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Antrag 37/III/2016 Das Extremismusdogma abschaffen – für die antifaschistische Alternative

22.11.2016

Die Zeit, in der wir gegen Extremismusdogmen kämpfen

Während die so bezeichnete „politisch motivierte Gewalt rechts” in Berlin 2015 mit rund 1.655 der polizeilich erfassten Straftaten weiterhin auf alarmierend hohem Niveau geblieben ist (Anstieg um 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr), wird häufig und gerne über die polizeilich erfassten Straftaten der „politisch motivierten Gewalt links”, in Berlin 2015 waren es 1.059 Fälle (Rückgang um 23 Prozent), diskutiert. Der ehemalige Innensenator Frank Henkel (CDU) diskutierte im Wahlkampf jedoch vor allem über „linksextreme Straftaten“. Er versuchte das Hausprojekt Rigaer94 und die Kadterschmiede räumen zu lassen und eskalierte den Friedrichshainer Nordkiez.

 

Die Politik des Landes Berlin hat, dank des Integrationssenats, eine einmalige Förderlandschaft bei Projekten gegen Sog. Rechtsextremismus, Berliner Register, Rassismus und Antisemitismus. Die Landesantiskriminierungsstelle fördert zahlreiche Projekte wie die Mobile Beratung gegen Sog. Rechtsextremismus, das antifaschistische pressearchiv und bildungszentrum oder die Opferberatung ReachOut. Als die Bundesjugendministerin Kristina Schröder (CDU) allen geförderten Projekten eine Erklärung abverlangte, nicht mit „linksextremen“ Partner*innen zu kooperieren („Extremismusklausel“), übernahm das Land Berlin kurzerhand die Förderung dieser Projekte. Im laufenden Doppelhaushalt 2016-2017 wurden das Landesförderprogramm aufgestockt. Die neue Bundesjugendministerin Manuela Schwesig knüpfte mit dem Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ an die rotgrünen Bundesprogramme Civitas und Endimon der 2000er Jahre an. „Demokratie Leben“ enthält keine scharfe Extremismusklausel mehr und fördert Kommunen und zivilgesellschaftliche Programme im Kampf gegen Rechtsradikalismus. Zwar gibt es auch einen Fördertopf zur Arbeit mit sogenannten „linksaffinen Jugendlichen“, jedoch ist dieser gering und wird faktisch nicht abgerufen. Die Förderpolitik hat sich zum Guten gewendet. Jedoch ist das ihr häufig zu Grunde liegende Extremismusdogma nicht gebannt.

 

Dies erlebten wir häufig in Diskussionen um die Alternative für Deutschland. Die Alternative für Deutschland holte bei den Berlinwahlen etwa 12 Prozent der Stimmen. Mitnichten steht sie damit am „extremen Rand“ der Gesellschaft. Im Gegenteil, sie wurde in allen Gesellschaftsschichten und in allen Teilen der Stadt gewählt. Auch in acht andere Landesparlamente ist sie schon eingezogen. Die Beurteilung der Alternative für Deutschland folgt häufig entlang der Frage „wie extrem“ sie denn nun sei. Dies birgt in der politischen Auseinandersetzung enorme Risiken und wird zur subjektiven Betrachtung. Besser wäre eine Beurteilung der tatsächlichen Positionen in einzelnen Politikfeldern: Die Alternative für Deutschland ist eine zutiefst rassistische, sexistische, sozialchauvinistische, homophobe und nicht zuletzt antisemitische Partei.

 

Das Extremismusdogma

Der Kalte Krieg ist seit dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ vorbei – seine ideologischen Bausteine haben sich aber in die deutsche Politik eingebrannt. Bis heute pflegen konservative Kräfte ein Dogma. Es hat einen neuen Namen bekommen, aber beruht auf den gleichen Grundannahmen. Es geht um die Extremismustheorie, die konservative Vordenker*innen aus der Totalitarismustheorie geformt haben.

 

Die Extremismustheorie ist jedoch eigentlich keine Theorie, sondern ein Dogma. Wer es kritisiert, wird nämlich ganz schnell, selbst in dasselbige integriert – ähnlich wie bei Verschwörungs-“theorien“. Im Extremismusdogma gibt es nämlich eine ganz klare Trennung zwischen Gut und Böse. Gut sei die „Mitte der Gesellschaft“ – böse seien die „Extreme“, also vermeintliche Ränder. Sie sind zudem auf einer überholten Links-Rechts-Achse angeordnet. Ergänzt wird sie noch um einen angeblichen „Ausländerextremismus“.

 

Die Ränder haben für die Extremismusdogmatiker*innen einen riesigen Vorteil: Dort können sie alles hineinstecken, was in ihrer „Mitte“ nichts zu suchen haben soll. Folglich könne es in der „Mitte“ beispielsweise keinen Rassismus, Antisemitismus oder keine Homophobie in ihr geben, weil das den gesellschaftlichen „Rändern“ vorbehalten sei.

 

Der nächste große Vorteil für die Extremismusdogmatiker*innen ist es, dass sie sich die Mühe sparen zu differenzieren. Neonazis seien im Grunde wie Politiker*innen der Partei „Die Linke“ und Salafist*innen. So lassen sich linke Politikansätze zusätzlich diffamieren. Sie schrecken dabei auch nicht davor zurück, dass bis auf die Spitze zu treiben: Ein beschädigtes Wahlplakat samt Graffiti plus Sitzblockade werden schon einmal als „linke Gewalt“ mit rassistischen Morden in einen Topf geworfen. Solche obskuren Vergleiche werden leider nicht nur im Hinterzimmer der CSU, sondern ganz offiziell von der Bundesregierung angestellt. Jahr für Jahr wird „extremistische“ Gewalt Statistiken erfasst, die alles zusammenwerfen. Genauso wird die Idee einer herrschaftsfreien Gesellschaft mit dem Konzept des völkischen „Führerstaates“ zusammengeworfen.

 

Dieser Mix, der dann als „Extremismus“ erklärt wird, folgt einem Schema: Neonazistische Einstellungen und Gewalt wird verharmlost, indem sie mit linken Ideen und Gruppen gleichgesetzt werden. Diese werden im Gegenzug dämonisiert. Gerne benutzen die Agitator*innen des Extremismusdogmas des Hufeisens, bei dem sich bei Belieben die Ränder auch berühren könnten. Es erschreckt, dass selbst konservative Sozialdemokrat*innen diesen kalkulierten Unsinn in den Mund nehmen und beispielsweise von „rotlackierten Faschisten“ schwadronieren.

 

Die von der „Totalitarismustheorie“ schon eingeübte Praxis alle möglichen sich als links verstehenden Strömungen erst zusammen in einen Topf zu werfen und dann noch mit dem Nationalsozialismus gründlich zu vermengen. Das ist angesichts der Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Nationalsozialismus einfach nicht hinnehmbar.

 

Der Weg raus aus dem von extremismusdogmatischen Mainstream ist allerdings kein leichter. Ein Großteil der Menschen, die sich politisch verorten wollen, sieht sich in einer ominösen „Mitte“. Um diese „Mitte“ ist ein großes Illusionsgebäude aufgebaut worden: Sie sei gut, immer ausgeglichen, ehrlich und hart arbeitend. Schlussendlich ist dieses Konzept der „Mitte“ ein zutiefst konservatives, auf welches viele Sozialdemokrat*innen hereingefallen sind.

 

Das Extremismusdogma soll alle progressiven linken Ideen, die auf radikale Veränderungen angelegt sind, per se als gefährlich abstempeln. Wenn Gruppen Eigentum infrage stellen, wird dies vielfach schon als „extremistische“ Bestrebung ausgelegt. Die Forderung nach offenen Grenzen löst beim deutschen Gralshüter des Extremismusdogmas, dem sogenannten Verfassungsschutz, den „Extremismus“-Alarm aus. Selbst die sozialdemokratischen Positionen der Partei „Die Linke“ reichten ihr, um „Linken“-Politiker*innen zu beobachten.

 

Ein gefährliches Demokratieverständnis

Das Extremismusdogma ist außerdem ein Ausdruck eines autoritären Staatsverständnisses: Meinungen außerhalb der von staatlichen Akteur*innen definiert werden für nicht zulässig erklärt. Gesellschaftskritik wird deshalb unabhängig von ihrem inhaltlichen Kern direkt der Stempel des Bedrohlichen aufgedrückt. Das widerspricht jedoch eklatant einem demokratischen Grundverständnis: Das demokratische Ordnungssystem muss ständig weiterentwickelt werden. Es gibt keine vollendete Schablone, die nur noch umgesetzt werden muss. Vielmehr muss täglich eine kritische Reflexion stattfinden. Die Formen wie Parlamentarismus und ein Wirtschaftssystem erst recht nicht müssen dabei selbstverständlich immer wieder auf den Prüfstand. Nur so kann eine demokratische Gesellschaft verwirklicht werden – nicht nur eine Simulation dessen.

 

Vertreter*innen des Extremismusdogmas ignorieren im Gegenzug gesamtgesellschaftlich verbreitete Einstellungen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit konsequent. Dies tun sie, obwohl mehrere Studien Jahr für Jahr belegen, wie stark diese Einstellungen in der deutschen Gesellschaft verankert sind.

 

Die „Mitte“-Studien widerlegen das Esxtremismusdogma

Die Forschung zu rechten Einstellungen hat sich in den vergangenen Jahren häufig am Modell der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit orientiert. Bedeutend sind daneben die „Mitte-Studien“, die früher von der Friedrich-Ebert-Stiftung und jetzt von Universität Leipzig umgesetzt werden. Ihnen liegt das Verständnis zugrunde, dass der „Rechtsextremismus (…) ein Einstelungsmuster (ist), dessen verbindendes Kennzeichen Ungerechtigkeitsvorstellungen darstellen“. Insbesondere Rassismus, Chauvinismus (ein nationalistisches und die deutsche Weltmacht befürwortendes Einstellungsmuster) und Antisemitismus sind dabei besonders verbreitete Einstellungsmuster.

 

In der repräsentativen Studie „Die enthemmte Mitte“ des Jahres 2016 stimmen bundesweit 20 Prozent rassistischen Positionen zu. Sogar 34 Prozent befanden, dass Deutschland „in einem gefährlichem Maße überfremdet“ wäre. Besonders hoch ist die Abwertung von Muslim*as sowie Sinti*zze und Rom*nja. Jede fünfte Person war bereit, sich mit Gewalt gegen „Fremde“ durchzustezen. Chauvinistische Positionen vertreten 17 Prozent. 5 Prozent befürworten eine rechtsautoritäre Diktatur und ebenso viele vertreten antisemitische Positionen. 11 Prozent halten den Einfluss der Jüdinnen*Juden für zu hochen. 3 Prozent haben eine eindeutige sozialdarwinistische Einstellung und 2 Prozent verharmlosen den Nationalsozialismus völlig. 25 Prozent finden Homosexualität unmoralisch, 36 Prozent lehnen Ehen zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen ab.

 

Das Dogma des Extremismus funktioniert also nicht. Im Gegenteil: wenn die Gesellschaft in Mitte und Ränder einteilten, bliebe nur die Feststellung, dass die Mitte selbst extreme Einstellungen vertritt.

 

Die Alternative: Theorie zur Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit

Der Kernproblem, das ein solidarisches zusammenleben gefährdet, ist das Ungleichwertigkeitsdenken. Dabei werden ganze Personengruppen abgewertet. Der Grundsatz „Jeder Mensch ist gleich viel wert“ wird negiert. Das geschieht in ganz unterschiedlichen Formen. Als Sammelbegriff für alle hat Wilhelm Heitmeyer den Begriff „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF)“ vorgeschlagen. Er lassen sich damit Antisemitismus und Rassismus genauso fassen wie Sexismus, Obdachlosenfeindlichkeit, Abwertung von Menschen mit Behinderung, Etabliertenvorrechte. Die Liste der Formen ist veränderbar und ist nicht statisch. Allerdings sind Geschichtsrevisionismus, autoritäre Herrschaftsvorstellungen und Demokratiedistanz nicht einfach in diese Theorie zu integrieren. Die Leugung der Shoah beispielsweise gehört dazu. Jedoch sind sie mit dem Ungleichwertigekeitsdenken eng verbunden. Deshalb erfasst diese Theorie mehr als die „Extremismustheorie“ – außerdem interessiert sie sich für die gesamte Gesellschaft.

 

Der „Verfassungsschutz“ – Die Agentur des Extremismusdogma

Der fünfte Skandal nach der Anschlags- und Mordserie des NSU, der Unterstützung des NSU-Netzwerks durch den „Verfassungsschutz“, der Nicht-Aufklärung und des Schredderns von Akten besteht darin, dass der „Verfassungsschutz“ nun wieder Aufwind hat. Das geschieht, obwohl er sich von dem Extremismusdogma, das den institutionellen Rassismus in der Behörde Tor und Tür geöffnet hat, nicht gelöst hat. Vielmehr wirkt der „Verfassungsschutz“ mit ihren kruden Verfassungsschutzverständnis in die Öffentlichkeit und – was besonders gefährlich ist – in Schulen hinein.

 

Die AfD und das Extremismusdogma

Die „Alternative für Deutschland“ ist vielfältig in die „Neue Rechte“ und auch eine neonazistische Szene vernetzt. Sie ist jedoch keine neonazistische Partei. Aus Sicht der meisten Verfechter*innen des Extremismusdogmas ist sie damit keine „extremistische“ Partei. Schlussendlich macht sich der Rechtspopulismus in der deutschen Gesellschaft das Extremismusdogma geschickt zu nutze. Traditionell grenzten rechtspopulistische Parteigründungen wie ProDeutschland oder Die Freiheit sich symbolisch von „rechtsextremen“ Parteien ab. Es fand ein Art rechtspopulistischer Lernprozess statt, sodass es die AfD dies heute geschickter als ihre vorherigen Versuche tut. Durch die Dominanz des Extremismusdogmas in der deutschen Gesellschaft, herrscht bei vielen zivilgesellschaftlichen und politischen Akteur*innen Uneinigkeit darüber, wie mit der AfD umzugehen. Ihr systematisches Ungleichwertigkeitsdenken mit vielfältigen Formen des Rassismus, Antisemitismus und Sexismus trifft auf zu wenig Widerstand. Deshalb ist der Kampf gegen das Extremismusdogma zugleich ein Kampf gegen den Aufstieg des Rechtspopulismus.

 

Forderungen:

  • Keine Programm gegen „Extremismus“ mehr!
  • Die SPD muss sich klar vom „Extremismusdogma“ abgrenzen!
  • Keine „Extremismusklauseln“ mehr!
  • Polizeiliche Erfassung reformieren!
  • Verfassungsschutz abschaffen!

 

Stattdessen muss es eine breite Unterstützung antifaschistischer Initiativen geben, statt ihnen gegenüber den Generalverdacht auszusprechen. Darüber hinaus darf antifaschistisches Engagement nicht kriminalisiert werden. Wir als Landesverband unterstützen Aktionen des zivilen Ungehorsams im Kampf gegen Faschist*innen und Rassist*innen. Es ist eine Aufgabe der Politik, jedes Engagement, welches auf einen breiten Aktionskonsens trifft, zu fördern, um die leere Worthülse der wehrhaften Demokratie mit Leben zu füllen.

 

Die strategische Neuausrichtung der Bundesregierung, nun Ausländer-, Links- und Sog. Rechtsextremismus zu bekämpfen, könnte zudem von Rechtsradikalen als positives Signal wahrgenommen werden, zugleich aber Akteur*innen antifaschistischer Initiativen entmutigen.

 

Wir lehnen die Extremismusthese ab. Wir wenden uns gegen jede Form des Rassismus, Antisemitismus, Faschismus, Sexismus und Chauvinismus, egal von wem sie ausgeht! Wir fordern stattdessen:

  • die strukturelle Stärkung und finanzielle Förderung antifaschistischer Initiativen mit ihren zahlreichen, diversen Projekte in der außerschulischen Jugendarbeit und Bildung, Ausstiegshilfen, Beratung, in der Netzwerk- und Infrastrukturentwicklung und in der Opferhilfe!
  • mehr Programme der schulischen Bildung gegen Rassismus, Chauvinismus, Antisemitismus, Sexismus und andere nazistische Einstellungsmuster, auch durch Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen Rechts. Politische Bildungsarbeit darf nicht von den ordnungspolitischen Vorstellungen des Verfassungsschutzes beeinflusst werden, sondern muss von der Zivilgesellschaft selbst getragen werden!
  • keine Kriminialisierung antifaschistischen Engagements wie in Dresden Anfang 2010. Antifaschistischer Widerstand ist keine Straftat, sondern unsere Pflicht!
  • die Unterstützung antifaschistischen Engagements!
  • die nachhaltige Verdrängung von Rechten aus den Parlamenten!

 

Antrag 36/III/2016 Für ein besseres Bundesteilhabegesetz

22.11.2016

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, der Novellierung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nur zuzustimmen, wenn:

 

  • jeder Mensch mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf Teilhabeleistungen, auch unabhängig davon, in wie vielen Bereichen des Lebens (ICF) ein Bedarf besteht, hat und einfordern kann,
  • Leistungen zur Teilhabe unabhängig von Einkommen der Leistungsberechtigten und ihrer Partner gewährt werden,
  • Menschen, die Bedarfe sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe als auch im Bereich der Pflege haben, durch das BTHG nicht schlechter gestellt werden,
  • kein Poolen von Leistungen stattfindet, was nicht dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen entspricht,
  • die Leistungserbringer weiterhin in die konkreten Hilfebedarfsplanung einbezogen werden.

 

Antrag 34/III/2016 Inklusionsplan: „SPD Berlin inklusiv 2017-2023

22.11.2016

Fünfhunderttausend Berliner Bürgerinnen und Bürger haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Die Behinderungsformen und die Auswirkungen sind sehr unterschiedlich. Grundsätzlich haben alle Behinderungen in ihrer Wirkung etwas Gemeinsames:

 

Sie grenzen Menschen mit Behinderung überall dort aus, wo auf Grund der Behinderung keine uneingeschränkte Teilhabe am beruflichen, gesellschaftlichen, politischen oder persönlichen Leben möglich ist.

 

Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, im Sinne der UN­-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die im Jahr 2009 in Deutschland ratifiziert wurde, einen innerparteilichen Berliner SPD Inklusionsplan aufzustellen.

 

Die SPD würde damit einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Artikels 29 der UN-BRK leisten, in dem uneingeschränkte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gefordert wird. Wir haben uns u.a. vorgenommen, dass kein Mitglied mehr auf Grund seiner Behinderung am innerparteilichen politischen Leben ausgeschlossen werden darf.

 

Die Ausarbeitung eines solchen Inklusionsplans soll durch eine einzusetzende (parteiöffentliche) Arbeitsgruppe des Landesvorstands geleistet werden. Dabei ist die beauftragte Arbeitsgruppe angehalten einen Zeitplan zu erstellen, der für den Zeitraum von 2017 bis 2023 bestimmte nicht aufeinander aufbauende zu erreichende Ziele formuliert, die nachhaltig und ökonomisch vertretbar umgesetzt werden können.

 

Der Inklusionsplan muss den Anspruch haben für jede Gliederung der Partei eine Handlungsanleitung darzustellen, damit kein Mitglied mehr auf Grund seiner Behinderung vom innerparteilichen Leben ausgeschlossen wird. Gewährleistet wird dies durch eine im Inklusionsplan näher zu formulierende Form der Rechenschaft durch den Landesvorstand.

 

[beschlossen auf dem Landesvorstand 06.02.2017]

Antrag 33/III/2016 Zuschuss für künstliche Befruchtung auf nicht verheiratete Paare in Berlin ausweiten

22.11.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin die bisherigen Zuschüsse für künstliche Befruchtung für verheiratete Paare auf verpartnerte und unverheiratete Paare ausweitet.

Antrag 32/III/2016 Auch Bezirke sollen „Modellkommune Pflege“ werden können

22.11.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, nach Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III (geplant zum 1.1.2017) die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich die Berliner Bezirke als „Modellkommune Pflege“ bewerben können.

 

Das Konzept „Modellkommunen Pflege“, das auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege zurückgeht, sieht vor, dass die Beratungsansprüche/-pflichten nach dem SGB XI mit denen zu weiteren Sozialleistungen, die in (Finanzierungs-) Verantwortung der Kommune geleistet werden, in ein Gesamtkonzept eingebunden und in eigener Verantwortung oder in Kooperation mit anderen erbracht werden. Es geht dabei um die Sicherstellung von Aufgaben der sozialen Pflegeversicherung und die Verzahnung mit der Infrastruktur vor Ort und der Beratung zu kommunalen (in unserem Fall: bezirklichen) Leistungen zur Pflege und Pflegevermeidung (z.B. Altenhilfe, Hilfe zur Pflege, bürgerschaftliches Engagement).
Dazu sollen die Bezirke, die als „Modellkommunen Pflege“ zugelassen werden, Kooperationsverträge unter Einbeziehung fachlicher Expertise (insbes. Pflegefachkompetenz und Kompetenz der sozialen Arbeit) mit den Pflegekassen über die konkrete Umsetzung schließen können.