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Antrag 296/II/2019 Lass mal ökologisch! - Für umweltfreundliche Hochschulen im Land Berlin

23.09.2019

Die „Klimakrise“ ist eine reale Bedrohung für unsere Erde, ihre Bewältigung eine der Hauptaufgaben des 21. Jahrhunderts. Der Klimawandel bedroht die Stabilität der Ökosysteme unseres Planeten und stellt für Millionen von Menschen eine existenzielle Bedrohung dar. Laut IPCC hat sich die Erde seit Beginn der Industrialisierung um ca. ein Grad Celsius erwärmt, das klingt wenig, hat jedoch katastrophale Auswirkungen auf unsere Umwelt.

 

Seit Monaten gehen junge Menschen und Wissenschaftler*innen auf die Straße, streiken, um ein Umdenken zu bewirken und angemessene politische Maßnahmen zu befördern. Über 27.000 Wissenschaftler*innen allein im deutschsprachigen Raum warnen vor den wissenschaftlich messbaren Folgen des Klimawandels und unterstützen darum Bewegungen, wie „Fridays For Future“.

 

Der Klimawandel wird wesentlich von Treibhausgasen und dem Ausstoß von Kohlendioxid vorangetrieben. Gerade Flugreisen belasten die Umwelt ungemein, dennoch sind sie nach wie vor billiger als Zugreisen und werden von vielen öffentlichen Einrichtungen bevorzugt finanziert. Ein zweistündiger Flug (ca. 268kg CO²) stößt dabei ca. 53,6mal mehr CO² aus, als eine fünfstündige Zugfahrt (ca. 3kg CO²). In einem ersten Schritt sollten öffentliche Einrichtungen ihre Dienstreisepraxis überdenken und Züge vor Flügen finanzieren. Dies ist noch nicht gängige Praxis!

 

In Fällen, in welchen sich Flugreisen nicht vermeiden lassen, können Kompensationszahlungen ein Weg sein, der Umwelt etwas zurückzugeben, auch wenn gar nicht fliegen der zu bevorzugende Weg sein sollte. Das Beispiel der Universität Hamburg belegt, dass Kompensationszahlungen rechtlich möglich und mit sehr geringem bürokratischem Aufwand umsetzbar sind. Das Kompensieren soll hierbei keineswegs als Entschuldigung oder Rechtfertigung für vermehrtes Fliegen betrachtet werden, auch wenn es den Eindruck einer Art „Ablasshandel“ erwecken kann. Es müssen weiterhin umweltfreundliche Alternativen zur aktuellen Reisepraxis gesucht und gefunden werden. Eine Kompensationszahlung ist aber dennoch ein guter Weg, vermeintlich nicht zu vermeidende Flugreisen in geringem Grad auszugleichen.

 

Entsprechende Initiativen sind bereits an einigen Berliner Universitäten im Gange, auf welche sich dieser Antrag gründet.

Wir fordern, dass die Berliner Hochschulen Maßnahmen ergreifen, die zu einer entscheidenden Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid beitragen. Insgesamt sollten die Berliner Hochschulen bis zum Jahr 2022 klimaneutral werden. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Entwicklung von Maßnahmen zur Veränderung des Reiseverhaltens.

 

Diese Maßnahmen sind durch den Senat in den Berliner Hochschulverträgen sowie im BerlHG zu verankern.

 

Die formulierten Maßnahmen sollen dabei die Besonderheiten der einzelnen Hochschulen, Fächer und der einzelnen Statusgruppen berücksichtigen.

 

Dienstreisen, die eine Reisezeit von fünf Stunden mit dem Zug unterschreiten, dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen mit dem Flugzeug zurückgelegt werden dürfen; dies gilt auch dann, wenn das Flugzeug das kostengünstigste Verkehrsmittel ist.

 

Für die mit dem Flugzeug durchgeführten Dienstreisen muss eine Kompensation der durch das Fliegen entstandenen Emissionen entrichtet werden. Das Präsidium bzw. die jeweilige Hochschulleitung wird sich dabei in angemessener Weise an den Kompensationskosten beteiligen. Die Zahlungen sollen Klimaschutzprojekten zugutekommen, deren Klimaschutzwirkung bereits vorab in angemessener Weise zu überprüfen ist. Die Höhe der Kompensationszahlungen richtet sich nach der Entfernung der Reise und wird bei der Reisekostenabrechnung festgelegt.

 

Anfahrtswege zu Langstreckenflügen, die abseits der Berliner Flughäfen starten (z.B. Frankfurt am Main, München etc.), sollen nach Möglichkeit mit der Bahn als sog. „Zubringer“ zurückgelegt werden.

 

Es soll in allen Hochschulgebäuden ermöglicht werden, eine Hard- und Softwareausstattung für Videokonferenzen zu implementieren. Die Finanzierung der Ausstattung sollte zur Hälfte aus Mitteln des jeweiligen Präsidiums/ der jeweiligen Hochschulleitung kommen. Die Bereiche gewährleisten eine Schulung in der Nutzung der neuen Anlage. Ziel einer solchen Ausstattung ist es, vom jeweiligen Bereich aus die standortübergreifende Kommunikation reiseunabhängiger zu machen (z. B. Konferenz- und Gastvorträge, Arbeitstreffen, Gremienkommunikation etc.)

 

Eine umweltverträgliche Verkehrspolitik bedarf einer genauen empirischen Kenntnis des dienstlichen Reiseverhaltens der Mitglieder der Hochschule. Das Präsidium/ die Hochschulleitung erstellt eine jährliche Dokumentation über die Dienstreisen der Mitglieder der Hochschule, welche allen Angehörigen zur Verfügung zu stellen ist. Die Dokumentation soll u.a. folgende Dimensionen und Gliederungspunkte berücksichtigen:

 

  • Art des benutzten Verkehrsmittels (Bahn, Bus, Auto, Flugzeug etc.)
  • Ziel der Reise (konkreter Ort, Einteilung in Inland, innereuropäisches und außereuropäisches Ausland)
  • Durchschnittliche Fahrt- und Aufenthaltsdauer
  • Durchschnittliche Kosten
  • Bei Flugreisen eine Angabe darüber, ob „business“ oder „economy“ geflogen wurde
  • Differenzierung nach Fachbereichen und anderen Einheiten der Hochschule
  • Zuordnung der reisenden Person nach Statusgruppen (Professor*innen, Mittelbau, Studierende, technische /administrative Beschäftigte)

 

Anmerkung: Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte geht es bei der Erfassung der Daten nicht um eine Auflistung der Flüge von einzelnen Personen, sondern um Aggregatsdaten.

 

Das Präsidium/ die Hochschulleitung verankert das  Ziel der Klimaneutralität in den mit den Fachbereichen abzuschließenden Zielvereinbarungen

 

Das Präsidium/ die Hochschulleitung setzt sich bei den Drittmittelgeldgeber*innen (DFG, Volkswagen Stiftung, Thyssen Stiftung, BMBF etc.) für eine Reform der über die Förderinstitutionen abrechenbaren Dienstreisen ein. Dies betrifft zum einen die bewilligten Forschungsprojekte, zum anderen die im Auftrag der jeweiligen Förderinstitution getätigten Dienstreisen (von Gutachter*innen, Beschäftigten der Fördereinrichtung etc.). Für solche Dienstreisen sollten die Punkte 1. und 2. Anwendung finden.

 

Bei allen Maßnahmen müssen individuelle Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen, bspw. Menschen mit körperlichen Einschränkungen, berücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus sollen Konzepte entwickelt werden, die Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs, energetische Sanierungen der Gebäude, den Bezug von regenerativen Energieträgern, ein umweltfreundliches Ernährungsangebot in den öffentlichen Mensen, und Begrünungsmaßnahmen prüfen. Die umweltfreundliche Fahrzeugnutzung muss sichergestellt werden durch genügend sichere Fahrradstellplätze und den Ausbau der Radverkehrinfrastruktur auf den Campus. Dabei sollen hochschulverbundene Akteur*innen bspw. das Studierendenwerk und studentische Gremien miteinbezogen werden. Wir Jusos stehen an der Seite der Studierenden, die sich für die Umweltfreundlichkeit ihrer Hochschulen einsetzen und ihre Forderung nach nachhaltigen Hochschulen in den studentischen Vollversammlungen artikuliert haben.

Antrag 295/II/2019 Ausweitung des Pfandsystems

23.09.2019

Wir fordern die Ausweitung des Pfandsystems auf Produkte, die in Glas angeboten werden und bisher über Altglascontainer entsorgt werden. Dazu zählen sowohl Getränke als auch flüssige und eingelegte Lebensmittel.

 

Außerdem sollen Produkte, die bisher in Plastik, Konservendosen oder Tetrapaks verpackt werden, vermehrt in Glas oder anderen Mehrwegbehältnissen angeboten werden.

 

Die Umwelt leidet unter dem Verpackungsmüll, den die Menschheit erzeugt. Das bekannteste Beispiel dafür sind die Meere, in denen riesige Mengen von Plastik schwimmen und dadurch Vögel, Fische und andere Lebewesen beeinträchtigen mit der Folge von Krankheit und Tod.

 

Einwegverpackungsmaterialien sind sowohl in der Herstellung aus auch in der Entsorgung energieintensiv. Plastik wird teilweise aus Erdöl hergestellt, das sowohl in der Förderung als auch in der Verarbeitung schädlich ist für Umwelt und Gesundheit. Außerdem ist Plastik nicht biologisch abbaubar, sondern zerfällt in Kleinstteile (Mikroplastik), die nicht nur von Fischen und anderen Meereslebewesen aufgenommen werden, sondern in Nahrungsmitteln auch von Menschen aufgenommen werden und gesundheitliche Schäden verursachen können. Das Recycling von Plastik ist nur zu einem ungenügenden Anteil möglich und die Möglichkeiten zur Weiterverarbeitung beschränkt. Auch Tetrapaks sind aufgrund der Beschichtung auf der Innenseite nur schwer in die einzelnen Stoffe aufzutrennen und damit kaum wiederverwertbar.

 

Viele Verbraucher*innen wollen dazu nicht länger beitragen und suchen nach Alternativen bei der Verpackung. Häufig fällt die Wahl dabei auf Glas. Das ist weder gesundheits- noch umweltschädlich, verbraucht aber ebenfalls viel Energie bei der Produktion.

 

Viele Produkte werden jedoch in Glasbehältern vertrieben, die nach nur einer einzigen Benutzung im Altglascontainer landen. Dort wird das Glas zwar eingeschmolzen und erneut eingesetzt, dieser Prozess benötigt aber ebenfalls viel Energie.

 

Für bestimmte Getränke und wenige Lebensmittel besteht bereits ein Pfandsystem. Die Erfahrung daraus zeigt, dass dieses Glas bis zu 50-mal wiederverwendet werden kann. Das bestehende System ist jedoch unübersichtlich, da keine einheitliche Regelung besteht und Unternehmen immer wieder Wege finden, es zu umgehen.

 

Wir fordern daher die Entwicklung eines neuen Pfandsystems. Dieses soll die bisherigen Regelungen allgemeinverbindlich machen. Einweg- soll zu Mehrwegverpackung werden. Außerdem sollen mehr Produkte in Glas angeboten werden, soweit die Lebensmittelsicherheit dadurch nicht unerheblich beeinträchtigt wird.

 

Hersteller*innen, Groß- und Einzelhandel sollen dabei verpflichtet werden, mehr Produkte in Mehrweg- anstatt Einwegverpackungen zu vertreiben. Ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz kann durch eine finanzielle Beteiligung der Hersteller*innen an den Kosten der Verwertung von Einwegverpackungen geschaffen werden.

 

Supermärkte sollen Eigenmarkenprodukte nach Möglichkeit in Mehrwegbehältnissen anbieten. Außerdem soll ein Rückgabesystem für diese sowie für Behälter anderer Hersteller*innen entwickelt werden. Insbesondere die Entwicklung von Standardbehältnissen trägt dabei zur Praktikabilität bei. Zusätzlich soll das Netz an Annahmestellen erweitert und weitere dezentrale Möglichkeiten zur Pfandrückgabe geschaffen werden.

 

Glas ist schwerer als andere Verpackungsmaterialien, insbesondere Plastik. Dadurch wird insbesondere der Transport energieintensiver. Dadurch könnte eine dezentrale und lokale Produktion gefördert werden. Dies ist aber nicht bei allen Produkten möglich. Vielleicht steigen aber auch nur die Transportfahrten und die damit einhergehenden Umweltbelastungen. Dann könnten mehrfach verwendbare Verpackungen aus leichten Materialien eine Alternative darstellen. In solchen Fällen können mehrfach verwendbare Verpackungen aus leichten Materialien eine Alternative darstellen. Bisher gibt es jedoch kaum fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse dazu, wie sich diese Unterschiede auswirken. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, die Forderungen für nachhaltige und ökologisch positive Ein- oder Mehrwegbehältnisse aktiv zu fördern und deren Herstellungsprozess ggf. zu subventionieren.

 

Wir fordern daher das BMU auf, eine Studie durchzuführen, die verschiedene Materialien als Ein- oder Mehrwegbehältnisse in einem Pfandsystem hinsichtlich ihrer ökologischen Bilanz vergleicht und dabei Herstellung, Dauer der Nutzbarkeit und Auswirkungen auf den Transport und die damit verbundenen Umweltbelastungen, sowie die Verwertung einbezieht.

 

Das Pfandsystem soll schließlich einheitlich geregelt werden durch ein Gesetz, auf dessen Grundlage die Beträge für die jeweiligen Pfandbehältnisse festgelegt werden und damit allgemein nachvollziehbar sind. Die Vertreter*Innen Deutschlands werden zudem aufgefordert, sich für ein Pfandsystem innerhalb der EU einzusetzen.

Antrag 266/II/2019 Die Macht von Großinvestor*innen beschränken!

23.09.2019

Die größten institutionellen Anleger*innen haben heutzutage ihre Finger in fast jedem Unternehmen im Spiel. Anleger*innen, welche einen so großen Einfluss auf verschiedene Unternehmen haben, besitzen eindeutig zu viel Marktmacht. Sie sind im Stande die Dinge so zu steuern, dass die Gewinne der Unternehmen auf Kosten der Konsument*innen, Arbeitnehmer*innen und Innovation ansteigen.

 

Institutionelle Anleger*innen sind Investor*innen, dessen Kapitalanlagen sehr hoch sind. Die größten Institutionellen Anleger*innen sind BlackRock, Vanguard, State Street und Fidelity. Solche Anleger*innen besitzen inzwischen 26% aller Unternehmensanteile in den USA. Mit 6,29 Billionen US-Dollar an verwaltetem Vermögen stellt BlackRock hierbei die größte unabhängige Vermögensverwalter*in der Welt dar. So ist BlackRock zum Beispiel auch bei 28 von 30 DAX Unternehmen Großaktionär*in. In absoluten Zahlen besitzen diese Investor*innen in den meisten Fällen zwar nie mehr als 6-7% eines Unternehmens. Da aber sehr viele Aktionär*innen ihren Einfluss auf das Unternehmen nicht ausüben, reichen solche Anteilsmengen schon aus, um sehr viel Macht auf das Unternehmen ausüben zu können. Es reicht allein aus, dass eine Investor*in zu den größten Einzelaktionär*innen gehört.

 

Betrachtet man eine einzelne Branche, hält diese kleine Gruppe von institutionellen Anleger*innen abwechselnd die größten Anteile an Unternehmen dieser Branche. Ein Beispiel bildet der US-Banken Sektor. Betrachtet man die größten Anteilseigner*innen der sechs größten US-Banken, fällt auf: BlackRock ist dreimal die größte, und dreimal die zweitgrößte Anteilseigner*in. Vanguard hingegen ist zum Beispiel bei drei dieser Banken, die zweitgrößte Einzelaktionär*in. Weiterhin finden sich die anderen Großinvestor*innen, wie State Street oder Fidelity alle samt unter den fünf größten Einzelaktionär*innen bei diesen Banken wieder. In deutschen Branchen sieht es sehr ähnlich aus.

 

Dadurch besitzen diese großen Anleger*innen viel zu viel Macht in diversen Branchen. Die institutionellen Anleger*innen haben ein Interesse daran, dass die Unternehmen eines Sektors möglichst viel Gewinn erzielen und die damit verbundene Ausschüttung am größten ist. Am größten werden diese Gewinne natürlich, wenn Unternehmen keinen Wettbewerb mehr untereinander führen und sie ihre Kosten senken. Dadurch werden die Preise für Konsument*innen erhöht, die Löhne für Arbeitnehmer*innen gesenkt und der Einfallsreichtum der Unternehmen gebremst. Investor*innen wie BlackRock nutzen ihre geballte Anteilsmacht um die verschiedenen Unternehmen einer Branche für ihre Ziele einzuspannen.

 

Es ist zwingend notwendig, die Macht dieser institutionellen Anleger*innen aufzubrechen.

 

Forderungen:

Wir fordern, dass institutionelle Anleger*innen pro Branche entweder:

1. einen Anteil von mehr als 1% an einem einzigen Unternehmen halten dürfen, in welchem Fall sie aber keine Anteile an anderen Unternehmen derselben Branche halten dürfen

 

oder

 

2. an mehreren Unternehmen Anteile halten dürfen, in welchem Fall sie jedoch nicht mehr als 1% aller Anteile eines Unternehmens halten dürfen.

 

Für institutionelle Anleger*innen welche nur stille Aktionär*innen sind, dass bedeutet sie machen von ihren Mitbestimmungsrechten keinen Gebrauch, ändert sich nichts.

Wir fordern außerdem, dass Sanktionen gefunden werden, welche bei Nichteinhalten dieser Regeln verhängt werden können.

 

Antrag 13/II/2019 Namensrechte der SPD durchsetzen!

23.09.2019

Dem „Wirtschaftsforum der SPD e.V.“ wird untersagt, den Namen „SPD“ oder eine sonstige Bezeichnung, die eine Verbindung mit der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands unterstellt, zu verwenden. Das Justiziariat des WBH hat hierfür alle notwendigen Schritte innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung einzuleiten.

Das „Wirtschaftsforum der SPD“ bezeichnet sich selbst als „unabhängiger unternehmerischer Berufsverband“ und habe „als eigenständig eingetragener Verein keine finanziellen, personellen oder strukturellen Verbindungen zu einer politischen Partei“. (vgl. Website)

Des Weiteren weigert sich das Forum den verschärften Transparenzregeln der SPD zu folgen und Sponsoring-Beiträge offenzulegen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass ein eigenständiger (Lobby-)Verein ohne Verbindung zur SPD diesen Namen missbraucht. Es sollte im natürlichen Interesse der Partei liegen, ihren Namen und die Bezeichnung „Sozialdemokratie“ vor Missbrauch zu schützen, wie dies auch in der Vergangenheit bei ähnlichen Akteuren geschehen ist.

 

Antrag 12/II/2019 Ombudsstelle für den SPD Landesverband einrichten

23.09.2019

Die innerparteiliche Zusammenarbeit muss frei von jeglichem diskriminierenden, sexistischen, rassistischen und herabwürdigenden Verhalten sein. Das muss eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch kann es dort, wo viele Menschen sich begegnen, miteinander arbeiten und streiten müssen, trotzdem zu Fehlverhalten und übergriffigen Vorfällen, womöglich sogar Straftaten kommen. Deswegen muss die politische Arbeit stets auch von der Reflexion des eigenen Verhaltens und des Umgangs miteinander begleitet werden.

Die Jusos Berlin sowie die SPD Berlin haben für solche Fälle bereits Awareness-Teams eingerichtet, die auf großen Veranstaltungen, Feierlichkeiten oder bei den Tagungen der beschlussfassenden Gremien, wie dem Landesparteitag der SPD Berlin, als Vertrauenspersonen agieren, die angesprochen werden können bei Beschwerden zu sexistischen, rassistischen und diskriminierenden Verhaltensweisen, um Betroffenen in der akuten Situation zur Seite stehen und Hilfe leisten zu können.

Die Einrichtung der Awareness-Teams hat sich bewährt, doch treten sie bislang nur bei größeren Veranstaltungen auf. Noch fehlt es im Landesverband der SPD Berlin an Vertrauenspersonen, die in Fällen jenseits der Veranstaltungen ansprechbar sind.

Auch in unserem Verband können wir uns nicht davon freisprechen, dass die politische Arbeit des Öfteren einhergeht mit individuellem Machtstreben. Das kann zu hierarchischen Strukturen führen, in denen Machtpositionen, Machtmissbrauch und der Konkurrenzkampf zu diskriminierendem, rassistischem oder sexistischem Verhalten gegenüber den Genoss*innen führen kann.

Beispielsweise:

Gezielte Unterdrückung, Einschüchterung und Androhen von Nachteilen für die politische Karriere innerhalb des Verbandes, wenn einer versuchten politischen Lenkung nicht nachgegangen würde

Ausnutzen des Machtgefälles zwischen den Beteiligten, Forderung unangebrachter Gegenleistungen

Gezieltes Ausspielen etwaiger Konkurrent*innen, bspw. durch Rufschädigung oder Gerüchte

Sexuelle Anspielungen, unerwünschte Annäherungsversuche oder Körperkontakt

Sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung

Rassistische Äußerungen gegenüber Betroffenen oder über Betroffene

Diskriminierendes Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderung

Diskriminierung aufgrund der Sexualität oder sexuellen Identität

Unerwünschte, aufdringliche Kontaktaufnahme

Unerwünschtes Eindringen in die Privatsphäre der Betroffenen

Für solche innerverbandlichen Konflikte, Übergriffe oder Herabwürdigungen durch strategischen Machtmissbrauch gibt es bisher keine Ansprechpartner*innen, die um eine Lösung, eine Aufklärung bzw. Ermittlung im Vorfall oder die nötige Hilfeleistung bemüht wären.

Deswegen fordern wir:

Eine Ombudsstelle, die zur Schlichtung von innerverbandlichen Konflikten und zur persönlichen Unterstützung von Betroffenen dauerhaft eingerichtet wird und eine beratende Funktion einnimmt

Die Ombudsstelle kann kontaktiert werden, wenn innerhalb des Landesverbandes politische Machtpositionen ausgenutzt werden und zu herabwürdigenden, sexistischen, rassistischen oder diskriminierenden Verhaltensweisen führen, wenn Genoss*innen von anderen Genoss*innen bedroht, eingeschüchtert oder gezielt ausgestochen werden oder bis ins Private reichende Übergriffe stattfinden. Außerdem sollen Fälle von sexualisierter Gewalt und rassistischem Verhalten, die im Rahmen jeglicher politischen Zusammenarbeit innerhalb des Landesverbandes auftreten, grundsätzlich mit der Ombudsstelle besprochen werden können.

Die Ombudsstelle soll aus mind. drei Vertrauenspersonen und drei Stellvertreter*innen bestehen, die quotiert (männlich*/weiblich*/divers) bei dem Landesparteitag der SPD Berlin gewählt werden. Die Vertrauenspersonen dürfen kein Mandat innehaben und nicht dem Landesvorstand oder einem Kreisvorstand angehören. Dies gilt auch für den Landes- oder Kreisvorstand einer Arbeitsgemeinschaft.

Der Kontakt zur Ombudsstelle soll anonym möglich sein kann. Die Mitglieder der Ombudsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

Da die Mitglieder der Ombudsstelle als Vertrauenspersonen und erste Ansprechpartner*innen beratend agieren sollen, stellen sie keinen Ersatz für die Kreis- und Landesschiedskommissionen dar. Viel eher können sie schwerwiegende Fälle, über die die Schiedskommissionen entscheiden müssen, ggf. weitertragen, so die Betroffenen dies wünschen.