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Antrag 88/I/2019 Ausrichtung eines Stadtentwicklungskongresses „Berlin 2030“ im Jahr 2020

23.02.2019

Ausrichtung eines Stadtentwicklungskongresses „Berlin 2030“ im Jahr 2020

Antrag 62/I/2019 Vorkaufsrecht für Mieter bei Verkauf von Wohnungen

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Bundestages werden aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Kauf von Wohnungen durch Mieter oder Mietergenossenschaften durch ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu stärken.

 

Durch Erweiterung der bisherigen gesetzlichen Regelungen soll erreicht werden, dass bei Eigentumswechseln bei Verkäufen einzelner Wohnungen oder ganzer Wohnhäuser entweder den Mietern (für die Wohnung) oder einer Mietergenossenschaft (für das Haus) ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Dieses Vorkaufsrecht soll bei jedem Verkauf der Wohnung dem Mieter ein Wahlrecht einräumen, ob er seine Wohnung selbst oder bei dem Verkauf ganzer Mietshäuser durch eine Mietergenossenschaft erwirbt oder davon Abstand nimmt und Mieter bleibt.

Dadurch soll das Wohneigentum der Mieter und von Genossenschaften gestärkt werden.

Antrag 71/I/2019 Sozialbindung Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) festschreiben

23.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf:

 Änderungen der gesetzlichen Grundlage der BImA (BImAG) dahingehend herbeizuführen, dass die BImA das Ziel verfolgt, eine einheitliche Verwaltung des Liegenschaftsvermögens des Bundes nach sozialverträglichen Grundsätzen vorzunehmen. Die gesetzliche Verpflichtung zum kaufmännischen Handeln (insbesondere in § 1 Abs. 1 BImAG) abzuschaffen.  Die BImA wird verpflichtet, wirtschaftlich und sozialverträglich zu handeln.

 

Dementsprechende Ausnahmeregelungen in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorzunehmen.

 

Antrag 65/I/2019 Berliner Mietpreisbindung zügig einführen - Landesrecht umfassend nutzen

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliners Senats und der SPD-Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, zügig die Gesetzgebungskompetenz des Landes für das „Recht des Wohnungswesens“ dahingehend zu nutzen, dass Berlin zeitnah über die Möglichkeit einer öffentlichen Mietpreisbindung/ -deckelung verfügt, die Obergrenzen für Bestands-, aber auch für Neumieten festgelegen kann, um somit jenseits der heutigen bundesgesetzlichen Regelungen z.B. zur Mietpreisbremse weitaus umfassender dämpfend auf den schnellen Mietpreisanstieg  in der Stadt einzuwirken, als die bisher der Fall ist.

Antrag 63/I/2019 Wir stärken die landeseigenen Wohnungsunternehmen in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung die Berlinerinnen und Berliner mit leistbaren Mietwohnungen zu versorgen

22.02.2019

Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Der Bedarf an Wohnungen ist in Berlin sehr groß. Insbesondere im Bereich der leistbaren Wohnungen weist die Wohnraumversorgung in Berlin ein Defizit auf. Die Wohnraumversorgung in diesem Bereich ist prekär. Das Land Berlin verbrieft in seiner Verfassung jedem Menschen das Recht auf angemessenen Wohnraum. Es verpflichtet sich darin die Schaffung angemessenen Wohnraums zu fördern, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Um eine Versorgung mit leistbaren Mieten für die breite Bevölkerung zu erreichen, werden die landeseigenen Wohnungsunternehmen in besonderem Maße benötigt. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen wollen wir daher in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und ihrem Auftrag, die Berlinerinnen und Berliner mit leistbaren Mietwohnungen zu versorgen, stärken.

 

Die Mitglieder der SPD im Berliner Senat und der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mögen sich dafür einsetzen, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen den Berliner Wohnungsmarkt mit Wohnraum zu leistbaren Mieten entlasten. Dazu sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen im Bestand grundsätzlich die untere Grenze in der Spanne des Mietspiegels als Kaltmiete ansetzen. Um dies zu gewährleisten stattet der Senat die landeseigenen Wohnungsunternehmen mit ausreichend Eigenkapital aus. Bei allen Neubauten sind Grundstücke, Gebäude und Wohnungen barrierefrei zu gestalten.

 

Wir begreifen die landeseigenen Wohnungsunternehmen als Stabilisator von leistbaren Mieten in gesamt Berlin. Die SPD setzt sich daher auch dafür ein, dass die landeseigenen Unternehmen bei Neuvermietung auf einen Mietzuschlag gegenüber der vorherigen Miete verzichten.

 

Die eingerichtete Tauschbörse für Wohnungen innerhalb der landeseigenen Wohnungsunternehmen bietet die Chance Wohnraum bedarfsgerecht, unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation, zu tauschen. Der Umzug in eine kleinere Wohnung innerhalb der landeseigenen Wohnungsunternehmen sollte weiter unterstützt werden. Daher soll bei einem Umzug in eine kleinere Wohnung die bisherige Nettokaltmiete je Quadratmeter, bei vergleichbarer Kategorie nach dem Mietspiegel, für die neue Wohnung garantiert werden, sofern die bisherige Quadratmetermiete geringer ist als die der neuen Wohnung.