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Antrag 38/II/2022 Rettet das Berliner Taxiwesen – jetzt!

10.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin setzen sich für die Rettung des Berliner Taxiwesens ein, welche durch aktuelle Krisen wie gestiegene Energiekosten und die Auswirkungen der Folgen der Corona-Pandemie vor erhebliche finanzielle Probleme gestellt sind, indem sie sich für die kurzfristige Bereitstellung von Mitteln aus dem Berliner Haushalt zur Unterstützungsleistung fürs Taxiwesen eintritt bis für – sofern nicht zwischenzeitlich bereits geschehen – eine zügige Tariferhöhung einsetzt.

Antrag 32/II/2022 Vergütung für Beschäftigte bei Freien Trägern aufwerten – Refinanzierung sicherstellen! Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Sozialwesen bei Freien Trägern endlich aufwerten

10.10.2022
  • Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten bei Freien Trägern im Berliner Sozialwesen eine Entlohnung auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder erhalten, um dem Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich gerecht zu werden.
  • Die Mitglieder der SPD-Fraktion und die SPD-Mitglieder im Senat sind dazu aufgefordert, ein Gesetz zu verabschieden, welches Zuwendungen ausschließlich an solche Zuwendungsempfangende vorsieht, die die durch die Zuwendung finanzierten Beschäftigten entsprechend eines Tarifvertrages (Haustarif, Branchentarif, TV-L) vergüten. Zur Gewährleistung sind die jeweiligen Tarifanpassungen verpflichtend seitens der Verwaltung und des Senates zeitnah und vollständig bereits prospektiv in der jeweiligen Zuwendung zu berücksichtigen und in den Haushalt einzustellen.
  • Darüber hinaus ist die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Komplexträgern auch in einer Mischfinanzierung (z.B. aus Entgelten und Zuwendungen) eine Bezahlung aller Beschäftigten auf dem Niveau des TV-L durch verbindliche Refinanzierungszusagen ermöglicht wird. Eine Entlohnung auf diesem Niveau muss das klare und absehbare politische Ziel sein.
  • Des Weiteren werden die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat dazu aufgefordert, gemeinsam mit Arbeitnehmer*innenvertretungen und der LIGA Berlin aktiv an einer Refinanzierung von sog. Overhead-Kosten / Gemeinkosten zu arbeiten und dabei die vorliegenden Konzepte und Vorschläge der freien Wohlfahrtpflege mit einzubeziehen. (Vgl. https://www.paritaet-berlin.de/publikationen-paritaet-berlin/detail/die-zuwendungspraxis-vereinfachen oder https://vska.de/der-verband/positionen/fachlichkeit-statt-zuwendungsbuerokratie/ ).
  • Im Haushaltsplan 2024/2025 ist ausreichend Vorsorge zu treffen, um die durch die geforderten Maßnahmen entstehenden Mehrausgaben zu abzubilden.

 

Antrag 36/II/2022 Start-Ups

10.10.2022

Die SPD Berlin und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden gebeten im Rahmen der Innovationsförderung bei der Entwicklung einer Start Up Agenda in Ergänzung der bisherigen Förderprogramme auch die direkte, substanzielle Förderung von Startups in der Frühphase der Entwicklung, ohne besondere Branchen- und Technologiefokussierung, mit zu berücksichtigen. Dabei sollte die Verpflichtung eigenes privates Kapital beizusteuern keine Rolle spielen.

 

Wir fordern daher die unmittelbare Unterstützung von Start-Ups in ihrer Frühphase in Berlin, so wie sie bereits auf dem Landesparteitag 2018 grundsätzlich beschlossen wurde (Antrag 54/II/2018). Dazu fordern wir nunmehr, in Ergänzung zum Beschluss des LPT 33I 2022 die Umsetzung einer freien Gründer*innenförderung unabhängig von akademischen Abschlüssen.

 

Zielsetzung ist die direkte Förderung von Start-Ups auch außerhalb der Technologiebereiche in der Frühphase durch das Land Berlin in einem zweistufigen Selektionsprozess, bei dem keine weiteren privaten Geldgeber erforderlich sind: Nach einer schriftlichen Vorauswahl erfolgt eine finale Auswahl vor einer Jury in einem mündlichen PitchingProzess. Dabei soll vor allem auch auf die wirtschaftliche und chancenreiche Umsetzbarkeit, die Nachhaltigkeit (im weiteren Sinne) und der Einklang mit dem öffentlichen Interesse der Stadt Berlin geachtet werden (Gemeinwohlorientierung).

 

Antrag 25/II/2022 Mindestlohn sichern: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aktiv bekämpfen

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf sich dafür einzusetzen, dass

 

  • der für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zuständige Zoll mit mehr Mitteln und Personal ausgestaltet wird, um die Anzahl der Betriebskontrollen zu erhöhen
  • sich für eine verpflichtende, elektronische Arbeitszeiterfassung einzusetzen, die Manipulationsmöglichkeiten verhindert
  • Jobcenter ihre Kompetenzen schnellstmöglich ausweiten und eine umfassende Arbeitsrechtsberatung für Arbeitnehmer*innen anbieten.

 

Wir fordern, dass bei Antragstellung auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch berufstätige, erwerbsfähige und potentiell hilfebedürftige Personen (Ergänzer*innen), die Leistungssachbearbeitung des Jobcenters von Amts wegen, das heißt verpflichtend, bei Antrag auf Ergänzung die Arbeitsverträge prüft und die tatsächlichen Umstände der Arbeitsverhältnisse abfragt.

 

Das umfasst insbesondere:

  1. Vereinbarung der wöchentlichen Arbeitszeit,
  2. faktische Arbeitszeit,
  3. Auszahlung von Überstunden,
  4. Einhaltung des Mindestlohns,
  5. angemessene Vergütung.

 

Dieses soll – unabhängig vom Vermögen – ausschließlich anhand des Kriteriums des zu berücksichtigenden Einkommens vorgenommen werden. Ergibt die Überprüfung den Verdacht, dass das monatliche Arbeitsentgelt geteilt durch die faktische monatliche Durchschnittsarbeitszeit kleiner als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn ist, ist dieser Umstand unter Angabe der Arbeitgeber*innen unverzüglich der zuständigen Stelle beim Zoll nach §14 Mindestlohngesetz zu melden. Dabei soll es nicht darum gehen, Arbeitnehmende für die rechtswidrigen Machenschaften ihrer Arbeitgebenden zu bestrafen. Die Ergebnisse der Abfragen dürfen keine negativen Konsequenzen für sie haben.

Antrag 310/II/2022 Grünflächen für alle: Parks als öffentlichen Aufenthaltsraum schützen!

9.10.2022

Statt weiterer Verbote, Parkeinzäunungen und Polizeipräsenz fordern wir, dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, des Bezirksamts, des Abgeordnetenhauses und des Senats sich dafür einsetzen, dass

  • unsere Beschlusslage zur Nachtarbeit des Ordnungsamts umgesetzt wird,
  • die verstärkte Zusammenarbeit von Ordnungsämtern, Grünflächenämtern und Sozialarbeiter*innen umgesetzt wird. Das Ordnungsamt darf in Parks nicht vorrangig als bloße Autorität auftreten, sondern sollte vielmehr als Ansprechpartner*innen, u.a. zu nutzbaren Flächen und besonders schützenswerten Grünflächen, fungieren. Dazu sind spezielle Schulungen anzubieten,
  • alternative kostenlose Angebote für junge Menschen, die auch abends und nachts zugänglich sind, geschaffen werden. Dazu gehören u.a. der Ausbau von Jugendclubs, auch abends zugänglicher Freiflächen und Sportangebote,
  • die Reinigung der Parks und die Bereitstellung von Mülleimern und Sanitäranlagen erhöht wird.
  • Im Zuge der Ausweitung der Freiflächen auch ein Augenmerk auf die Anlage weiterer Blühflächen und die Vernetzung der Frei- und Grünflächen gerichtet wird