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Antrag 83/I/2019 Landeseigene Wohnungsunternehmen ermöglichen günstige Kitaräume für Kita Eigenbetriebe

22.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung, des Abgeordnetenhauses, der Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass in Neubauten oder in Räumlichkeiten der Landeseigenen Wohnungsunternehmen für vergleichsweise günstigen Mieten Flächen für Kitaplätze für die jeweiligen zuständigen Kita-Eigenbetriebe zur Verfügung gestellt werden. Dieses Vorhaben ist schnellst möglichst umzusetzen, da aktuell viel Wohnraum geschaffen wird. Im Sinne einer Berliner sozialdemokratischen Strategie der Rekommunalisierung, sollten diese Plätze an die Kita-Eigenbetriebe gehen können und somit in öffentlicher Hand betrieben werde. Hierzu müssen die Mieten der landeseigenen Wohnungsunternehmen für die Räumlichkeiten jedoch gesenkt werden. Entsprechende Regelungen und Finanzierungshilfen durch das Land sollen mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen festgelegt werden.

Antrag 90/I/2019 Bundesweite Vereinheitlichung der Gebührenordnung für MaklerInnen und Einführung des BestellerInnenprinzips bei Immobilienkäufen

22.02.2019

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass

  1. MaklerInnengebühren bundesweit in einer einheitlichen Gebührenordnung geregelt werden,
  2. MaklerInnengebühren 3 Prozent des Verkaufswertes einer Immobilie nicht übersteigen dürfen und
  3. bei Immobilienverkäufen unter Hinzuziehung von MaklerInnen zukünftig das BestellerInnenprinzip gilt.

 

Antrag 64/I/2019 Einführung einer gesetzlichen Mietniveaustabilität als Mietpreisbremse für Wohnungen

22.02.2019

Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Steigende Mieten können zu sozialem Unfrieden führen.

 

Wir wollen Wohnungsmieten nachhaltig und langfristig stabilisieren. Mieterhöhungen der Nettokaltmiete sollen für die Mieterinnen und Mieter transparent, nachvollziehbar und berechenbar sein. Für Mieterhöhungen und bei Wiedervermietung soll daher eine Regelung für eine Mietniveaustabilität gesetzlich verankert werden. Dies bedeutet, dass eine zulässige Anhebung einer Miete jährlich nicht höher ausfallen darf als die allgemeine Inflationsrate des Vorjahres, max. jedoch um zwei Prozent. Mietsteigerungen innerhalb von drei Jahren sollen, unter Berücksichtigung der Inflationsrate, entsprechend nicht höher als sechs Prozent ausfallen. Diese Regelungen sollen zeitlich unbegrenzt und im gesamten Bundesgebiet gelten.

 

Moderate und zeitlich begrenzte Mieterhöhungen im Rahmen von Modernisierungen sind hiervon ausgenommen um auch weiterhin moderne Wohnverhältnisse zu gewährleisten.

Antrag 89/I/2019 Einrichtung von Medienzentren – Das Internet ist für alle da!

21.02.2019

Akku leer? Ist ja nicht schlimm, denn spätestens zuhause in unserer Wohnung können wir unser geliebtes Smartphone aufladen.

 

Das Internet verbindet uns heutzutage nicht nur mit unsere Freund*innen oder ermöglicht es uns schöne Filter über unsere neusten Urlaubsfotos zu legen. Auch viel wichtigere Dinge können (und müssen) heute online geregelt werden. Angefangen bei der Beantragung eines neuen Personalausweises, über Überweisungen oder der Jobsuche. Wohnungslose und Obdachlose sind von diesen essentiellen Möglichkeiten häufig ausgeschlossen. Sie müssen auf öffentliche Bibliotheken oder andere Einrichtungen zurückgreifen, Orte derer sie im schlimmsten Fall verwiesen werden, an denen sie nicht sein dürfen. Dadurch entsteht eine Unzuverlässigkeit der Verbindung, die Wohnungslose praktisch unmöglich macht, Termine genau einzuhalten oder sich Informationen, beispielsweise über das Wohnungslosenhilfsnetzwerk, zu beschaffen. Oftmals ist aber gerade diese Zuverlässigkeit eine Grundvoraussetzung, um einen verlässlichen und niedrigschwelligen neuen Job oder eine neue Wohnung zu finden.

 

Daher ist es endlich Zeit auch Wohnungslosen und Obdachlosen einen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Wir fordern daher eine Einrichtung von Medienzentren wie z.B. in öffentlichen Bahnhöfen, in denen die Möglichkeit besteht kostenlos Computer mit Internetanschluss zu nutzen, kostenlose WLAN-Verbindungen zu nutzen, kostenlos zu telefonieren und Smartphones aufzuladen. Denn: Auch Menschen ohne Obdach besitzen heute in vielen Fällen Smartphones, denn diese sind – insbesondere für Wohnungslose und Obdachlose aus dem Ausland – häufig die einzige Möglichkeit mit ihrer Familie Kontakt aufzunehmen.

 

Wir wollen den Wohnungslosen und Obdachlosen nicht vorschreiben, wie sie das Internet in diesen Medienzentren nutzen. Hierzu muss der Senat ein Konzept ausarbeiten, das es zum Schutz der Betreiber ermöglicht datenschutzveträglich eine Nachverfolgung der Nutzer*innen zu gewährleisten.

 

Die Medienzentren sollen zudem mit mehrsprachigem Sozialarbeiter*innen ausgestattet sein, welche den Nutzer*innen gegeben falls helfen können, z.B. einen Bürgeramtstermin zu vereinbaren, ein Emailkonto einzurichten oder eine Bewerbung abzuschicken. Wir unterstützen Bibliotheken dabei, sich mit Bereichen auszustatten, wo es ohne den Besitz eines Bibliotheksausweises den Zugang zu Computern mit Internetanschluss, Telefon, Ladekabeln, Steckdosen zu erhalten.

 

Wir fordern:

  • Die Erweiterung von Medienzentren mit Zugriff auf mit Internetverbindung ausgestatteten Computern, freies WLAN, Telefone und Handyladestationen, ebenso wie kostenfreie Fotoautomaten zum Erstellen biometrischer Fotos
  • Eine Ausstattung der Medienzentren mit ausreichendem qualifiziertem Sozialarbeiter*innen
  • Angemessene Öffnungszeiten der Medienzentren

 

Die Bereitstellung von Möglichkeiten zum Aufladen elektronischer Endgeräte an der Außenseite der Medienzentren, sodass eine grundsätzliche, leicht zugängliche Stromversorgung stets gewährleistet ist, und das auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Antrag 72/I/2019 Sozialbindung Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) festschreiben

21.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf:

 

  • Änderungen der gesetzlichen Grundlage der BImA (BImAG) dahingehend herbeizuführen, dass die BImA das Ziel verfolgt, eine einheitliche Verwaltung des Liegenschaftsvermögens des Bundes nach sozialverträglichen Grundsätzen vorzunehmen

 

  • Die gesetzliche Verpflichtung zum kaufmännischen Handeln (insbesondere in § 1 Abs. 1 BImAG) vollständig abzuschaffen

 

  • Dementsprechende Ausnahmeregelungen in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorzunehmen

 

 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die zentrale Verwaltungsstelle für die Verwaltung der bundeseigenen Immobilien. Hierbei stellt sie mit 36.000 Wohnungen nach eigenen Angaben eine der größten Immobilieneigentümer*innen Deutschlands dar. Entsprechend müsste sie als bundeseigenes Unternehmen den Grundsätzen sozial verträglichen, staatlichen Handelns gerecht werden und gerade in Zeiten angespannter Wohnraumverhältnisse ein Verantwortungsvolles und sozial verträglichen Handeln an den Tag legen. Dies ist zurzeit nicht der Fall.

 

Die BImA ist zurzeit gesetzlich zu einem kaufmännischen Handeln verpflichtet. Sie erfüllt diesen Anspruch durch eine rein gewinnorientierte Vermietungspraxis. Hierbei werden Mieten an der Grenze zum Wucher bei gleichzeitiger Minimierung der Instandhaltungskosten verlangt.  Folge sind horrende Mieten für verfallende Wohnungen, die an der aktuellen Vermögensentwicklung und Realbedarf vorbeigehen. Bekannt gewordenes Beispiel hierfür ist z. B. die Entwicklung der Miete in der Sundgauer Straße, Berlin-Zehlendorf. Hier wurden teilweise Mieterhöhungen von über 100 Euro veranschlagt. Zugleich wurden Erhöhungen von weiteren 15% in 3 Jahren vor angekündigt. In anderen Teilen Deutschlands klagen Mieter*innen über Verstöße gegen Brandschutzvorschriften sowie erheblichen Schimmelbefall, funktionsunfähige Sanitäranlagen usw. Insgesamt sind die Immobilien teilweisen in einen dem Sparkurs entsprechenden erbärmlichen Zustand.

 

Durch diese ausschließlich auf Gewinnmaximierung ausgelegte Praxis verschärft gerade die BImA als Verwaltungsorgan des Staates die aktuelle Wohnungsnot in vielen Regionen und stellt sich als denkbar schlechte Vermieterin dar.

 

Diese Situation ist nicht weiter tragbar. Staat und Politik haben zu jedem Zeitpunkt eine Fürsorgepflicht für die Bevölkerung als auch eine Vorbildfunktion für die Wirtschaft. Wenn selbst der Staat Grundprinzipien einer sozialen Marktwirtschaft missachtet, bestehen auch für die freie Wirtschaft, keine Anreize eine solche zu beachten. Gerade in Notzeiten sind die bundeseigenen Mittel lediglich kostendeckend für die Gesellschaft zu verwenden und nicht zur maximalen Aufstockung des Bundeshaushaltes zu gebrauchen.

 

Wir fordern daher zu jeder Zeit einen sozialen Umgang mit den bundeseigenen Immobilien. Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wonach Kommunen und Länder in beschleunigten Verfahren, zu vergünstigen Preisen, Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau veräußert werden sollen, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Zugleich fehlen jedoch Aussagen über die BImA als Vermieterin. Auch in diesen Bereich ist zwingend eine Abkehr von der Gewinnmaximierung erforderlich. Vielmehr muss die BImA zu jedem Zeitpunkt sozial verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung des aktuellen Bedarfs und ihrer zur Verfügung stehenden Mitteln handeln.