Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert umgehend tätig zu werden, um die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses geschlechtergerecht umzuformulieren.
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Antrag 125/I/2018 §219a
30.04.2018Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, bei ihrem am 2.3.2018 in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Aufhebung des §219a StGB zu bleiben.
Sollte sich im Bundestag keine Mehrheit dafür finden und sollten sich im Bundestag interfraktionelle Lösungen mit Aussichten auf eine parlamentarische Mehrheit abzeichnen, so wird die SPD-Bundestagsfraktion dazu aufgefordert, sich dem am weitestgehenden Vorschlag anzuschließen, der einen weiteren Missbrauch des Werbeverbots ausschließt. Gegebenenfalls ist auf eine namentliche Abstimmung hinzuwirken, d.h. der Fraktionszwang aufzuheben.
Antrag 109/I/2018 Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 2009 abschaffen
30.04.2018Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 2009 muss abgeschafft werden.
Die steuerlichen Begünstigungen für Unternehmen müssen zurückgedreht werden.
Die Umsatzsteuer muss wieder von 7% auf 19% angehoben werden.
Antrag 103/I/2018 Sprache – Familiennachzug zu Deutschem
30.04.2018Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Ehepartner Deutscher Staatsbürger zu ihrem Ehemann/ihrer Ehefrau nachziehen dürfen, wenn sie in ihrem Herkunftsland keine deutschen Sprachkenntnisse erworben haben. Die Nachziehenden werden verpflichtet, die deutsche Sprache nach der Einreise bei staatlichen anerkannten schulischen Institutionen zu erlernen.
Antrag 102/I/2018 Elternnachzug
30.04.2018Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Nachzug von Eltern von Migranten, die sich in Deutschland integriert haben und
- entweder die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben
- oder seit mehr als 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und die Niederlassungserlaubnis besitzen,
ihre Eltern nach Deutschland holen dürfen, wenn diese im Herkunftsland eine notwendige Pflege nicht mehr erlangen können.
Die sonstigen Nachzugsvoraussetzungen müssen vorliegen. Insbesondere muss der Lebensunterhalt gesichert sein und eine Krankenversicherung bestehen.
