30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Berliner*innen, sowie hier wohnende Menschen, vor dem neuen bayerischen Polizeigesetz geschützt werden.
Im Detail heißt das:
- Die Bewaffnung bayerischer Polizist*innen bei Einsätzen in Berlin muss den Berliner Gesetzen folgen
- Die Überwachung von digitalen Daten und Datenverkehr, von Berliner*innen darf nicht ohne richterlichen Beschluss erfolgen. Eine Veränderung selbiger darf in keinem Fall stattfinden.
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30.04.2018
Wir setzen uns dafür ein, dass der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware auf öffentlichem Raum (beispielsweise Bahnhöfen oder Flughäfen) nicht zum Tragen kommt und alle diesbezüglichen Test- oder Pilotprojekte (Bahnhof Berlin-Südkreuz) umgehend beendet werden.
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30.04.2018
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, die rechtlichen Grundlagen für eine Zivilklage zu schaffen, sodass juristische Personen künftig Klagen in Form einer „Sammelklage“ einreichen können. Als Vorbild können die Erfahrungen in Österreich dienen.
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30.04.2018
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Bund zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung für Personen verpflichtet, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die Höhe der Beiträge soll sich an der vor Rechtslage mit Gültigkeit vor 1997 orientieren. So sind der Beitragsbemessung 80 Prozent des vor der Arbeitslosigkeit erzielten Arbeitsentgeltes, mindestens aber 450 Euro monatlich zugrunde zu legen.
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30.04.2018
Durch großflächige Plakate auf Berliner Autobahnen sollen an geeigneten Stellen Autofahrerinnen und Autofahrer vermehrt auf die Bildung von Rettungsgassen hingewiesen werden.
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