Antrag 64/I/2019 Einführung einer gesetzlichen Mietniveaustabilität als Mietpreisbremse für Wohnungen

Status:
Erledigt

Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Steigende Mieten können zu sozialem Unfrieden führen.

 

Wir wollen Wohnungsmieten nachhaltig und langfristig stabilisieren. Mieterhöhungen der Nettokaltmiete sollen für die Mieterinnen und Mieter transparent, nachvollziehbar und berechenbar sein. Für Mieterhöhungen und bei Wiedervermietung soll daher eine Regelung für eine Mietniveaustabilität gesetzlich verankert werden. Dies bedeutet, dass eine zulässige Anhebung einer Miete jährlich nicht höher ausfallen darf als die allgemeine Inflationsrate des Vorjahres, max. jedoch um zwei Prozent. Mietsteigerungen innerhalb von drei Jahren sollen, unter Berücksichtigung der Inflationsrate, entsprechend nicht höher als sechs Prozent ausfallen. Diese Regelungen sollen zeitlich unbegrenzt und im gesamten Bundesgebiet gelten.

 

Moderate und zeitlich begrenzte Mieterhöhungen im Rahmen von Modernisierungen sind hiervon ausgenommen um auch weiterhin moderne Wohnverhältnisse zu gewährleisten.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 53/I/2019 (Kein Konsens)