Sicherheit für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zu schaffen.

 

Zusammengefasst möchten wir die folgenden Forderungen hervorheben, die den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Geflüchtete erleichtern sollen:

Finanz- und Rechtsunsicherheit beseitigen:

  • Wir fordern Behördenbremsen endlich abzubauen und eine bessere Aufklärung über rechtliche Sicherheiten und finanzielle Möglichkeiten, sowie Förderungen, indem eine zentrale Anlaufstelle für rechtliche Aufklärung und Betreuung eingerichtet wird. Diese soll in Anlehnung an das Modell der Jugendberufsagenturen als zentrale Servicestelle für Geflüchtete und (Ausbildungs-)Unternehmen gestaltet sein.
  • Wir fordern Unternehmen auf sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich aktiv an der Schaffung von Ausbildungsplätzen zu beteiligen.
  • Wir fordern, das Geflüchteten reale zukunftsgerichtete Perspektiven im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt geboten werden, die über das Jahr 2018 hinausgehen.

 

Kinderbetreuung für Auszubildende ermöglichen:

  • Wir fordern eine angemessenen Kinderbetreuung für Geflüchtete, die sich für eine Ausbildung entscheiden, da wir diese als essentiell ansehen, um eine gleichberechtigte Inklusion aller Geflüchteter zu ermöglichen.

 

Angebot der Sprachkurse ausbauen und fachspezifisch erweitern, sowie bessere Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote anbieten

  • Wir fordern dass das Sprachkursangebot des BAMF sowohl von der Anzahl der Sprachkurse her, als auch von der Art der Kurse weiter ausgeweitet wird. Die Möglichkeiten einen Sprachkurs parallel zur Ausbildung besuchen zu können, müssen für alle Ausbildungswege ermöglicht und bestehende Modelle weiter ausgebaut werden.

 

 

Anerkennung von Abschlüssen entbürokratisieren und beschleunigen:

  • Wir fordern einen einheitlichen Test im Gegensatz zu der aktuellen länderspezifischen Qualifikationsanalyse, der möglichst vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und weiteren ausbildungspolitischen Akteur*innen länderübergreifend entwickelt und durchgesetzt wird und so dem einheitlichen Nachweis von Ausbildungs- und Berufsabschlüssen dient. In Bezug auf die in Deutsch stattfindende Qualifikationsanalyse fordern wir auch, dass Geflüchteten die Möglichkeit gegeben wird, den Test zur Anerkennung der vorhandenen Berufsabschlüsse bei Bedarf zu wiederholen.
  • Weiterhin fordern wir, das nicht nur bereits geleistet Abschlüsse anerkannt, sondern auch Angebote für Nachqualifikationen geschaffen werden, um so mit gerechte Zukunftschancen zu ermöglichen.

 

Vorrangprüfung konsequent für alle Geflüchteten abschaffen:

  • Wir halten weiterhin an unserem Grundsatz fest, die Wohnsitzauflage wie auch die Vorrangprüfung komplett abzuschaffen.
  • Wir fordern ein bedingungsloses Bleiberecht für alle Geflüchteten.