Antrag 51/I/2022 Anerkennung des ukrainischen Abiturs

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert,

die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert,

sich folgender Problematik anzunehmen:

 

Die Voraussetzungen für die Anerkennung des ukrainischen Abiturs als eines der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellten Abschlusses sind unverzüglich zu schaffen.

 

Für Studienbewerber*innen für die Aufnahme eines Studiums im WS 2022/23, 1. Fachsemester, ist die vorläufige Zulassung unter Beauflagung des Nachweises der Kenntnisse einer 2. Fremdsprache auf Abiturniveaus innerhalb von 2 Jahren auszusprechen, soweit die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zugleich ist Studienbewerber*innen mit ukrainischem Abitur auch die Möglichkeit der Aufnahme des Studiums im Studienkolleg zur Erlangung einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung zu eröffnen.

 

Die Möglichkeiten der Aufnahme eines Ergänzungsstudiums im Studienkolleg sind deutlich kapazitätsmäßig als Teil der Unterstützungen Geflüchteter Personen auszuweiten.

Ein bereits begonnenes Studium an einer ukrainischen Hochschule ist als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung anzusehen, soweit Studienleistungen erfolgreich erbracht wurden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 91/I/2022 (Konsens)