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Antrag 42/I/2016 Verbesserung des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften

1.04.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

 

Es ist dringend notwendig, dass in Deutschland die EU-Aufnahmerichtlinie umgesetzt wird. Dazu liegen Untersuchungen und Empfehlungen für Maßnahmen vor, die die Verpflichtung aus Artikel 18 Abs. 4 der EU-Aufnahmerichtlinie, geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Belästigungen und Übergriffe zu verhindern, umsetzen. Bauliche Maßnahmen wie abschließbare und getrennte sanitäre Anlagen, abschließbare Zimmer, Schutzräume für besonders gefährdete Personengruppen (Frauen, Kinder, religiöse Minderheiten, Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle) in den Unterkünften sollten Standard sein. Darüber hinaus werden die Benennung von Ansprechpersonen und einen Notfallplan für den Verdachtsfall empfohlen.

 

Konkret fordern wir, dass nach § 44 Absatz 3 Asylgesetz folgende Absätze eingefügt werden:

 

(4) Bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 berücksichtigen die Träger von Aufnahmeeinrichtungen geschlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen. Sie treffen geeignete Maßnahmen, damit Übergriffe und geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen in den Aufnahmeeinrichtungen verhindert werden.
(5) Die Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen nur Personal einsetzen, das für ihren jeweiligen Einsatzbereich angemessen geschult ist.
(6) Die Länder sollen Qualitätskriterien für geeignete Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 bestimmen. Sie treffen geeignete Maßnahmen zur Kontrolle, dass die Träger von Aufnahmeeinrichtungen ihrer Pflicht nach den Absätzen 4 bis 6 nachkommen.

Antrag 41/I/2016 Verbesserung des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften

1.04.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

 

Es ist dringend notwendig, dass in Deutschland die EU-Aufnahmerichtlinie umgesetzt wird. Dazu liegen Untersuchungen und Empfehlungen für Maßnahmen vor, die die Verpflichtung aus Artikel 18 Abs. 4 der EU-Aufnahme­richtlinie, geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Belästigungen und Übergriffe zu verhindern, umsetzen. Bauliche Maßnahmen wie abschließbare und getrennte sanitäre Anlagen, abschließbare Zimmer, Schutzräume für besonders gefährdete Personen (z. B. Frauen, Kinder, Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle, Religiöse Minderheiten) in den Unterkünften sollten Standard sein. Darüber hinaus werden die Benennung von Ansprechpersonen und ein Notfallplan für den Verdachtsfall empfohlen.

 

Konkret fordern wir, dass nach § 44 Absatz 3 Asylgesetz folgende Absätze eingefügt werden:

 

(4) Bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 berücksichtigen die Träger von Aufnahmeeinrichtungen geschlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen. Sie treffen geeignete Maßnahmen, damit Übergriffe und geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen in den Aufnahmeeinrichtungen verhindert werden.

 

(5) Die Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen nur Personal einsetzen, das für ihren jeweiligen Einsatzbereich angemessen geschult ist.

 

(6) Die Länder sollen Qualitätskriterien für geeignete Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 bestimmen. Sie treffen geeignete Maßnahmen zur Kontrolle, dass die Träger von Aufnahmeeinrichtungen ihrer Pflicht nach den Absätzen 4 bis 6 nachkommen.

Antrag 40/I/2016 Die Härtefallkommission als letzte Helferin

1.04.2016

 

In Berlin gibt es seit Januar  2005 eine Härtefallkommission, die versucht etwas Menschlichkeit in ein unmenschliches Asylsystem zu bringen. Sie setzt sich aus sieben  Vertreter*innen der zuständigen Senatsverwaltungen, Kirchen,  Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsrat und Migrationsrat zusammen. Ihnen liegt die immer wieder bestätigte politische Auffassung zu Grunde, dass Asylverfahren menschlich und moralisch nicht verantwortbare Ergebnisse erbringen. Menschliche Schicksale können eben nicht in ein Schema gepresst werden. Für die Geflüchteten ist  die Härtefallkommission die letzte Möglichkeit eine Abschiebung noch  abzuwenden und ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Dadurch, dass die Rechte von Geflüchteten immer weiter eingeschränkt werden, wird die Härtefallkommission immer wichtiger.

 

Henkels inhumane Ablehnungspolitik stoppen 

Die  Aufgabe der Härtefallkommission ist es zu entscheiden, ob in Fällen  einer abgelehnten oder nicht mehr vorhandenen Aufenthaltsgenehmigung es  dennoch besondere Gründe gibt, weswegen es für die betroffenen Personen  eine unmenschliche Härte wäre, sie auszuweisen. Stimmen 2/3 der  Mitglieder einem Verbleib zu, so stellen sie ein entsprechendes Ersuchen  an den Innensenator. Dieser ist jedoch nicht an das Votum der  Härtefallkommission gebunden sondern kann es ohne Angaben von Gründen  ablehnen. Letztendlich ist der Ausgang des Härtefallverfahrens also vom  Wohl des*der Innensenator*in abhängig.

 

Kriterien,  wann eine Ablehnung eines Ersuchens möglich ist, gibt es nicht  wirklich. In der Verordnung heißt es lediglich, dass eine Ablehnung auch  bei fehlenden finanziellen Mitteln möglich ist. Insbesondere dieser  Passus zeigt, wie sehr auch das Verfahren der Härtefallkommission von  einer kapitalistischen Verwertungslogik durchzogen ist. Menschlichkeit  wird zwar vorgeschoben, letztendlich läuft es jedoch nur wieder auf die  Frage nach dem Geld und der wirtschaftlichen Nützlichkeit für die  Gesellschaft hinaus. Dies ist für uns nicht hinnehmbar.

 

Die Beschlüsse der Kommission endlich respektieren 

Vollziehbar  ausreisepflichtigen Geflüchteten jetzt noch die letzte Rettungsleine  wegzuziehen, spricht für ein besonders inhumanes Politikverständnis,  welches in der Regel in rechtspopulistischen Kreisen zu finden ist.  Diesen Schritt mit dem Vorwurf zu verbinden, dass Geflüchtete nur ihre  Abschiebung verzögern wollten, bestätigt die inhumanen Hintergründe  noch. In den letzten Jahren sank durch den Innensenator Henkel die  Anerkennungszahl der Beschlüsse immer weiter: Während noch 2011 ca. 70%  der Kommissionsbeschlüsse von der Innenverwaltung übernommen wurden, lehnte der  Innensenator 2014 56% ab. Weitere Zahlen sind noch nicht bekannt, aber  der Trend könnte sich fortgesetzt haben. Bessere Planbarkeit für die  Verwaltung darf für uns niemals vor der Menschenwürde stehen!

 

Der Angriff auf die Härtefallkommission

Dem bestehenden Repressionsrausch gegen Geflüchtete schloss sich auch der Berliner Innensenator Frank Henkel an: Er hat den Rest seines vorgeblich von Nächstenliebe geleiteten Anspruchs über Bord geworfen und die Berliner Härtefallkommission torpediert. Gestellte Härtefallanträge nach §23a AufenthG sind neuerdings hinfällig, wenn der Abschiebetermin schon feststeht. Das legt – wie durch die Asylrechtsaushöhlung des Herbstes 2015 möglich – nun die Härtefallkommissionsverordnung für Berlin fest. Das zusätzliche Problem: Durch die Asylrechtsaushöhlung der Großen Koalition auf Bundesebene wird den Betroffenen der Abschiebetermin nicht bekannt gegeben.

 

In Berlin soll nun die Arbeit der Härtefallkommission gezielt unmöglich gemacht werden. Selbst bei dringenden persönlichen und humanitären Gründen soll hier die Abschiebemaschinerie vorgehen. Dass es noch eine Ausnahmeregelung für das Stellen eines Härtefallantrags gibt, ist nur symbolisch. Die Mitglieder können nicht mehr angemessen ihrer Aufgabe nachkommen. Dabei geht es bei Abschiebungen um das Leben, die komplette Zukunftsperspektive und die Menschenwürde des*/der* Betroffenen.

 

Härtefallkommission stärken

Wir  fordern die SPD auf sich im Abgeordnetenhaus für eine grundlegende Reform der  Härtefallkommissionsverordnung einzusetzen. Insbesondere ist der Teil  zu streichen, der eine Ablehnung eines Härtefalls aufgrund fehlender  finanzieller Mittel ermöglicht, sowie  die  Regelung, dass die Härtefallanträge bei einem feststehenden Abschiebetermin hinfällig sind. Die*der zuständige   Senator*in muss den Beschlüssen der  Härtefallkommission folgen und sie nicht systematisch ablehnen. Wir wollen eine grundlegend reformierte Härtefallkommission, die in der Lage ist bindende Beschlüsse zu fassen. Wenn es um menschliche Schicksale geht, darf eine Entscheidung nicht von der Einstellung der*des Innensenator*in, dem Parteibuch oder politischen Kalkül abhängen. Ablehnungen durch die*/den* Innensenator*in müssen zukünftig begründet werden.

Antrag 39/I/2016 Für eine arbeitsfähige Härtefallkommission

1.04.2016

Wir fordern die Aufhebung der Regelung, die die Härtefallanträge bei feststehendem Abschiebetermin hinfällig werden lässt. Des Weiteren fordern wir den*/die* zuständige*n Senator*in dazu auf, den Beschlüssen der Härtefallkommission Folge zu leisten.

 

Außerdem fordern wir die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin dazu auf, auf eine Reformierung der Härtefallkommission in der anstehenden Legislatur hinzuwirken, um eine noch bessere Arbeit der Kommission gewährleisten zu können. Sowohl Aufenthaltsgesetz, als auch die Berliner Härtefallkommissions-Verordnung müssen so reformiert werden, dass alle Fälle von den Kommissionsmitgliedern aufgegriffen werden können. Die bestehenden formalen Hürden, die dem im Weg stehen, müssen wegfallen.

Antrag 37/I/2016 Keine Ausweitung von „sicheren Herkunftsstaaten“ – Maghreb-Staaten sind für LSBTTIQ*-Personen alles andere als sicher!

1.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundesrates und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, gegen die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ zu stimmen, denn in diesen Ländern werden homosexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgt.

 

Angehörige der LSBTTIQ-Community sind als Gruppe staatlicher und gesellschaftlicher Verfolgung und Ächtung ausgesetzt, was sie massiv in ihrem Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben und in ihrer Menschenwürde verletzt.