Antrag 97/I/2022 Geflüchteten muss es ermöglicht werden Asylanträge in deutschen Auslandsvertretungen zu stellen

Status:
Annahme

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, das Asylrecht und die Praxis dahingehend zu ändern, dass

 

  • eine Antragstellung in jeder Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Europäischen Union, unabhängig von Herkunftsland oder sonstigen Zuständigkeiten erfolgen kann.
  • die vorläufige Prüfung eines Asylantrags in den Auslandsvertretungen zuzulassen, womit dem Antragstellenden im positiven Fall eine begrenzte Einreiseerlaubnis nach Deutschland erteilt werden kann.
  • Wir unterstützen diesbezüglich eine gesamteuropäische Lösung.

 

Die Kriminalisierung der Flüchtenden, dass in Kauf nehmen der Lebensgefahr, in die sie sich begeben müssen, um einen Asylantrag stellen zu können und die oft menschenunwürdigen Bedingungen in den Unterkünften in Deutschland, in denen Flüchtende darauf warten müssen, einen Asylantrag stellen zu können, sind unserer Partei nicht würdig. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei des sozialen Wandels und Aufbruchs.

 

Das derzeitige System der Antragstellung nur in Deutschland kriminalisiert Schutzbedürftige, vergrößert die Gefahr sexueller und sonstiger Ausbeutung, insbesondere für Frauen und Mädchen, belastet die sozialen Sicherheitssysteme und Ressourcen Deutschlands und trägt bei all dem nicht dazu bei, die Zahlen nicht asylberechtigter Antragsteller zu vermindern. Es ist organisatorisch wie auch humanitär ein Totalausfall. Wir fordern daher, die Stellung eines Antrags auf Asyl ohne eine Länderbindung in den deutschen Auslandsvertretungen der EU zu ermöglichen. Die Stellung eines Asylantrags muss für jeden Menschen in den deutschen Auslandsvertretungen der EU möglich sein.

 

Asyl ist ein Grundrecht. Das Recht auf Asyl ist in Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) verankert, und jeder Mensch, der aus seinem Herkunftsland fliehen muss, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Die in Deutschland vorherrschende Praxis, das Stellen eines Asylantrags nur in Deutschland zu erlauben, führt jedoch dazu, dass gefährdete und bedrohte Menschen kriminalisiert werden. Um einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, müssen sich bedrohte Menschen Schlepper*innen anvertrauen und sich damit den Gefahren des human trafficking (Menschenhandel) aussetzen. Wir fordern daher, diese menschenverachtende Praxis zu beenden und die Stellung eines Asylantrags für jeden Menschen an jeder deutschen Auslandsvertretung zu ermöglichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, das Asylrecht und die Praxis dahingehend zu ändern, dass

  • eine Antragstellung in jeder Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Europäischen Union, unabhängig von Herkunftsland oder sonstigen Zuständigkeiten erfolgen kann.
  • die vorläufige Prüfung eines Asylantrags in den Auslandsvertretungen zuzulassen, womit dem Antragstellenden im positiven Fall eine begrenzte Einreiseerlaubnis nach Deutschland erteilt werden kann.
  • Wir unterstützen diesbezüglich eine gesamteuropäische Lösung.

Die Kriminalisierung der Flüchtenden, dass in Kauf nehmen der Lebensgefahr, in die sie sich begeben müssen, um einen Asylantrag stellen zu können und die oft menschenunwürdigen Bedingungen in den Unterkünften in Deutschland, in denen Flüchtende darauf warten müssen, einen Asylantrag stellen zu können, sind unserer Partei nicht würdig. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei des sozialen Wandels und Aufbruchs.

Das derzeitige System der Antragstellung nur in Deutschland kriminalisiert Schutzbedürftige, vergrößert die Gefahr sexueller und sonstiger Ausbeutung, insbesondere für Frauen und Mädchen, belastet die sozialen Sicherheitssysteme und Ressourcen Deutschlands und trägt bei all dem nicht dazu bei, die Zahlen nicht asylberechtigter Antragsteller zu vermindern. Es ist organisatorisch wie auch humanitär ein Totalausfall. Wir fordern daher, die Stellung eines Antrags auf Asyl ohne eine Länderbindung in den deutschen Auslandsvertretungen der EU zu ermöglichen. Die Stellung eines Asylantrags muss für jeden Menschen in den deutschen Auslandsvertretungen der EU möglich sein.

Asyl ist ein Grundrecht. Das Recht auf Asyl ist in Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) verankert, und jeder Mensch, der aus seinem Herkunftsland fliehen muss, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Die in Deutschland vorherrschende Praxis, das Stellen eines Asylantrags nur in Deutschland zu erlauben, führt jedoch dazu, dass gefährdete und bedrohte Menschen kriminalisiert werden. Um einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, müssen sich bedrohte Menschen Schlepper*innen anvertrauen und sich damit den Gefahren des human trafficking (Menschenhandel) aussetzen. Wir fordern daher, diese menschenverachtende Praxis zu beenden und die Stellung eines Asylantrags für jeden Menschen an jeder deutschen Auslandsvertretung zu ermöglichen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: