Antrag 89/II/2019 Deutsche Wohnen & Co. enteignen. Positionspapier Berliner Sozialdemokrat*innen

Status:
Erledigt

Berlin leidet aktuell unter starkem Wohnungsmangel. Der Wohnungsmarkt ist seit Jahren in zunehmendem Maße angespannt. Die Berliner*innen sind derzeit nicht in der Lage, sich am Markt hinreichend mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die Folge davon sind explodierende Mieten und Bodenpreise. Der Wohnungsknappheit – insbesondere im unteren und mittleren Preissegment – muss nach unserer Überzeugung vor allem mit großflächigem Wohnungsbau durch die öffentliche Hand begegnet werden. Bis Wohnraum in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, sind daneben Eingriffe in einen gestörten Wohnungsmarkt, etwa in Gestalt des Mietendeckels, jedoch unerlässlich.

 

Wir erklären uns deshalb mit dem Anliegen des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen – Spekulation bekämpfen“, mehr Grund und Boden in öffentliche Hand zu bringen, solidarisch. Wie das Beispiel der Stadt Wien zeigt, ist ein starker öffentlicher Wohnungssektor wichtig für die Stabilität der Mieten.

Um den kommunalen Wohnungsbestand zu vergrößern ist eine Doppelstrategie notwendig:

 

  1. Es müssen deutlich mehr bezahlbare Wohnungen durch den Staat und gemeinwohlorientierte Bauträger neu gebaut werden. Die dafür notwendigen Personalkapazitäten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind umgehend zu schaffen.
  2. Gleichzeitig sind geeignete Grundstücke und Wohnungsbestände, die sich jetzt in privater Hand befinden, zu (re-)kommunalisieren.

 

Sollte insbesondere Neubau allein nicht ausreichen, muss angesichts der dramatischen Mietpreisentwicklung in Berlin auch darüber nachgedacht werden, die Wohnungsbestände großer profitmaximierender Wohnungsunternehmen – wie von „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ gefordert – zu vergesellschaften.

 

Wir wollen daher die Vorschläge der Initiative ernsthaft diskutieren. Zudem werden wir das Gespräch mit den Vertreter*innen des Volksbegehrens suchen. Unser Ziel ist dabei, zusammen mit der Initiative und unseren Koalitionspartner*innen nach einem gemeinsamen Weg zu suchen, möglichst viele Mietwohnungen dem ungezügelten Wohnungsmarkt zu entziehen. Dabei ist die gemeinwirtschaftliche, nicht profitorientierte Verwaltung der Wohnungsbestände durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) anzustreben sowie eine Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter mehrheitlicher demokratischer Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen und Stadtgesellschaft.

 

Vergesellschaftung ist im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (Artikel 15 des Grundgesetzes) und spiegelt den Gedanken wieder, dass die private Eigentumsgarantie nicht absolut ist, sondern zum Wohle der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann. Statt die rechtliche Auseinandersetzung zu suchen wollen wir uns mit den Inhalten und Zielen der Initiative politisch befassen. Dabei sehen wir, dass insbesondere folgende Fragen weiterer Diskussion bedürfen:

 

  • Vergesellschaftung mit Übertragung von Eigentum setzen von Verfassung wegen Entschädigungen voraus. Wie hoch die Entschädigung dabei sein muss, ist verfassungsrechtlich umstritten, wobei wir eine Entschädigung deutlich unter Verkehrswert anstreben. Uns ist bei allem wichtig auszuschließen, dass die entstehenden Kosten einer Vergesellschaftung das Land Berlin finanziell überfordern.
  • Die Initiative fordert die Enteignung aller Wohnungsbauunternehmen, die inklusive Töchterfirmen mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen und schätzt, dass etwa 200.000 Wohnungen enteignet werden würden. Wir wollen diskutieren, ob sich hier geeignetere Differenzierungskriterien finden lassen, da die gewählte Zahl willkürlich wirkt und die Vermietungspolitik von Unternehmen zudem nicht von deren Größe abhängig ist. Eine Enteignung müsste zu allererst anonyme Fondsgesellschaften und Wohnungsunternehmen mit drangsalierenden Geschäftsmodellen treffen.
  • Wir machen uns auch Gedanken zu der Frage, wie die Berliner Verwaltung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzt werden soll, hunderttausende zusätzliche Wohnungen zu verwalten und Instand zu halten. Es darf insofern keine Experimente zu Lasten der Mieter*innen geben, deren Wohlergehen vielmehr bei allen Überlegungen an vorderster Stelle zu stehen hat.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 304/II/2019