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Antrag 47/I/2016 Es ist uns keine Ehre! – Ehrenamtliches Engagement darf nicht für Sozialstaatsabbau herhalten!

1.04.2016

Ehrenamtlich engagierten Menschen gebührt unser Dank. In vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens erleben wir aber unter dem Deckmantel der Stärkung des Ehrenamtes Tendenzen der schleichenden Deprofessionalisierung, die Aushöhlung von arbeits- und tarifrechtlichen Regulierungen, eine Ausweitung des Niedriglohnsektors und eine immer stärkere Inanspruchnahme der Arbeitskraft von Ehrenamtlichen zur Bewältigung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und genuin staatlich zu organisierender und zu erbringender Leistungen. Von anti-emanzipatorischen Formen karitativer Maßnahmen geht vermehrt die Gefahr aus, dass sie jene sozialen Verhältnisse verfestigen, aus denen die Erforderlichkeit ihrer Existenz erst entstanden ist. Besonders deutlich wird dies in unserer Stadt derzeit zum Beispiel bei der Arbeit mit und für Geflüchtete. Ehrenamtliche Helfer*innen müssen entlastet werden und die Empfänger*innen ihrer Leistungen haben Anspruch auf qualifizierte Hilfe.

 

Freiwilliges, ehrenamtliches Engagement darf nicht für Sozialstaatsabbau herhalten!

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf:

 

Durch dafür geeignete Maßnahmen kurzfristig sicherzustellen, dass ehrenamtliche Helfer*innen aufgrund ihres Engagements zeitlich, finanziell oder gesundheitlich nicht derart in Anspruch genommen werden, dass sie ihr Ehrenamt niederlegen müssen – eine weitere Verschlechterung der Situation der Geflüchteten wäre die Folge.

 

Endlich dafür zu sorgen, dass der Staat strukturell über ausreichend finanzielle, materielle und personelle Ressourcen verfügt, um die entsprechenden Aufgaben und Leistungen erfüllen bzw. erbringen zu können.

 

Sich dafür einzusetzen, möglichst kurzfristig die Arbeit mit und für Geflüchtete, die derzeit ehrenamtlichen Helfer*innen wahrnehmen, durch die Arbeit von für die zu leistenden Aufgaben qualifiziertes Fachpersonal zu ersetzen.

 

Sich dafür einzusetzen, dass die hierfür und für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten notwendigen finanziellen Mittel kurzfristig vom Bund bereitgestellt werden. Die schwarze Null ist für uns kein Selbstzweck!

 

Wir möchten uns zukünftig mit dem Begriff des Ehrenamtes grundlegend befassen und eine Beschlusslage dazu erreichen, welche gesellschaftliche Rolle es ausfüllen kann bzw. darf. Dabei soll beantwortet werden, wo für uns die Grenze zur Erwerbsarbeit erreicht ist bzw. welche Aufgaben fest in Staatshand gehören und wie wir die Ehrenamtlichen vor Selbstausbeutung schützen können.

Antrag 46/I/2016 Der Integration eine echte Chance geben: Gesetz zur erleichterten Ausweisung entschärfen

1.04.2016

Wir fordern die SPD Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich gegen Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz einzusetzen. Gleichzeitig lehnen wir die von den Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachten Maßnahmen entschieden ab!

 

Das von der Bundesregierung – unter federführender Leitung der SPD – beschlossene „Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern“ in seiner vorliegenden Form kann so nicht akzeptiert werden. Wir sind überzeugt, dass durch dieses Gesetz nicht nur das individuelle Grundrecht auf Asyl weiter eingeengt bzw. weiter ausgehöhlt, sondern zudem rechtspopulistischen Forderungen nachgekommen wird. Vor allem aber bedient diese reaktionäre Politik rassistische Parolen und hetzerische Forderungen im Stile „Abschiebung krimineller Ausländer“ und macht sich schlussendlich zum Sprachrohr rechtspopulistischen Gedankengutes. Die Bundesregierung geht mit der Verschärfung des Gesetzes auf Stimmenfang am rechten Rand und betreibt populistische Symbolpolitik auf dem Rücken Schutzsuchender. So etwas können und wollen wir nicht akzeptieren!

 

Nein zur Doppelbestrafung! 

Schon die Grundintention des Gesetzes zeigt die ganze Ungerechtigkeit auf: nämlich, dass wenn Migrant*innen rechtskräftig zu einer Freiheits-oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, ab sofort ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ gelten soll – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ bezieht sich in dem von Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maiziére vorgelegten Gesetz ausdrücklich auf Migrant*innen, ergo fallen unter diese Kategorie auch langjährig hier lebende Menschen. Eine Bewährungsstrafe würde künftig die Ausweisung aus Deutschland bedeuten. So kann, wer mehrere Diebstähle begangen habe oder sich gegen seine Verhaftung wehre, mit sofortiger Wirkung seinen Anspruch auf ein Leben in Deutschland verlieren. Dass jemand straffällig wird, ist aber kein Beweis dafür, dass die Integration nicht erfolgreich war. Die zusätzliche Ausweisung stellt somit eine Art „zweite Bestrafung“ für Migrant*innen dar. Eine verschärfte, auf Grundlage der Herkunft einer Person vollzogene Bestrafung darf es nicht geben! Eine diskriminierende und rassistische Doppelbestrafung ist weder sozial, noch gerecht oder demokratisch vertretbar!

 

Keine Stärkung rechtspopulistischer Ressentiments gegenüber Geflüchteten und Asylsuchenden

Die Diskussion um „straffällige Ausländer“ bzw. deren „kriminelle Einstellung“ konstruiert ein bestimmt pauschalisierendes Bild von Geflüchteten, die bei uns Schutz vor Verfolgung, Krieg und Tod suchen. Durch die Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes wird nicht zuletzt suggeriert, dass mitunter eine Vielzahl von Asylsuchenden potentiell kriminell bzw. gefährlich seien. Dass dabei lediglich Vorurteile und Ressentiments bedient werden zeugt von einer Symbolpolitik, die in ihrem Kern nicht an strafrechtlicher Aufklärung, sondern Abschreckung interessiert zu sein scheint. Dieser politische Aktionismus dient nur dem Schein zur Wiederherstellung der „öffentlichen Sicherheit“ zu Lasten der Leidtragenden, nämlich der Schutzbedürftigen. Hier müssen wir uns entschieden dagegenstellen! Es darf kein Extrarecht in Abhängigkeit der Herkunft einer Person geben! Gleiches Recht für alle Menschen!

 

Keine Überreaktion der Politik

Durch die geplanten Änderungen wird sich die Zahl aufenthaltsbeendender Maßnahmen immens erhöhen. Gleichzeitig stellt für viele Menschen die Abschiebung aus Deutschland eine immens lebensbedrohliche Situation dar, werden sie genau in die Länder zurückgeschickt, die aus Furcht vor Terror, Krieg, Verfolgung und Tod verlassen hatten. Die Bundesregierung hat aber grundlegend eine Pflicht, für die Unversehrtheit der körperlichen Integrität der hier lebenden Menschen zu sorgen und dies zu garantieren. Das Menschenrecht liegt nicht im Ermessen der Herkunft eines Menschen, sondern gilt stellvertretend für alle Menschen. Wir müssen verhindern, dass es zu erneuten Verschärfungen des Ausweisungsrechtes kommt und die Menschen gegeneinander ausgespielt werden!

Antrag 45/I/2016 Das Asylpaket II sofort zurücknehmen!

1.04.2016

 

Wir fordern die Bundestagsfraktion der SPD und die SPD-Führungsspitze dazu auf, das Asylpaket II umgehend wieder aufzuheben und Bestrebungen in ähnliche Richtungen, sowie die Fürsprache für diese unverantwortliche Politik einzustellen!

 

Dazu gehören unter anderem die Rücknahme der bereits geschehenen und die Unterlassung weiterer Ausweitungen der sicheren Herkunftsstaaten, die Schnellverfahren bei der Abschiebung von Geflüchteten, die verschärfte Residenzpflicht, die Einschränkung des Familiennachzugs, die Kooperation mit der Türkei in Flüchtlingsfragen und die Abschiebungen nach Afghanistan. Diese sind umgehend umzusetzen.

 

Antrag 44/I/2016 Umfassende gendersensible Unterbringung für Schutzsuchende

1.04.2016

Wir fordern eine umfassende gendersensible Planung bei der Unterbringung von Schutzsuchenden.

 

Wir halten weiterhin an dem Ziel einer dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden fest, die bevorzugt in Wohnungen erfolgen soll. Zugleich sehen wir die vorübergehende Notwendigkeit, in der aktuellen Situation in Sammelunterkünften, Standards für eine humane Unterbringung zu formulieren.

 

Es bedarf einer Umstrukturierung, Mindeststandards sowie Maßnahmen und Angebote, die auf die Unterbringung in Sammelunterkünften abgestimmt sind. Nicht erst seit Kurzem sind die Probleme, auf die Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen in Sammelunterkünfte treffen, bittere Realität. Organisationen wie lesmigras, women in exile sowie Pro Asyl weisen seit Jahren auf die Missstände hin.

 

Die Abwesenheit von Privatsphäre, das Leben auf sehr engem Raum, die oft fehlenden Möglichkeiten, Zimmer oder sanitäre Anlagen abzuschließen, und das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten machen aus Sammelunterkünften Angsträume.

 

Der Schutz vor geschlechtsspezifischer, sexualisierter Gewalt muss bei der Unterbringung von Geflüchteten konsequent mitbedacht werden.

 

Deshalb fordern wir:

  1. Getrennte Bereiche für allein reisende Frauen, allein Erziehende, allein reisende Männer und Familien. Insbesondere muss die Wartesituation für Frauen vor dem LaGeSo zumindest durch geschützte Rückzugsräume verbessert werden. Zusätzlich muss in den Registrierungsstellen eine gendersensible Betreuung sichergestellt werden.
  2. Getrennte abschließbare sanitäre Anlagen.
  3. Rückzugsräume für Mädchen, Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen.
  4. SozialarbeiterInnen, ärztliche und sozialpsychologische Betreuung in allen Unterkünften.
  5. Empowerment und Aufklärungsmaßnahmen, die über die eigenen Rechte und Rechte der anderen informieren und eine Atmosphäre schaffen, in welcher Menschen keine Angst haben, Übergriffe anzusprechen.
  6. Verbindliche Regelungen über die Erstellung von Notfallplänen und die Etablierung von Ansprechpartnern.

 

Antrag 43/I/2016 Umfassende gendersensible Unterbringung für Schutzsuchende

1.04.2016

Wir fordern eine umfassende gendersensible Planung bei der Unterbringung von Schutzsuchenden.

 

Wir halten weiterhin an dem Ziel einer dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden fest, die bevorzugt in Wohnungen erfolgen soll. Zugleich sehen wir die vorübergehende Notwendigkeit, in der aktuellen Situation in Sammelunterkünften, Standards für eine humane Unterbringung zu formulieren.

 

Es bedarf einer Umstrukturierung, Mindeststandards sowie Maßnahmen und Angebote, die auf die Unterbringung in Sammelunterkünften abgestimmt sind. Nicht erst seit Kurzem sind die Probleme, auf die Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen in Sammelunterkünfte treffen, bittere Realität. Organisationen wie lesmigras, women in exile, sowie Pro Asyl weisen seit Jahren auf die Missstände hin.

 

Die Abwesenheit von Privatsphäre, das Leben auf sehr engem Raum, die oft fehlenden Möglichkeiten, Zimmer oder sanitäre Anlagen abzuschließen und das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten, machen aus Sammelunterkünften Angsträume.

 

Der Schutz vor geschlechtsspezifischer, sexualisierter Gewalt muss bei der Unterbringung von Geflüchteten konsequent mitbedacht werden.

 

Deshalb fordern wir

  1. Getrennte Bereiche für allein reisende Frauen, allein Erziehende, allein reisende Männer und Familien. Insbesondere die Wartesituation für Frauen vor dem LaGeSo zumindest durch geschützte Rückzugsräume verbessert werden. . Zusätzlich muss in den Registrierungsstellen eine gendersensible Betreuung sichergestellt werden
  2. Getrennte abschließbare sanitäre Anlagen
  3. Rückzugsräume für Mädchen, Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen
  4. SozialarbeiterInnen, ärztliche und sozialpsychologische Betreuung in allen Unterkünften.
  5. Empowerment und Aufklärungsmaßnahmen für alle, die über die eigenen Rechte und Rechte der anderen informieren und eine Atmosphäre schaffen, in welcher Menschen keine Angst haben, Übergriffe anzusprechen. Verbindliche Regelung, Regelmäßige Informationen über ihre Rechte und externe Hilfsangebote informiert werden. Die Polizei soll, dort wo es nicht bereits schon umgesetzt wird, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass Übergriffe jeglicher Art (sexuelle Gewalt, (religiöse) Intoleranz etc.) durch die Opfer konsequent zur Anzeige gebracht werden könne. Hierfür soll die Polizei mit den Trägern der Unterkünfte zusammenarbeiten. Gewalt in Unterkünften muss sichtbar gemacht werden.