Antrag 32/II/2022 Vergütung für Beschäftigte bei Freien Trägern aufwerten – Refinanzierung sicherstellen! Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Sozialwesen bei Freien Trägern endlich aufwerten

Status:
Annahme mit Änderungen
  • Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten bei Freien Trägern im Berliner Sozialwesen eine Entlohnung auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder erhalten, um dem Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich gerecht zu werden.
  • Die Mitglieder der SPD-Fraktion und die SPD-Mitglieder im Senat sind dazu aufgefordert, ein Gesetz zu verabschieden, welches Zuwendungen ausschließlich an solche Zuwendungsempfangende vorsieht, die die durch die Zuwendung finanzierten Beschäftigten entsprechend eines Tarifvertrages (Haustarif, Branchentarif, TV-L) vergüten. Zur Gewährleistung sind die jeweiligen Tarifanpassungen verpflichtend seitens der Verwaltung und des Senates zeitnah und vollständig bereits prospektiv in der jeweiligen Zuwendung zu berücksichtigen und in den Haushalt einzustellen.
  • Darüber hinaus ist die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Komplexträgern auch in einer Mischfinanzierung (z.B. aus Entgelten und Zuwendungen) eine Bezahlung aller Beschäftigten auf dem Niveau des TV-L durch verbindliche Refinanzierungszusagen ermöglicht wird. Eine Entlohnung auf diesem Niveau muss das klare und absehbare politische Ziel sein.
  • Des Weiteren werden die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat dazu aufgefordert, gemeinsam mit Arbeitnehmer*innenvertretungen und der LIGA Berlin aktiv an einer Refinanzierung von sog. Overhead-Kosten / Gemeinkosten zu arbeiten und dabei die vorliegenden Konzepte und Vorschläge der freien Wohlfahrtpflege mit einzubeziehen. (Vgl. https://www.paritaet-berlin.de/publikationen-paritaet-berlin/detail/die-zuwendungspraxis-vereinfachen oder https://vska.de/der-verband/positionen/fachlichkeit-statt-zuwendungsbuerokratie/ ).
  • Im Haushaltsplan 2024/2025 ist ausreichend Vorsorge zu treffen, um die durch die geforderten Maßnahmen entstehenden Mehrausgaben zu abzubilden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

„Vergütung für Beschäftigte bei Freien Trägern aufwerten – Refinanzierung sicherstellen!“

 

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die tausenden Beschäftigten bei Freien Trägern im Berliner Sozialwesen eine Entlohnung auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder erhalten, um dadurch dem Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich gerecht zu werden.

 

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat sind dazu aufgefordert, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Komplexträgern auch in einer Mischfinanzierung (z.B. aus Entgelten und Zuwendungen) eine Bezahlung aller Beschäftigten auf dem Niveau des TV-L durch verbindliche Refinanzierungszusagen ermöglicht wird. Eine Entlohnung auf diesem Niveau muss das klare und absehbare politische Ziel sein.

 

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD Mitglieder in den Bundesministerien sind dazu aufgefordert, bei bundesfinanzierten Projekten und Zuwendungen eine Refinanzierung der entsprechenden Löhne bis zum Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) sicherzustellen, sodass eine einheitliche Entlohnung auf einem angemessenen Niveau unabhängig vom Zuwendungsgeber (Kommune/Bezirk, Land, Bund) sichergestellt wird.

 

Darüber hinaus, sind die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat dazu aufgefordert, ein Gesetz zu verabschieden, welches Zuwendungen ausschließlich an solche Zuwendungsempfangende vorsieht, welche die durch die Zuwendung finanzierten Beschäftigten entsprechend eines Tarifvertrages vergüten. Zur Gewährleistung sind die jeweiligen Tarifanpassungen verpflichtend seitens der Verwaltung und des Senates zeitnah und vollständig bereits prospektiv in der jeweiligen Zuwendung zu berücksichtigen und in den Haushalt einzustellen.

 

Des Weiteren werden die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD- Mitglieder im Berliner Senat dazu aufgefordert, gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen und der LIGA Berlin aktiv an einer Refinanzierung von sog. „Overhead-Kosten“ oder Verwaltungsgemeinkosten zu arbeiten und dabei die vorliegenden Konzepte und Vorschläge der freien Wohlfahrtpflege mit einzubeziehen.

 

Im Haushaltsplan 2024/2025 ist ausreichend Vorsorge zu treffen, um die durch die geforderten Maßnahmen entstehenden Mehrausgaben abzubilden

 

Begründung

 

Bereits seit einigen Jahren sind die zum Teil eklatanten Gehaltsunterschiede zwischen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und Beschäftigten in gleichen Beschäftigungsfeldern bei freien Trägern bekannt. Die Thematik ist dem Senat spätestens seit 2017 bekannt und immer wieder wird Abhilfe zugesichert.

 

Auch die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege hat in einem Positionspapier zum neuen Doppelhaushalt deutlich gemacht, dass die Versuche aus der vergangenen Legislaturperiode, die Tariflücke zum öffentlichen Dienst zu reduzieren, bisher nicht ausreichen und nicht in allen Bereichen der sozialen Arbeit angewandt werden können. Im Gegenteil sind durch die Einführung der SuE-Tabellen im TV-L die Unterschiede zu den Löhnen bei Freien Trägern wieder gewachsen.

 

Auf Seiten der Beschäftigten hat sich hierzu bereits die ver.di Kampagne „Freie Träger – Faire Löhne“ gegründet.

 

Die Beschäftigten im Sozialwesen leisten in zahlreichen Bereichen und unzähligen Einrichtungen erstaunliche Arbeit. Sie betreuen, pflegen, unterrichten, beraten und assistieren Menschen in vielen, oftmals prekären Lebenslagen. Sie kümmern sich um Menschen unabhängig von Alter, sexueller Orientierung, Herkunft, Geschlecht oder sozioökonomischer Herkunft.

 

Sie stellen die Kinderbetreuung sicher, assistieren Menschen in der Eingliederungshilfe, sichern durch politische Bildung die Zukunft einer starken Demokratie, helfen bei der Integration von Geflüchteten, der Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen und unterstützen Frauen in Fällen von akuter häuslicher Gewalt. Die Beschäftigten bei freien Trägern sind letztlich der soziale Kit, der unsere Berliner Gesellschaft zusammenhält.

 

Im Sozialwesen arbeiten Menschen mit hoher Identifikation, Motivation und Professionalität. Ihr Arbeitsalltag ist allerdings gezeichnet von unbefriedigender Bezahlung und oftmals prekären Beschäftigungsverhältnissen. Träger müssen zum Teil Sachkostensteigerungen durch Reduzierung von Stellenumfängen kompensieren, dies führt bei nahezu gleichzeitiger Arbeitsbelastung bei den Beschäftigten fast zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust in der Arbeit, um im Alltag bestehen zu können. Viele Beschäftigte starten mit hohem Engagement und mit voller Kraft in den Beruf und finden sich nach einigen Jahren gestresst und ausgebrannt wieder.

 

Die hohe Teilzeitquote in weiten Bereichen der sozialen Arbeit befördert leider im Zusammenspiel mit der relativ schlechteren Bezahlung die Gefahr der Altersarmut, vor allem weiblicher Altersarmut. In vielen Einrichtungen und Diensten fehlt Personal, was wiederum die Arbeitsbelastung der Beschäftigten vor Ort erhöht, die Gefahr von weiteren Ausfällen und hohen Krankenständen verstärkt und somit zu noch weniger Beschäftigten und noch mehr Druck führt.

 

Ohne eine wirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Aufwertung dieser Berufsfelder, wird es kurz- und mittelfristig keinen Ausweg aus der aktuellen Situation geben. Die Folgen des Fachkräftemangels spüren viele Branchen, zum Beispiel auch der öffentliche Dienst.

Allerdings ist die Situation bei Freien Trägern durch das niedrigere Tarifgefüge eben noch prekärer. Anteilig entgehen den Sozialkassen so auch wichtige Beiträge.Besonders verstörend ist die aktuelle Bezahlung, wenn man einen Blick zurück wirft, denn bis in die 2000er Jahre galt der Bundes-Angestelltentarifvertrag auch bei Freien Trägern als Leitwährung.

 

Gerade sogenannte Komplexträger mit einer Vielzahl von Dienstleistungsangeboten und ebenso diversen Finanzierungsformen müssen letztlich durch sichere politische Refinanzierungszusagen dazu befähigt werden, eine Entlohnung auf dem Niveau des TV-L an ihre Beschäftigten weiterzugeben.

 

Vorbehalte der öffentlichen Stellen gegen eine Angleichung der Bezahlung, um den kommunalen Projekten und Einrichtungen im Wettbewerb um die Fachkräfte einen Vorteil zu verschaffen, müssen aufgelöst werden. Der Fachkräftemangel in der Sozialwirtschaft darf nicht durch Lohngefälle auf dem Rücken der Beschäftigten ausgeführt werden. Es bedarf einer vielfältigen Trägerlandschaft im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, in dem die Träger nicht durch Preisdumping und prekäre Arbeitsbedingungen um die nächste Zuwendung buhlen.

 

Es muss das Ziel der SPD sein, sich für eine gerechte Entlohnung und für gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten bei Freien Trägern im Berliner Sozialwesen einzusetzen. Eine starke Stimme der Beschäftigten in Form von aktiven und durchsetzungsfähigen Betriebsräten muss ein Kernanliegen der Berliner Sozialdemokratie sein. Um diese Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer*innen zu sichern, bedarf es daher auch einer angemessenen Refinanzierung von Betriebsratsarbeit im Zuwendungsbereich. Die effizienteste Lösung darüber führt voraussichtlich über eine Pauschale (z.B. in Höhe von 12% der Zuwendungssumme, wie es die Berliner LIGA bereits gefordert hat).

 

In Folge dieses Antrages müssen die Hindernisse im Zuwendungs-, Ausschreibungs- und Entgeltbereich analysiert und anschließend umgehend abgebaut werden, um eine gleichwertige Entlohnung zu ermöglichen und eine Aufwertung der Arbeitsbedingungen bei Freien Trägern herbeizuführen.

 

Die vergangenen und gegenwärtigen Krisen haben uns verdeutlicht, wie wichtig die soziale, pflegerische und betreuerische Arbeit für unsere Gesellschaft ist. Die kommenden Wochen und Monate werden die Branche vor neue und bekannte Herausforderungen stellen. Nun ist es an der Zeit, die gesamtgesellschaftlich so relevante Arbeit auch wirtschaftlich entsprechend zu honorieren und eine Gleichstellung zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst herzustellen.

Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

„Vergütung für Beschäftigte bei Freien Trägern aufwerten – Refinanzierung sicherstellen!“

 

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die tausenden Beschäftigten bei Freien Trägern im Berliner Sozialwesen eine Entlohnung auf dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder erhalten, um dadurch dem Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich gerecht zu werden.

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat sind dazu aufgefordert, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Komplexträgern auch in einer Mischfinanzierung (z.B. aus Entgelten und Zuwendungen) eine Bezahlung aller Beschäftigten auf dem Niveau des TV-L durch verbindliche Refinanzierungszusagen ermöglicht wird. Eine Entlohnung auf diesem Niveau muss das klare und absehbare politische Ziel sein.

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD Mitglieder in den Bundesministerien sind dazu aufgefordert, bei bundesfinanzierten Projekten und Zuwendungen eine Refinanzierung der entsprechenden Löhne bis zum Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) sicherzustellen, sodass eine einheitliche Entlohnung auf einem angemessenen Niveau unabhängig vom Zuwendungsgeber (Kommune/Bezirk, Land, Bund) sichergestellt wird.

Darüber hinaus, sind die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat dazu aufgefordert, ein Gesetz zu verabschieden, welches Zuwendungen ausschließlich an solche Zuwendungsempfangende vorsieht, welche die durch die Zuwendung finanzierten Beschäftigten entsprechend eines Tarifvertrages vergüten. Zur Gewährleistung sind die jeweiligen Tarifanpassungen verpflichtend seitens der Verwaltung und des Senates zeitnah und vollständig bereits prospektiv in der jeweiligen Zuwendung zu berücksichtigen und in den Haushalt einzustellen.

Des Weiteren werden die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD- Mitglieder im Berliner Senat dazu aufgefordert, gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen und der LIGA Berlin aktiv an einer Refinanzierung von sog. „Overhead-Kosten“ oder Verwaltungsgemeinkosten zu arbeiten und dabei die vorliegenden Konzepte und Vorschläge der freien Wohlfahrtpflege mit einzubeziehen.

Im Haushaltsplan 2024/2025 ist ausreichend Vorsorge zu treffen, um die durch die geforderten Maßnahmen entstehenden Mehrausgaben abzubilden

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: