30.04.2018
II – Sanktionierung auf maximal 30% des maßgebenden Regelbedarfs begrenzen
Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und abgemildertes Sanktionsregime im SGB II ein.
Gleichzeitig halten wir an den „Anreizwirkungen“ für Leistungsberechtigte auf Suchaktivitäten, Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Arbeitsaufnahme und verbesserte Kooperation von Integrationsfachkraft und leistungsberechtigter Person fest. Wir wollen die Deckelung von Sanktionen auf max. 30 Prozent innerhalb eines Sanktionszeitraums. Die Addition von Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen oder Meldeversäumnis und Pflichtverletzung soll die Kürzung des Regelbedarfs um nicht mehr als 30 Prozent überschreiten.
Auch wiederholte Pflichtverletzungen dürfen nicht zu einem Überschreiten dieses Prozentsatzes führen. Zudem sollen „Sanktionsketten“ nicht möglich sein, d. h. Meldeversäumnisse oder Pflichtverletzungen die während einer laufenden Sanktionsperiode erfolgen, sollten nicht nach Ablauf der Sanktion wirksam werden. Die geltende Regelung zur Sanktionshöhe von 10% bei einem Meldeversäumnis bleibt bestehen. Diese Regelung soll altersunabhängig für alle Leistungsberechtigten gelten. Die aktuelle Fassungen des § 31a SGB II und § 32 Abs. 2 SGB II sind entsprechend zu ändern.
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30.04.2018
Die Berliner SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sollen sich dafür einsetzen, Maßnahmen der Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (Straßen, Bahnhöfe, etc.) zu unterbinden und zu verbieten. Dafür solle die Fraktion Anträge einbringen, um das Vorhaben voranzubringen, die Gesichtserkennung zu untersagen. Des weiteren sollten weitere Vorstöße in diese Richtung blockiert werden.
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30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die für die nächsten Jahre avisierten großen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in Reinickendorf
- Dammsanierung der U6,
- Grundhafte Sanierung der A111 und
- Zweigleisiger Ausbau der S25 zwischen Tegel und Schönholz
zeitlich aufeinander abgestimmt erfolgen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz muss hier eine professionelle Steuerung bei der zeitlichen Realisierung übernehmen und dafür Sorge tragen, dass die Mobilität in und um Reinickendorf auch während der Baumaßnahmen sichergestellt bleibt. Daher sollte insbesondere die Dammsanierung der U6 zügig umgesetzt werden.
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30.04.2018
Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Senat, in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert, sich für die Erreichung der kommunalen Klimaziele Berlins (40% Energieeinsparung bis 2020) einzusetzen. Dazu sind insbesondere die Energieeinsparverordnung (EnEV) konsequent und vollständig umzusetzen, die Umsetzung zu kontrollieren und hierfür die zuständigen Behörden (unter anderem die bezirklichen Bauaufsichtsämter und die Kontrollstellen) hinreichend personell auszustatten.
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30.04.2018
Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD Minister*innen in der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, das Bundes-/Landesbehörden, staatliche Unternehmen und Unternehmen, die private Daten aufgrund ihrer Tätigkeit erlangen, diese nicht an Privatpersonen, Unternehmen, NGOs und Parteien weitergeben dürfen.
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