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Antrag 81/II/2018 Initiativen für bezahlbare Gewerbemieten und Schutz vor Verdrängung von Trägern sozialer Infrastrukturen

13.10.2018

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, Initiativen bzw. gesetzliche Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass

1. im Zweckentfremdungsverbot-Gesetz ein Ausnahmetatbestand eingeführt wird, soweit Wohnraum von sozialen Trägern und Projekten bzw. von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (z. B. Arztpraxen) genutzt wird.

2. das Land Berlin sich auf Bundesebene für die Erweiterung des Milieuschutzes auch für kiezrelevantes Gewerbe, Einrichtungen sozialer Träger und die Mieter von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur einsetzt.

Antrag 84/II/2018 Mietpreisbremse für Gewerbemieten

13.10.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die rechtliche Grundlage zur Übertragung der Regelungen zur Mietpreisbremse auf Gewerbemieten in angespannten Stadtlagen in geeigneter Form durch eine weitere Mietrechtsanpassung zu schaffen. Dabei sollten insbesondere Gewerberäume in Betracht gezogen werden, die für den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und/oder der städtebaulichen Eigenart von herausragender Bedeutung sind. Dies ist notwendig, um die bisherige, schwache Stellung von Gewerbetreibenden im Mietrecht zu stärken.

Antrag 75/II/2018 Wohnungsgenossenschaften fördern – für mehr preiswerte Mietwohnungen

13.10.2018

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im AGH und im Berliner Senat auf, ein Konzept zur Unterstützung und Förderung von Wohnungsgenossenschaften in Berlin zu entwickeln.

 

Zu diesem Konzept gehört, dass die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Finanzen proaktiv auf die Genossenschaften zugehen, um sich einen genauen Überblick über die finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten der Berliner Wohnungsgenossenschaften verschaffen, um diese gleichberechtigt neben den städtischen Wohnungsbaugesellschaften in die Planung der Schaffung von Mietwohnraum in Berlin einzubeziehen.

 

Dies gilt sowohl für die Planung bzw. den Neubau von Wohnungen, als auch für die Übernahme von bereits bestehenden Wohnungen in Berlin.

Zu diesem Konzept gehört auch, dass die Bezirksämter proaktiv auf die Genossenschaften zugehen, wenn es um Milieuschutzgebiete und die Nutzung des Vorkaufsrechts der Bezirke geht.

Die Genossenschaften sollen hier – sofern sie finanziell und organisatorisch dazu in der Lage sind – neben den städtischen Gesellschaften mindestens gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Antrag 68/II/2018 Solidarität mit Mieter*innen, Wohnfrage entschieden sozialdemokratisch beantworten

13.10.2018

In Neukölln, Berlin und vielen anderen Städten der Bundesrepublik stellt sich die Wohnfrage als eine der entscheidenden sozialen Fragen unserer Zeit.

Wir erklären uns daher solidarisch mit allen, die in Sorge sind, es sich bald nicht mehr leisten zu können, angemessenen Wohnraum zu finden, von Verdrängung bedroht sind und insbesondere denjenigen, die aktuell schon vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden. Wir unterstützen jede Initiative innerhalb und außerhalb der SPD, die sich diesem Thema in gebührender Weise widmet.

Das gesamte Spektrum gesellschaftlicher Diskriminierung spiegelt sich in der Verteilung des Zugangs zu angemessenem Wohnraum wider. So hat Mensch beispielsweise ohne hohes Einkommen und einen festen, unbefristeten Arbeitsplatz am privatisierten und von Profitinteressen dominierten Wohnungsmarkt schlechte Karten. Im Hamburger Grundsatzprogramm der SPD heißt es „Wohnraum darf nicht zum Spekulationsobjekt werden“. Leider ist es uns als SPD nicht gelungen, das zu verhindern.
Hinzu kommt, dass sich bspw. unter den 250.000 im Jahr 2014 fertiggestellten Wohnungen nur knapp 50.000 Mietwohnungen befanden, von denen wiederum lediglich 12.500 Wohnungen im Rahmen von Förderprogrammen zu günstigeren Mietpreisen angeboten wurden. Das sind gerade einmal fünf Prozent des gesamten Neubauvolumens und damit viel zu wenige. Deswegen ist es jetzt unsere Verantwortung, entschieden gegenzusteuern und Wohnen als öffentliche Daseinsvorsorge, gemeinwohlorientiert voranzutreiben. Einfach mehr zu bauen genügt nicht, es muss auch das Richtige gebaut werden und die Profitlogik zurückgedrängt werden.

 

Wir fordern daher u.a. die an der tatsächlichen Zusammensetzung der Bevölkerung orientierte Festsetzung der Sozialwohnungsquote und die Korrektur der 1994 durch die damalige Bundesregierung abgeschaffte Wohngemeinnützigkeit durch die Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit (NWG). Ziel ist die dauerhafte Sicherung und stetig Zunahme von gemeinwohlorientierten Wohnungen. Der Status der Wohnungsgemeinnützigkeit soll dabei grundsätzlich allen Akteur*innen der Wohnungswirtschaft offenstehen, wenn sie sich verpflichten, die folgenden fünf Prinzipien dauerhaft zu erfüllen:

 

  1. Gewinnbeschränkung auf maximal vier Prozent pro Jahr.
  2. Vorrangige und dauerhafte Vermietung an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen und an besondere Bedarfsgruppen, denen der Zugang zum Wohnungsmarkt verwehrt ist.
  3. Dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindung auf der Basis von unternehmensbezogenen Aufwandserträgen und einkommensabhängigen Miethöhen.
  4. Zweckbindung der erwirtschafteten Überschüsse an die Ziele der Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit.
  5. Erweiterung von Mitbestimmungsmöglichkeiten für Mieter*innen und die Einrichtung von Mieter*innenräten
  6. Akteure, die sich den o.g. Zielen verpflichten, werden durch Steuererleichterungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbssteuer, reduzierte Umsatzsteuer etc.) und durch Stärkung des Eigenkapitals, Vorteile bei der Kreditvergabe, Zuschüsse zum Wohnungsneubau, Wohnungsgebäudeerwerb und der Bestandsverbesserung sowie Grundstücksvergabe begünstigt.

 

Antrag 109/II/2018 Bildungschancen für alle sicherstellen – Kinderarmut bekämpfen

13.10.2018

Kinderarmut hat viele negative Folgen für das Aufwachsen von Kindern. Arme Kinder sind materiell, sozial, gesundheitlich und kulturell benachteiligt. Grundlage jeglicher Armut ist Einkommensarmut, deshalb setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung ein.

Negative Folgen von Armut können bei Kindern durch gute Bildung abgemildert werden.

 

Gerade wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen, wie wichtig Bildung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist, um später ein selbstbestimmtes Leben zu führen und eine existenzsichernde Arbeit aufzunehmen. Doch leider gelingt es uns noch immer nicht, allen die gleichen Bildungschancen zu eröffnen und sie gleichberechtigt an guter Kita-, Schul- und Ausbildung teilhaben zu lassen.

 

Eltern sind in ihrer Rolle als bedeutsame Bildungsbegleiter*innen ihrer Kinder wichtig. Wenn sie in Armut leben, schaffen sie es häufig nicht, die Übergänge im Bildungsverlauf für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.

 

Deshalb fordert der Fachausschuss IX Gesundheit und Soziales die Mitglieder der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus sowie im Berliner Senat auf, folgende Ressourcen zur Verfügung zu stellen:

 

  • Die Stadtteil- und die Familienzentren in den Bezirken sind als wichtige begleitende Institutionen zukünftig sozialräumlich auszurichten. Sie müssen zusätzliche Mittel erhalten, um eine gute Begleitung aller Familien an den Übergängen in die Kita, von der Kita in die Schule und von der Schule in die Ausbildung sicherzustellen. Dabei sollen sie auch mit weiteren Einrichtungen kooperieren.
  • Für jedes Kind muss ein verbindliches Übergabegespräch zwischen Kita und Schule stattfinden, an dem die Eltern und ggf. die Kinder zu beteiligen sind. Um diese Gespräche einzuberufen und zu organisieren müssen die Bezirke mit mindestens drei zusätzlichen Stellen ausgestattet werden, deren Inhaber*innen mindestens über eine sozialpädagogische (oder vergleichbare) Qualifikation verfügen sollen. Mit der Einrichtung dieser Stellen sollen sich die Bezirke darüber hinaus verpflichten, verbindliche Kooperationen zwischen den zuständigen Ämtern für Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sicherzustellen.
  • Diese Form von Begleitgesprächen zwischen Eltern, pädagogischem Personal und Sozialarbeit sollen auch in der Grundschule weitergeführt werden und individuell für jedes Kind regelmäßig stattfinden, mindestens einmal pro Schuljahr, bei Bedarf häufiger.
  • An den weiterführenden Schulen müssen die Teams für die Berufs – und Studienorientierung an jedem Schulstandort durch zwei zusätzliche Stellen verstärkt werden (hierzu sind explizit auch Quereinstiege aus anderen beruflichen Kontexten einzubeziehen). Neben der Beratung der Jugendlichen sollen auch hier verbindliche Gespräche mit den Eltern mindestens einmal pro Schuljahr stattfinden.
  • Die bezirklichen Jugendberufsagenturen sollen künftig nicht nur durch Personal aus Berufsbildenden Schulen sondern auch aus den allgemeinbildenden Schulen und durch Studienberatungen ergänzt werden. Neben der Beratung von Jugendlichen sollen diese verstärkt Angebote auch auf Eltern und weitere Familienmitglieder ausrichten.
  • Darüber muss das Programm „Bildungsverbünde nachhaltig sichern und stärken“, welches in Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Bereich Schule) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Bereich Quartiersmanagement) besteht, weiter gestärkt werden, um die Bezirke dabei zu unterstützen, sozialräumliche Übergangsangebote zwischen den Bildungsinstitutionen aufzubauen bzw. zu verstetigen.
  • Zu einer guten Begleitung des Bildungsverlaufs gehört es ebenso, frühzeitig gegen Schulschwänzen vorzugehen. Das Modell, Schüler*innen mit Schuldistanz in Kleinstklassen zu unterrichten, wie es bereits in einigen Bezirken erprobt wird, muss auf ganz Berlin ausgeweitet werden. Darüber hinaus müssen auch die Eltern gute Beratungsangebote erhalten, Bußgelder alleine wirken hier nicht.
  • Die Übergänge an den Schnittstellen zwischen den Bildungsinstitutionen müssen dabei inklusiv ausgestaltet und Kinder mit besonderem Förderbedarf und ihre Familien selbstverständlich und fachgerecht mit einbezogen werden.

 

Die Mitglieder der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden darüber hinaus aufgefordert, die Arbeit und die Ergebnisse der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu unterstützen und alle benötigten Haushaltsmittel im nächsten Doppelhaushalt sicher zu stellen. Der Fachausschuss hält das Jugendfördergesetz für ein gutes Vorhaben, um zentrale Maßnahmen, die in der Landeskommission gegen Kinderarmut entwickelt werden, gesetzlich umzusetzen. Diese müssen finanziell ausreichend ausgestattet werden und den Bezirken genügend Spielraum lassen, um die Umsetzung verbindlicher Qualitätsstandards zu gewährleisten.

 

Der gesamte Prozess der Gesetzgebung Jugendfördergesetz und der Umsetzung der Ergebnisse der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut soll durch die Partei im Rahmen eines Innovationsforums “Bildungsübergänge für Kinder und Jugendliche verbessern“ werden.