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Antrag 31/II/2023 PPP und ÖÖP sind keine Wundermittel!

21.08.2023

Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen, wenn

 

  • der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes

 

oder

 

privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und

  • das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben und Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist und
  • das Vorhaben in der Investitionsplanung bereits vorgesehen war und die realisierte ÖÖP-Struktur am Ende keine finanzielle Umgehung der Investitionskapazität des Berliner Landeshaushalts und seiner Investitionsplanung darstellt.

 

Antrag 65/II/2023 Menschenwürdige Bedingungen für Menschen auf der Flucht sichern – Verschärfung des Asylrechts verhindern

21.08.2023

Die Situation für Menschen auf der Flucht an den europäischen Außengrenzen ist schon lange unhaltbar: es gibt keine sicheren Fluchtrouten und es kommt immer wieder zu illegalen Pushbacks. Wer es doch schafft in die EU zu gelangen, wird in Camps an den Außengrenzen häufig monatelang festgehalten und die meisten EU-Mitgliedstaaten weigern sich, sich an der Aufnahme von Geflüchteten zu beteiligen. Eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) ist also überfällig.

 

Eine solche Reform muss jedoch eine Verbesserung für die Schutzsuchenden bedeuten und darf nicht zu Lasten ihrer Rechte gehen! Die im sogenannten Asylkompromiss der EU-Innneminister:innen vorgesehenen neuen Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen und die Ausweitung der Drittsaatenregelungen sind jedoch humanitär unverantwortlich und greifen das individuelle Recht auf Asyl massiv an.

 

Zentral ist der Vorschlag, einen Teil der Asylverfahren künftig direkt an der EU-Außengrenze durchzuführen. Das bedeutet, dass Menschen gegebenenfalls bis zu einem halben Jahr in Lagern leben müssten, die sie nicht verlassen können. Im Gegenzug sollen EU-Staaten verpflichtet werden, den Außenstaaten zumindest einen kleinen Teil der Flüchtlinge abzunehmen oder sich mit Geldzahlungen „freizukaufen“. Außerdem soll die Zahl der „sicheren Drittstaaten“ ausgeweitet werden. Der Asylantrag von Menschen, die aus einem solchen Land kommen, könnte dann bereits im Grenzverfahren als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Sie könnten nur in Ausnahmefällen noch Asyl in einem EU-Land erhalten und würden direkt aus den Lagern heraus in das Drittland abgeschoben. Damit bleibt das rechtsstaatliche Prinzip der Einzelfallprüfung im Asylverfahren zwar auf dem Papier erhalten, wird praktisch jedoch massiv eingeschränkt.

 

Fraglich ist darüber hinaus, wie in den schnell durchzuführenden Grenzverfahren der Zugang zur Rechtsmitteln wie etwa einem Rechtsbeistand sowie ein faires Verfahren garantiert werden soll. Nach den Plänen der EU-Innenminister:innen sollen die Verfahren in der Regel innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen werden und das Einlegen von Rechtsmitteln keine aufschiebende Wirkung für eine Abschiebung mehr haben.

 

Dieser sogenannte Kompromiss ist damit eine Absage an die praktische Geltung der Menschenrechte in vielen Fällen. Der Umgang der EU-Außengrenzländer mit Geflüchteten im Rahmen des bisherigen Asylsystems hat bereits gezeigt, dass an den Außengrenzen illegale Pushbacks und andere Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Der Zugang zu den Sammelunterbringungen wurde sowohl parlamentarischen Beobachter:innen als auch Rechtsbeiständen immer wieder verwehrt.  Beteuerungen, dass dies in Zukunft bei institutionalisierten Camps und beschleunigten Verfahren besser werden soll, erscheinen vor diesen Erfahrungen extrem fragwürdig. Eine solidarische Asylpolitik in Deutschland und Europa, die sich an Menschenrechten orientiert und eine sichere Flucht und echten Schutz ermöglicht, sieht anders aus.

 

Es ist deshalb dringend notwendig, in Deutschland und Europa Druck auf die Bundesregierung und das EU-Parlament auszuüben, um den vorliegenden Entwurf in den anstehenden Trilog-Verhandlungen abzulehnen und sich für konkrete Nachbesserungen einzusetzen, für eine humane, solidarische Asylpolitik in Deutschland und Europa, die sich an Menschenrechten orientiert und Fluchtursachen nachhaltig entgegenwirkt.

 

Die SPD Berlin kritisiert den sogenannten Asylkompromiss und ruft die Bundesregierung und das Europäische Parlament dazu auf, sich im anstehenden Trilog-Gesetzgebungsverfahren für folgende deutliche Nachbesserungen einzusetzen. Sollten diese Änderungen nicht umgesetzt werden, ist die Reform abzulehnen.

1. Keine Grenzverfahren: Nach dem Ratsvorschlag sollen Zulässigkeitsprüfungen für Asylverfahren an den EU-Außengrenzen eingeführt werden. Asylgesuche können dann aus verschiedenen Gründen schon formal abgelehnt werden, eine Prüfung der individuellen Asylgründe findet nicht statt. Die Gruppe an Menschen, deren Asylgesuch an der EU-Außengrenze auf Zulässigkeit geprüft werden soll, wird laut Entwurf massiv ausgeweitet, die Kriterien für Zulässigkeit stark verschärft. Der Entwurf sieht nur noch eine grobe Kategorisierung vor, ob Personen Zugang zum ordentlichen Asylverfahren bekommen sollten. Gleichzeitig sind Verfahrensrechte in diesen beschleunigten Grenzverfahren stark eingeschränkt. Ein Großteil der Asylgesuche würde ohne ein ordentliches Asylverfahren direkt abgelehnt.

 

Diese Verfahren unter haftähnlichen Zuständen an den EU-Außengrenzen lehnen wir ab.

 

Reguläre Asylverfahren müssen in den EU-Mitgliedsstaaten unter Wahrung eines ausreichenden Zugangs zu Rechtsmitteln und würdiger Unterbringung stattfinden. Der Umgang mit schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen erfordert dabei besondere Sensibilität.

 

 

2. Kein Freikaufen unsolidarischer Länder: Mitgliedsstaaten können sich als Teil des Kompromisses von einer Aufnahme Schutzsuchender freikaufen. Wir lehnen diesen Freikauf-Mechanismus vollumfänglich ab.

 

3. Menschenrechtsverstöße müssen konsequent verfolgt und geahndet werden: Wir fordern, EU-Mittel und Ressourcen für Mitgliedsstaaten, die Pushbacks und gewaltsame Übergriffe gegen Schutzsuchende durchführen oder tolerieren, zurückzuhalten. Verwicklungen der Grenzschutzagentur Frontex in illegale Pushbacks und sogenannte Pullbacks müssen konsequent aufgearbeitet und verfolgt, Frontex tiefgreifend reformiert werden.

 

4. Wir lehnen das Konzept “sicherer Drittstaaten“ grundsätzlich ab. Mindestens aber muss das Konzept im Ratsentwurf an folgenden drei Punkte nachgebessert werden:

 

  • Laut Rats-Entwurf kann ein Mitgliedsland Staaten als „sichere Drittstaaten“ bestimmen, die Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention sind oder anderen „effektiven Schutz“ bieten. Die Anforderungen zu „effektivem Schutz“ dürfen nicht gesenkt werden.
  • Laut Entwurf würde jeder Mitgliedsstaat selbst über „sichere Drittstaaten“ entscheiden. Wenn solche festgelegt werden, müssen dafür allerdings EU-weit einheitliche Kriterien gelten.
  • Es muss ausgeschlossen werden, dass Staaten Menschen in Länder zurückführen, zu denen ihr einziges „Verbindungselement“ die Durchreise ist.

 

5. Rechtsschutz im Grenzverfahren und aufschiebende Wirkung stärken: Ein Widerspruch gegen eine ablehnende Asylentscheidung im Grenzverfahren hat keine automatische aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung gilt im Grenzverfahren im Grundsatz nicht. Im Trilog sollte in der Asylverfahrensverordnung der Anspruch auf aufschiebende Wirkung verankert werden. Wer sich in den Asylgrenzverfahren befindet, braucht freien und unkomplizierten Zugang zu rechtlichem Beistand. Neben einem Rechtsanspruch darauf müssen auch die praktischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, zum Beispiel durch ständige Anwesenheit von Rechtshilfeorganisationen und Dolmetschung.

 

6. EU-Rettungsmission etablieren: Tausende von Menschen sind im Mittelmeer bereits ertrunken. Ein finaler Beschluss muss eine EU-Rettungsmission auf die Beine stellen, um endlich das Sterben zu stoppen. Die zivile Seenotrettung muss gestärkt werden.

 

7. Mehr legale Fluchtwege ermöglichen: Die Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt und die Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis müssen umfassend überarbeitet werden und Eingang in das GEAS finden. Zusätzlich braucht es endlich sichere Fluchtwege auch für Schutzsuchende, damit diese nicht über das Mittelmeer oder die Balkanroute in die Arme von Schleppern getrieben werden und ihr Leben riskieren müssen.

Antrag 129/II/2023 Wahlrecht mit 16 umsetzen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, auf Basis des vorliegenden Gesetzesentwurfes der vorherigen Koalitionsfraktionen schnellstmöglich den Gesetzgebungsprozess zur Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr einzuleiten. Im Rahmen dessen soll noch in diesem Jahr mindestens die erste Lesung im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses erfolgen.

Antrag 50/II/2023 Psychosoziale Versorgungsstruktur

21.08.2023

Der Senat wird aufgefordert, umgehend die psychosoziale Versorgungsstruktur von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Berlin zu verbessern. Hierzu sind zwei Elemente möglichst rasch in die Umsetzung zu bringen:

 

  • Die Finanzierung der psychosozialen und pädagogischen Versorgung für Kinder, Jugendliche und deren Familien muss den gestiegenen Bedarfen entsprechend angepasst werden. Dazu gehört auch die finanzielle Absicherung und somit Planungssicherheit für die subsidiär tätigen Träger, welche Kinder, Jugendliche und Familien mit ihren bedarfsgerechten Angeboten unterstützen, sowie die Bereitstellung von niedrigschwelligen Beratungssettings der psychosozialen Versorgung für junge Erwachsene in jedem Berliner Bezirk.
  • Verstärkung der medizinischen Versorgungssituation im Kinder – und jugendpsychiatrischen, kinder- und jugendmedizinischen sowie im sozialpädiatrischen Bereich, sowohl im ambulanten, wie im stationären Sektor.

 

Antrag 47/II/2023 Mehr Generationengerechtigkeit durch die Berliner Jugendstrategie

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats werden aufgefordert, für die Umsetzung der Berliner Jugendstrategie einzutreten. Dabei wird es im ersten Schritt darum gehen, das entsprechende Gremium zu schaffen und zum effektiven Arbeiten zu bringen. Dabei muss auch das Begleitgremium aus Vertretungen der jungen Generation zusammengesetzt und konstituiert werden.

 

Im Rahmen der Berliner Jugendstrategie sollen für die junge Generation zentrale jugendpolitische Vorhaben diskutiert, bearbeitet und vorangebracht werden – immer mit dem Ziel, mehr Mitbestimmung für junge Menschen zu erreichen und so mehr Generationengerechtigkeit zu schaffen.

 

Hierbei werden unter anderem die Forderungen aus der Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“ Berücksichtigung finden müssen:

  • Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre
  • Einführung eines Jugendchecks
  • Politische Bildungszeit für Schüler*innen
  • Verankerung von Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche in der Landesverfassung und im Bezirksverwaltungsgesetz
  • Einbeziehung der Kinder- und Jugendparlamente oder anderer bezirklichen Beteiligungsstrukturen in alle politischen Fragestellungen auf Bezirksebene, bspw. als beratende Stimme für die BVVen
  • Personelle Stärkung der zuständigen Verwaltung im Bereich politische Bildung junger Menschen
  • Erarbeitung eines Kinder- und Jugendberichtes zur Lebenssituation junger Menschen
  • Stärkung der bestehenden Strukturen zur Förderung von Kinder- und Jugendbeteiligung/politischer Bildung auf Landesebene, insbesondere die Berliner Jugendverbände, unsere Jugendbildungsstätten und den Jugend-Demokratiefonds
  • Einführung eines Verbandsklagerechtes zur Durchsetzung des Beteiligungsanspruchs
  • Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Schüler*innen
  • Förderung einer demokratischen Unterrichtskultur, Initiativen zur Schaffung eines Kulturwandels innerhalb der Schule (z. B. durch Öffnung der Schule in den Sozialraum)

 

Wir teilen die formulierte Vision der Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“: „Alle jungen Berliner*innen entscheiden und gestalten das gesellschaftliche sowie politische Geschehen der Stadt gleichberechtigt mit.“