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Antrag 50/II/2022 Beschlusslage umsetzen – Konsequenter Ausbau und gezielte Förderung der Gemeinschaftsschule jetzt!

9.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Beschlusslage der SPD Berlin sowie die Vereinbarungen zum Ausbau und zur Förderung der Gemeinschaftsschulen in den Koalitionsverträgen 2016 und 2021 in dieser Legislatur konsequent umzusetzen.

 

Bei der Konzeptionierung eines „Landesförderprogramms Gemeinschaftsschule“ ist insbesondere der Schwerpunkt auf den Ausbau und Förderung der Schule zu einer inklusiven Gemeinschaftsschule sowie auf die strukturelle Stärkung von Schulfusionen- und -kooperationen von zentraler Bedeutung zu legen. Das Landesförderprogramm Gemeinschaftsschule soll dabei insbesondere die folgende Aspekte enthalten:

 

Schulen und Akteur:innen breiter informieren:

Um die Anzahl der Gemeinschaftsschulen in Berlin auszubauen, werden die Umwandlung zu einer Gemeinschaftsschule und die freiwillige Kooperation und Fusion von Grundschulen und weiterführenden Schulen stärker gefördert. Dazu werden die Schulleitungen, die Kollegien, die Elternvertretungen und die Schüler:innenvertretungen sämtlicher Berliner Schulen und die Bezirksämter über die Vorteile, Vorgehensweisen und Abläufe einer Kooperation und Fusion zweier oder mehrerer Schulen hin zu einer Gemeinschaftsschule informiert und beraten.

 

Zeitliche Entlastung schaffen:

Nach dem Entschluss, zu einer Gemeinschaftsschule heranzuwachsen oder nach dem Entschluss von zwei oder mehreren Schulen zur Kooperation sind für den Prozess des Ausbaus zu einer Gemeinschaftsschule und der Fusion hin zu einer Gemeinschaftsschule auf der Verwaltungs- und Leitungsebene der Schulen zwingend zusätzliche Zeit- und Personalressourcen zu schaffen. Auch zur Konzeption eines gemeinsamen pädagogischen Leitbildes, der Entwicklung eines gemeinsamen Schulprogramms, eines schulinternen Curriculums, des Ganztages und der Rhythmisierung der neuen Gemeinschaftsschule sind für sämtliche Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter:innen für die Dauer des Heranwachsens zu einer Gemeinschaftsschule oder des Fusionsprozesses zusätzliche zeitliche Ressourcen und Entlastungen zu schaffen.

 

Professionelle Begleitung schaffen:

Schulen, die den Ausbau oder den Fusionsprozess hin zu einer Gemeinschaftsschule gehen wollen, erhalten für den  Schulentwicklungsprozess für mindestens drei Jahre eine professionelle Begleitung, um die Schulen hinsichtlich der Leitungs-, Team-, Unterrichts- und Schulstruktur zu unterstützen und sicherzustellen, dass die gesamte Schulgemeinschaft, einschließlich der Schüler:innen und Eltern, in einem einer demokratischen Schule angemessenen Maße an den Prozessen beteiligt wird.

 

Finanzielle Anreize schaffen:

Schulen, die den Ausbau oder den Prozess der Fusion hin zu einer Gemeinschaftsschule gehen wollen, erhalten zusätzliche Mittel, die eigenverantwortlich für die Dauer des Schulentwicklungsprozesses genutzt werden können. Gelder, die den Schulen bereits im Zuge anderer Programme zustehen (z. B. Bonus-Programm) werden nicht gekürzt. 

 

Bisher eingereichte Schul-Bewerbungen prüfen und stärker unterstützen:

Zur Pilotphase der Gemeinschaftsschule 2008/2009 bewarben sich 64 Schulen, von denen aber eine kleinere Anzahl als Gemeinschaftsschulen starten konnten. Diejenigen Schulen, die sich beworben haben, aber bisher noch keine Gemeinschaftsschule geworden sind, sollen stärker beraten und unterstützt werden, damit die anstehende Bewerbung zeitnah angenommen und die Schulentwicklung hin zur Gemeinschaftsschule erfolgreich umgesetzt werden kann.

Die Berliner Gemeinschaftsschule ist als eigenständige Schulart auch mit einem eigenen Schulbuchstaben (M) neben den Integrierten Sekundarschulen (K), Gymnasien (Y), Grundschulen (G) und Förderschulen (S) als allgemeinbildende Schule auszuweisen.

Stärkung der Schulen als kiezoffene Schulen im Zuge des Modellvorhabens “Zukunftskieze“

Die Erfahrungen rund um die Gemeinschaftsschule am Campus Rütli haben gezeigt, dass Schulen keine in sich geschlossen Gebäude sind, sondern im Zuge des lebenslangen Lernens und der Kiezentwicklung als zentraler Bestandteil innerhalb einer Bildungslandschaft im Kiez zu sehen sind. Daher werden die Gemeinschaftsschulen personell und inhaltlich darin unterstützt, sich sozialräumlich zu öffnen und zu vernetzen.

 

Prozesssteuernde Rolle der SenBJF ernstnehmen

In den Bezirken gibt es eine unterschiedlich starke Bereitschaft, Gemeinschaftsschulen aufzubauen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie muss in ihrer prozesssteuernden Rolle ernst genommen und gestärkt werden, damit neue Gemeinschaftsschulen sinnvoll in Berlin verteilt entstehen und in ihrer Entwicklung unterstützt werden.·        

 

Genehmigungsverfahren Vereinfachen, Rolle des Landes stärken

Das Schulgesetz ist so anzupassen, dass die Bezirke Anträge zur Umwandlung künftig nur ablehnen dürfen, wenn sich daraus eine Beeinträchtigung der Schulplatzversorgung ergibt. Gleichzeitig soll die Stellung der Schulkonferenzen und des Landes im Genehmigungsverfahren gestärkt werden.

 

Die wissenschaftliche Längsschnittstudie und Begleitung der Gemeinschaftsschulen gilt es zu verknüpfen 

Die im Koalitionsvertrag festgelegte Längsschnittstudie soll mit einer engen Prozessbegleitung der Gemeinschaftsschulen verknüpft werden, um so Gelingensbedingungen und Entwicklungsbedarfe zu ermitteln, transparent zu machen und im Austausch den Prozess der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Gemeinschaftsschulen hinsichtlich der Leitung, des Kollegiums, des schulinternen Curriculums, des Schulprogramms, des Ganztags, der Rhythmisierung sowie der Standortfrage in den Blick zu nehmen. 

Antrag 61/II/2022 Zukunftskieze – datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement vor Ort für ein lernendes und zukunftsfähiges Berlin

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Bezirke und Senatsverwaltungen auf, folgende Punkte umzusetzen:

1. Aufbau eines Berliner Bildungsmonitorings

Das Bildungsmonitoring soll sich aus den bekannten Leistungsstudien sowie einem kommunalen und lokalen Bildungsmonitoring (Leistungsdaten der formalen, nonformalen und informellen Bildung, SchülerInnen, Lehrkräftezahlen, Schulentwicklungspläne, Anzahl an AbsolventInnen, Umfragen, Bevölkerungsstruktur etc.) zusammensetzen, um zeitnah datenbasiert steuern zu können. Das Berliner Bildungsmonitoring dient als geeignetes Instrument, um lokale Bildungsprozesse zu überblicken und zu planen, Bildungsakteure zu unterstützen und Bildungslandschaften zu gestalten. 

2. Aufbau eines Berliner Bildungsmanagements

Das Berliner Bildungsmanagement soll an den Kiezen und Menschen orientiert sein, lokale und vernetzte Bildungsstrukturen aufbauen und alle Menschen im gesamten Lebensverlauf in den Blick nehmen. Hierzu arbeiten die Verwaltungen inhaltlich, organisatorisch und finanztechnisch transparent bezirks- und senatsübergreifend auf Grundlage des Berliner Bildungsmonitorings mit den Bildungsakteuren in den Kiezen und Schulen zusammen, um die diversen, oft parallel laufenden, Maßnahmen (Soziale Stadt, Bildungsverbünde, Quartiersmanagement, Einzelmaßnahmen der Träger, Förderprogramme etc.) in Abstimmung zu bringen. Hierzu ist eine Bildungsmanagerin oder ein Bildungsmanager in einem lokalen Bildungsbüro zu etablieren. Zusätzlich müssen im Rahmen der Ausgestaltung des Bildungsmanagements Herausforderungen der praktischen Umsetzung mitgedacht und ausgestaltet werden. Dazu gehören Strukturen, die beispielsweise Mustermietverträge für Raumanmietungen, Raumbuchungssysteme und Schlüsselorganisation betreffen.

3. Aufbau einer inklusiven Bildungsberatung

Die inklusive Bildungsberatung muss es allen Menschen im Kiez, in jedem Alter, mit und ohne Beeinträchtigungen, mit und ohne Migrations- und Fluchterfahrungen vor Ort ermöglichen, kieznah von der Familienplanung bis ins hohe Alter Bildungsangebote zu erkennen und wahrzunehmen sowie demokratische und gesellschaftliche Teilhabe wahrzunehmen.

4. Bildungsübergänge als Brücken und nicht als Brüche gestalten

Neben der Schule als zentraler Ort der formalen Bildung sind alle Menschen eines Kiezes darin zu unterstützen, Bildungsübergänge innerhalb oder zwischen der formalen, nonformalen oder informellen Bildung zu kennen und wahrnehmen zu können. Von Geburt an und bis ins hohe Alter müssen die Menschen erreicht und unterstützt werden. Das vernetzte Bildungsmanagement im Kiez muss daher inklusive Angebote schaffen, Lernwege und Übergänge ermöglichen sowie analoge und digitale Unterstützungen anbieten.

Antrag 58/II/2022 Feststellung non-formal und informell erworbener Kompetenzen verstetigen

9.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin ein Regelangebot der Bilanzierung und Dokumentation non-formaler und informeller Kompetenzen in öffentlicher Verantwortung entwickelt wird, welches die Menschen bei ihrer Entscheidung über bildungsbiografische und berufliche Weiterentwicklungen effektiv unterstützt. Das Berliner Erwachsenenbildungsgesetz (EBiG) sieht eine entsprechende Öffnungsklausel in § 2, Absatz 7 vor.

 

Insbesondere soll dabei auf folgende Aspekte geachtet werden:

 

  • Einbeziehung der langjährigen Expertise von Projekten und Institutionen, die Lebenswelt-, Gender- und Biografie-orientiert arbeiten, bei der Vorbereitung des Regelangebots.
  • Die Verfahren zur Feststellung und Dokumentation von Kompetenzen müssen durch hochwertige Beratung begleitet werden, die für die Ratsuchenden neutral und unabhängig, niederschwellig, barrierefrei und kostenfrei ist.
  • Beim Zugang zu und bei der Durchführung von Verfahren der Kompetenzbilanzierung müssen diversitätssensibel die besonderen Lebenslagen der Menschen berücksichtigt werden, entsprechende Schulungen sind vorzusehen sowie
  • wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung des Regelangebots unter starker Einbeziehung der Praktiker.

 

Antrag 75/II/2022 Faire Arbeitsbedingungen an Volkshochschulen (VHS) – Festanstellung ermöglichen

9.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Festanstellung von Dozierenden an Volkshochschulen (VHS) schrittweise eingeführt wird und damit die soziale Absicherung für bislang freiberuflich und arbeitnehmerähnlich tätige Dozierenden weiter erhöht wird. 

 

In einem ersten Schritt sollen bis zum Ende der Legislatur 100 zusätzliche vollzeitäquivalente Stellen (VZÄ) an den 12 Berliner Volkshochschulen geschaffen werden. Hierzu sind bereits ab dem kommenden Haushalt erste Vorkehrungen zu treffen. Wir orientieren uns damit an der erfolgreichen Entwicklung an den Berliner Musikschulen in den vergangenen fünf Jahren. Unser mittelfristiges Ziel ist es dabei, an den Volkshochschulen ein Drei-Säulen-System zu etablieren, das als Beschäftigungsmöglichkeit für Dozierende die Festanstellung, die arbeitnehmerähnliche Freiberuflichkeit und die Freiberuflichkeit ohne Arbeitnehmerähnlichkeits-Status vorsieht.

 

Der Senat soll dabei  in Abstimmung mit den Volkshochschulen ein Konzept erarbeiten, das darüber Aufschluss gibt, in welchen Programmbereichen an den Volkshochschulen der Einsatz von Weiterbildungslehrkräften institutionell besonders wirksam und sinnvoll ist und welche Risiken mit der Möglichkeit der Festanstellung für die VHS verbunden sind. Dieses Konzept soll die Grundlage für die Haushaltsaufstellung 2024/25 bilden. 

Antrag 65/II/2022 Endlich Beschlusslage umsetzen – Sonderungsverbot an Freien Schulen durchsetzen!

9.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, mit fünf Jahren Verzögerung die wiederholte Beschlusslage der SPD Berlin umzusetzen und verbindliche Vorgaben über einkommensabhängige Maximalbeiträge beim Schulgeld (Schulgeldhöchstbetragstabellen) für Freie Schulen einzuführen. Die dafür notwendige Reform der Durchführungsverordnung (DVO) soll das Land Berlin in die Lage versetzen, das im Grundgesetz vorgeschriebene Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 GG (Zugang für alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern) durchzusetzen.

 

Im Einzelnen sollen folgende Aspekte Einzug in die DVO finden:

  • Einkommensabhängige Schulgeldtabelle, die bei der vollständigen Beitragsfreiheit für Familien im Transferleistungsbezug anfängt und sich in Anlehnung an die TKBG-Tabelle (Tageskostenbetreuungsgesetz-Tabelle) einkommenssensibel fortsetzt sowie auch mittlere Einkommen umfasst. Dabei sollen alle tatsächlich verpflichtenden Elternbeiträge einbezogen werden. 
  • Schulen, die viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen und Inklusion umsetzen, sollen höhere Zuschüsse erhalten, die es ermöglichen, dass die verbindlichen Schulgeldtabellen nicht dazu führen, dass die Schulen mehr segregieren – sondern weniger. Die erhöhten Zuschüsse sollen einen adäquaten Ausgleich darstellen, der sich aus dem Verbot, Schulgeld von Familien, die Transferleistungen beziehen, ergibt. Schulen, die nur wenige oder keine Schüler*innen aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen, sollen entsprechend geringere Zuschüsse erhalten.
  • Die Vergleichbarkeit der Eingruppierung der Gehälter des pädagogischen Personals mit dem öffentlichen Sektor muss sichergestellt sein. Qualitative Verbesserungen in der Pädagogik der Freien Schulen darf nicht auf Kosten der Gehälter der Beschäftigten erfolgen.
  • Die Aufsichtsstrukturen der SenBJF für Freie Schulen sind zu stärken und die Einhaltung des Sonderungsverbots nicht nur bei der Zulassung, sondern fortwährend zu prüfen.