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Antrag 51/I/2022 Anerkennung des ukrainischen Abiturs

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert,

die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert,

sich folgender Problematik anzunehmen:

 

Die Voraussetzungen für die Anerkennung des ukrainischen Abiturs als eines der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellten Abschlusses sind unverzüglich zu schaffen.

 

Für Studienbewerber*innen für die Aufnahme eines Studiums im WS 2022/23, 1. Fachsemester, ist die vorläufige Zulassung unter Beauflagung des Nachweises der Kenntnisse einer 2. Fremdsprache auf Abiturniveaus innerhalb von 2 Jahren auszusprechen, soweit die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zugleich ist Studienbewerber*innen mit ukrainischem Abitur auch die Möglichkeit der Aufnahme des Studiums im Studienkolleg zur Erlangung einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung zu eröffnen.

 

Die Möglichkeiten der Aufnahme eines Ergänzungsstudiums im Studienkolleg sind deutlich kapazitätsmäßig als Teil der Unterstützungen Geflüchteter Personen auszuweiten.

Ein bereits begonnenes Studium an einer ukrainischen Hochschule ist als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung anzusehen, soweit Studienleistungen erfolgreich erbracht wurden.

Antrag 97/I/2022 Geflüchteten muss es ermöglicht werden Asylanträge in deutschen Auslandsvertretungen zu stellen

17.05.2022

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, das Asylrecht und die Praxis dahingehend zu ändern, dass

 

  • eine Antragstellung in jeder Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Europäischen Union, unabhängig von Herkunftsland oder sonstigen Zuständigkeiten erfolgen kann.
  • die vorläufige Prüfung eines Asylantrags in den Auslandsvertretungen zuzulassen, womit dem Antragstellenden im positiven Fall eine begrenzte Einreiseerlaubnis nach Deutschland erteilt werden kann.
  • Wir unterstützen diesbezüglich eine gesamteuropäische Lösung.

 

Die Kriminalisierung der Flüchtenden, dass in Kauf nehmen der Lebensgefahr, in die sie sich begeben müssen, um einen Asylantrag stellen zu können und die oft menschenunwürdigen Bedingungen in den Unterkünften in Deutschland, in denen Flüchtende darauf warten müssen, einen Asylantrag stellen zu können, sind unserer Partei nicht würdig. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei des sozialen Wandels und Aufbruchs.

 

Das derzeitige System der Antragstellung nur in Deutschland kriminalisiert Schutzbedürftige, vergrößert die Gefahr sexueller und sonstiger Ausbeutung, insbesondere für Frauen und Mädchen, belastet die sozialen Sicherheitssysteme und Ressourcen Deutschlands und trägt bei all dem nicht dazu bei, die Zahlen nicht asylberechtigter Antragsteller zu vermindern. Es ist organisatorisch wie auch humanitär ein Totalausfall. Wir fordern daher, die Stellung eines Antrags auf Asyl ohne eine Länderbindung in den deutschen Auslandsvertretungen der EU zu ermöglichen. Die Stellung eines Asylantrags muss für jeden Menschen in den deutschen Auslandsvertretungen der EU möglich sein.

 

Asyl ist ein Grundrecht. Das Recht auf Asyl ist in Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) verankert, und jeder Mensch, der aus seinem Herkunftsland fliehen muss, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Die in Deutschland vorherrschende Praxis, das Stellen eines Asylantrags nur in Deutschland zu erlauben, führt jedoch dazu, dass gefährdete und bedrohte Menschen kriminalisiert werden. Um einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, müssen sich bedrohte Menschen Schlepper*innen anvertrauen und sich damit den Gefahren des human trafficking (Menschenhandel) aussetzen. Wir fordern daher, diese menschenverachtende Praxis zu beenden und die Stellung eines Asylantrags für jeden Menschen an jeder deutschen Auslandsvertretung zu ermöglichen.

Antrag 67/I/2022 Leere Hände, leere Schulen? Selbstständigkeit und Eigenverantwortung funktionieren nicht ohne Budget und Unterstützung

17.05.2022

Die qualitative Entwicklung der Schulen in Berlin hängt maßgeblich davon ab, welche Ressourcen sie zur Verfügung haben und wie gut jede Schule mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen umgeht. Die Verantwortung können die Schulen und Bezirke nur übernehmen und leisten, wenn sie finanziell und personell nicht im Stich gelassen werden. Das Bonusprogramm, der Verfügungsfonds oder auch die Berlin Challenge sind tragende Säulen der sozialdemokratischen Bildungspolitik des vergangenen Jahrzehnts, die diese Selbstständigkeit und Eigenverantwortung stärken. Kürzungen in diesen zentralen Bereichen dieser Selbständigkeit und Eigenverantwortung, wie zum Beispiel Kürzungen beim Verfügungsfonds, beschneiden die Schulen in einem wichtigen Bereich ihrer Entwicklung und Selbstständigkeit und widersprechen dem Fokus unseres Wahlprogramms sowie dem aktuellen Koalitionsvertrag.

 

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, die Aufstellung des aktuellen Haushaltes dahingehend zu korrigieren und die Mittel für den Verfügungsfonds auf das Niveau der Haushaltsplanung von vor der Wahl zurückzusetzen und anzupassen.

 

Dabei ist zu beachten, dass Sockelzuweisungen und pauschale Beträge beim Verfügungsfonds insbesondere Kooperationssschulen mit nur einer Schulleitung, Gemeinschaftsschulen oder Schulen mit mehreren Standorten aktuell benachteiligen. Diese Benachteiligung gilt es zu beheben.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die SPD-Fraktion werden weiterhin aufgefordert, das Bonus-Programm, die Berlin Challenge und Träger, die die Schulen in ihrer täglichen Arbeit unterstützen, auch über die Haushaltsaufstellung hinaus als zentrale Elemente der sozialdemokratischen Bildungspolitik qualitativ zu stärken und weiterzuentwickeln.

Antrag 72/I/2022 Kapitalismus erst ab 14: Gegen Kinderarbeit im Internet!

17.05.2022

Influencer*innen – Menschen mit vielen Follower*innen auf Social-Media-Plattformen – sind allgegenwärtig in der digitalen Welt. Viele Menschen filmen ihren Alltag und posten Produkte, die sie mögen oder für deren Werbung sie bezahlt werden. So werden beispielsweise Menschen bezahlt, die ihre Videos auf YouTube hochladen und wenn eine bestimmte Anzahl an Menschen diese anschauen. Während dies für viele Erwachsene eine Nebeneinkunft oder ihre Haupteinnahmequelle darstellt, tauchen auch immer wieder Kinder in diesen Videos auf.

 

So werden Kinder, manchmal ab dem Tag ihrer Geburt, fast täglich und dauerhaft gefilmt, auch um mit diesen ‘Family-Vlogs’ Geld zu verdienen. Dabei wird die Privatsphäre der Kinder oft massiv verletzt. Dabei haben auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre, dies ist beispielsweise in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Hinzu kommt, dass auch das Mitspielen oder Vorkommen in den Videos für die Kinder Arbeit darstellen kann. So ist davon auszugehen, dass kapitalistische Interessen im Vordergrund stehen, wenn mit den Aufnahmen der Kinder Geld verdient wird, sei es durch die Videos an sich oder durch gezielte Produktplatzierungen. Neben Kindern, die auf Familienkanälen auftreten, gibt es auch komplette Kanäle, in denen fast ausschließlich Kinder als Influencer*innen auftauchen. In diesen Videos bewerten Kinder beispielsweise Spielzeuge oder zeigen sich bei ihrer Routine für die Schule, während sie oftmals ebenfalls bezahlte Produktplatzierungen einsetzen. Aufgrund des jungen Alters der Kinder ist nicht davon auszugehen, dass ihnen der vollkommene Umfang und die Auswirkungen ihres Influencer*innen-Daseins klar sind. Ebenfalls ist unklar, was mit den Einnahmen der Inhalte passiert. Da die Kinder noch nicht geschäftsfähig sind, müssen die Eltern dies verwalten. Somit ist nicht klar, dass das von den Kindern erarbeitete Geld auch ihnen zugutekommt.

 

Diese Arbeit findet allerdings im Privaten statt, das heißt wie der Ablauf der Arbeit ist –  bis auf das öffentliche Endergebnis – ist nicht für Behörden usw. einsehbar. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist ebenfalls nicht auf die Arbeit von Kindern im Internet ausgelegt. So gibt es zwar Ausnahmen für die Arbeit von Kindern für Filmaufnahmen, allerdings sind diese auf professionelle Produktionen ausgelegt, nicht auf die Arbeit zuhause. Durch die Arbeit im Privaten gibt es auch keine Daten darüber, wie viele Kinder in Deutschland als Influencer*innen arbeiten, was auch seitens des Deutschen Kinderhilfswerks kritisiert wurde.

 

Kinderarbeit ist in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt aus guten Gründen illegal. Kinder brauchen Zeit für ihre freie Entfaltung, ihre Schulbildung, Zeit für Freund*innen, ohne sich mit kapitalistischen Logiken auseinandersetzen zu müssen. Das Internet stellt die Gesetzgeber*innen hier vor die Aufgabe, möglichst schnell Wege zu finden, um Kinder auch vor digitalen Formen der Kinderarbeit zu schützen. Hierbei sind verschiedene Behörden und Dienste mit einzubeziehen.

 

Wir fordern daher:

  • Mehr pädagogisches Personal an Schulen! Die medienpädagogische Bildung in der Schule, insbesondere in Bezug auf Jugendarbeit im Netz, sollte einen größeren Fokus erhalten. Hierbei geht es um einen präventiven Ansatz, das heißt, dass das Problem angegangen wird, bevor es entsteht. Das pädagogische Personal soll dahingehende geschult werden, diese Problematiken frühzeitig zu erkennen und die Schüler*Innen ggf. im Umgang mit der Thematik zu unterschützen.
  • Konkretes Handeln braucht konkrete Zahlen: Wir fordern, dass eine Studie in Auftrag gegeben wird, die untersucht, wie viele Kinder und Jugendliche im Internet arbeiten. Darüber hinaus soll untersucht werden, in welchen Altersklassen die Kinder sind, die im Internet arbeiten. Um Jugendarbeitsschutz auch im Internet durchzusetzen, braucht es konkrete Regelungen. Daher fordern wir die explizite Erwähnung von Arbeit im Internet im Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Abteilungen in den Regional-Sozialpädagogischen Diensten (RSD) schaffen, die sich explizit mit dem Thema auseinandersetzen: Die Jugendämter sind massiv unterbesetzt, deswegen wäre es nicht möglich zu sagen, alle RSD Mitarbeiter*innen sollen sich zusätzlich mit der Thematik Kinderarbeit (Influencer*Innen) im Netz beschäftigen. Nichtsdestotrotz muss es eine Zuständigkeit des Staates für diese Thematik geben, da es auch ein Teil des Aufgabengebiets des Regional Sozialpädagogischen Dienstes ist. Hier fordern wir eine Aufstockung des Personals welches sich explizit mit der Thematik auseinandersetzt und nur für diese Fälle zuständig ist.
  • Zusammenarbeit von Jugendamt und Gewerbeaufsicht im Umgang mit Kinder- und jugendlichen Influencer*innen: Die multiprofessionelle Zusammenarbeit von dem RSD und der Gewerbeaufsicht ist ein essentieller Faktor in dieser Thematik. Daher fordern wir eine Art “Taskforce” aus beiden Professionen und Arbeitsgebieten, sodass den Kindern und Jugendlichen effizienter geholfen werden kann. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen oder eine andere Bildungseinrichtung besuchen, haben eine zu hohe Belastung von den zu erwarteten Lerninhalten, wenn zudem noch eine übermäßige Belastung durch die Arbeit als Kinder- und Jugendlichen-Influencer*innen hinzu kommt. Dies kann massive Entwicklungspsychologische negative Folgen für die Kinder und Jugendlichen haben, welche sozusagen “zwei Jobs” haben. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass die Gewerbeaufsicht bei solchen Tätigkeiten auf die kindeswohlkonforme Einhaltung der Richtlinien achtet. Dies sollte Aufgabe der RSD Mitarbeiter*innen sein, damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich und schnellstmöglich aktiv unterstützt werden.
  • Kinderrechte ins Grundgesetz: “Kinder haben Rechte”, Rechte die im unserem Grundgesetz verankert werden müssen. 1992 hat sich Deutschland der verbindlichen Ratifizierung verpflichtet, “die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern”. Hierbei geht es darum, dass die Kinder (alle Personen unter 18) einen besonderen “Schutz” genießen sollen. Dies umfasst sowohl die Anerkennung als eigenständiges Recht der Persönlichkeit, das Kindeswohl an allererster Stelle bei allen zu entscheidenden Punkten, das Recht auf eine freie und adäquate Entwicklung und Entfaltung, Recht auf Schutz, eine angemessene Förderung, zudem auch einen angemessenen Lebensstandard, außerdem die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Die Verankerung als eigenständigen Bestandteil im Grundgesetz ist essentiell für die Stärkung und Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen in unsere Gesellschaft. Darum fordern wir eine zeitnahe Verankerung der am 5. April 1992 ratifizierten UN-Kinderrechtskonventionen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
  • Workshops in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Sensibilisierung für das Problem: Soziale Medien sind ein Teil der heutigen Bildungslandschaft, allerdings sind sie noch nicht immer in Lehrplänen vertreten – im Rahmenlehrplan Berlin tauchen sie zum Beispiel nur zum Teil auf. Die meisten Kinder und Jugendlichen haben heutzutage mind. einen Social-Media-Zugang oder nutzen die Accounts von ihren gesetzlichen Erziehungsberechtigten, was vorerst nicht verwerflich ist. Jedoch kann die Nutzung ohne eine Sensibilisierung und Schulungen auch große Gefahren mit sich bringen. Deshalb sollten Schulen in diesen Punkten die Familien/gesetzlichen Erziehungsberechtigten unterstützten. Hierzu sollten die Schüler*innen über die Gefahren und ihre Rechte, explizit ihre Rechte im Netz, aufgeklärt werden. Das wäre ganz im Sinne eines lebensweltorientierten Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies könnte zum Beispiel durch Workshops und Seminare für Schüler*innen geschehen. Schüler*innen sollen dabei eine gewisse Partizipation in Workshops und Seminaren erhalten.

 

Antrag 73/I/2022 Gegen Kinderarbeit im Internet!

17.05.2022

Influencer*innen – Menschen mit vielen Follower*innen auf Social-Media-Plattformen – sind allgegenwärtig in der digitalen Welt. Viele Menschen filmen ihren Alltag und posten Produkte, die sie mögen oder für deren Werbung sie bezahlt werden. So werden beispielsweise Menschen bezahlt, die ihre Videos auf YouTube hochladen und wenn eine bestimmte Anzahl an Menschen diese anschauen. Während dies für viele Erwachsene eine Nebeneinkunft oder ihre Haupteinnahmequelle darstellt, tauchen auch immer wieder Kinder in diesen Videos auf.

 

So werden Kinder, manchmal ab dem Tag ihrer Geburt, fast täglich und dauerhaft gefilmt, auch um mit diesen ‘Family-Vlogs’ Geld zu verdienen. Dabei wird die Privatsphäre der Kinder oft massiv verletzt. Dabei haben auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre, dies ist beispielsweise in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Hinzu kommt, dass auch das Mitspielen oder Vorkommen in den Videos für die Kinder Arbeit darstellen kann. So ist davon auszugehen, dass kapitalistische Interessen im Vordergrund stehen, wenn mit den Aufnahmen der Kinder Geld verdient wird, sei es durch die Videos an sich oder durch gezielte Produktplatzierungen. Neben Kindern, die auf Familienkanälen auftreten, gibt es auch komplette Kanäle, in denen fast ausschließlich Kinder als Influencer*innen auftauchen. In diesen Videos bewerten Kinder beispielsweise Spielzeuge oder zeigen sich bei ihrer Routine für die Schule, während sie oftmals ebenfalls bezahlte Produktplatzierungen einsetzen. Aufgrund des jungen Alters der Kinder ist nicht davon auszugehen, dass ihnen der vollkommene Umfang und die Auswirkungen ihres Influencer*innen-Daseins klar sind. Ebenfalls ist unklar, was mit den Einnahmen der Inhalte passiert. Da die Kinder noch nicht geschäftsfähig sind, müssen die Eltern dies verwalten. Somit ist nicht klar, dass das von den Kindern erarbeitete Geld auch ihnen zugutekommt.

 

Diese Arbeit findet allerdings im Privaten statt, das heißt wie der Ablauf der Arbeit ist – bis auf das öffentliche Endergebnis – ist nicht für Behörden usw. einsehbar. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ebenfalls nicht auf die Arbeit von Kindern im Internet ausgelegt. So gibt es zwar Ausnahmen für die Arbeit von Kindern für Filmaufnahmen, allerdings sind diese auf professionelle Produktionen ausgelegt, nicht auf die Arbeit zuhause. Durch die Arbeit im Privaten gibt es auch keine Daten darüber, wie viele Kinder in Deutschland als Influencer*innen arbeiten, was auch seitens des Deutschen Kinderhilfswerks kritisiert wurde.

 

Kinderarbeit ist in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt aus guten Gründen illegal. Kinder brauchen Zeit für ihre freie Entfaltung, ihre Schulbildung, Zeit für Freund*innen, ohne sich mit kapitalistischen Logiken auseinandersetzen zu müssen. Das Internet stellt die Gesetzgeber*innen hier vor die Aufgabe, möglichst schnell Wege zu finden, um Kinder auch vor digitalen Formen der Kinderarbeit zu schützen. Hierbei sind verschiedene Behörden und Dienste mit einzubeziehen.

 

Wir fordern daher:

  • Mehr geschultes pädagogisches Personal an Schulen! Die medienpädagogische Bildung in der Schule, insbesondere in Bezug auf Jugendarbeit im Netz, sollte einen größeren Fokus erhalten. Hierbei geht es um einen präventiven Ansatz, das heißt, dass das Problem angegangen wird, bevor es entsteht. Das pädagogische Personal soll dahingehende geschult werden, diese Problematiken frühzeitig zu erkennen und die Schüler*Innen ggf. im Umgang mit der Thematik zu unterschützen.
  • Konkretes Handeln braucht konkrete Zahlen: Wir fordern, dass eine Studie in Auftrag gegeben wird, die untersucht, wie viele Kinder und Jugendliche im Internet arbeiten. Darüber hinaus soll untersucht werden, in welchen Altersklassen die Kinder sind, die im Internet arbeiten. Um Jugendarbeitsschutz auch im Internet durchzusetzen, braucht es konkrete Regelungen. Daher fordern wir die explizite Erwähnung von Arbeit im Internet im Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Abteilungen in den Regional-Sozialpädagogischen Diensten (RSD) schaffen, die sich explizit mit dem Thema auseinandersetzen: Wir fordern die Aufstockung des Personals des RSD, welches sich explizit mit dieser Thematik auseinandersetzt und dafür zuständig ist. Die massive Unterbesetzung der Jugendämter gilt es zu beheben. In der Zusammenarbeit der Arbeit der Jugendämter und den Eltern sollen Angebote, die zu einer Sensibilisierung der Eltern führen, konzipiert und angewendet werden!
  • Zusammenarbeit von Jugendamt und Gewerbeaufsicht im Umgang mit Kinder- und jugendlichen Influencer*innen: Die multiprofessionelle Zusammenarbeit von dem RSD und der Gewerbeaufsicht ist ein essentieller Faktor in dieser Thematik. Daher fordern wir eine Art “Taskforce” aus beiden Professionen und Arbeitsgebieten, sodass den Kindern und Jugendlichen effizienter geholfen werden kann. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen oder eine andere Bildungseinrichtung besuchen, haben eine zu hohe Belastung von den zu erwarteten Lerninhalten, wenn zudem noch eine übermäßige Belastung durch die Arbeit als Kinder- und Jugendlichen-Influencer*innen hinzukommt. Dies kann massive Entwicklungspsychologische negative Folgen für die Kinder und Jugendlichen haben, welche unter Doppelbelastung leiden. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass die Gewerbeaufsicht bei solchen Tätigkeiten auf die kindeswohlkonforme Einhaltung der Richtlinien achtet. Dies sollte Aufgabe der RSD Mitarbeiter*innen sein, damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich und schnellstmöglich aktiv unterstützt werden.
  • Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden müssen: “Kinder haben Rechte”, Rechte die in unserem Grundgesetz verankert werden müssen. 1992 hat sich Deutschland der verbindlichen Ratifizierung verpflichtet, “die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern”. Hierbei geht es darum, dass die Kinder (alle Personen unter 18) einen besonderen “Schutz” genießen sollen. Dies umfasst sowohl die Anerkennung als eigenständiges Recht der Persönlichkeit, das Kindeswohl an allererster Stelle bei allen zu entscheidenden Punkten, das Recht auf eine freie und adäquate Entwicklung und Entfaltung, Recht auf Schutz, eine angemessenen Förderung, zudem auch einen angemessenen Lebensstandard, außerdem die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Die Verankerung als eigenständigen Bestandteil im Grundgesetz ist essentiell für die Stärkung und Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen in unsere Gesellschaft. Darum fordern wir eine zeitnahe Verankerung der am 5. April 1992 ratifizierten UN-Kinderrechtskonventionen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
  • Workshops in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Sensibilisierung für das Problem: Soziale Medien sind ein Teil der heutigen Bildungslandschaft, allerdings sind sie noch nicht immer in Lehrplänen vertreten – im Rahmenlehrplan Berlin tauchen sie zum Beispiel nur zum Teil auf. Die meisten Kinder und Jugendlichen haben heutzutage mind. einen Social-Media-Zugang oder nutzen die Accounts von ihren gesetzlichen Erziehungsberechtigten, was vorerst nicht verwerflich ist. Jedoch kann die Nutzung ohne eine Sensibilisierung und Schulungen auch große Gefahren mit sich bringen. So steigt beispielsweise die Anzahl der Abhängigen, Suizidgefährdeten und psychisch Belasteten aufgrund von Medien und explizit Social-Media Konsum kontinuierlich an. Deshalb sollten Schulen in diesen Punkten die Familien/gesetzlichen Erziehungsberechtigten unterstützten. Hierzu sollten die Schüler*innen über die Gefahren und ihre Rechte, explizit ihre Rechte im Netz, aufgeklärt werden. Das wäre ganz im Sinne eines lebensweltorientierten Bildungs- und Erziehungsauftrages. Dies könnte zum Beispiel durch Workshops und Seminare für Schüler*innen geschehen. Schüler*innen sollen dabei eine gewisse Partizipation in Workshops und Seminaren erhalten.