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Antrag 79/II/2018 Bestand an barrierefreien Wohnungen in Berlin endlich erfassen

13.10.2018

Um die Versorgung mit bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum für die über 200.000 Menschen mit Mobilitätsbehinderung in Berlin zu verbessern, werden die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats aufgefordert, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Erfassung des vorhandenen Bestands an barrierefreien Wohnungen zu verpflichten und in einer Datenbank öffentlich zugänglich zu machen. Die immer wieder erfolgende Benutzung des Begriffs „barrierearm“ ist dabei zu vermeiden. Dieser Begriff ist willkürlich, ungenau und nirgends definiert.

 

Dabei ist anzugeben:

  • Zahl der Rollstuhlwohnungen nach DIN-Norm(RB-Wohnungen).
  • Anzahl der barrierefreien Wohnungen (Ausstattung – wie und für welche Behinderungsarten)
  • Zahl der geplanten barrierefreien und Rollstuhlwohnungen
  • Zahl der Bestandswohnungen, die durch Umbau barrierefrei/seniorengerecht gemacht werden können und konkrete Planungen dazu (Anzahl, Zeitraum)
  • Stand der Vermietung / Melden von frei werdenden Wohnungen (z.B. auch inberlinwohnen.de) mit dem Hinweis auf Neuvermietung nur an Menschen mit Mobilitätsbehinderung

 

Antrag 76/II/2018 Novellierung der Bauordnung nutzen – Wohnen für alle ermöglichen - Inklusion voran bringen

13.10.2018

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, bei der von der Koalition geplanten erneuten Novellierung der Bauordnung folgende Punkte festzuschreiben:

 

  • Beim Wohnungsneubau wird eine Quote von 5 Prozent Rollstuhlfahrerwohnungen gemäß der in Berlin als Technische Baubestimmung eingeführten DIN 18040-2 mit der Kennzeichnung R  Bei allen von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften errichteten Neubauten  wird darüber hinaus eine entsprechende Quote für barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren sowie auch Angebote für Träger der Behindertenhilfe (z.B. für betreutes Wohnen), eingehalten. Auch das Wohnumfeld ist barrierefrei zu gestalten.
  • Die DIN-Vorschriften für Rollstuhlwohnungen /RB-Wohnungen bleiben erhalten und werden auch nicht durch Rechtsverordnungen einzelner Senatsverwaltungen verwässert oder außer Kraft gesetzt.
  • Zur Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben für das barrierefreie Bauen (auch bei Gewerberäumen / Dienstleistern /Gaststätten) wird bei der Senatsverwaltung und den Bezirksverwaltungen das Amt eines dafür qualifizierten Sachverständigen für Barrierefreiheit eingeführt (Beauftragter Barrierefreiheit, analog zum Brandschutzbeauftragten). Diese/er Sachverständige wird bereits in den Planungsprozess einbezogen, um nachträgliche Umbauten zu vermieden. Dies war bereits in den „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020“ vorgesehen und wurde vom Senat am 29.04.2015 in den dazu beschlossenen Konkretisierungen erneut vorgesehen. Die Beschlusslage muss endlich umgesetzt werden.
  • Zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Umbaus und zur Bestandssicherung von barrierefreiem Wohnraum ergreift der Senat eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des § 554a BGB, z. B. über ein Mietrechtsreformgesetz, mit dem Ziel, die immer noch mögliche Verweigerung von baulichen Veränderungen durch den Vermieter aufzuheben und auch die Verpflichtung zum Rückbau einer barrierefreien Wohnung generell aufzuheben. Gleiches gilt für die obligatorische Gestattung der bedarfsgerechten barrierefreien Zuwegung zu Wohnungen im Wohneigentum durch die Wohneigentümergemeinschaft durch eine entsprechende Novellierung des Wohneigentumsgesetzes.
  • In allen Dienstgebäuden des Landes ist umfassende Barrierefreiheit herzustellen. Das betrifft nicht nur die Bereiche, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Im Sinne der Inklusion in den Arbeitsmarkt und angesichts des Personalmangels im öffentlichen Dienst müssen alle Bereiche der Verwaltung barrierefrei Es ist nicht länger hinzunehmen, dass Einstellungen in den öffentlichen Dienst an der fehlenden Barrierefreiheit scheitern.

 

 

Antrag 93/II/2018 Berliner Schuldienst attraktiver für Fachkräfte und konkurrenzfähig zu anderen Bundesländern machen

13.10.2018

Berlin muss seinen Sonderweg beenden und seine Lehrkräfte , bei denen die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wieder verbeamten, um konkurrenzfähig auf dem Arbeitsmarkt qualifizierter Lehrkräfte zu sein. Senat und Abgeordnetenhaus-Fraktion werden aufgefordert, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen dafür rechtzeitig ab 2019 zu schaffen.

 

Antrag 111/II/2018 Elternhilfe

12.10.2018

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus haben daraufhin zu wirken, dass die jährlichen Mittel für das  landesfinanzierte Projekt der Aufsuchenden Elternhilfe in jedem Berliner Bezirk um mind. 15.000 € erhöht werden.

 

Antrag 67/II/2018 Masterplanung vor Neubaumaßnahmen an der Stadtautobahn A 100

12.10.2018

Die SPD-Mitglieder im Senat und in der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Zuge der Planungen für Neu- und Ersatzbauten an der Stadtautobahn (BAB 100) zwischen Rathenauplatz und Dreieck Charlottenburg vor Festlegung auf eine Vorzugsvariante eine Masterplanung für diesen Bereich durchgeführt wird. Mit dieser sollen die Autobahnplanungen der 50er Jahre im Rahmen der ohnehin erforderlichen Neu- und Ersatzbaumaßnahmen für die dazwischen liegenden Autobahnabschnitte mit dem Ziel einer zukunftsorientierten und stadtverträglichen Neuplanung des gesamten Autobahn-Teilstücks überwunden werden.

 

Im Rahmen einer Masterplanung sind insbesondere zu untersuchen und in die Planungen einzubeziehen:

 

  • Flächengewinne für die wachsende Stadt (Grün- und Erholungsflächen, Baugebiete) z. B. durch Tunnelführung einzelner Autobahnabschnitte
  • Reduzierung von Umweltbelastungen insbesondere durch Lärm, Feinstaub und Stickoxide in der unmittelbaren (Wohn-) Umgebung
  • die räumliche Zusammenführung von durch die Autobahn getrennten Stadtquartieren z. B. durch eine Deckelung des Autobahntroges zwischen den Brücken Kantstraße und Knobelsdorffstraße sowie Neue Kantstraße
  • Verlegung der Autobahnauf- und abfahrten „Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke
  • Integration eines Radschnellweges entlang der Autobahn vom Rathenauplatz bis Heckerdamm mit Anschlüssen u.a. Richtung Wannsee bzw. Richtung Wedding

 

Es dürfen keine Variantenfestlegungen erfolgen, bevor die Masterplanung für den gesamten Bereich vorgelegt und über die Einbeziehung in die weiteren Planungen entschieden worden ist.