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Antrag 136/I/2018 Duftstoffe deklarieren – Arbeitnehmer schützen

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion und der Bundestagsfraktion und die Mitglieder des Senats von Berlin und der Bundesregierung sowie des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Verkaufsstätten, in denen zur Verkaufsförderung oder aus sonstigen Gründen Duftstoffe eingesetzt werden, auf sichtbaren Schildern deren Einsatz und deren Zusammensetzung deklariert wird und darauf hingewiesen wird, um Allergikern die Möglichkeit zu geben, diese Verkaufsstätten zu meiden und insbesondere auch aus Arbeitsschutzgründen.

Antrag 115/I/2018 § 367 BGB ändern – durch schuldnerfreundlichere Verrechnung von Teilleistungen Bürger entlasten

30.04.2018

§ 367 BGB abschaffen – Bürger entlasten

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass § 367 BGB abgeschafft wird, der lautet:

 

„§ 367 Anrechnung auf Zinsen und Kosten

(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.“

Antrag 142/I/2018 Das Kurt-Schumacher-Haus barrierefrei umbauen

30.04.2018

Der Landesvorstand wird beauftragt, ein Konzept entwickeln zu lassen, damit das Kurt-Schumacher-Haus barrierefrei umgebaut werden kann. Das Konzept soll die Ergebnisse einer vorher stattgefundenen Untersuchung beinhalten. Gegenstände dieser Untersuchung sollten unter anderem sein:

 

  • Prüfung eines/einer fachlichen und geeigneten Auftragnehmers/in zur Realisierung des Konzeptes
  • Prüfung der Möglichkeiten eines barrierefreien Umbaus (bspw. Umbau des Fahrstuhlschachtes oder die Anbringung eines Außenfahrstuhls) unter Einhaltung und Prüfung bestehender rechtlicher Vorschriften (u.a. Denkmalschutz) und DIN-Normen
  • Prüfung der finanziellen Möglichkeiten. Dazu zählen die Prüfung eigener Mittel, sowie Fördermittel und die Möglichkeit von Krediten, die unter Beachtung einer langfristigen Wertsteigerung der Immobile nach dem Umbau ggf. leichter aufgenommen werden können.

 

Darüber hinaus wird der Landesvorstand aufgefordert, endlich den seit Jahren geplanten Behindertenparkplatz am KSH durch das Bezirksamt einrichten (möglicherweise mit zeitlicher Begrenzung  für die Sitzungszeiten) zu lassen, damit auch die Genossinnen und Genossen, die auf den PKW angewiesen sind und eine entsprechende Genehmigung haben, das KSH erreichen können.

Antrag 113/I/2018 Vermögensteuer erheben – soziale Verantwortung gestalten

30.04.2018

Die Koalitionsparteien der aktuellen Bundesregierung haben sich im Koalitionsvertrag vorgenommen „den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken zu wollen und die entstandenen Spaltungen zu überwinden“. Die Einkommens- und Vermögensungleichheit hat in den letzten Jahren zugenommen und trägt so zu sozialen Spannungen erheblich bei.

Seit dem Jahr 1997 wird die Vermögensteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr erhoben. Dabei ist die Vermögensteuer im Art. 106 unseres Grundgesetzes verankert.. Zudem würde das Aufkommen der Vermögensteuer gem. Art 106, Abs. 2, Nr. 1 den Ländern zu stehen.

Wir fordern daher die Bundesregierung der aktuellen Legislaturperiode auf die Vermögensteuer verfassungskonform und im Sinne des im Koalitionsvertrag angestrebten sozialen Zusammenhalts wieder zu erheben.

Antrag 122/I/2018 219a StGB jetzt abschaffen – für Informationsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung

30.04.2018

Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel zu Geldstrafe von 6000€ verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat.

 

Es kann und darf nicht sein, dass medizinische Informationen für Frauen*, Ärzt*innen kriminalisieren. Nach § 219a StGB kann die Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als Werbung verstanden werden und zu einer Verurteilung führen.

 

Die SPD Bundestagsfraktion hat am 11.12.2017 einen Gesetzesentwurf zur Streichung des § 219a StGB beschlossen aber leider noch nicht in den Bundestag eingebracht. Wir akzeptieren nicht, dass medizinische Informationen und Frauenrechte dem Frieden in der Koalition geopfert werden.

 

Für uns Sozialdemokratinnen ist klar, dass sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein Grundrecht ist. Sexuelle Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu Informationen über medizinische Behandlungen haben. Der angebliche „Lebensschutz“ der CDU/CSU darf nicht dafür sorgen, dass Frauen* in einer solch sensiblen Situation wie einer frühen Schwangerschaft die Informationen über ihre Möglichkeiten vorenthalten werden.

Ein freier Zugang zu medizinischen Informationen ist Teil eines selbstbestimmten Lebens und für uns Sozialdemokratinnen nicht verhandelbares Grundrecht.

 

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, den Gesetzentwurf auf Abschaffung des § 219a StGB einzubringen und für sexuelle Selbstbestimmungsrechte einzustehen!

 

Langfristig muss in der SPD und ihren Arbeitsgemeinschaften eine Debatte über die Abschaffung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches geführt werden. Fristenlösung, die faktisch keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und Patient*innen bedeutet, ist nicht akzeptabel. Wir müssen die Debatte über den § 218 StGB in der Gesellschaft führen und verstehen die SPD hier als progressive Kraft, die eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse vorantreiben muss. Repressive Gesetze, die Frauen* und Ärtz*innen unterdrücken lehnen wir ab!