Archive

Antrag 21/II/2022 Für echte Parität in unserer Partei – FINTA-Quote von 50%!

10.10.2022

Bisher wird in der SPD und bei den Jusos eine Geschlechterquote von 40% verfolgt. In unserer Gesellschaft leben aber nun mal nicht 40%, sondern knapp über 50% FINTA, also Frauen, Inter-, nicht-binäre-, Trans–, und Agenderpersonen.

 

Unser Ziel muss es sein, die gesellschaftliche Realität in unserer Partei abzubilden. Daher wird es Zeit, alle Geschlechter endlich angemessen in unseren parteiinternen Quoten zu berücksichtigen!

 

Es darf nicht sein, dass in einer Welt, in der cis-Männer in Entscheidungspositionen in der Politik, Wirtschaft und anderen Schlüsselpositionen in der Gesellschaft so überrepräsentiert sind, die Geschlechterquote in unserer Partei so unzeitgemäß und unambitioniert bleibt.

 

Wenn sich mehr FINTA als cis-Männer für ein Gremium in der SPD oder bei den Jusos bewerben, darf dies nicht länger ein statutarisches Problem sein, wie es aktuell der Fall ist. Wenn sich FINTA in der Partei engagieren wollen, sollten sich diese unterstützt und empowered fühlen, anstatt wegen einer Geschlechterquote an ihrem Engagement gehindert zu werden.

 

Es darf nicht unser Anspruch sein, dass die Gremien und Listen in unserer Partei nicht paritätisch, sondern nur mit 40% Frauen besetzt sein sollen. Für uns als feministische Partei sollte es selbstverständlich sein, mindestens absolute Parität parteiintern zu fordern.

 

In anderen feministischen Parteien ist es bereits geübte Praxis, dass es eine FINTA-Quote von 50% gibt und die übrigen Plätze geschlechteroffen, statt wie in der SPD für cis-Männer reserviert, sind. Diese Regelung fordern wir auch für die SPD.

 

Daher fordern wir eine parteiinterne FINTA-Quote von 50%, statt der bisherigen Geschlechterquote von 40%, in allen Gremien der SPD und der Jusos, sowie bei Listenaufstellungen für Wahlen. Die übrigen Plätze in Gremien und auf Listen sollen geschlechteroffen, also auch an FINTA vergeben werden können.

Antrag 27/II/2022 Mindestlohn sichern: gegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz

10.10.2022

Im Jahr 2021 gab es rund 100.000 vollzeitbeschäftige Arbeitnehmer*innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Das SGB II wirkt in diesem Fall wie eine Lohnsubvention, denn trotz Vollzeitbeschäftigung ist das zu berücksichtigenden Einkommen der Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend, um ihr Existenzminimum zu sichern. Diese Leistungsempfänger*innen werden Ergänzer*innen oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte genannt.

 

Ein Grund dafür, dass es Ergänzer*innen gibt, ist, dass Arbeitgeber*innen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Damit nutzen Arbeitgeber*innen die oftmals prekäre Lage der Arbeitnehmer*innen aus sowie ihre Unwissenheit über das deutsche Arbeitsrecht und Mindestlohngesetz.

 

Wenn der Mindestlohn nicht zum Leben reicht, muss hingeschaut werden. Denn der Staat darf nicht die rechtswidrigen Machenschaften gewisser Arbeitgeber*innen aus Steuermitteln subventionieren, sondern er muss dafür Sorge tragen, dass das Mindestlohngesetz eingehalten wird.

 

Forderung:

 

  • Wir fordern, dass die Kompetenzen der Jobcenter schnellstmöglich ausgeweitet werden und eine umfassende Arbeitsrechtsberatung für Arbeitnehmer*innen anbieten. Hierfür sollten ausreichend zusätzliche personelle und finanzielle Mittel für Jobcenter bereitgestellt werden.
  • Wir fordern, dass bei Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch berufstätige, erwerbsfähige und potentiell hilfebedürftige Personen (Ergänzer*innen), die Leistungssachbearbeitung des Jobcenters von Amts wegen, das heißt verpflichtend, bei Antrag auf Ergänzung die Arbeitsverträge prüft und die tatsächlichen Umstände der Arbeitsverhältnisse abfragt. Das umfasst insbesondere: 1. Vereinbarung der wöchentlichen Arbeitszeit, 2. faktische Arbeitszeit, 3. Auszahlung von Überstunden, 4. Einhaltung des Mindestlohns, 5. angemessene Vergütung. Dies soll unabhängig des Kriteriums des Vermögens, sondern ausschließlich anhand des Kriteriums des zu berücksichtigenden Einkommens vorgenommen werden. Ergibt die Überprüfung den Verdacht, dass das monatliche Arbeitsentgelt geteilt durch die faktische monatliche Durchschnittsarbeitszeit kleiner als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn ist, ist dieser Umstand unter Angabe der Arbeitgeber*innen unverzüglich der zuständigen Stelle beim Zoll nach §14 Mindestlohngesetz zu melden. Dabei soll es nicht darum gehen, Arbeitnehmende für die rechtswidrigen Machenschaften ihrer Arbeitgebenden zu bestrafen. Die Ergebnisse der Abfragen dürfen keine negativen Konsequenzen für Arbeitnehmer*innen haben.

 

Antrag 26/II/2022 Mindestlohn konsequent umsetzen!

10.10.2022

Die Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns auf 12 € und des Berliner Landesmindestlohns auf 13 € ist eine bedeutende Errungenschaft für Arbeitnehmer*innen im Jahr 2022. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass der erhöhte Mindestlohn auch bei allen ankommt.

 

Seit der Einführung des allgemeinen Mindestlohns 2015 finden Arbeitgeber*innen diverse Wege, um den Mindestlohn nicht zu bezahlen. Davon sind deutschlandweit bis zu 3 Mio. Arbeitnehmer*innen jährlich betroffen. Überdurchschnittlich häufig betroffen sind Frauen, Minijobber*innen, Beschäftigte unter 24 Jahren, im Rentenalter, mit geringer Schulbildung oder aus dem Ausland sowie Menschen in Ostdeutschland (im Vergleich zu Westdeutschland). Besonders oft kommen Mindestlohnverletzungen dabei im Hotel- und Gaststättengewerbe, Baugewerbe, der Transport- und Logistikbranche sowie der Gebäudereinigungsbranche vor.

 

Arbeitgeber*innen nutzen verschiedene, meist den betroffenen Arbeitnehmer*innen unbekannte, Strategien zur Umgehung des Mindestlohns, die bislang schwierig zu ahnden sind. Beispielsweise zwingen sie ihre Arbeitnehmer*innen in (unbezahlte) Überstunden, weil der Arbeitsumfang ohne diese nicht machbar wäre oder es wird eine Art Pauschale ausgemacht, in der jedoch die Zeit für An- und Abreisen oder Vorbereitungen nicht inbegriffen ist und demnach nicht bezahlt wird. Bei Minijobs wird der Mindestlohnanspruch in vielen Fällen auch dadurch unterlaufen, dass Beschäftigte für Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage keinen Lohn erhalten – obwohl er ihnen zustünde.

 

Missbräuche werden aus verschiedenen Gründen nicht geahndet: Häufig wird ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in oder die Unwissenheit der betroffenen Beschäftigten ausgenutzt. In diesen Fällen kommt es meist nicht zu einer Meldung des Verstoßes durch die Arbeitnehmer*innen. Hier fehlt es an hinreichender Aufklärung für Beschäftigte über ihre Rechte sowie zugänglichen Meldestellen für Missbrauchsfälle. Darüber hinaus leidet die für die Kontrolle der Einhaltung zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung unter massivem Personalmangel, sodass die Einhaltung des Mindestlohns nicht ausreichend und flächendeckend überprüft werden kann. Einen weiteren Grund stellt die häufig intransparente und schwierig zu überprüfende Arbeitszeiterfassung in Papierform und/oder handschriftlich dar.

 

Mit der Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 steigt die Missbrauchsgefahr erneut an und die Anreize, den Mindestlohn zu umgehen, nehmen zu. Auch Unternehmen, die sich bislang an Mindestlohnregelung gehalten haben, könnten mit den nun steigenden Lohnkosten Möglichkeiten suchen, Mehrkosten zu vermeiden und damit die Profite zu steigern – gerade jetzt muss also stärker kontrolliert werden.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags sowie der Bundesregierung auf,

 

  • zusätzliche Personalmittel für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Haushalt einzustellen und eine entsprechende Werbekampagne zur Besetzung dieser Stellen zu ermöglichen, um eine flächendeckende und zielführende Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten.
  • eine digitale und manipulationssichere Zeiterfassungslösung durch die Bundesregierung zur Verfügung zu stellen und Arbeitgeber*innen dazu zu verpflichten, diese zu nutzen.
  • ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das klar regelt, was zur bezahlten Arbeitszeit gehört (An- und Abreise, Umziehen).
  • eine Mindestlohns-Informations-Offensive durch die Bundesagentur für Arbeit und die Gewerkschaften zu finanzieren.
  • die Meldestelle für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz weiter auszubauen, sodass Arbeitnehmer*innen dort stärker beraten und in ihrem rechtlichen Vorgehen gegen ihre*n Arbeitgeber*in unterstützt werden.
  • Verstöße gegen das Einhalten des Mindestlohns noch stärker zu sanktionieren.
  • Wir fordern zusätzlich die Erweiterung des Mindestlohnes auf alle Ausbildungen, Pflichtpraktika, arbeitende Jugendliche unter 18 und Langzeitarbeitslose.
  • Der Schutz der Arbeitnehmer*innen muss hierbei gewahrt sein und das Vorgehen gegen die Arbeitgeber*innen darf keine negativen Konsequenzen für sie haben.

Antrag 06/II/2022 Energiegeld für Auszubildende, Studierende und Rentner*innen

10.10.2022

Im Rahmen des Entlastungspaketes der Bundesregierung wird im September an die meisten Berufstätigen in Deutschland die sogenannte Energiepreispauschale ausbezahlt. Profitieren werden davon insbesondere Berufstätige, diejenigen, die Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft haben, ein Gewerbe betreiben, selbständig sind oder Einkünfte als Arbeitnehmer*in haben. Die Bundesregierung hat Schüler*innen, Auszubildende, Studierende und Rentner*innen bei der Energiepreispauschale nicht bedacht. Gerade diese Bevölkerungsgruppen werden besonders mit den gestiegenen Energiepreisen zu kämpfen haben und deshalb müssen auch sie besonders in den kommenden Entlastungspaketen berücksichtigt werden.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion, die Bundes-SPD sowie der Bundesverband der Jusos sollen sich für die Entlastung von Schüler*innen, Auszubildenden, Studierenden und Rentner*innen in den kommenden Entlastungspaketen der Bundesregierung einsetzen.

Antrag 09/II/2022 Verbraucher*innen schützen – umverteilen jetzt!

10.10.2022

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat ganz Europa in eine schwere Krise gestürzt. Die Auswirkungen auf Deutschland haben nicht lange auf sich warten lassen. Auch wenn mit Nachdruck nach Alternativen zu russischen Rohstoffen gesucht wird, steigen die Preise, Lieferschwierigkeiten halten an und ein gedämpftes Wirtschaftswachstum zeichnet sich auch in Deutschland ab. Die Wirtschaftsleistung liegt noch immer ein Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau Ende 2019. Gleichzeitig führt die steigende Inflationsrate dazu, dass es für Arbeitnehmer*innen zu Reallohnverlusten kommt und Rentner*innen, Azubis, BAföG-Empfänger*innen und Transferleistungsempfänger*innen faktisch immer weniger Geld zur Verfügung haben. Die aktuelle Situation hat teils verheerende Auswirkungen auf diejenigen Verbraucher*innen, die wie 50 Prozent der Deutschen über kaum nennenswerte Ersparnisse verfügen bzw. schon vor der anhaltenden Teuerung am Ende des Monats nichts zurücklegen konnten. So sind das erste Mal seit den Hartz-IV-Reformen Menschen wieder in großer Zahl von gesellschaftlichem Abstieg bedroht. Die Tafeln klagen schon über immer mehr Kund*innen, die sie teilweise nicht mehr versorgen können. Während es schon Anstrengungen für Entlastungen gab, haben diese nur teilweise Wirkung gezeigt und gehen nicht weit genug. Während die Menschen in der Ukraine unter Russlands Bombenterror leiden und der rasante Anstieg der Lebenshaltungskosten viele Menschen in Deutschland vor große Probleme stellt, streichen einige Unternehmen ungehindert Krisengewinne ein.Was wir nun brauchen, ist ein Konzept, welches die Verbraucher*innen schützt und Unternehmen in die Pflicht nimmt. Ziel muss es sein, Gewinne umzuverteilen und Verbraucher*innen vor der Entwertung ihrer Löhne bzw. staatlichen Leistungen zu schützen.

 

Vermögensabgabe einführen!

Die Einsetzung einer Vermögensabgabe ist im Grundgesetz für besondere Krisensituationen vorgesehen. Sie setzt wirksam an der sich immer mehr verstärkenden Vermögenskonzentration an und gewährleistet, dass in besonderen Krisen, wie wir sie derzeit erleben, besonders die zahlen, denen es finanziell sehr gut geht, und so für Entlastungen der finanziell Schwächeren zahlen. Im Gegensatz zur Vermögenssteuer wird die Abgabe einmalig fällig und soll nur das oberste Prozent der Vermögenden treffen. Kleine und mittelständige Unternehmen oder Familien mit wenig Grundbesitz sind durch Freibeträge geschützt. Auch wenn nur die oberen 10% der Vermögen so abgabepflichtig werden, kann mit einem enormen Aufkommen gerechnet werden.

 

Wir fordern daher:

 

  • Die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe auf individuelle Nettovermögen natürlicher Personen, die einen Freibetrag in Höhe von 2 Mio. überschreitet. Für Betriebsvermögen gilt ein separater Freibetrag von 5 Mio. Euro. Die Vermögensabgabe startet bei 10% und steigt linear-progressiv auf 50% ab einem Vermögen von 50 Mio. Euro an.
  • Die Vermögensabgabe wird in jährlichen Raten über 20 Jahre gezahlt.
  • Die Vermögensabgabe soll bei immobilem Kapital und Unternehmensbeteiligungen auch in Form von staatlichen Anteilen geleistet werden können.
  • Um Anreizen zur Verringerung abgabepflichtiger Vermögen entgegenzuwirken, liegt der allgemeine Bewertungsstichtag in der Vergangenheit, bspw. Am Tag des entsprechenden Kabinettsbeschlusses

 

Übergewinnsteuer einführen!

Die Krisen- und Kriegsgewinne einiger profitierender Unternehmen müssen insbesondere in Zeiten, in denen immer mehr Menschen von Armut bedroht sind, dem Allgemeinwohl zu Gute kommen und dieses finanzieren. Eine Übergewinnsteuer, das zeigen Beispiele aus Großbritannien und Italien, ist effektiv in der Lage, etwaige Gewinne aus Krisen gezielt zu besteuern und so dem Gemeinwohl zuzuführen.

 

Die Debatte um eine Übergewinnsteuer dreht sich vor allem um sehr hohe Gewinne. In einer Marktwirtschaft, die vor allem von denen verteidigt wird, die sich jetzt gegen eine Übergewinnsteuer stellen, werden Preise auch als Signal verstanden. Besonders hohe Gewinne zeigen an, dass Wettbewerb nicht funktioniert und Preise zu hoch sind. Temporär können Gewinne oder das Streben nach ihnen positiv sein und Innovation fördern, solange sie zeitlich begrenzt bleiben. Innovationen sollen langfristig von allen übernommen werden, sodass durch den Wettbewerb Preise und Gewinne wieder fallen. Doch an diesem Punkt versagt der Markt nun und es entstehen sehr hohe Gewinne, denn Unternehmen wie die der Mineralölwirtschaft profitieren nicht von Innovation, die übernommen werden kann, sondern von Krisen und Krieg. Keine zusätzliche Leistung hat sie zu den Gewinnen gebracht, es ist nur das Leid anderer. Diese Gewinne, die über den Leistungsgewinn hinausgehen und nach Abzug der Kapitalkosten verbleiben, werden dann als Übergewinn bezeichnet. Anstatt in einen Wettbewerb zu treten, nutzen Konzerne ihre Marktmacht, um ein hohes Preisniveau durchzusetzen und auch dann zu erhalten, wenn die Marktpreise für zugrunde liegende Güter wieder fallen. Eine Steuer, die wie diese am Gewinn ansetzt, kann darüber hinaus auch nur schlecht auf Preise umgewälzt werden. Anders als Verbrauchs- oder Umsatzsteuern wird nicht das einzelne Produkt teurer, weil die gewinnorientierten Unternehmen sonst auf Gewinne durch einen höheren Absatz verzichten würden.

 

Eine Übergewinnsteuer ist ein effizientes Instrument, um sehr hohe und leistungslose Gewinne abzuschöpfen und die Einnahmen für zusätzliche Entlastungen von oben nach unten umzuverteilen. Gleichzeitig sind Mineralölkonzerne vornehmlich in Oligopolen organisiert. Auch, wenn das Bundeskartellamt die Preisentwicklungen besonders scharf beobachtet, fehlt es im Kartellrecht an konsequenteren Maßnahmen, die Macht der Konzerne zu verringern und einzugreifen.

 

Wir fordern daher:

  • Die Einführung einer Übergewinnsteuer. Aufgrund ihrer Einfachheit soll diese zunächst kurzfristig als einmalige Abgabe nach dem „italienischen Modell“ erhoben werden. Übergewinne werden dabei auf Basis der angemeldeten Umsätze festgestellt und in unserem Vorschlag mit 50% besteuert. Weiterhin soll befristete, aber wiederkehrende Abgabe zur branchenübergreifenden Abschöpfung der im Rahmen multipler Krisen entstanden Übergewinne geschaffen werden. Dies soll auf supra- und internationaler Ebene koordiniert und nach Möglichkeit als europäisches Recht umgesetzt werden.
  • Das Kartellrecht muss verschärft werden. Dabei muss die Möglichkeit der Zerschlagung von Konzernen geschaffen sowie die Maßnahme der Enteignung als ultima ratio bei Machtmissbrauch geprüft werden. Weitergehend müssen Gewinne von Kapitalgesellschaften wieder höher besteuert werden und diese Steuer progressiv ansteigen.

 

Mieter*innen entlasten!

Auch Vermieter*innen, insbesondere solche, die als Aktiengesellschaften organisiert sind, profitieren von der Krise. So werden als Ausgleich der Inflation nicht nur die Nebenkosten massiv erhöht, sondern auch die Kaltmieten teilweise angehoben. So werden die Mieter*innen mindestens als Inflationsausgleich ausgenutzt, teilweise wird dieser Vorwand genutzt, um noch mehr Gewinn zu generieren. Diese Erhöhung der ohnehin enorm hohen Mieten in Zeiten von allgemein steigenden Preisen führt zu enormen Existenzängsten und kann im schlimmsten Fall zum Verlust der Wohnung führen. Das ist nicht hinzunehmen.

 

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, fordern wir ein sofortiges und umfassendes Mietenmoratorium. Dies schützt Mieter*innen falls sie ihre Miete nicht zahlen können, vor der Kündigung ihrer Wohnung. Diese Maßnahme ist aber lange nicht ausreichend. Nach dem Scheitern des Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht ist klar, dass mietenpolitische Fragen vor allem auf der Bundesebene angegangen werden müssen. In der aktuellen Situation müssen dabei alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Mieter*innen zu schützen. So sind Möglichkeiten zu finden, insbesondere Mieterhöhungen, die nicht auf die derzeitige Krise zurückzuführen sind, wie die Erhöhung der Kaltmiete, zu unterbinden.

 

Des Weiteren fordern wir das Verbot von Indexmieten. Bei Indexmieten wird der Mietpreis nicht auf einen Betrag festgelegt, sondern anhand von verschiedenen Einflussfaktoren, wie den durchschnittlichen Kosten für einen Haushalt, ausgehend von einem Basispreis gesteigert. Bei einer Inflation führt dies zu einer massiven Mietpreissteigerung, obwohl die steigenden Lebenskosten die Mieter*innen ebenso betreffen. Bei Indexmieten wird deutlich, wie Wohnraum als Spekulationsobjekt behandelt wird. Insbesondere in Zeiten steigender Preise geht dies massiv zu Lasten der Mieter*innen.

 

Die steigenden Energiekosten sind für viele Menschen eine massive Belastung. Dass diese unter anderem auch auf Marktspekulationen beruhen, ist nicht hinnehmbar. Für uns ist klar: Jede*r hat ein Recht auf ein warmes Zuhause. Die dafür erforderliche Energie muss damit auch für jede*n bezahlbar bleiben. Wir begreifen Energie als öffentliche Daseinsvorsorge, die für ein würdiges Leben dringend notwendig ist. Gleichzeitig erkennen wir an, dass in der jetzigen Situation Energieeinsparungen erforderlich sind. Wir fordern:

 

  • die Einführung eines Energiepreisdeckel, der für den Grundbedarf jedes Erwachsenen und jedes Kindes den Preis begrenzt, um die Versorgung auch im Fall von sozialen Härten sicherstellen zu können.
  • Sollten die Kosten auf dem globalen Markt die Höhe der Preisdeckelung übersteigen, ist der Staat in der Pflicht, diese Differenz zur Sicherstellung der Grundversorgung aufzufangen. Der Energiepreisdeckel kann daher dazu beitragen, Verbraucher*innenverhalten dahingehend zu lenken, dass der Verbrauch über die Grundversorgung hinaus so gering wie möglich bleibt.
  • Die den Energiepreisdeckel entstehenden Mehrkosten an staatlichen Ausgaben dürfen allerdings nicht als Ausrede für Nicht-Investitionen in erneuerbare Energien genutzt werden. Diese müssen aus Gründen des Klimaschutzes massiv ausgebaut werden, darüber hinaus wird nur der Ausbau dieser uns aus der Abhängigkeit unserer Energiezufuhr von despotischen und menschenfeindlichen Staaten, wie Russland oder Katar führen.
  • Die begrenzte Abzugsfähigkeit von gestiegenen Energiekosten im Rahmen der Einkommenssteuer für Arbeitnehmer*innen und Selbstständige im Rahmen der Einkommenssteuer, die nicht mit bereits bestehenden Pauschalen verrechnet wird.
  • Erweiterung der Energiepreispauschale auf Schüler*innen, Auszubildende, Studierende und Renter*innen
  • Einführung eines Moratoriums für Gas- und Stromsperren sowie die Einführung eines Moratoriums für betriebskostenbedingte Mietkündigungen bei Zahlungsverzug der Mieter*innen über die Energiekrise hinweg, damit niemand ohne Wohnung, Heizung und Strom dastehen muss.

 

Lebensmittel bezahlbar halten!

Neben gestiegenen Energie- und Mietkosten sind auch Gegenstände und Lebensmittel des täglichen Bedarfs massiv gestiegen. Dies liegt hier meist weniger an Spekulationen, sondern daran, dass Putins Regime insbesondere Getreide als lebenswichtige Nahrungsgrundlage vieler Menschen, besonders auch im globalen Süden, als Druckmittel in einem völkerrechtswidrigen Krieg einsetzt. Auch in Deutschland sind Lebensmittel deutlich teurer geworden. Insbesondere Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, müssen sich sorgen, ob sie wie gewohnt Lebensmittel einkaufen können. Auch darf eine gesunde und nachhaltige Ernährung kein Luxus sein. Während große Konzerne weiterhin enorme Profite einfahren, kämpfen Haushalte, die von Transferleistungen leben, immer öfter mit armutsbedingter Mangelernährung und auch Hunger. Denn 5 Euro für Lebensmittel und Getränke pro Tag, wie sie der Hartz-IV-Regelsatz vorsieht, reichen nicht für eine vollwertige Mahlzeit. Die Folgen von Ernährungsarmut sind vor allem für Kinder weitreichend. Denn die Versorgung mit Nährstoffen ist grundlegend für eine gesunde Entwicklung und echte Chancengleichheit. Damit sich alle Menschen weiterhin Lebensmittel leisten können, fordern wir:

 

  • die Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel bis auf Weiteres,
  • die deutliche Erhöhung des Hartz-IV-Satzes für Lebensmittel sowie eine entsprechende Anpassung für Empfänger*innen der Grundsicherung und anderer Sozialleistungen,
  • zusätzliche Sonderzahlungen zum Ausgleich der gestiegenen Kosten, die die Menschen bisher tragen mussten.
  • Die aktuelle Situation in der Landwirtschaft muss genutzt werden, um die Landwirtschaft in Europa und Deutschland auch mit Blick auf den Klimawandel krisenfest zu machen und Abhängigkeiten zu reduzieren. Nur so kann langfristig eine günstige und gesunde Nahrungsmittelversorgung gesichert werden. Das bedeutet, dass an der Umsetzung von Biodiversitäts- und Klimaschutzzielen im Bereich der Landwirtschaft festgehalten werden muss. Hier darf es keine Rückschritte geben.

 

Die gestiegenen Kosten betreffen nicht nur das Essen im Supermarkt, sondern auch Essensangebote in Kitas, Hochschulen, Unternehmen und im öffentlichen Dienst. In Unis sind die Angebote deutlich stärker zu bezuschussen, sodass mindestens auf das Preisniveau wie vor dem Beginn des Angriffs auf die Ukraine. Aber auch in Unternehmen und im öffentlichen Dienst sind Angebote insbesondere für Geringverdienende zu bezuschussen. Dies kann über eine separate Abrechnung mit dem Gehalt erfolgen. Konkret fordern wir:

 

  • Günstige Essensangebote im öffentlichen Dienst und Unternehmen. Hierbei ist für Angestellte mit geringem Einkommen ein Zuschuss zu zahlen.

 

Allerdings sind auch bei Lebensmittelproduzent*innen und -handelsunternehmen Spekulationen und übermäßige Gewinne im Zuge der Krise zu befürchten und entsprechend zu vermeiden und ggf. abzuschöpfen. Hier ist insbesondere das Kartellamt gefragt, Preisabsprachen und Spekulationen zu verhindern. Dazu sind intensivere Kontrolle notwendig.

 

Studierende & Auszubildende schützen!

Studierende und Auszubildende treffen die gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders hart. Aktuellen Erhebungen zufolge gelten nicht nur 30 % aller Studierende als arm, sondern mit einem mittleren Einkommen von 802 Euro auch als besonders schwer von Armut betroffen. Für uns ist klar: Studierende und Auszubildende müssen unbedingt von weiteren Entlastungszahlungen wie dem Heizkostenzuschuss profitieren.

 

Um Studierende vor dem Ausmaß der Krise zu bewahren, ist eine Anpassung des BAföG dringend erforderlich. Die jüngst beschlossene BAföG-Reform ist mit einer Anhebung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent angesichts der parallel stärker gestiegenen Inflation keine Hilfe. Gleichzeitig bemisst sich der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung am BAföG-Höchstsatz, was für viele Nicht/BaföG-Bezieher*innen zu steigenden Kosten führt. Wir fordern:

 

  • eine Erhöhung und die regelmäßige, automatische Fortschreibung der BAföG-Sätze,
  • eine Ausweitung des Anspruchsberechtigtenkreises, bspw. durch eine Erhöhung der Freibeträge für das Einkommen der Eltern.
  • die Absicherung der sozialen Angebote der Studierendenwerke im Winter.
  • das Aussetzen der Kopplung von BaföG-Satz und Beitrag in der studentischen Pflichtversicherung (KvdS)

 

Mensen müssen auch bei weiter steigenden Energiepreisen geöffnet bleiben und Studierenden weiterhin eine günstige Mahlzeit anbieten. Auch die Wohnheime müssen zuverlässig weiter betrieben und ggf. durch finanzielle Hilfen der Länder entlastet werden. Wir fordern:

 

  • eine stärkere Bezuschussung der Studierendenwerke. Dabei muss sichergestellt werden, dass dieses Geld für vergünstigtes Essen in den Mensen und Cafeteria eingesetzt wird.

 

Der Mangel an günstigem Wohnraum ist für Auszubildende besonders relevant: Beispielsweise durch fehlende Azubi-Wohnheime sind die Mietkosten ohnehin hoch und machen einen Großteil der Ausbildungsvergütung aus. Mit den Mehrkosten dürfen Auszubildende jetzt nicht allein gelassen werden! Daher fordern wir im Einklang mit der DGB-Jugend

 

  • eine Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung um mindestens 130 Euro und die Erhöhung der „Berufsausbildungsbeihilfe“